Zum Behindertenausweis

rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Zum Behindertenausweis

#1

Beitrag von rhae »

Hallo,

wir haben gerade Klage beim Sozialgericht eingereicht, um gegen den Bescheid des Versorgungsamtes zum Schwerbehindertenausweis unserer Tochter vorgehen zu können. Unser Widerspruch wurde vom Versorgungsamt abgelehnt und so bleibt nur noch dieser Weg (wir haben ja auch sonst nichts zu tun ;(). Gegeben hatte das Versorungsamt einen GdB von 90 und keine Merkzeichen, wir hatten zuvor GdB 100 und die Merkzeichen G,H,B. Daher habe ich mich jetzt etwas in dieses Thema eingelesen und möchte meine gewonnenen Erkenntnisse hier mal veröffentlichen.

Zunächst war ich sehr froh über die Aufbereitung Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu? von Andrea aus unserer FAQ. Da ich das Ganze aber ausführlich begründen wollte habe ich jetzt noch die entsprechenden Bestimmungen herausgesucht. Maßgeblich sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, die sind stets aktuell bei http://www.bmas.bund.de zu finden (einfach den Titel in das Suchfeld eingeben).

Wichtig für die Bestimmung des GdB bei Hörschädigungen ist das Kapitel 26.5 Hör- und Gleichgewichtsorgan. Benötigt wird eine Hörkurve wie folgende:
Bild

"zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973)"
Bild

Dann kommt noch folgende Tabelle ins Spiel:
Bild

heraus kommt also ein GdB von 70, allerdings greift bei Kindern noch folgende Aussage (auch bei Kapitel 26.5 nachzulesen):
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen, angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) . . . . . . . . .100 (in der Regel lebenslang)

Wichtig sind aber auch die Merkzeichen und die möchte ich hier noch etwas ausführen.
Merkzeichen "G" wird im Kapitel 30 Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G") beschrieben. Gleich im ersten Absatz steht: Hilflose und Gehörlose haben unabhängig davon stets einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Gehörlos im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit
grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.


Merkzeichen "H" steht im Kapitel 21 Hilflosigkeit sowie 22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen und hier steht im Abschnitt 4) (4) Bei angeborenen oder im Kindesalter aufgetretenen Behinderungen ist im Einzelnen folgendes zu beachten: ... e) Bei Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist Hilflosigkeit ab Beginn der Frühförderung und dann – insbesondere wegen des in dieser Zeit erhöhten Kommunikationsbedarfs – in der Regel bis zur Beendigung der Ausbildung anzunehmen. Zur Ausbildung zählen in diesem Zusammenhang: der Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch, eine berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sowie vergleichbare Maßnahmen der beruflichen Bildung.

Merkzeichen "B" steht im Kapitel 32 Notwendigkeit ständiger Begleitung und im Abschnitt 2: (2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die
Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.


Das Merkzeichen "RF" steht im Kapitel 33 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht:
b) Hörgeschädigten, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist.

Zum Merkzeichen GL habe ich folgendes gefunden:
Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Merkzeichen Gl

Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Hörbehinderte haben allgemein das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache die Gebärdensprache zu verwenden; daraus entstehende Aufwändungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen (§ 19 Abs. 1 SGB X).


Daraus entnehme ich, dass auch das GL in den Behindertenausweis sollte, das RF sowieso.

Viele Grüße Ralph :computer:

[size=small]

(Beitrag am 8.12.06 editiert)[/size]
Papi-Ralf
Beiträge: 17
Registriert: 26. Okt 2006, 06:51
18
Wohnort: Wörrstadt

Re: Zum Behindertenausweis

#2

Beitrag von Papi-Ralf »

Das sind fast identische Werte mit der meiner 4 Jährigen Tochter Laura... nur hat Sie 90 und 93%...
Bin morgen auch auf dem Versorgungsamt... mal sehen was da auf mich zukommt...

