I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

malicat
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I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#1

Beitrag von malicat »

Hallo,

heute hatte ich irgendwie wieder einen Tiefpunkt. Sarah ist total verschnupft und den ganzen Tag über hab ich das Gefühl, daß sie schlechter hört... Jedenfalls hatten wir heute morgen die Schuluntersuchung in der hiesigen GS. Für die Rückstellung spricht sich die Dame vom Gesundheitsamt auch aus. Entscheiden kann das aber nur die Schulleitung - da gehen wir am Montag hin... (muß ich da noch Bedenken haben???? :help: )
Allerdings meinte die gute Dame auch, daß eine regelbeschulung mit I-Kraft vielleicht nicht so einfach sei, da es genug "Schwerpunktschulen" gäbe. ??? Das hat mich jetzt total verunsichert. Dachte immer, das wäre alles kein Problem...
Könnt ihr mir eure Erfahrungen schildern?
(wir wohnen RLP)

LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Charanga
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#2

Beitrag von Charanga »

Hi,
also meine Tochter ist auch schulpflichtig, war beim Gesundheitsamt, bei der Schwerhörigenschule wg. dem sonderpädagogischen Gutachten und natürlich habe ich mit der Grundschule vor Ort ein Gespräch gehabt. Nachdem ganzen habe ich den gemeinsamen Unterricht (bedeutet nichts anderes als I-Platz) beantragt. Die Schulleitung hier sah das ganze sehr optimistisch. Natürlich spielt das Gutachten eine Rolle, weil sonst der I-Platz nicht gewährt wird. Jetzt geht es darum für wieviel Stunden der Zweitlehrer kommt. Wir kommen aus Hessen.
LG
Charanga
lg Charanga mit Tochter 12/02, links an Taubheit grenzend u. rechts hochgradig
Norbert_S
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#3

Beitrag von Norbert_S »

Hallo malicat!

Warum denn Rückstellung? Das macht man nur, wenn durch das Jahr eine Entwicklungsverzögerung ausgeglichen werden soll.
Wenn außer SH nichts ist, dann mach die Rückstellung einfach keinen Sinn. Oder wird eine Verbesserung erwartet?

Es wäre gut, wenn sich hier jemand aus deinem Bundesland melden würde. Die Bundesländer fahren da recht unterschiedliche Modelle. Die I-Kraft ist immer ein Problem, denn die kostet einen Haufen Geld!

Eine I-Klasse kann auch so aussehen, dass sie in der maximalen Klassengröße gedeckelt ist (kleiner als „normal“) und/oder ein paar Zweitlehrer-Stunden bekommt.

Bei SH-Kindern geht die Unterstützung ja in der Regel über den Weg der technischen Hilfe. In Baden-Württemberg besuchen die meist die Regelschule und der Mobile Dienst schaut zwei oder drei Mal im Jahr vorbei, ob alles gut läuft.

Gruß
von

Norbert_S
guenter k.
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#4

Beitrag von guenter k. »

Naja Norbert,

mir ist bissher noch nicht aufgefallen das Lehrer sich über die Kosten von I Kräften Sorgen machen :)

Sie wollen sie ja eher nicht (warum nur?)

Im Verhältnis zu gen Lehrergehältern sind die Spottbillig, müssen aber alles ausbügeln was die Lehrkraft nicht in die Reihe bekommt.

Etwa FM rumreichen oder Widerholen von gesagtem-

Ist nicht im Program, wird nicht gemacht- Und wir setzen uns ja alle für Integration ein.

Integration, für wen?

Ganz sicher nicht für sh Kimder, die trotz aller Aufklärung auch heute noch als dof angesehen werden -

Darf das sein, in in einer Zeit wo wirklich Jeder (auch Pädagoge) sich schlau machen kann über die Behinderung eines Kindes was er betreut?
Zuletzt geändert von guenter k. am 12. Feb 2009, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Norbert_S
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#5

Beitrag von Norbert_S »

Hallo guenter k.!

Was hast du denn für schlechte Erfahrungen gemacht?
Nee, die Lehrer machen sich über die Kosten von I-Kräften keine Gedanken, dafür aber die Stellen, die das genehmigen sollen, um so mehr.

Dass unerfahrene Regelschulen nicht Hurra schreien, wenn ein I-Kind angemeldet wird, sollte doch niemand wundern. Da stecken ja fast immer Unwägbarkeiten dahinter und auch die Sorge, dem Kind nicht gerecht werden zu können. Was sich auch gar nicht selten später als berechtigt heraus stellt. Mamas Bauchgefühl ersetzt keine Fachkenntnisse und einschlägigen Erfahrungen.

Und wo werden SH-Kinder als doof angesehen? Die Zeiten sollten doch wohl längst vorbei sein.

