FM Anlage

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Bettina Hennig

FM Anlage

#1

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo,

Flip ist meinem umgebauten BAHA versorgt und geht ins Internat. Umgerechnet verbringt er dort 50%, bei mir 50%.

So. Nun halte ich eine FM-Anlage für angebracht, allerdings damit er wie andere Jugendliche auch einen MP3-Player, das Handy oder auch TV anschliessen kann.

Auch telefonische Klärung mit unserer Krankenkasse kam folgende Erklärung:

Eine FM-Anlage wird nur bezahlt wenn dem Kind dadurch eine "normale" Beschulung ermöglich werden kann, nicht aber wenn es auf eine Sonderschule geht :eek:

HALLO WELT....

Es gibt dazu wohl ein Urteil.

Nun, hat er ein Anrecht auf eine FM-Anlage weil er Dinge tun soll/darf die andere Jugendlich ganz selbstverständlich tun, aber diese dies ohne Hilfsmittel können? Wird ihm nicht hier die Teilhabe versagt?

Oder wird ihm diese versagt weil er auf eine Sonderschule geht?Denn letzlich muss ich so ein Urteil/Begründung ja so verstehen.

LG Bettina

P.S Lichtwecker, Lichtsiganlanlage wird ohne Probleme bewilligt werden

Editiert: Tipfehler behoben :D
andrea2002

Re: FM Anlage

#2

Beitrag von andrea2002 »

Liebe Bettina,

leider ist es so. ES gibt da ein Urteil, bei dem schon in den 80iger Jahren Eltern eine FM erstritten haben, eben mit der Begründung dass das Kind eine Regelschule besucht hat. Und auf ein Kind, dass eine SH und GL-Schule besucht, trifft diese Begründung natürlich nicht zu.

Gruß
Andrea
Bettina Hennig

Re: FM Anlage

#3

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo Andrea,

danke dir.

Haben wir dennoch eine Chance?

LG Bettina
andrea2002

Re: FM Anlage

#4

Beitrag von andrea2002 »

Hallo Bettina,

kommt drauf an. Vermutlich muss sich wirklich mal ein Elternpaar ans Herz fassen und bis oben hin durchklagen. Aber das dauert dermaßen lange, dass Dein Sohn dann erwachsen sein wird. Natürlich kann man selbst in Vorleistung gehen und darauf hoffen, dass das Gericht "richtig" entscheidet. Einen Widerspruch würde ich aber auf jeden Fall versuchen, eben mit der Begründung "normales" Leben. Sicherlich sidn auch Argumente wie Konfirmatandenunterricht oder Firmunterricht oder Fahrschule hilfreich, also Freizeitaktivitäten, die außerhalb der Schule stattfinden und wo gutes Hören in einer größeren Gruppe wichtig ist.

GRuß
Andrea
Uli R.
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Re: FM Anlage

#5

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
ich habe das nicht so in der Erinnerung. Nach meinem Wissensstand ist das so geregelt:
Wenn die Schule eine FM zur Verfügung stellt gibt es keine FM von der KK.
Es spielt doch keine Rolle ob das Kind eine Regel- oder eine Sonderschule besucht. Je nach Hörstatus benötigt man die FM doch auch bei den Hausaufgaben etc.
Uli
Bettina Hennig

Re: FM Anlage

#6

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo Uli,

scheinbar ist es so geregelt ABER :D Ich möchte das Teil ja gar nicht für die Schule beantragen, ich möchte das Flip es in seiner Freizeit nutzen kann!
Ich möchte das man ihm beim Radfahren erreichen kann, das er den TV anschliessen kann, Handy und auch MP3 - Player.
Im Auto wo ich beim fahren nicht Gebärden kann und ich ihn erreichen möchte und und

Ich bin der Meinung das es hier um Teilhabe geht um nicht mehr oder weniger. Das es eine Ungerechtigkeit ist das man solche Hilfsmittel von der Schulform abhängig macht. Denn die Schüler der "normalen" Schule nehmen die Geräte nach Schulschluss ja auch mit Heim......

Ich werde den Kostenträger von seinem Internatsaufenthalt anrufen und hören was diese zu berichten haben.

Im Zweifel bin ich gerne bereit hier den Klageweg zu gehen, wobei ich denke das man diesen zeitlich beschleunigen kann.

LG Bettina

andrea2002

Re: FM Anlage

#7

Beitrag von andrea2002 »

Hallo Uli,

maßgebliches Urteil für die Krankenkassen ist z.B. das berühmte "Mikroport"-Urteil. Ich habe das im Übrigen vorliegen. Es ist aus den frühen 80iger Jahren und die Urteilsbegründung, mit der die Krankenkasse zur Zahlung verurteilt wurde, zielt wesentlich darauf ab, dass das Kind des Klägers eine Regelschule besuchte. Andere Freizeitaktivitäten kamen im Urteil nicht vor. Bei einem Kind das eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören besucht, ist die Urteilsbegrüdung, die damals erfolgreich war einfach nicht zutreffend. Und nun liegt es leider im Ermessen der Krankenkasse, Schlussfolgerungen zu ziehen, welchem Kind eine FM bezahlt wird und welchem Kind nicht. Auf das Urteil pochen können halt nur Eltern von Regelschülern.