LG
Ralf
Vor betätigung des Mundwerkes, Gehirn einschalten...
Dragon74
Beiträge: 104
Registriert: 9. Okt 2006, 17:05
18

Re: Zum Behindertenausweis

#3

Beitrag von Dragon74 »

Das ist ja lustig!
Da scheint ja jeder zu machen, was er will!
Ich habe 100%, weil das vor meinem 7. Lebensjahr durch eine Mittelohentzündung pasiert ist. RF steht laut dem Text nur Gehörlosen zu, steht aber in meinem Ausweis. Das G das mir eigentich zustünde, ist mir verweigert worden. Habe vor ein paar Wochen erneut einen Antrag (Dank Andrea`s FAQ`s) gestellt und prompt wurde er wieder abgelehnt. Ich glaube mitlerweile, ich sollte dem zuständigen Sozialgericht auch mal ein bischen Arbeit aufhalsen!

P.S.: Die GEZ hat meinen Befreiungsantrag trotz des Merkzeichens abgelehnt, da sie zusätzlich ein ärztliches Gutachten haben will. Meine Rechtsanwältin ist schon in Aktion...

Wie Ralph schon sagte: Wir haben ja auch nix besseres zu tun...
[size=small]

[Editiert von Dragon74 am: Mittwoch, Dezember 6, 2006 @ 11:30][/size]
An taubheit grenzende SH. Ohrmuscheldysplasie re.
BAHA RULEZ !
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
22

Re: Zum Behindertenausweis

#4

Beitrag von Andrea Heiker »

Lieber Ralf,

entschuldige dass ich nicht gleich geantwortet habe. Deine Ausführungen sind sehr gut. Die FAQ dsollten wir Gelegenheit noch etwas perfektionieren.

Das Merkzeichen GL hast Du gar nicht aufgeführt, Absicht?

Bei den Hörkruven wird auch immer in 5er dB Schritten getestet, Wenn die Kreuze handschriftlich gemacht werden, dann wird die Mitt enicht immer exakt getroffen, d.h. Du musst entsprechend auf- und abrunden.

GRuß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Birgit
Beiträge: 785
Registriert: 17. Jul 2002, 19:01
22
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Zum Behindertenausweis

#5

Beitrag von Birgit »

Auch RF steht euch zu, denn schließlich besteht bei Marlene eine hochgradige Schwerhörigkeit, wegen der ein GdB von mindestens 50 anzusetzen ist....natürlich nur, wenn sie ein eingeschränktes Sprachverständnis etc. hat...steht in dem text doch genauso drin!!
tschüss Birgit
PS: in den Anhaltspunkten steht: Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#6

Beitrag von rhae »

Oha, da hab' ich doch nicht alles richtig verstanden. Ich ändere das Anfangsposting später noch ab (wenn alle Hinweise von Euch eingeflossen sind) - bin halt mit dem Beamtendeutsch etwas auf Kriegsfuß ;)

Zum Merkzeichen GL habe ich folgendes gefunden:
Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Merkzeichen Gl

Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Hörbehinderte haben allgemein das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache die Gebärdensprache zu verwenden; daraus entstehende Aufwändungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen (§ 19 Abs. 1 SGB X).


Daraus entnehme ich, dass auch das GL in den Behindertenausweis sollte, das RF sowieso. (mit diesen beiden Merkzeichen hatte ich eigentlich gar nicht gerechnet)

Viele Grüße Ralph :computer:
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
22

Re: Zum Behindertenausweis

#7

Beitrag von Andrea Heiker »

Links ist Deine Tochter taub, da du die eine Frequenz zu gut angesetzt hast. 84dB=85dB und nicht 80 dB, macht zusammen 96% Verlust wenn ich mich nicht irre!!!

Wenn Deine Tochter schwere Sprachstörungen hat, steht ihr das volle Programm zu!