Was allerdings immer wieder vorkommt: Bei Kindern mit mehr als einer Einschränkung wird der jeweilige Schwerpunkt von Eltern und Schul-Leuten gerne mal ganz verschieden eingeschätzt. Das muss dann von beiden Seiten durchgekämpft und geklärt werden. Das wohl gängigste Beispiel ist das Kind, das langsam lernt und auch noch schlecht hört. Und die zu klärende Frage eben, welche Schulart wie helfen kann und am besten geeignet ist. Da sind fertige Antworten aus der Schublade nicht zu gebrauchen.
Auch die Kombination Sprach- und Höreinschränkung ist sehr sensibel, Zwei getrennte Einschränkungen oder die eine als Folge der anderen?

Nette Grüße
von

Norbert_S
Kaja
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,
malicat hat geschrieben:Allerdings meinte die gute Dame auch, daß eine regelbeschulung mit I-Kraft vielleicht nicht so einfach sei, da es genug "Schwerpunktschulen" gäbe. ?
Bis zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.10.07

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... he_8o.html

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... he_8o.html

war es in der Tat so, dass die Schul-/Sozialbehörde die Finanzierung eines I-Helfers ablehnen konnte, wenn eine Beschulung in einer Förderschule (für Leser aus BaWü: Sonderschule) möglich war. Nun müssen aber die Behörden die Entscheidung der Eltern, wo ihr Kind seine Schulpflicht nachkommen soll, respektieren und können sich nicht einfach auf mögliche Mehrkosten herausreden. Voraussetzung für die Gewährung einer I-Kraft ist aber, dass der Nachweis erbracht wird, dass eine Beschulung ohne Integrationshelfer faktisch unmöglich ist.

Oder meinst du mit I-Kraft die stundenweise Anwesenheit einer Sonderpädagogin im Rahmen der Regelbeschulung mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
Norbert_S hat geschrieben:Warum denn Rückstellung? Das macht man nur, wenn durch das Jahr eine Entwicklungsverzögerung ausgeglichen werden soll. Wenn außer SH nichts ist, dann macht die Rückstellung einfach keinen Sinn.
Aber Sabines Sarah hat außer der Schwerhörigkeit noch eine Sprachentwicklungsverzögerung (die ja im letzten Monat in Werscherberg intensiv therapiert wurde). Eine Rückstellung würde bewirken, dass diese weiter minimiert und so erst eine Regelbeschulung ermöglicht wird. Also ist gerade in diesem Fall eine Rückstellung durchaus sinnvoll.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
guenter k.
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#7

Beitrag von guenter k. »

Hallo Norbert,

ich gebe zu, ich bin etwas durch den Wind. :)

Also uns hat der gute Mensch vom Sozialamt gesagt, die Genehmigung einer I Kraft währe kein Problem, wenn die Voraussetzungen Vorliegen.

Desshalb halte ich alle Bedenkenträgerrei im Vorfeld einer Beantragung für absolut überflüssig-

Zu meinen Anderen Ausführungen.

Wir hatten es hier zwei Jahre lang mit Förderlehrerinnen zu tun, die ihren Job nicht verstanden haben.
Beide waren noch sehr jung und haben sich von ihren Regelschulkollegen über den Tisch ziehen lassen.

Die arbeiteten nur auf Anweisung der Regellehrer. "Gehn sie mal dies oder dass mit Malte nochmal durch."

Es erfolgte keine Aufklärung der Regellehrer, es eerfolgte Praktisch Nichts.

Als selbstbetroffener und durch den DSB gut informierter Vater, wusste ich, dass es so nicht laufen darf.

Wir haben uns zwei Jahre lang den Mund fransig geredet und zumindest die Klassenlehrerin hat dann Einiges auch umgesetzt.

Wir bekamen dann im 3. eine erfahrene Pädagogin, die dann erst mal die konsequente Nutzung der FM eingefordert hat und auch Nachteilsausgleiche durchgesetzt hat.

Aber es gibt halt auch unter Lehrern so wahre Kotzbrocken, die sich einen Teufel darum scheren, was Leute mit mehr Ahnung ihnen sagen.

Die machen einfach ihren Streifen. Wenn man als sh Schüler an so Jemanden gerät ist man verraten und verkauft. Wenn dann auch noch der Direx eine Lusche ist w kann einem nur noch schlecht werden.

Wir sind nie mit dem Hammer in der Hand aufgetreten, sind Kompromisse (wenn auch Zähneknirschend) eingegangen

Waren immer bemüht mit den Lehrern im Gespräch zu bleiben. Aber was derzeit hier abläuft ist unter aller Sau-

viele Grüße,

Günter
malicat
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#8

Beitrag von malicat »

Hallo,

erstmal an alle vielen Dank für eure Wortmeldungen.

