Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

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Hannisber
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Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#1

Beitrag von Hannisber »

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Hallo!!!

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich check das irgendwie nicht.
Also, ich fang mal von vorne an:

Meine Tochter (6Jahre) hat irgendwie immer nicht richtig gehört und demzufolge auch nicht richtig gesprochen. Nach jahrelanger rennerei von einem Arzt zum anderen und nach einem toatalen zusammenbruch meinerseits, weil ich mich nicht ernstgenommen füllte, schöpfte ich nach einer Mutter-Kind-Kur die Kraft, das sich was ändern mußte. Gesagt getan.
Es ging dann alles recht schnell: Hörgeräte, Frühförderung, Logo, Ergo und wieder jede Menge Untersuchungen und Tests.
Um das ganze etwas abzukürzen, nun das Ergebnis:
Tieftonschwerhörigkeit bei 50-60 dB, ab 200 Hz bei 30-40 dB.Im göttinger Kindersprachtest verstand sie 80% der Worte bei 75 dB ohne Hörgeräte.
Ergebniss Bera: im Tieftonbereich zeigt scih eine betonte Hörminderung, in der Click-Bera waren die antworten links bis 30 dB, rechts bis 50 dB.
Ergebnis Tonaudio: Hörverlust rechts 46%, links 71%.
GdB 30 - keine Merkzeichen (Bescheid gültig ab 2008 unbefristet)

nun verstehe ich aber nicht was sie den für Vorteile hat mit den GdB 30 ohne Merkzeichen. Und was kann man den überhaupt bei der Steuer absetzen. ich muß noch für 2007 die Steuer machen aber da zählt das ja noch nicht, oder?

Wie funkioniert das mit den Fahrtkosten, muß ich alle einzeln auflisten oder Pauschal?

Ist echt kompliziert und wenn man davon keine Ahnung hat gleich dreimal.
So, jetzt hab ich mich mal ausgekotzt. Sorry!

Ganz Liebe Grüße an alle die dies lesen und vielleicht mag der eine oder andere mir mal was schreiben.

:} :} :} :} :} :}
Nathanelle
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#2

Beitrag von Nathanelle »

Ich Raff dass alles leider selber nid so ganz
maryanne
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#3

Beitrag von maryanne »

Hallo Hannisber,
einen Steuerfreibetrag gibt es nur für Schwerbehinderte. Schwerbehinderung liegt vor, wenn mindestens ein GdB von 50 zuerkannt wurde.
GdB 30 ist relevant für eine eventuell nötigen Gleichstellungsantrag: Gleichstellung ist m.W. nur für einen Schwerbehindertenstatus im Beruf wesentlich. Ob dies auch für evt. schulische Förderung bzw. Befreiung von Diktaten u.ä. gilt, kann ich leider nicht sagen.

Gruß
maryanne
Julia
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#4

Beitrag von Julia »

Hallo Maryanne,

das stimmt nicht ganz, siehe hier: http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ ... inhalt=375

"Merkzeichen 30/40 z.B. Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit

* Steuerfreibetrag Euro 310.- bei GdB 25 - 30; § 33 b EstG
* Steuerfreibetrag Euro 430.- bei GdB 35 - 40; § 33b EStG (...)"

Gruß, Julia
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
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Hannisber
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#5

Beitrag von Hannisber »

Danke schon mal!! :) :) :)
Es fühlt sich toll an, sich mit gleichgesinnten auszutauschen.

Noch ne Frage: wo kann ich überprüfen ob ob 30% GdB richtig für meine Maus ist.Kennt ihr euch da auch aus oder kann mir jemand sagen wo ich da schauen muß?
Sandra

Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#6

Beitrag von Sandra »

Hallo Hannisber,

man kann nachrechnen, ob die GdB 30 richtig berechnet wurde. Dafür muss Du im Audiogramm bei folgende Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Hz die db Werte herauslesen und zwar rechtes/linkes Ohr getrennt!