Rf sowieso, dann noch 100% H,G,B und GL

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
nudelz
Beiträge: 265
Registriert: 6. Jul 2005, 22:51
19
Wohnort: Niedersachsen

Re: Zum Behindertenausweis

#8

Beitrag von nudelz »

hallo!!

habe mal ne frage habe nun leon und meinen ausweis auch beandtragt und würde micha uf die antwort schon mal gerne vorbereiten.weiß einer von euch mit wehm ich mich in verbindung setzen kann der sich mit hörscha den und augen(uhser) auskennt???

lg saskia
Mama* Usher-Syndrom
L.´04* links 80 db rechts 40db,Usher-Syndrom
D.´03* Kern Gesund
Birgit
Beiträge: 785
Registriert: 17. Jul 2002, 19:01
22
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Zum Behindertenausweis

#9

Beitrag von Birgit »

was den Schwerbehindertenausweis betrifft kannst du mich auch direkt anmailen; weil die Taubblindheit, bzw. eben auch die sonstigen Hör- und Sehbehinderungen in den Anhaltspunkten nicht vorkommen als Kombination hatten wir bereits einen Prozess vor dem Landessozialgericht, der zu Claudias Gunsten ausgegangen ist.

Was sonstige Infos betrifft ist das Taubblindenzentrum in Hannover sicher am besten (weil die größte Erfahrung, vor allem auch was Usher betrifft). Was Frühförderung und Schule betrifft ist dein Wohnort relevant: Im Norden: Hannover, im Osten Potsdam, im Südosten Würzburg und im Südwesten seit diesem Schuljahr offiziell Schramberg-Heiligenbronn.
Viele Grüße Birgit
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#10

Beitrag von rhae »

So jetzt habe ich meinen ersten Beitrag etwas ausgebessert, also die fehlenden Merkzeichen ergänzt und die Tabellenbilder ausgewechselt. Den Link zu dieser Diskussion füge ich dann noch in das PDF vom Behindertenausweis ein.

Ein paar interessante Links zum Thema kann ich noch beisteuern:

www.soziales.niedersachsen.de
Welchen Nutzen hat man von den Merkzeichen?
Hinweise zum Schwerbehindertenrecht

Viele Grüße Ralph :computer:
Sassi
Beiträge: 27
Registriert: 30. Okt 2006, 21:06
18

Re: Zum Behindertenausweis

#11

Beitrag von Sassi »

und? was ist draus geworden vor dem sozialgericht?

ich habe auch schon den 1.widerspruch eingelegt, dazu aber nen neuen thread aufgemacht.
*********
liebe grüße
sassi
rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#12

Beitrag von rhae »

Erstellt von Sassi
und? was ist draus geworden vor dem sozialgericht?

ich habe auch schon den 1.widerspruch eingelegt, dazu aber nen neuen thread aufgemacht.
Ja soooo schnell arbeiten die Mühlen in Deutschland nicht. Das ganze ist im Rollen und ich schätze mal noch so 3-12 Monate Zeit ein.

Viele Grüße Ralph :computer:
Sassi
Beiträge: 27
Registriert: 30. Okt 2006, 21:06
18

Re: Zum Behindertenausweis

#13

Beitrag von Sassi »

oh man....aber eigentlich kenn ich das ja.
ich schlage mich alles in allem auch schon seit 7 monaten damit herum...
*********
liebe grüße
sassi
rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#14

Beitrag von rhae »

:freude: :freude: :freude: Unser Fall wurde heute erfolgreich abgeschlossen :freude: :freude: :freude:

Also heute war endlich unsere Verhandlung vor dem Sozialgericht in Karlsruhe, auf die wir jetzt über ein Jahr hingearbeitet und gewartet hatten. Das Versorgungsamt hatte den Schwerbehindertenausweis unserer Tochter von 100 auf 90 gekürzt und die Merkzeichen B,G,H entzogen - dagegen hatten wir zweimal Widerspruch eingelegt und mussten dann Klagen.

Die ganze Sitzung dauerte nur ca. 15 min (45 waren angesetzt). Der Richter trug den Fall in seinen Worten vor und hielt sich dabei ganz genau an die Formulierungen in den "Anhaltspunkten". Er kam dann zum Schluss das uns eben ein GdB von 100 mit den Merkzeichen zusteht, fragte kurz den Anwalt des Versorgungsamtes (bzw. des Landes BW) was er dazu meint und der strich die Segel und meinte verlegen, dass er das auch so sieht - und die Sache war vorrüber. :)

Unsere Anwaltskosten übernimmt die Gegenpartei und wir haben gerade eine Flasche Pikkolo aufgemacht :)

Das musste ich Euch einfach mitteilen :)

Viele Grüße Ralph :freude:
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
22

Re: Zum Behindertenausweis

#15

Beitrag von Andrea Heiker »

Lieber Ralph,

:daum: Nur traurig dass wir letzlich alle mit unseren Steuergeldern so einen Quatsch bezahlen müssen. Mir ging es vor dem Sozialgericht ähnlich, Jahrelang geklagt und die Richter brauchen gerade mal eine Viertelstunde, um die Gegenpartei zu überzeugen.