Schon damals als ich zur Schule kam, musste mein Vater mein Krankenkasse auch erst mit diesem Urteil überzeugen, zu zahlen. Damals ist die Kasse auch erst umgekippt, als die Klageschrift schon eingereicht war.

Bei Kindern die eine GL oder SH Schule besuchen, muss man natürlich eine andere Begründung für eine FM finden und diese auch ggf. gerichtlich durchsetzen und meines Wissens hat das aber noch keiner gemacht. Ich halte die Praxis von Krankenkassen, dass sie FM-Anlagen für die gymnasiale Regel-Oberstufe oder Regel-Berufsschule verweigern, mit der Begründung dass die Schulpflicht von 10 Jahren erfüllt ist, auch für sehr sehr fragwürdig, aber auch da muss wohl jemand den Kassen einfach mal auf die Finger hauen und eine Klage durchziehen.

Gruß
Andrea
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: FM Anlage

#8

Beitrag von Kaja »

Hallo Bettina,

nach § 33 Absatz 1 SGB V hat die KK die Finanzierung eines Hilfsmittels zu übernehmen, wenn dieses die konkrete Behinderung ausgleicht. Das ist hier zweifellos der Fall. Die Rechtssprechung hat nun noch das Kriterium der Befriedigung von Grundbedürfnissen entwickelt. Dieses ist sicher auch eine Teilnahme am Schulunterricht, aber auch die Erschließung eines geistigen Freiraums (z. B. die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen) - genau das soll die FM-Anlage in eurem Fall tun. Außerdem wurde bei Kindern und Jugendlichen auch die Integration im Kreise Gleichaltriger anerkannt - dazu gehört eben auch die Nutzung vom MP3-Playern, Handy, TV u.ä. Auch, wenn das BSG schon einmal entschieden hat, dass eine FM-Anlage nur mit dem Ziel, die Teilnahme am Schulunterricht abzusichern, zu finanzieren ist, ist es m. E. nicht aussichtslos, es mit der o.g. Begründung zu versuchen.

Habt ihr schon einmal darüber nachgedacht, die Finanzierung über die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) über das Sozialamt zu beantragen. Zumindest § 55 Absatz 2 Nr. 4 SGB IX bzw. Nr. 7 koennten einschlaegig sein.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Bettina Hennig

Re: FM Anlage

#9

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo Kaja,

vielen Dank!

Ich habe mir der Eingliederungshilfe gesprochen, wie immer sehr nett!

Ich hole mir die Ablehnung der Krankenkasse und dann kann man mit der Rechtsabteilung vom Amt schauen,ob man so ein altes Urteil nicht anfechten sollte.
Das wurde nicht im Sinne der Teilhabe gefällt, zudem vor fast 30 Jahren hatte nicht einmal ein Erwachsener ein Handy oder MP3 Player hatte.

Somit kann ich erst einmal gelassen abwarten.

LG Bettina
Wildrose
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Re: FM Anlage

#10

Beitrag von Wildrose »

Hallo,

dann wünsche euch viel Glück auf dem Weg. Wir stehen auch vor dem gleichen Problem, allerdings geht mein Sohn auf eine Förderschule für Lernbehinderte. Also auf keine HGS oder Internat. Mal schauen wie mir die Krankenkasse kommt. Den bei meinem Sohn ist es auch eilig notwendig, da er hörtechnisch unter geht in einer Klasse mit hörenden Kindern.

LG
Sohn: mittelgradig bis zur hochgradigen Schwerhörigkeit angrenzend :worm:
Bettina Hennig

Re: FM Anlage

#11

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo,

die Tage antworte ich dir noch wegen dem Internat.

Mit der FM-Anlage berufen die sich auf ein fast 30 Jahre altes Urteil!!!Vor 30 Jahren gab es keine Handys, MP3 Players und und und
Für mich geht es hier um die Teilhabe, das Urteil selber handelt wohl "nur" von der Beschulung und beruft sich hier auf eine Regelbeschulung.

Ich denke aber das man das Argument der Teilhabe nicht so einfach vom Tisch wischen kann. Ich werde demnächst die Verordnung erhalten udn dann starten. Ich musste ja erst einmal warten ob er das bAHA nach der OP überhaupt weiter nutzen kann, aber das hat ja zum Glück geklappt.

Hat jemand dieses Urteil?

LG Bettina

Wildrose
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Re: FM Anlage

#12

Beitrag von Wildrose »

Hallo,

habe gerade auch das Thema laufen FM Anlage. Mein Sohn besucht eine Sonderschule für Lernbehinderte Kinder. Obwohl die Akkustikerin der KK mitgeteilt hat, dass es so ist. Bekomme ich ein Schreiben wo drinn steht, dass eine FM Anlage nur genehmigt wird, wenn mein Sohn keine HG Einrichtung besucht *lach... entweder können die Leute nicht lesen oder sie wollen mich nur ärgern. Also habe ich die KK selbst angeschrieben und um das Medizinische Gutachten gebeten, weil ich den Grund genau wissen will und sie nochmals drauf aufmerksam gemacht, dass mein Sohn auf keiner HG Schule ist, wo eine FM Anlage zur Verfügung gestellt ist oder muss. Typisch KK...

Euch wünsche ich viel Glück auf dem Weg.
LG
Sohn: mittelgradig bis zur hochgradigen Schwerhörigkeit angrenzend :worm:
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