Frage zu Schwerbehindertenausweis
Frage zu Schwerbehindertenausweis
Hallo,
wir haben nun den Schwerbehindertenausweis für unsere Tochter erhalten. Man muß erstmal schlucken, wenn man so schwarz auf weiß und ganz offiziell die Behinderung seines Kindes bescheinigt bekommt aber das ist ein anderes Thema.
Meine Frage zielt auf die Steuerfreibeträge ab. Franziska hat GdB 70 und Merkzeichen H. Lt. Merkblatt steht Ihr ein Steuerfreibetrag von EUR 890,- zu. Ist dieser nun in den EUR 3.700 für das Merkzeichen H enthalten oder gibt es den zusätzlich. Und wo wären die EUR 890,- dann einzutragen in der Einkommensteuererklärung.
Sorry, für diese hochbürokratische und sehr spezielle Frage. Habe schon beim FA und beim Versorgungsamt nachgefragt, aber die konnten mir dazu lustigerweise keine Antwort geben. Also vielleicht hat ja jemand Erfahrung hierzu.
Vielen Dank,
Karin
wir haben nun den Schwerbehindertenausweis für unsere Tochter erhalten. Man muß erstmal schlucken, wenn man so schwarz auf weiß und ganz offiziell die Behinderung seines Kindes bescheinigt bekommt aber das ist ein anderes Thema.
Meine Frage zielt auf die Steuerfreibeträge ab. Franziska hat GdB 70 und Merkzeichen H. Lt. Merkblatt steht Ihr ein Steuerfreibetrag von EUR 890,- zu. Ist dieser nun in den EUR 3.700 für das Merkzeichen H enthalten oder gibt es den zusätzlich. Und wo wären die EUR 890,- dann einzutragen in der Einkommensteuererklärung.
Sorry, für diese hochbürokratische und sehr spezielle Frage. Habe schon beim FA und beim Versorgungsamt nachgefragt, aber die konnten mir dazu lustigerweise keine Antwort geben. Also vielleicht hat ja jemand Erfahrung hierzu.
Vielen Dank,
Karin
Luis 01/05 nh
Franziska 07/07 mittel-hochgradig sh
Franziska 07/07 mittel-hochgradig sh
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
ich hab mit unser steuer nichts zu tun, aber meines wissens nutzt man entweder oder. also eher das h mit 3700 euro. allerdings kann man auch andere kosten absetzten und das auto, sofern man es hauptsächlich für dieses kind nutzt und es auf das kind zugelassen ist von der kfz steuer befreien und auch die fahrten absetzten. eigenltich mmüssten die vom versorgungsamt dir da aber auskunft geben können.
gruß
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Hallo Karin 2,
ich denke, das Beste wäre, Du machst mal einen persönlichen Termin bei dem oder der zuständigen Sachbarbeiterin für Euch im Finanzamt aus und fragst wirklich einfach mal, was besser ist, was günstiger ist und was Du eventuell noch absezen kannst. Ich habe dies immer so gemacht,bin so immer gut gefahrten, da ich auch keine Ahnung hatte und wenn man einfach nachfragt, bekommt man auch eine Antwort.
Es ist ja auch jetzt so, das Rentner, wie ich es inzwischen bin, Steuern zahlen müssen. Da ich aber nun ertaubt bin, habe ich hier ans Finanzamt eine Mail geschrieben, da ich wissen wollte, ob ich so einen Antrag bei meiner Rente auch stellen muß. Habe auch 100% Schwerbehinderung. Nach ca einer Woche bekam ich dann schriftlich Bescheid vom Finanzamt, ich brauche sowas nicht machen, Rente ist zu gering und außerdem steht mir ein Freibetrag wegen Schwerbehinderung zu. Toll, nun wußte ich Bescheid. Ich denke, wenn man einfach nachfragt, ist es besser, man bekommt auch einen vernüftige Antwort. So ist es mir jedenfalls ergangen.