Alles weitere steht auch hier im FAQ ansonsten wenn Du die Werte hier reinstellt, kann einer von uns dies ausrechnen!

Gruss Sandra
fast-foot
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#7

Beitrag von fast-foot »

Hallo Hannisber,

Du hast ja die Hörverluste in % schon angegeben. Daraus resultiert ein GdB von 30%. Da Deine Tochter aber erst sechs Jahre alt ist, steht ihr meiner Meinung nach ein GdB von 50% zu (rein aufgrund des Gehörs).

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
maryanne
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#8

Beitrag von maryanne »

Hallo Julia,

Hörgeschädigte sind doch nicht in der körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt (sofern sie keine weiteren Behinderungen haben).

Gruß
Maryanne
Julia
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#9

Beitrag von Julia »

Hallo Maryanne,

das ist richtig. Ich habe nur von der Seite zitiert und es steht ja auch nur als Beispiel da ("z.B.").

Der Steuerfreibetrag von 310 Euro bei einem GdB von 25 bis 30 gilt für alle mit einem solchen GdB, egal, warum sie diesen GdB bekommen haben.

Ich hoffe, so ist es verständlicher. :)

Gruß, Julia
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maryanne
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#10

Beitrag von maryanne »

Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens 25 festgestellt ist, erhalten einen Pauschbetrag nur, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften eine Rente oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Auch diese Voraussetzungen sind nachzuweisen.

So habe ich es u.a. auf der Website von Berlin.de gelesen, in der Literatur wird dies nicht immer genau so angegeben: Wer ganz sicher gehen will, sollte einfach bei seinem Finanzamt anrufen und fragen.

Gruß
Maryanne
birgit j.
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#11

Beitrag von birgit j. »

Unser Sohn hatte bis Sommer 2008 einen GdB 30 (wegen SH) und wir hatten den Freibetrag auf unserer Lohnsteuerkarte eingetragen. Es ist egal aus welchem Grund jemanden einen GdB hat, sobald dieser höher als 20 ist bekommt man einen Pauschbetrag für die Steuer.

LG
Birgit mit Sohn (*99 links HV 89% - rechts HV 79% - mit Cassia M H2O versorgt)
Kaja
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Re: Hilfe!! Ich check da irgendwie nicht durch!

#12

Beitrag von Kaja »

Hallo,
maryanne hat geschrieben:Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens 25 festgestellt ist, erhalten einen Pauschbetrag nur, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften eine Rente oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Auch diese Voraussetzungen sind nachzuweisen.

So habe ich es u.a. auf der Website von Berlin.de gelesen, in der Literatur wird dies nicht immer genau so angegeben: Wer ganz sicher gehen will, sollte einfach bei seinem Finanzamt anrufen und fragen.
Geregelt ist das in § 33 b Absatz 2 EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Die Pauschbeträge erhalten
1.behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2.behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a)dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b)die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht..
Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit wird nach Nr. 28 der "Anhaltspunkte" auch bei Schwerhörigkeit festgestellt:
Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann in besonderen Fällen auch ... bei Schäden an den Sinnesorganen (beispielsweise bereits bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30) vorliegen.
@Hannisber: Grundsätzlich wird der Schwerbehindertenausweis ab Datum der Antragstellung ausgestellt. Man kann aber nach § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung beantragen, dass der GdB und evtl. vorliegende Merkzeichen schon ab einem früheren Zeitpunkt vorlagen, wenn man ein rechtliches Interesse geltend machen kann. Hier kommt z.B. die Nutzung der behinderungsbedingten Steuervorteile in Betracht.
Hannisber hat geschrieben:Wie funkioniert das mit den Fahrtkosten, muß ich alle einzeln auflisten oder Pauschal?.
Welche Fahrtkosten meinst du? Für die steuerlich relevanten Fahrtkosten ist der gewährte GdB zu gering.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 21. Jan 2009, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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