Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

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Mima
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Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#1

Beitrag von Mima »

hallo nochmals,
ich habe schon so viel Hilfe hier erfahren, dass ich prompt noch ne Frage hier reinstellen muss.
Mein jetzt 5-Jähriger Sohn ist einseitig 50% Schwerhörig mit massiver Sprachbehinderung.
Lohnt sich da die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises? Welchen Behinderungsgrad könnten wir für Sam erreichen?

Die Hörschwelle liegt zw. 30-60db rechts. Normal links. Und 50% Sprachverständnis. Sprachdefizit in allen Bereichen (ca. 2 Jahre hinterher).

LG Wilma
:help:
Momo
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#2

Beitrag von Momo »

hallo wilma

für eine einseitige mittel-hochgradige sh gibt es nichts.
ABER:
1. was mich stutzig macht: er hat bei normalem gegenohr nur 50% sprachverständnis? das ist seltsam, denn normalerweise müsste er das alles hören, außer im störlärm und wenn es vielleicht nur von der sh seite kommt. 50% sind aber sehr wenig!

2. wird/ wurde das sh ohr mit einem hg versorgt?

3. ich würde einen behindertenausweis aufgrund der starken entwicklungsverzögerung beantragen und die hörschädigung (und was er sonst noch alles hat: asthma? neurodermitis? gleichgewichtsstörung? erhöhte infektanfälligkeit? oder sowas) zusätzlich natürlich mitangeben. ihr solltet möglichst genau beschreiben wie ihn die entwicklungsverzägerung im alltag behindert und welche hilfen (ist er alleine hilflos, weil er sich nicht verständigen kann?) er täglich benötigt. ->das können locker 50% ausmachen und evtl. auch Merkzeichen H und B. Also auf jeden Fall versuchen.

LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
cooper
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#3

Beitrag von cooper »

Kommt mir alles auch ziemlich spanisch vor. 30-60 dB sind "so viel nicht", und noch dazu einseitig -- welchen Grund gibt es da für das schlechte Sprachverstehen?

Da muss glaube ich mal gründliche Ursachenforschung betrieben werden.

Viele Grüße, Mirko
Biene
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#4

Beitrag von Biene »

Hollo
Mein Sohn hat 30 %. Einseitige Schwerhörigkeit 80-90 db. Entwicklungsverzögerung wurde nicht anerkannt. Sprachprobleme auch nicht. Wiederspruch eingelegt dauerte ein Jahr bis wir einen negativen Bescheid haben Bescheid bekammen . Eigentlich ein Witz das wir dadurch nur 310 Euro als Pauschalbetarg im Jahr haben. Der Betrag ist Jahre nicht erhöht worden damit hat man noch nicht einmal die Fahrtkosten raus zu den Kliniken und Ärtzten.
Liebe Grüße Biene
Momo
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#5

Beitrag von Momo »

wenn nur die sh berücksichtigt wurde sind 30% richtig. sprach- oder entwicklungsverzögerung müsste ejmand dokumentiert haben. besucht das kind z.b. einen sprachheil- oder sh kiga/ schule oder bekommt es logo wäre das auch nachgewiesen und muss berücksichtigt werden...

gruß
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fast-foot
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#6

Beitrag von fast-foot »

Ich kenne mich da nicht im Detail aus, denke aber, dass es gut wäre, den Ausweis zu beantragen, auch wenn man keine grossen Zuschüsse erwarten könnte. Es ist nämlich so, dass bis zum siebten Lebensjahr (meinem Eindruck nach für die Hörstörung pauschal) 20 % dazu gerechnet werden, die dann (so glaube ich) auch später nicht mehr abgezogen werden. Das kann man auch rückwirdend beantragen, dürfte allerdings je nachdem schwieriger oder vielleicht auch unmöglich sein (je nach Dokumentation).

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Kaja
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo Wilma,
Wilma hat geschrieben:Mein jetzt 5-Jähriger Sohn ist einseitig 50% Schwerhörig mit massiver Sprachbehinderung. Lohnt sich da die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises? Welchen Behinderungsgrad könnten wir für Sam erreichen?... Sprachdefizit in allen Bereichen (ca. 2 Jahre hinterher).
Sam ist jetzt vier Jahre und hat einen Sprachentwicklungsstand eines zweijährigen Kindes. Das entspricht einem Entwicklungsquotienten von 50 in diesem Entwicklungsbereich und würde nach den "Anhaltspunkten" (die jetzt Versorgungsmedizinische Grundsätze heißen) zu einem GdB von 50 allein wegen der Sprachverzögerung führen. Kommen dann noch Verzögerungen in anderen Bereichen (Wahrnehmung, Kommunikation, Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit, soziale Integration) dazu, kann ein GdB von bis zu 100 in Betracht kommen. Aber:
Die Beurteilung setzt eine standardisierte Befunderhebung mit Durchführung geeigneter Testverfahren und Bestimmung des Entwicklungsquotienten (EQ) voraus
Ein Antrag auf die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (und das gemäß § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung rückwirkend, da die Inanspruchnahme von Steuererleichterungen beabsichtigt ist) lohnt sich in euren Fall also.