Ja, danke Kaja, Sarah ist zusätzlich Sprachentwicklungsverzögert; sonst würde es ja auch keinen Grund für eine Rückstellung geben.

Schwerpunktschulen (Integrationsschule) gibt es im Umkreis wohl einige (manche mit fraglichem Ruf) - eine im Nachbarort... Auch dort sind die Klassen mit 20 Kindern bestückt. Davon zwei "besondere" Kinder (lt. Gesundheitsamts-ärztin). Aber das bringt meines erachtens nur was, wenn beide Kinder SH und sprachentwicklungsverz.... oder seh ich das falsch.
Die nächste Schule für HörSprachbehinderte ist 60km (einfach) entfernt und wäre eine Ganztagsschule. Somit wären in der Gemeinde keine Aktivitäten wie Tanzen, Musikschule und Turnen möglich (an denen Sarah momentan mit Freude und Freunden teilnimmt). Genau deshalb strebe ich ja auch die Integration an unsere Regel GS im Ort an. Zumal auch Sarah's große Schwester dort hingeht.
kaja hat geschrieben:Oder meinst du mit I-Kraft die stundenweise Anwesenheit einer Sonderpädagogin im Rahmen der Regelbeschulung mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
:help:

Wie gesagt, (hatte ich es??) wegen der Rückstellung seh ich eigendlich keine Probleme... Sarah soll dann in den Schulkindergarten im Nachbarort gehen. Aber, diese Integrationskraft-Sache an unserer Schule... zumal ich jetzt schon von einigen Seiten gehört habe, daß unsere Schule zwar einiges könnte, aber nix will...

Natürlich warte ich erst mal das Gespräch am Montag früh ab.
Aber andererseits mach ich mir natürlich schon gedanken.
Wäre es theoretisch machbar, Sarah im Nachbarort einschulen zu lassen (dort, wo sie auch die "Vorschule" besucht); dort hat man schon erfahrungen mit I-Kräften und es ist auch eine halbtagsschule und der Fahrtweg sind 5Minuten... ??? ... das werd ich mal anfragen, wenn wir dort das Gespräch wg. des Schulkindergartens haben.

Ach, wenn doch nur EINMAL!!! was glatt laufen würde

LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Norbert_S
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#9

Beitrag von Norbert_S »

Hallo malicat!

Ganztagesschule weit weg und die dann fehlende Einbindung in örtliche Angebote und den bisherigen Freundeskreis: Ja, das ist eine schwierige Entscheidung. Entweder oder ... Lass dir von den Fachleuten, mit denen du Gespräche führst, raten. Und erst danach den Kopf zerbrechen!

Umschulen in den Nachbarort dürfte auch in deinem Bundesland eine Verhandlungssache (mit beiden Schulen!) sein. Kommt auf eine überzeugende Begründung an.
Schwerpunktschulen (Integrationsschule) gibt es im Umkreis wohl einige (manche mit fraglichem Ruf)

zumal ich jetzt schon von einigen Seiten gehört habe, dass unsere Schule zwar einiges könnte, aber nix will...
Vorsicht, solche „Infos“ gedeihen in der Gerüchteküche und basieren auf Einzelfällen. Es gibt sicherlich keine einzige Schule, der nicht einzelne Leute einen „fraglichen Ruf“ anhängen. Das besagt also gar nichts. (Das Gegenteil, also wenn alle nur des Lobes voll sind, käme mir schon eher verdächtig vor ;) .)

Grüße
von

Norbert_S
Kaja
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#10

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,
malicat hat geschrieben:
kaja hat geschrieben:Oder meinst du mit I-Kraft die stundenweise Anwesenheit einer Sonderpädagogin im Rahmen der Regelbeschulung mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
:help:
bei uns und auch in vielen anderen Bundesländern gibt es für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf drei Möglichkeiten:

1. Lernort Grundschule - dann kommt ein Sonderpädagoge für einige wenige Stunden in die Schule und unterstützt Kind und/oder Lehrer

2. Lernort Förderschule

3. Lernort Grundschule mit Integrationshelfer, der vom Sozialamt über die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII (oder vom Jugendamt § 35 a SGB VIII) finanziert wird und bei den Kindern erforderlich ist, bei denen ein Beschulung ohne diesen I-Helfer (der teilweise während der gesamten Schulzeit anwesend ist) unmöglich ist.

Bei euch scheint das so geregelt zu sein:

1. Lernort Förderschule

2. Lernort Schwerpunktschule, also eine Grundschule, die für die integrative Beschulung von Kindern mit sonderpädagischem Förderbedarf von der Schulbehörde ausgewählt wurde und damit "zuständige Schule" für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird.

3. Lernort Regelgrundschule, wenn es keine erreichbare Schwerpunktschule gibt bzw. diese für das konkrete Kind ungeignet ist.