Liebe Grüße, Rosemarie.
ich denke, das Beste wäre, Du machst mal einen persönlichen Termin bei dem oder der zuständigen Sachbarbeiterin für Euch im Finanzamt aus und fragst wirklich einfach mal, was besser ist, was günstiger ist und was Du eventuell noch absezen kannst. Ich habe dies immer so gemacht,bin so immer gut gefahrten, da ich auch keine Ahnung hatte und wenn man einfach nachfragt, bekommt man auch eine Antwort.
Es ist ja auch jetzt so, das Rentner, wie ich es inzwischen bin, Steuern zahlen müssen. Da ich aber nun ertaubt bin, habe ich hier ans Finanzamt eine Mail geschrieben, da ich wissen wollte, ob ich so einen Antrag bei meiner Rente auch stellen muß. Habe auch 100% Schwerbehinderung. Nach ca einer Woche bekam ich dann schriftlich Bescheid vom Finanzamt, ich brauche sowas nicht machen, Rente ist zu gering und außerdem steht mir ein Freibetrag wegen Schwerbehinderung zu. Toll, nun wußte ich Bescheid. Ich denke, wenn man einfach nachfragt, ist es besser, man bekommt auch einen vernüftige Antwort. So ist es mir jedenfalls ergangen.
Liebe Grüße, Rosemarie.
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Hallo Karin,
Zusätzlich dazu kannst du im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 € (§ 33 b Absatz 6 EStG) sowie behinderungsbedingte Fahrtkosten in Höhe von 3.000 km x 0,30 € pauschal bzw. bis 15.000 km x 0,30 € mit Glaubhaftmachung geltend machen. Dazu zählen auch Urlaubs- und Freizeitfahrten. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf Franziska zugelassen ist.
Ab wann wurde der Schwerbehindertenausweis ausgestellt - ab Antragstellung oder ab Geburt? Gemäß § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung kann man beantragen, dass die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie der Merkzeichen schon ab einem früheren Zeitpunkt erfolgen soll. Dann kann man die behinderungsbedingten Steuervorteile schon ab diesem Zeitpunkt rückwirkend in Anspruch nehmen.
Hat Franziska nur das Merkzeichen "H" oder auch die Merkzeichen "B" und "G" bekommen?
Viele Grüße
Gemäß § 33 b Absatz 3 Satz 2 EStG steht deiner Tochter ein Freibetrag in Höhe von 890,00 € zu. Dieser Freibetrag ERHÖHT sich gemäß § 33 b Absatz 3 Satz 3 EStG AUF 3.700 €, wenn zusätzlich des Merkzeichen "H" zuerkannt wurde. Du kannst also nur den Freibetrag in Höhe von 3.700 €, nicht aber zusätzlich den Betrag in Höhe von 890 € geltend machen.Karin2 hat geschrieben:Franziska hat GdB 70 und Merkzeichen H. Lt. Merkblatt steht Ihr ein Steuerfreibetrag von EUR 890,- zu. Ist dieser nun in den EUR 3.700 für das Merkzeichen H enthalten oder gibt es den zusätzlich.
Grundsätzlich steht der Freibetrag ja deiner Tochter zu. Gemäß § 33 b Absatz 5 EStG können sich die Eltern aber diesen Freibetrag auf sich übertragen lassen. Dieser Antrag auf Übertragung wird in der Anlage Kind (2. Seite unten) gestellt, wo du auch den GdB und das Vorliegen des Merkzeichens "H" einträgst.Karin2 hat geschrieben:Und wo wären die EUR 890,- dann einzutragen in der Einkommensteuererklärung.
Zusätzlich dazu kannst du im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 € (§ 33 b Absatz 6 EStG) sowie behinderungsbedingte Fahrtkosten in Höhe von 3.000 km x 0,30 € pauschal bzw. bis 15.000 km x 0,30 € mit Glaubhaftmachung geltend machen. Dazu zählen auch Urlaubs- und Freizeitfahrten. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf Franziska zugelassen ist.
