bei unserer 5 Monate alten Tochter ist jetzt die Diagnose mittelgradige Inenohrschwerhörigkeit bestätigt worden. Auf allen Frequenzen und beiden Ohren hört sie erst ab 45dB +- 5dB. Damit hat sie einen GdB von 30.
Der Kontakt zur Pädakustikerin und zur Frühförderung ist bereits hergestellt.
Eigentlich sollte sie mit einem Jahr in dieselbe (Regel-)Krippe/KiGa gehen wie ihre grosse Schwester, der Pädaudiologe meinte auch, das sei kein Problem.
Nun stellt sich die Frage welche Hilfen "stehen" ihr "zu" und können beantragt werden. In dem ganzen Wirrwarr von erhöhtem Betreuungsentgeld (Faktor 4,5), Eingliederungshilfe/Integrationshilfe, mobiler Dienst, Fruehförderung etc. ist mir nicht klar was ab einem GdB von 30 geleistet wird und was sich gegenseitig ausschliesst oder gar dasselbe ist.
Dann liest man noch was von persönliche Budget und Steuerfreibetrag. Wenn man dann noch rausfinden will was wo beantragt wird fühlt man sich erstmal komplett überfordert. Eine komplett neue Welt tut sich einem da auf
Gibt es da irgendwo eine Übersicht (vor allem in Abhängigkeit vom GdB)? Die Formulierung "wesentlich" eingeschränkt ist ja extrem schwammig
Karin