Gruß
andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
altini
Beiträge: 170
Registriert: 18. Jan 2008, 21:55
17
Wohnort: NRW

Re: Zum Behindertenausweis

#16

Beitrag von altini »

Herzlichen Glückwusch Ralph!!!
Wenn die es nicht anders haben wollen, dann kriegen sie es auch nicht anders!!!!!!

Lieben Gruss
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
22
Wohnort: Niedersachsen

Re: Zum Behindertenausweis

#17

Beitrag von Momo »

Herzlichen Glückwunsch.
Nur schade, dass man soviel Ärger haben muss, viel Geld verschleudert wird und dann eigenltich ja alles klar ist....
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#18

Beitrag von rhae »

Ja und es ist uns jetzt auch bewusst geworden, dass die ganze Geschichte eigentlich aufgrund von Missverständnissen kam. Angefangen hat's wohl damit, dass ein Sachbearbeiter unserer Tochter für die Hörschädigung einen GdB von 70 gegeben hatte und den Hinweis in den Anhaltspunkten übersehen hatte wo steht, dass bei Kindern dann 100 gegeben werden soll (siehe in der Diskussion oben ausgeführt).

Dann hat man noch 20 für ihre damalige Bronchitis und 10 wegen der schlechten Sprache draufgerechnet und kam so auf einen GdB von 100. Als dann die Bronchitis ausgeheilt war hat man uns geschrieben "Aufgrund der gesundheitlichen Verbesserungen können wir nur einen GdB von 80 geben" - und wir haben gemeint die reden von der Hörschädigung die sich auf wundersame Weise gebessert haben sollte :help:

Damals hatte ich noch keine Ahnung von den Berechnungen in den Anhaltspunkten und dachte nur die hätten sich wohl vertan und einen falschen Hörtest genommen. In der Begründung bei der Neuberechnung des Schwerbehindertenausweises stand auch kein Wort von der Bronchitis (das hatte unser Richter jetzt auch gerügt) und so wussten wir auch gar nicht recht wogegen wir eigentlich kämpfen sollten. Hätte der Sachbearbeiter damals nur etwas besser begründet wie er auf seine Einschätzung gekommen ist, hätte sich das ganze Missverständnis ruck zuck aufgelöst :(

Naja wie hat meine Oma oft gesagt - "schwätze muss ma mit de Leut" :D

Viele Grüße Ralph :computer:
PetraAnett
Beiträge: 478
Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
18

Re: Zum Behindertenausweis

#19

Beitrag von PetraAnett »

Hallo RAlph -

wir sind gerade aus einem Kurzurlaub zurück und ich habe mich total gefreut jetzt so tolle Neuigkeiten hier zu lesen!!
SUPER!!! :jump:

LG
PetraAnett
Karin
Beiträge: 1772
Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
22
Wohnort: Schauenburg bei Kassel
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#20

Beitrag von Karin »

Supi! Glückwunsch auch von mir!
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
oculus85

Re: Zum Behindertenausweis

#21

Beitrag von oculus85 »

Zitat von Andrea Heiker:
Wenn Deine Tochter schwere Sprachstörungen hat, steht ihr das volle Programm zu!
Meine frage, ab wann kann man von einer Sprachstörung reden?
Und von welchem Gutachten kann man das bestätigen lassen?

Es wäre super, wenn ich die Antwort so schnell wie möglich bekomme. Da ne gute Freundin von mir (meiner meinung nach) eine sprachstörung hat! Sie hat leider nur 2 wochen zeit um widerspruch einzulegen.