4. Lernort Grundschule mit I-Helfer über die Eingliederungshilfe.

Nach dem. was du schreibst, möchtest du eine Beschulung nach Punkt drei und nicht nach Punkt 4 - habe ich dich da richtig verstanden?

Argumentieren könntest du mit § 3 Absatz 5 eures Schulgesetzes
Behinderte Schülerinnen und Schüler sollen das schulische Bildungs- und Erziehungsangebot grundsätzlich selbständig, barrierefrei im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern nutzen können, wenn hierfür die sächlichen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen geschaffen werden können. Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen sind die besonderen Belange behinderter Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und ihnen die zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Arbeitserleichterungen zu gewähren.
Wenn also eure Grundschule bereit ist, Sarah aufzunehmen und mit einer Sonderpädagogin zusammenzuarbeiten, habt ihr eine realistische Chance, diese Beschulungsmöglichkeit durchzusetzen. Argumentieren dürft ihr aber nicht mit dem schlechten Ruf der Schwerpunktschulen, sondern z. B. mit der sozialen Komponente (Geschwisterkind bereits an der Schule), kurzer Schulweg (sonst eventuell vom Amt zu bezahlender Transport erforderlich) oder besondere individuelle Fördermöglichkeiten (kleine Klassen?) in eurer Regelgrundschule. Eine SH-Schule wird eh erst als Lernort festgelegt, wenn eine integrative Beschulung nicht möglich ist.

Für die Rückstellung gilt § 13 eurer Grundschulordnung:
Auf Antrag der Eltern kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der
Schulärztin oder dem Schularzt schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund vom Schulbe-
such zurückstellen. Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn
dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist
Ich wünsche dir, dass das morgen klappt und ihr ein Jahr länger Zeit habt, die für Sarah am besten geeignete Beschulungsform zu finden.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
malicat
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#11

Beitrag von malicat »

Danke für eure Antworten.

Die Schwerpunktschule mit "fraglichem Ruf" steht eh nicht zur Diskussion, da zu weit weg. Mit diesem Argument würde ich auch nicht
bei unserer Schulleitung antanzen ;)

Ich möchte Lernort Grundschule im Ort mit Integrationshelfer (inwieweit Sonderpädagoge möglich/nötig ist, weiß ich noch nicht). Ich denke, eine I-Kraft kann Sarah zusätzlich helfen, besser im Unterricht mitzukommen, zu vermitteln, darauf achten, daß Sarah wirklich alles mitbekommt, usw... (war/ist ja jetzt im Regel-KiGa auch) Der Mobile Dienst steht ja dann auch noch zur Verfügung.
Ich kann zum jetztigen Zeitpunkt sagen, daß Sarah ohne I-Helfer die Regelgrundschule kaum bewältigen könnte. Wie's in einem Jahr ausschaut - sehen wir in einem Jahr. Wie gesagt, GS im Nachbarort (mit Schulkindergarten) beschult auch I-Kinder (soweit mir erzählt wurde. Ein bekanntes SH-Kind wurde dort auch beschult. Sie geht jetzt mittlerweile in die 6. Klasse einer Integrativen Gesamtschule, da es am Gymnasium mit der Schulleitung und den Lehrern nicht geklappt hat). Im anderen Nachbarort ist eine Schwerpunktschule.
Je nachdem wie das Gespräch morgen läuft, werde ich mich mit den beiden anderen Schulen in Verbindung setzen. Was sollte im Falle eines Falles (also Aufnahme ja, aber ohne I-Kraft) unsere Schulleitung dagegen haben, wenn eine andere GS meine Tochter aufnimmt.

Die §en habe ich gestern Nacht auch noch gefunden. Danke, Kaja.
Habe mir diese notiert und falls nötig, werde ich sie unserer Schulleitung noch mal in "Erinnerung" rufen.

Ist es nicht so, daß, wenn die Schulleitung zustimmt, daß Kind aufzunehmen, sie auch "verpflichtet" ist das Kind individuell zu fördern bzw. eine I-Kraft auch nicht einfach so verweigern kann?

Drückt mir die Daumen! (Vielleicht wird's ja auch ganz anders, und die Schulleitung macht da keine Probleme :\ )

LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#12

Beitrag von Norbert_S »

Hallo malicat!

Ganz sicher: Schulleitungen machen nie Probleme! Die lösen die nur ;)

Und sonst: Aufnahme in eine Schule ist eine Sache, Verpflichtung zur speziellen Förderung aber eine andere. Da müssen auch die Möglichkeiten gegeben sein und darüber informiert dich eben die Schulleitung. Und über die Möglichkeit einer I-Kraft entscheidet nicht die Schulleitung.