@ Biene:
Biene hat geschrieben:Eigentlich ein Witz das wir dadurch nur 310 Euro als Pauschalbetarg im Jahr haben. Der Betrag ist Jahre nicht erhöht worden damit hat man noch nicht einmal die Fahrtkosten raus zu den Kliniken und Ärtzten.
Die Fahrten zu den Kliniken, Ärzten und Therapeuten kannst du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machen. Übrigens, auch mit einem GdB von 30 kannst du auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus gemäß § 45 SGB V Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes beziehen - dafür ist keine Schwerbehinderung (also ein GdB von mindestens 50) erforderlich. Ist vielleicht ein kleiner Trost - auch wenn die Nichtberücksichtigung der Sprach- und Entwicklungsverzögerung natürlich nicht in Ordnung ist. Hattest du Einsicht in die Versorgungsamtsakte nehmen und prüfen können, ob alle relevanten Arztberichte vorlagen und ausgewertet wurden? Hast du Arztberichte zu Hause, in denen die Sprach- und Entwicklungsverzögerung bescheinigt wurden. Wurde schon einmal ein standartisierter Entwicklungstest gemacht?

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
FinnsMama
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#8

Beitrag von FinnsMama »

Hi,
ich hab jetzt mal so mitgelesen und bin von diesem standardisierten Entwicklungstest gerade fasziniert. Was ist denn das? Wo kann man so etwas machen?

Bei uns wurde eine neue Logopädie-Verordnung abgelehnt, weil mein Sohn angeblich so super spricht. Ich hab selbst Sprachwissenschaft studiert und viel zu Spracherwerb gemacht und ich finde, dass er zwar nicht schlecht für seine Schwerhörigkeit spricht, aber manche Laute extrem versemmelt und jetzt auch noch anfängt zu lispeln. Ist dieser Test da vielleicht angebrachter als die "typischen" Sprachtests beim HNO, wo es irgendwie doch nur um Bildergeschichten nacherzählen geht?
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
Kaja
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Janina,
FinnsMama hat geschrieben:ich hab jetzt mal so mitgelesen und bin von diesem standardisierten Entwicklungstest gerade fasziniert. Was ist denn das? Wo kann man so etwas machen?
bei unserem Sohn wurden im SPZ zwei verschiedene Entwicklungstests durchgeführt, deren Ergebnisse vom Versorgungsamt akzeptiert wurden:

- Münchener Funktionelle Entwicklungsdiagnostik
- Bayley Scales of Infant Development
FinnsMama hat geschrieben:Bei uns wurde eine neue Logopädie-Verordnung abgelehnt, weil mein Sohn angeblich so super spricht. Ich hab selbst Sprachwissenschaft studiert und viel zu Spracherwerb gemacht und ich finde, dass er zwar nicht schlecht für seine Schwerhörigkeit spricht, aber manche Laute extrem versemmelt und jetzt auch noch anfängt zu lispeln. Ist dieser Test da vielleicht angebrachter als die "typischen" Sprachtests beim HNO, wo es irgendwie doch nur um Bildergeschichten nacherzählen geht?
Bei diesen Tests geht es ja um die Einschätzung des Entwicklungsstandes in allen Entwicklungsbereichen - nicht nur bei der Sprache. Deren Entwicklungsstand kann ein Logopäde eigentlich auch ganz zuverlässig beurteilen. Und eine undeutliche Aussprache und Lispeln sollten eigentlich eine ausreichende Indikation für eine Logo-Verordnung sein. Lass doch deinen Sohn mal zur Diagnostik zum Logopäden überweisen - dessen Tests umfassen viel mehr als das bloße Nacherzählen von Geschichten und sind auch deutlich sprachspezifischer als die allgemeinen Entwicklungstest-Verfahren.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
FinnsMama
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#10

Beitrag von FinnsMama »

Liebe Kaja,
vielen Dank erstmal. Vor allem für den Tip mit der Überprüfung beim Logopäden. Wusste nicht, dass das so geht. Haben am Dienstag einen Termin bei unserer HNO und da werd ich nochmal enormst drauf pochen, dass wir eine Verordnung bekommen und wenn das nicht klappt, auf jeden Fall eine Überweisung zwecks Diagnostik verlangen.

Lieben Gruß
Janina
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
Mima
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Re: Behindertenausweis bei einseitiger Schwerhörigkeit?

#11

Beitrag von Mima »

Vielen Dank euch allen für die Antworten,
tatsächlich kommen noch Asthma, Wahrnehmung und Motorikstörungen hinzu. Ich wußte nicht, dass alles gesamt zählt. Eben komm ich von der Uni Heidelberg. Die Hörkurve ist noch schlechter ausgefallen. Sind Werte von 40-70db, Sam ist momentan erkältet, aber Ergüsse hat er nicht.
Beim Hörtest fiel auf, dass Sam auch leise Töne ohne Hörgerät hört (mit beiden Ohren), aber nur mit Hörgerät auch korrekt nachspricht.
Auf die Frage - ob wir ein MRT oder CT machen könnten, da hier eine Schallleitungsschwerhörigkeit vorliegt, wurde mir gesagt, dass vermutlich die Gelenke der Gehörknöchelchen unbeweglich sind und man das mit diesen Geräten nicht sehen kann.
LG Wilma
:help:
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