Vielen Dank im Voraus!
Sandra

Re: Zum Behindertenausweis

#22

Beitrag von Sandra »

Hallo,
oculus85 hat geschrieben:....Es wäre super, wenn ich die Antwort so schnell wie möglich bekomme. Da ne gute Freundin von mir (meiner meinung nach) eine sprachstörung hat! Sie hat leider nur 2 wochen zeit um widerspruch einzulegen....
Man kann auch fristgerecht einen Formlosen Widerspruch einlegen und die Begründung des Widerspruch zum späteren Zeitpunkt nachliefern! Somit ist die Frist gewahrt.

Es reicht vollkommen aus, wenn man schreibt....

"Hiermit lege ich den Widerspruch vom xx.xx.2009 ein. Die Begründung werde ich demnächst nachreichen.... "

Auch kann/sollte man Kopie anfordern auf was die Ablehnung bewertet wurden - damit man genau darauf den Widerspruch argumentieren kann.

Gruss Sandra
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
22
Wohnort: Niedersachsen

Re: Zum Behindertenausweis

#23

Beitrag von Momo »

hallo
da schließe ich mich an. einfach schreiben:

"Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom __. __. ____ fristgerecht Widerspruch ein. Eine Begründung werde ich nachreichen. Außerdem bitte ich um umgehende Zusendung der für den Bescheid zugrundegelegten Befundberichte in Kopie. Mit freundlichem Gruß Vorname Nachname"

Wenn man dann die Befundberichte hat, kann man gezielt einen Widerspruch mit Begründung formulieren.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
rhae
Site Admin
Beiträge: 1732
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
22
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Zum Behindertenausweis

#24

Beitrag von rhae »

oculus85 hat geschrieben:Zitat von Andrea Heiker:
Wenn Deine Tochter schwere Sprachstörungen hat, steht ihr das volle Programm zu!
Meine frage, ab wann kann man von einer Sprachstörung reden?
Und von welchem Gutachten kann man das bestätigen lassen?
Es geht dabei gar nicht um schwere Sprachstörungen sondern nur um Sprachstörungen - Zitat aus den Anhaltspunkten: Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

Und die kann man ganz einfach mit einem Schreiben vom Logopäden belegen, es reicht schon nachzuweisen, dass man in logopädischer Behandlung ist. Bei uns reichte (vor Gericht) der Hinweis, dass unsere Tochter auf eine Schule für Hörgeschädigte und Sprachgestörte Kinder geht.

Viele Grüße Ralph
oculus85

Re: Zum Behindertenausweis

#25

Beitrag von oculus85 »

Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Eine frage habe ich noch. Ich berichte erstmal hier den Fall

Sie ist 23, und hatte letztes jahr im Mai (jaja, die behörden mal wieder - lange bearbeitungszeit) einen Antrag beim Amt für Familie und Soziales gestellt!

Vor 2 wochen bekam sie einen brief mit der ablehnung (50% GdB - keine Erhöhung). Laut dem Befund von rhae müsste (nur den Hörtest) sie eine GdB von 80% haben. Ich habe von dem ganzen erst vor ein paar Tagen erfahren. Sie hat nicht so viele erfahrung mit gesetzen etc.

Meine Frage ist in dem moment, ob man der Antrag den sie gestellt hat, abgeändert werden kann. Denn es fehlt z.b. den Hinweis auf die Sprachstörung. Sie ging damals in einer Sprachgestörten Schule(unteranderem waren auch Hörgeschädigte dabei) und später in den letzten Jahren (Hörgeschädigten) und Ausbildung (Hör- und Sprachgeschädigten) in die Schule. Durch diesen Befund würde also ausreichen um zu sagen das sie eine Sprachstörung hat?

Nochmal zur zusammenfassung:

1. Kann der Antrag abgeändert werden?
2. Sie ging in Hör- und Sprachgeschädigten Schule = automatisch Sprachstörung? (würde das gerne nochmal bestätigen lassen)

Vielen herzlichen Dank!

Viele grüße von oculus!

PS: sie wird morgen einen Widerspruch schreiben!
Zuletzt geändert von rhae am 1. Okt 2014, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten