Hallo,
ich habe da eine (Luxus-)Frage:
Vor einigen Wochen wurde mein Antrag auf berufl. Reha positiv beantwortet, die Rentenversicherung zahlt bis auf den GKV-Anteil die benötigten HG. Nun komm ich aus dem Kurzurlaub und finde einen Hilfsmittelvertrag meiner BKK, in dem die Stellung von HG li+re in Aussicht gestellt wird. Trifft dies auf die "Kassengeräte" zu oder egal welches hg?
Was soll ich jetzt machen - HG über BKK oder doch über RV?
LG, Micha