Jetzt habe ich aber fast schon zu viel über Schulleitung geschrieben ;)

Nette Grüße
von

Norbert_S
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#13

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,
malicat hat geschrieben:Ich möchte Lernort Grundschule im Ort mit Integrationshelfer (inwieweit Sonderpädagoge möglich/nötig ist, weiß ich noch nicht). Ich denke, eine I-Kraft kann Sarah zusätzlich helfen, besser im Unterricht mitzukommen, zu vermitteln, darauf achten, daß Sarah wirklich alles mitbekommt, usw... (war/ist ja jetzt im Regel-KiGa auch) Der Mobile Dienst steht ja dann auch noch zur Verfügung.
Die Genehmigung eines I-Helfers über die Eingliederungshilfe ohne Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes dürfte schwierig werden. Ich kenne es nur so, dass bei einer integrativen Beschulung erst einmal geschaut wird, ob die Unterstützung durch den SH-Sonderpädagogen (gegebenenfalls mit Unterstützung des mobilen Dienstes) ausreichend ist. Nur wenn sich im Alltag zeigt, dass Kind noch mehr Hilfe benötigt, wird ein zusätzlicher I-Helfer genehmigt. Manchmal wird es auch als ausreichend angesehen, wenn die Stundenanzahl des Sonderpädagogen erhöht und/oder die Klassenlehrerin geschult wird, auf bestimmte Dinge im Schulalltag zu achten und notwendige Hilfestellungen zu geben.
malicat hat geschrieben:Ist es nicht so, daß, wenn die Schulleitung zustimmt, daß Kind aufzunehmen, sie auch "verpflichtet" ist das Kind individuell zu fördern bzw. eine I-Kraft auch nicht einfach so verweigern kann?
Sicher muss die Schule, wenn sie ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnimmt, alles für sie Machbare tun, um das Kind individuell weitestgehend zu fördern. Wann aber die "Schmerzgrenze" für die Schule erreicht ist und sie versuchen wird, über die nochmalige Einberufung eines Förderausschusses den Lernort Förderschule festlegen zu lassen, hängt von der konkreten Situation der jeweiligen Schule ab. Viele (vor allem ältere) Lehrer haben Probleme damit, einen weiteren Erwachsenen neben sich im Unterricht zu haben, weil sie dafür ausgebildet wurden, als Alleinkämpfer zu arbeiten (das ist im Kindergarten anders, weil dort schon immer mehrere Erzieher in einer Gruppe waren). Dann gibt es schon ganz phantasievolle Ausreden, warum eine Zulassung eines I-Helfers im Unterricht nicht machbar ist. Aber schau mal, was der Tag heute bringt. Vielleicht hast du ja richtig Glück mit eurer Regelgrundschule im Ort.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Gordon
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#14

Beitrag von Gordon »

Hallo,

als erstes Mal hallo Malicat! Schade, dass es Sarah nun auch erwischt hat, sie hat doch in der Reha so super durchgehalten. Mirko und Lena sind auch immer noch dauerkrank ;-((.

Nun zum Thema:
Da ich Sarah kenne, denke ich, dass Sie außer sprachlich wirklich SCHULREIF ist. Sie kann sich super konzentrieren, malt super, ist sozial total kompetent. Ich denke, dass es wirklich wichtig ist, dass sie das folgende Jahr auch gefordert und gefördert wird.

Mit Version 3 von Norbert:

"3. Lernort Grundschule mit Integrationshelfer, der vom Sozialamt über die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII (oder vom Jugendamt § 35 a SGB VIII) finanziert wird und bei den Kindern erforderlich ist, bei denen ein Beschulung ohne diesen I-Helfer (der teilweise während der gesamten Schulzeit anwesend ist) unmöglich ist."

scheint mir eine gute Möglichkeit für Kids wie Sarah und auch Mirko gegeben zu sein.

Kann denn jemand mal aus der Praxis berichten, wie dass mit einem I-Helfer so läuft?

Viele Grüße Andrea

wäre
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Barbara Kissmann
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#15

Beitrag von Barbara Kissmann »

Hallo Andrea,

Ich arbeite im Moment als I-Kraft. Allerdings bei einem ADHS-Kind. Für Malte haben wir uns auch danach erkundigt.

Ich bin den ganzen Vormittag mit in der Klasse und springe immer ein wenn ich gebraucht werde. Arbeitsmaterial auspacken und wieder einpacken, störende Gegenstände weglegen, zum weiterarbeiten anregen usw. Jedes Kind braucht da eine andere Hilfe und als I-Kraft muß ich erkennen was das Kind braucht.

Bei einem schwerhörigen Kind würde ich als erstes darauf achten, dass die FM-Anlage eingesetzt wird und das ein Nebenraum, für Einzelarbeit, da ist.

