sonderpädagogischer Förderbedarf

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hadhami
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sonderpädagogischer Förderbedarf

#1

Beitrag von hadhami »

Hallo Ihr Lieben,

Taha wird in diesem Jahr eingeschult.
Nun habe ich das Gefühl, der äger fängt nach den letzten ruhigen Jahren wieder an :(

mit den Schulen gibt es momentan kein Problem, aber wie sieht's mit diesem Antrag auf sonderpädagogischer Förderbedarf aus?
- müssen wir diesen Antrag stellen?
- welche Nachteile bzw. Vorteile hat Taha davon?
- wieso darf das Landesbildungszentrum die zuständige Regelschule anschreiben, ohne uns zu informieren?!
ich kann mich nicht damit abfinden, dass fremde Leute über die Zukunft von meinem Kind - ohne unsere Zustimmung - diskutieren. Taha wird seit Jahren gar nicht vom Landesbildungszentrum betreut, aber er steht auf der Liste der Kinder, die Früherziehung bei diesem zentrum geniessen!
Er wird hoffentlich aus dieser Früherziehung bald rausgenommen, weil er in die Schule geht.

so wie ich verstanden habe, ist die schwerhörigenschule für die feststellung des förderbedarfs zuständig. Bedeutet es, dass die schwerhörigenschule entscheiden kann, ob er auf eine regelschule darf oder nicht?
Ich meine auch, dass dieser Antrag eigentlich optional ist!
wenn die normale schuluntersuchung gut läuft und die regelschule mit der einschulung einverstanden ist, dann steht doch nichts mehr im weg, oder doch?

ich bin immer verzweifelt, wenn andere leute entscheidungen für mein kind treffen, obwohl sie ihn kaum kennen :((
ich bin für Ratschläge und Infos sehr dankbar.

liebe grüsse
Hadhami
Hadhami
Sohn Taha, geb. 04.09.02, gehörlos, 1 CI seit 11/03, 2tes CI seit 02/07
Kaja
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Hadhami
hadhami hat geschrieben: müssen wir diesen Antrag stellen?
Zwingen kann man euch nicht. Aber du musst im Hinterkopf behalten, dass die zuständige Regelgrundschule gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

http://www.gew-nds.de/sos/html/verordnung.html

ebenfalls einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens stellen kann.
hadhami hat geschrieben:welche Nachteile bzw. Vorteile hat Taha davon?
Wenn die Regelgrundschule bereit ist, Taha aufzunehmen, käme ein ausgebildeter Sonderpädagoge für ein bis zwei Stunden in der Woche in die Schule, könnte die Lehrer über die Schwerhörigkeit und deren Auswirkungen aufklären und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen vorschlagen. Außerdem hat Taha einen Anspruch auf Nachteilsausgleich gemäß I. 17 des Grundsatzerlasses.

http://nibis.ni.schule.de/~as-lg2/infor ... .htm#I._17
hadhami hat geschrieben:so wie ich verstanden habe, ist die schwerhörigenschule für die feststellung des förderbedarfs zuständig. Bedeutet es, dass die schwerhörigenschule entscheiden kann, ob er auf eine regelschule darf oder nicht?
Nicht nur die Schwerhörigenschule. Nach § 2 Absatz 4 der Verordnung wird eine Förderkommission gebildet, der auch du angehörst. In dieser Förderkommission wird neben dem Gutachten der SH-Schule auch die Einschätzung der zuständigen Regelgrundschule und gegebenenfalls ein amtsärtzliches Gutachten einbezogen. Gemeinsam wird dann entschieden, welcher Förderort für Taha der am besten geeignete ist. Schau mal hier herein - da ist der Ablauf detailliert beschrieben:

http://www.gew-nds.de/sos/html/erlasse.html

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 29. Jan 2009, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Benedikt
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#3

Beitrag von Benedikt »

Liebe Hadhami,

von welchem Landesbildungszentrum wirst Du betreut?
Uns ist vom Ablauf her das gleiche passiert.
Wir hatten allerdings vom LBZH eine Kopie des Schreibens an die Schule erhalten. Das ganze geschah also ohne unser Einverständnis, aber nicht hinter unserem Rücken.
Wir haben dann beim LBZH telefonisch klar gestellt, dass unser Sohn seit 2007 nicht mehr gefördert wird. Außerdem haben wir die Ansprechpartnerin beim LBZH dringend aufgefordert, den Sachverhalt gegenüber der Schule richtig zu stellen.
Wie die Regelungen zur Feststellung des Förederbedarfs aussehen, könnte im übrigen vom Bundesland abhängig sein.

