Benedikt hat geschrieben:
Das zuständige LBZH hat hinter unserem Rücken der Regelschule vor der Einschulung mitgeteilt,
unser Kind sei in dessen Betreuung - war falsch, richtig, unser Kind war mal betreut worden, befindet sich zum betreffenden Zeitpunkt noch als "betreutes Kind" in der Kartei vermerkt -
die Schule am LBZH sei die zuständige Förderschule - ebenfalls falsch, da noch niemand einen Antrag auf Feststellung besonderen Förderbedarfs gestellt hat, wozu in unserem Fall bis jetzt kein Anlass besteht.
@ benedikt: bist du sicher, dass ihr da bewusst hintergangen bzw. übergangen wurdet? (so klingt das für mich). vielleicht ist es quasi routineablauf, dass schulpflichtige kinder, die eben in der kartei sind gemeldet werden. und zwar nicht um nicht die beste schule fürs kind zu finden, sondern die unterstützung möglcihst frühzeitig anzubieten?
und es stimmt schon, dass das lbzh dann die zuständige förderschule wäre, wenn ihr einen antrag auf sonderpädagogischen fb gestellt hättet (habt ihr ja scheinbar nicht). ich kenne hier einge kinder, deren eltern froh gewesen wären, wenn das hiesige lbzh der zuständigen grundschule das gesagt hätte. dann nämlich hätten diese kinder keinen förderbedarf "lernen" sondern einen förderbedarf "hören (oder hätten letzteres gleich bekommen ohne große komplikationenen). das ist nämlcih die kehrseite, wenn sie nicht handeln....
trotzdem ist es natürlcih auch nicht ok, nicht vorher kontakt zu euch aufzunehmen und zu fragen, ob überhaupt betreuung/ unterstüzung gewünscht wird. keine frage.
@ papamanu: ich würde auch kontakt zur zuständigen gs aufnehmen. wenn ihr dort jemanden kennt noch besser. dann kann man gemeinsam überlegen was machbar ist und welche unterstüzung erwünscht/ benötigt wird.
im prinzip fände ich es schon sinnvoll den mobilen dienst des lbz mit ins boot zu holen, da dieser bei problemen gut vermitteln kann. einmischen wird er sich sonst nicht wirklcih, weil die gar keine zeit haben. wenn da einmal im jahr jemand kommt ist das schon viel.
außerdem kann man (muss nicht) sonderpädagogsichen fb beantragen im bereich hören mit dem wunsch beschulung an der regelschule. dann bekommt das kind eine gewissen anzahl an förderstunden, die nach bedarf in einzelförderung oder aber auch in der gruppe oder in doppelbesetzung stattfinden (je nach bedarf). beim förderschwerpunkt hören sind das in der regel 3 stunden pro woche.
ansprechpartner außer dem lbz und der zuständigen schule wäre sonst vielleicht noch die landesschulbehörde.
viele grüße