Gruß Barbara
Gordon
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#16

Beitrag von Gordon »

Hallo Barbara,

das ist ja Klasse, da kennst Du Dich ja genau aus. Wichtig wäre sicher, daß, wenn Mirko etwas nicht mitbekommt, schnell informiert wird, über das was er verpaßt hat. Die FM-Anlage sehe ich mal als selbstverständlich an. Ich weiß die Lehrer nicht unbedingt, aber ich glaube, dass kann ich rüberbringen.
Ich überlege ob Mirko eine ständige I-Kraft an seiner Seite nicht vielleicht zu viel wird? Er will ja auch mal einfach nur pennen, mit seinem Nachbarn tuscheln, oder Briefchen schreiben. ;-)) Das gehört doch einfach dazu, oder?
Ich glaube bei einer wachen, engagierten und strukturierten Lehrerin in einer nicht allzu großen Klasse wäre das kein Problem ohne I-Kraft. Aber die sind ja nun leider mal nicht die Regel.

Bei uns wird momentan heiß diskutiert die Dorfschule zu schließen und die Schule im Nachbardorf zur Ganztagsschule für die gesamte Gemeinde hochzuziehen. Das bedeutet natürlich viiiiel größere Klassen als bisher. ;-(((

Viele Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Momo
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#17

Beitrag von Momo »

hallo sabine
(malicat)

verstehe ich das richtig, dass du wünscht, dass deine tochter zur regelschule kommt und dann über die eingleiderungshilfe einen integrationshelfer haben soll (euer wunsch), der sie quasi 1 zu 1 über den gesamten schultag begleitet?

Warum nicht einen sonderpädagogischen förderbedarf mit zusätzlichen förderstunden. das würde dann bedeuten, dass die klasse evtl. etwas kleiner ist und dass eine gewisse anzahl von stunden zwei lehrer da sind, so dass entweder in einzelförderstunden nach- oder vorgearbeitet werden kann usw. oder aber die klasse geteilt werden könnte. so ist das hier meist üblich, wenn sh kinder regelbeschult werden. in den meisten fällen bekommt jedes kind dabei drei förderstunden bewilligt, d.h. wenn man zwei sh kinder in der klasse hat wären es 6 usw. wie die dann genau genutzt werden hängt dann jeweils vom bedarf oder der situation ab. mal ist sicher das arbeiten mit geteilter klasse sinnvoll (beide arbeiten parallell, nur die gruppe ist kleiner), mal vielleicht die arbeit in einer kleingruppe oder mal eben auch im sinne einer einzelförderung, wenn z.b. nachgearbeitet werden muss usw.

ob man für ein "nur" sh kind einen integrationshelfer bewilligt bekommt, kann ich mir kaum vorstellen. sicher wird man es erst mit dem weg der förderstunden (zur not aufgestockt) probieren bevor man einen helfer für 20 stunden die woche bezahlt.

da würde ich mich nochmla erkundigen. nicht dass ihr dann nur das eine beantragt, das wird abgelehnt und dann steht ihr da, denn auch für die feststellung sonderpädagog. fb gibt es fristen.... wobei geht das überhaupt integrationshelfer ohne sonderpädagog. fb???

lg
Zuletzt geändert von Momo am 17. Feb 2009, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
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guenter k.
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#18

Beitrag von guenter k. »

Hallo,

I- Kraft und sonderpädagogidcher Forderbrdarf schließen sich nicht aus- :)
Zumindest nicht in NRW.

Es gibt inzwischen sogar I-Kräfte in Förderschulen- :)

Es kommt ganz auf sen Individuellen Bedarf des Kindes an.

Die Förderlehrer sind zumindest hier maximal 3 Std. in der Woche präsent. Das kann reichen, kann aber auch nicht.

Da muss vor Ort ganz einfach die Lage gepeilt werden.

Andrea,

ich hatte auch einmal gedacht: "Das bring ich rüber"

Inzwischen weiß ich es besser. Leider

Günter
Barbara Kissmann
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#19

Beitrag von Barbara Kissmann »

Hallo,

Malte ist in der Grundschule auch ohne I-Kraft klar gekommen, vieles währe aber mit einfacher gewesen. Natürlich kommt es immer auf den Lehrer an.

In meiner Klasse helfe ich zwischendurch auch anderen Kindern, klebe also nicht nur an meinem Betreuungskind. Auch kann jetzt öfter Gruppenarbeit gemacht werden, weil ich dann eine Gruppe betreue.

Da wir den sonderpädagogischen Förderbedarf für Malte über die Schwerhörigenschule bekommen, kommt die Lehrerin in den Randstunden, also 1., 5. oder 6. Stunde. Dann ist in den ersten Jahren kein Klassenunterricht mehr, also zusätzliche Einzelstunden.

Da bei uns nur ein schwerhöriges Kind auf der Schule ist kommt die Lehrerin auch nur 2 - 3 Stunden in der Woche.

Mein Betreuungskind hat nur eine I-Kraft und noch keine sonderpädagogische Förderung.