In NRW ist folgendes im Schulgesetz (Schulgesetze sind Ländersache) verankert:
§ 11 Eröffnung des Verfahrens
(1) Einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs können stellen
a) die Eltern über die allgemeine Schule oder
b) die allgemeine Schule nach vorheriger Information der Eltern unter Angabe
der wesentlichen Gründe.
(2) Bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes zur Schule
können die Eltern den Antrag stellen
1. bei der zuständigen Grundschule,
2. in den Fällen von § 4 Nr. 2 bis 5 auch bei einer Förderschule.
(3) Der Antrag ist an die gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Schulaufsichtsbehörde
zu richten.

Wir kommen im übrigen nicht aus NRW.

Grüße

Benedikt
Norbert_S
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#4

Beitrag von Norbert_S »

Hallo hadhami!

Sieh das nicht als Einmischung „von oben“, sondern als amtliche Hilfe für dein Kind.

Kaja hat dich schon sehr umfassend beraten.

Nein, keine fremden Leute entscheiden über die Zukunft deines Kindes.
Du hast aber die Möglichkeit, sämtliche Fachleute und ihre Kenntnisse und Erfahrungen an einem Tisch zu versammeln. Durch den gemeinsamen Antrag der Schule und von dir auf die Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf, möglichst früh gestellt.
Das ist der Vorteil, nach dem du gefragt hast.

Wenn die normale Schuluntersuchung gut läuft und die Regelschule einverstanden ist (weil die von der Besonderheit nicht genug wissen), dann geht Taha fürs Erste zwar mal in die Regelschule, aber sämtliche mögliche und notwendige Hilfen und Unterstützungen fehlen (und sind später für die verlorene Zeit der besonderen Förderung nicht mehr nachzuholen.) Tu das deinem Kind nicht an. Es geht lange zur Schule und braucht alle Hilfen für einen guten Start.

Verstehe den Antrag als Chance zur Abklärung dafür, wie es mittelfristig aussichtsreich weiter gehen könnte.

Gruß
von

Norbert_S
Fibi
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#5

Beitrag von Fibi »

Hallo,

ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen, sieh es nicht als Bevormundung sondern als Hilfe. Und die kann Taha sicher gut gebrauchen ;-)!

Wir haben selbst den Antrag gestellt, nachdem der Kiga uns völligen Quatsch erzählt hat. Dann wurde über das LBZ ein GA erstellt. Dieses bekam ich zum Lesen und unterschreiben. Ich hätte dort auch reinschreiben können, dass das alles so nicht stimmt, aber die GAin war echt toll. Sie hat ihn in zwei Tagen (kannte ihn vorher nicht, nur aus der Akte der FF) "erkannt" ;)

Untendrunter schriebt man als Eltern, welche Schulform man wünscht!

Bei uns gab es keinen gemeinsamen "Tisch", unser GA wurde so angenommn und er FB festgestellt. Jetzt wird er vom LBZ wöchentlich betreut und ich finde das sehr sehr wichtig!

Ich drück euch die Daumen, dass ihr die richtige Schule findet!

LG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Momo
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#6

Beitrag von Momo »

hallo hadhami

ich habe die erfahrung gemacht, dass die sh schule (lbzh) das kind begutachtet und dann in einem ausführlichen gespräch mit den eltern die möglichkeiten einer förderung bespricht. bisher ist mir hier jedenfalls kein kind bekannt, das gegen den willen der eltern im lbzh eingeschult wurde. fakt ist, dass es in niedersachsen nur mit einverständnis der eltern in eine förderschule eingeschult werden kann. sprich erstmal gilt euer wille, wobei ja im interesse des kindes immer dessen bedürfnisse im vordergrund stehen sollten.

ich würde auch kontakt zur zuständigen gs aufnehmen und taha dort vorstellen und sehen wie sie reagieren. gleichzeitig kann (niemand muss) man einen antrag auf förderbedarf stellen, um auch auf der regelschule (!) unterstützung zu bekommen in form von einer stundenweise zusätzlichen lehrkraft. außerdem ist dann der mobile dienst auch für euch zuständig, klärt die lehrer über die besonderheiten einen sh kindes in einer klasse auf, erklärt den umgang mit den entsprechenden hilfsmitteln und steht für fragen zur verfügung. ich würde diese unterstützung eher positiv sehen, damit der start in die (regel)schule gut und reibungslos klappt und alle gut vorbereitet sind.
was für kontakt hat denn das lbzh mit der regelschule aufgenommen (welches lbzh?) und warum? wer hat euch denn darüber informiert? ist das wirklich so passiert, ist das natürlich unglücklich und ich kann verstehen, dass du dich hintergangen fühlst und finde diese vorgehensweise auch nicht gut. allerdings steckit da sicher keine böse absicht dahinter, sondern das sind automatisierte abläufe. also sollte man die zuständigen mitarbeiter mal drauf hinweisen, dass sowas nicht förderlich ist für eine vertrauensvolle zusammenarbeit und das der erste schritt immer ein gespräch mit den eltern sein sollte!
lg
Zuletzt geändert von Momo am 30. Jan 2009, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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hadhami
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#7

Beitrag von hadhami »

Hallo Momo,

die Regelschule hat uns eingeladen und informiert, dass sie vom lbzh ein Anschreiben zur Klärung des Förderbedarfs bekommen hat.
ich unterstelle keine böse absicht, möchte aber schon informiert werden, welche behörden kontaktiert wurden, wenn es um mein Kind geht.
das lbzh betreut unseren sohn seit 3 jahren nicht mehr, aber unser Fehrler ist anscheinend, dass wir die frühförderung nicht offiziell beendent haben.
das ist übrigens nicht das erste mal, dass dieses lbzh bewusst hinter unserem rücken agiert. und ich kann euch versichern, dass es nicht zum vorteil von unserem kind war. deswegen bin ich schon sehr skeptisch, wenn wir nicht informiert werden.
wir sind auch sehr objektiv, wenn es um die zukunft von unserem soh geht. wir wollen nicht, dass er um jeden preis in eine regelschule kommt, aber er ist bereit für eine regelschule. unser sohn kann kinderbücher der 2ten und dritten klasse fließend lesen, bis in den milliardenbereich zählen, lernt eine fremdsprache und spielt klavier. wir haben - leider oder gott sei dank - ein hochbegabtes kind und er wäre unterfordert in einer förderschule. aus all diesen gründen denke ich, Hilfe und unterstützung (vorne sitzen, bei Diktaten deutlich sprechen, ja) in Form von Nachteilsausgleich ja und gerne, aber keine Einmischung und schon gar nicht ohne uns zu informieren. Das ist doch das mindeste!
wir haben bald einen termin im lbzh und dann werde ich diese punkte klären...

vielen dank euch allen für die wertvollen informationen.
liebe grüße aus dem norden
Hadhami
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Momo
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#8

Beitrag von Momo »

hallo hadhami

ich wollte da auch keinen in schutz nehmen. und ich stimme dir voll und ganz zu, dass die eltern immer informiert werden so9llten und erst dann gehandelt werden soll in absprache mit den eltern. leider ist das meinen erfahrungen nach in vielen fördereinrichtungen noch nicht angekommen und es wird einfach gemacht ohne zu fragen. dass ihr da sauer seid kann ich verstehen und das sollte auf jeden fall auch angesprochen werden. allerdings stimmt es auch, dass ihr vielleicht die zusammenarbeit (Frühförderung) hättet offiziell beenden sollen, um aus der maschinerie raus zu sein.
aber trotzdem heisst das schreiben des lbzh ja noch lange nicht dass taha auf die schule sp hören soll/ muss. und im rahmen des sonderpädagog. fb bekommt ein kind "nur" die förderung, die es braucht. hier ist es auch so, dass diese (meist 3) förderstunden nicht durch den mobilen dienst des lbzhs durchgeführt werden, sondern durch lehrkräfte der entsprechenden regelschulen, die fortbildungen in bezug auf sh besucht haben. ein sh lehrer des mobilen diesntes schaut nur ab und zu mal vorbei oder ist ansprechbar sollten fragen/ probleme auftreten.

lg
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Re: sonderpädagogischer Förderbedarf

#9

Beitrag von hadhami »

Hallo!

wir hatten gestern unseren Termin. Es war ein nettes konstruktives Gespräch, das inkl. Tests mit unserem Sohn ganze 2 Stunden gedauert hat.

Bei Taha wurde gestern zum ersten mal ein umfassender Hörtest mit beiden CIs durchgeführt. Das wird sicherlich eine Hilfe bei der nächsten CI-Anpassung sein. Der Sprachtest (Magdeburger) war sehr gut.

Das Thema "Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs" wurde ausführlich besprochen.
Wir haben uns entschieden Taha erstmal ohne dieses Verfahren einzuschulen und zu reagieren, sobald es irgendwelche Schwierigkeiten gibt.
Wir sind nun zufrieden, weil das LBZH unsere Entscheidung respektiert und uns unterstützt, den Weg zu gehen, den wir für richtig halten.
Die Missverständnisse mit der Schule sind ausgeräumt. Nun haben wir die Qual der Wahl zwischen 3 Regelschulen :D
Vor 4 Jahren hat keiner damit gerechnet, dass unser Kleiner irgendwann richtig sprechen wird. Vor 5 Jahren hat keiner damit gerechnet, dass er überhaupt spricht.

wir sehen nun das ende der kindergantenzeit mit einem weinenden auge nahen, denn wir hatten unseren traumkindergarten gefunden und Taha durfte diese wunderbare Betreuung 4 Jahre geniessen. wir hoffen, die richtige schule für ihn aussuchen zu können. Und sind nach wie vor unglaublich dankbar, dass es diese Technik gibt und dass wir wunderbare Ärzte und Therapeuten gefunden haben.

Liebe Grüße von einer glücklichen Mama
Hadhami
Sohn Taha, geb. 04.09.02, gehörlos, 1 CI seit 11/03, 2tes CI seit 02/07
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