Flip ist meinem umgebauten BAHA versorgt und geht ins Internat. Umgerechnet verbringt er dort 50%, bei mir 50%.
So. Nun halte ich eine FM-Anlage für angebracht, allerdings damit er wie andere Jugendliche auch einen MP3-Player, das Handy oder auch TV anschliessen kann.
Auch telefonische Klärung mit unserer Krankenkasse kam folgende Erklärung:
Eine FM-Anlage wird nur bezahlt wenn dem Kind dadurch eine "normale" Beschulung ermöglich werden kann, nicht aber wenn es auf eine Sonderschule geht
HALLO WELT....
Es gibt dazu wohl ein Urteil.
Nun, hat er ein Anrecht auf eine FM-Anlage weil er Dinge tun soll/darf die andere Jugendlich ganz selbstverständlich tun, aber diese dies ohne Hilfsmittel können? Wird ihm nicht hier die Teilhabe versagt?
Oder wird ihm diese versagt weil er auf eine Sonderschule geht?Denn letzlich muss ich so ein Urteil/Begründung ja so verstehen.
LG Bettina
P.S Lichtwecker, Lichtsiganlanlage wird ohne Probleme bewilligt werden
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