Gruß Barbara
Norbert_S
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#20

Beitrag von Norbert_S »

Hallo!

Ich schließe mich mal der Frage von Momo an.
Kennt jemand ein Beispiel, dass ein SH-Kind (ohne weitere Defizite!) eine I-Kraft / einen "Schatten" für mehr als ein paar gelegentliche Stunden bekommt?
Das mag bei anderen Einschränkungen sehr wichtig und richtig sein, aber bei SH-Kindern kann ich mir diese Hilfe (sofern sinnvoll) eben auch sehr gut als Belastung vorstellen. Die brauchen doch nicht dauernd nen Wau-Wau, der sie rund um die Uhr hätschelt. Die kleinen SHs wollen und können selber raus ins Leben.
Mein derzeitiges Lieblings-SH-Kind (fitt, frech, fix und quirlig, mit sämtlicher Technik ausgestattet und in der Regelklasse voll dabei) wäre da gleich mal ausgebüxt ;) . Deren "Mobile Dame" kommt ca. zwei mal im Jahr vorbei (oder ruft auch nur an). Nach der Einschulung des Kindes gab es aber eine richtig gute Einweisung der noch unerfahrenen Lehrerin. Und jetzt läuft das richtig rund.

Nette Grüße
von

Norbert_S
guenter k.
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#21

Beitrag von guenter k. »

Hi Norbert,

man sollte vielleicht unterscheiden um welchen Grad der Hörbehinderung es da genau geht. Denn da sitzt heute der Teufel im Detail.

Bei leicht bis Mittelgradigkeikeit, mögen deine Argumente vielleicht greifen, bei hochgradig, bis an Taubheitbgrenzender sh wohl eher nicht- Also der Wau wau ist bei einem Kind mit diesemsHörverlust, eher das was ein Arbeitsassistend bei einem erwachsenen und im Berufsleben stehenden schwerhörigen Menschen tut.

Man kann sich sicherlich aus gewissen Eitelkeiten herraus gegen solche Lösungen entscheiden- Ob das leztendliuch s9innvoll für das betroffene Kind erscheit mir fraglich

Günter
Zuletzt geändert von guenter k. am 18. Feb 2009, 01:49, insgesamt 1-mal geändert.
Momo
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#22

Beitrag von Momo »

hallo zusammen

also ich will hier keinen streit vom zaun brechen, aber wenn ich für mein sh kind eine regelbeschulung wünsche, wünsche ich die mir doch weil mein kind möglichst normal aufwachsen soll und integriert sein soll in die gemeinschaft, oder?
nun stelle ich mir ein sh kind vor, dass einen ständigen erwachsenen begleiter dabei hat- was meint ihr wie lange die anderen kinder da lust zu haben? in klasse 1 und 2 mag das funtkionieren, aber danach?
also frage ich mich doch: was braucht denn ein sh kind wirklcih an hilfe? braucht es wirklcih jemanden der städnig dabei ist und kontrolliert, dass die fm benutzt wird, dass das kind sein heft rausholt usw.? ich denke eher nciht, wenn keine weiteren einschränkungen vorliegen, oder? ich meine ein kind was schulreif ist, sollte schon ein gewisses maß an verantwortung übernehmen können und wenn es das nicht kann.... natürlich setzte ich vorasu, dass die lehrer gut eingewiesen sind in die besonderheiten mit einem sh kind in der klasse und darauf achten, dass die technischen hilfsmittel eingesetzt werden usw. dafür finde ich eine gute vorab beratung durch den mobilen dienst sehr wichtig und einen ansprechpartenr bei fragen/ problemen. auch denke ich sollte der MD am anfang vielleicht öfter mal (kurz) reinschauen falls es noch fragen oder so gibt. dazu denke ich, ist es sicher sinnvoll, wenn die lehrer etwas entlastet werden durch doppelbesetzungen, so dass das kind entweder mit einer kleingruppe oder auch mal alleine aus dem unterricht rausgenommen werden kann, um einges speziell zu erarbeiten oder nochmal zu vertiefen. ich denke die anzahl dieser doppelbesetzungsstunden sollten dann ein wenig flexibler gehandhabt werden-sprich reichen drei ist gut, zeigt sich es werden mehr gebraucht sollte das möglich sein. dafür bieten sich dann sog. integrationsklassen an, in denen mehrere kinder mit einschränkungen beschult werdeen. hat dann jedes der kinder (bis zu vier sind hier pro klasse möglich) die drei förderstunden wären das 12 stunden doppelbesetzung pro woche, die man ja je nach bedarf einteilen kann.
also die kinder die ich mit integrationshelfer "kenne" sind alle viel mehr behindert, und zwar entweder ganz stark köperlich oder geistig oder autistisch. und selbst da ist es hier zumindest fast unmöglich diese hilfe finanziert zu bekommen bzw. nachzuweisen, dass sie wirklich nötig ist...deshalb die frage, ob jemand ein "rein sh" kind kennt, dass tatsächlcih einen integrationshelfer bewilligt bekommen hat nur aufgrund der tasache, dass es meinetwegen hochgradig sh ist?was anderes ist in meinen augen ja noch ein kind welches nicht lautsprachig kommuniziert und einen dolmetscher braucht.