Ab wann wurde der Schwerbehindertenausweis ausgestellt - ab Antragstellung oder ab Geburt? Gemäß § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung kann man beantragen, dass die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie der Merkzeichen schon ab einem früheren Zeitpunkt erfolgen soll. Dann kann man die behinderungsbedingten Steuervorteile schon ab diesem Zeitpunkt rückwirkend in Anspruch nehmen.
Hat Franziska nur das Merkzeichen "H" oder auch die Merkzeichen "B" und "G" bekommen?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
-
PetraAnett
- Beiträge: 478
- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
- 18
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Liebe Kaja -
auch ich hätte da noch eine Frage dazu.
Du schreibst:
Danke für die Antwort
liebe Grüße
auch ich hätte da noch eine Frage dazu.
Du schreibst:
wie muss man diese Fahrten glaubhaft nachweisen? Zählt für den Urlaub dann z.B. die Bestätigung durch das Fremdenverkehrsamt oder den Vermieter der Ferienwohnung? Wie ist das bei Fahrten zu den Grpßeltern - würden die da auch rein fallen? Wie sind diese nachzuweisen?bis 15.000 km x 0,30 € mit Glaubhaftmachung geltend machen. Dazu zählen auch Urlaubs- und Freizeitfahrten. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf Franziska zugelassen ist.
Danke für die Antwort
liebe Grüße
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Hallo PetraAnett,
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Urlaubs- und Freizeitfahrten ist das Vorliegen der Merkzeichen "aG" oder "H". Bei einem GdB von 80 bzw. 70 + "G" kann man lediglich behinderungsbedingte Fahrten bis 3.000 km im Jahr geltend machen.
Am einfachsten ist es natürlich, wenn das Fahrzeug auf das Kind zugelassen ist. Dann darf man ja eh nur mit dem Kind oder für das Kind fahren - also reicht dem Finanzamt der Kilometerstand am 01.01, und am 31.12. des Jahres.
Ansonsten akzeptieren viele Finanzämter einfache handgeschriebene Listen (bzw. Exceltabellen) mit der Angabe der gefahrenen Kilometer und des Anlasses der Reise. Als zusätzlichen Beleg kann man natürlich die Bestätigung des Ferienhausvermieters einreichen, wenn aus dieser hervorgeht, dass das Kind auch dabei war. Einige sehr engstirnige Finanzbeamte wünschen den Nachweis durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Frag mal bei eurem Sachbearbeiter nach, ob ihm eine einfache Liste ausreicht.
Viele Grüße
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Urlaubs- und Freizeitfahrten ist das Vorliegen der Merkzeichen "aG" oder "H". Bei einem GdB von 80 bzw. 70 + "G" kann man lediglich behinderungsbedingte Fahrten bis 3.000 km im Jahr geltend machen.
Die EStH sehen eine "Glaubhaftmachung" vor. Das ist weniger als ein Nachweis. Du musst den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen, dass diese Fahrten tatsächlich stattfanden.PetraAnett hat geschrieben:wie muss man diese Fahrten glaubhaft nachweisen? Zählt für den Urlaub dann z.B. die Bestätigung durch das Fremdenverkehrsamt oder den Vermieter der Ferienwohnung?
Am einfachsten ist es natürlich, wenn das Fahrzeug auf das Kind zugelassen ist. Dann darf man ja eh nur mit dem Kind oder für das Kind fahren - also reicht dem Finanzamt der Kilometerstand am 01.01, und am 31.12. des Jahres.
Ansonsten akzeptieren viele Finanzämter einfache handgeschriebene Listen (bzw. Exceltabellen) mit der Angabe der gefahrenen Kilometer und des Anlasses der Reise. Als zusätzlichen Beleg kann man natürlich die Bestätigung des Ferienhausvermieters einreichen, wenn aus dieser hervorgeht, dass das Kind auch dabei war. Einige sehr engstirnige Finanzbeamte wünschen den Nachweis durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Frag mal bei eurem Sachbearbeiter nach, ob ihm eine einfache Liste ausreicht.