und deshalb meine frage: @ malicat warum "rund um die uhr integrationshelfer"? aus welchem grund wird vermutet dass sie die regelschule ohne diese hilfe nie schaffen kann- doch nicht allein aufgrund der sh, oder?

ich will damit keines falls irgendjemandem auf die füße treten, aber es interessiert mich wirklcih, weil das ja ganz andere perspektiven für das ein oder andere kind eröffnen würde..
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
guenter k.
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#23

Beitrag von guenter k. »

Hallo Momo,

es geht ja gar nicht darum, das Jemand ständig an dem sh Kind klegt :)

Es geht um Hilfestellungen bei Bedarf.

Was z.B- bei Malte immer wieder Mal moniert wird, ist das er die Wortmeldungen seiner Mitschüler oft nicht mitbekommt. Man ist aber auch nicht bereit sjjs für Ihn zu widerholen, geschweige den die FM rumgehen zu lassen.

Da gab es schon ganz merkwürdige Versuche, wie etwa die FM an die Decke zu hängen.

Was macht man in so einem Fall?

Es geht darum das Kommubikation möglichst reibungslos klappt., um nichts Anderes. Gerade beim lernen ist das wichtig.

Wenn es ohne I-Kraft geht, um so besser. :)

Man sollte diese Option aber nicht von vorne herrein verwerfen,

Günter
Zuletzt geändert von guenter k. am 18. Feb 2009, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gordon
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#24

Beitrag von Gordon »

Hallo,

ich habe auch ein bischen Bauchschmerzen, mit einer ständigen I-Kraft.
Dass hat dann auch nicht wirklich was mit Integration zu tun.

Hat Sabine gesagt, daß Sie das für Sarah will? Eins ist sicher, Sarah würde ohne sh-keit spielend eine Regelschule schaffen.
Kenne Sarah und hab schon 2 Kids durch die Grundschule begleitet.

Ich gehe davon aus, daß Mirko DEUTLICH besser gewappnet in die Schule kommt als seine großen Geschwister es waren - wäre da nicht das Hörproblem. Einfach durch die Unmengen an Ansprache, Bücher lesen, Therapien. Er hat z.B. jetzt schon gelernt einzelne Laute in Wörtern zu erkennen - in der Logopädie.

Das Problem sehe ich, wie Günther beschreibt (FM-Anlage an der Decke - netter Versuch aber wahrscheinlich völlig sinnlos) darin, daß Mirko wahrscheinlich die Antworten seiner Mitschüler nicht versteht. Die Lösung dafür ist meiner Meinung nach aber nicht, eine I-Kraft, sondern das die Lehrerin jede Antwort auffängt, nochmal kurz zusammenfaßt und darauf aufbauend weitermacht. Kann ja eigentlich nicht so schwer sein, wenn man denn will.

Kommt ja den anderen Kids in der Klasse auch zu Gute.

Die Aufgabe einer I-Kraft könnte aber sein, sicherzustellen daß die FM-Anlage benutzt wird, (wenn ich Dich richtig verstanden habe, Günter, gar nicht so selbstverständlich) sicherzustellen, daß das Kind mitbekommt was andere sprechen.

Aber dazu sollten eigentlich wöchentlich 2 - 3 Stunden, zum Hospitieren, Anregungen geben, kontrollieren eigentlich reichen.

Soweit meine blühende Fantsie. Das die Realität wahrscheinlich anders aussieht befürchte ich.

Viele Grüße Andrea WErner
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Barbara Kissmann
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????

#25

Beitrag von Barbara Kissmann »

Hallo Andrea,

wir haben auch gedacht, daß die Lehrerin die Antworten der Kinder zusammenfaßt oder auch ein Kind und dieses Kind die FM-Anlage benutzt. Die Antworten werden aber grundsätzlich nicht mehr wiederholt mit der Begründung "Die Kinder sollen zuhören". Die Anlage weiterreichen ist zu viel Aufwand. Da haben wir Eltern und auch die Förderlehrerin sich den Mund schon fusselig geredet. Es ändert sich nichts.

Du brauchst die I-Kraft ja auch nicht sofort beantragen, das kannst du immer noch machen.

Aussage von einer befreundeten Regelgrundschullehrerin. "Ich wünschte mir, es würden mehr Eltern solche Hilfe beantragen."

Gruß Barbara
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