Natürlich zählen diese Fahrten auch dazu. Auch Fahrten zum Schwimmbad oder in den Zoo oder andere Wochenendausflüge.PetraAnett hat geschrieben:Wie ist das bei Fahrten zu den Grpßeltern - würden die da auch rein fallen? Wie sind diese nachzuweisen?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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PetraAnett
- Beiträge: 478
- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Liebe Kaja -
Dankeschön - du bist einfach super!
Ich habe noch eine Frage -
durch das Merkzeichen H bekommen wir nun von derKK die Fahrten zum Pädaudiologen, zur Logo und zum Hörtraining ersetzt. Darf man diese auch noch einmal steurlich geltend machen oder sind sie mit dem Kilomentersatz der KK (bei uns 11 Cent) abgegolten - man kann doch eingentlich 0,30 Cent geltend machen? Muss man diese Fahrten extra markieren?
Danke schon jetzt für deine Antwort.
Liebe Grüße
Dankeschön - du bist einfach super!
Ich habe noch eine Frage -
durch das Merkzeichen H bekommen wir nun von der
Danke schon jetzt für deine Antwort.
Liebe Grüße
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Hallo PetraAnett,
die behinderungsbedingten Fahrtkosten sind ja außergewöhnliche Belastungen. Bei sonstigen Krankheitskosten (z.B. Zahnersatz) zieht man bei der steuerlichen Geltendmachung die Erstattungen derKK oder sonstiger Leistungsträger von den Aufwendungen ab. Ich denke, dass wird in deinem Fall genauso sein - du ziehst die Erstattungen der KK für die Fahrten zu Ärzten und Therapien von den geltend gemachten Kosten ab.
Viele Grüße
die behinderungsbedingten Fahrtkosten sind ja außergewöhnliche Belastungen. Bei sonstigen Krankheitskosten (z.B. Zahnersatz) zieht man bei der steuerlichen Geltendmachung die Erstattungen der
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten! Habe erst heute wieder reingeschaut und mich sehr über die Infos gefreut.
Kaja, zu Deiner Frage welche Merkzeichen Franziska sonst noch hat, sie hat G H RF und B. Gibt es da noch etwas zu beachten? (Kostenloser MVV, Kfz-Steuerbefreiung und evtl. Rundfunkgebühren habe ich schon herausgefunden)
Und noch eine Frage an PetraAnett:
Wie hast Du es angestellt, dass DeineKK Kosten für die Fahrten erstattet? Ich habe bei meiner KK nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass ich hierfür jedesmal eine Verordnung zur Krankenbehandlung bräuchte, die der Kinderarzt ausstellen muß. Ist das auch Eure Vorgehensweise?
Nochmals vielen herzlichen Dank,
Karin
Kaja, zu Deiner Frage welche Merkzeichen Franziska sonst noch hat, sie hat G H RF und B. Gibt es da noch etwas zu beachten? (Kostenloser MVV, Kfz-Steuerbefreiung und evtl. Rundfunkgebühren habe ich schon herausgefunden)
Und noch eine Frage an PetraAnett:
Wie hast Du es angestellt, dass Deine
Nochmals vielen herzlichen Dank,
Karin
Luis 01/05 nh
Franziska 07/07 mittel-hochgradig sh
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PetraAnett
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Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis
Hallo Karin2 -
unsereKK hat uns, als wir die Kopie des SBA eingereicht haben, einige Vordrucke für die Fahrtkostenerstattung zugeschickt. Diese gebe ich bei den Therapeuten ab - diese tragen dann die Termine ein und geben sie mir oder schicken sie mit dem Rezept an die KK. Das klappt inzwischen relativ gut.
Liebe Grüße
unsere
Liebe Grüße
