Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

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markusa
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Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#1

Beitrag von markusa »

N'abend liebe Gemeinde,
zum Einstand folgendes Gerichtsurteil, das mehr als interessant ist :D

http://www.nachrichten.de/suche/h%F6rger%E4te//

lg markusa
JustMe:)

Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#2

Beitrag von JustMe:) »

Aha!
Klingt ja super! Und wer entscheidet und weist nach was nötig ist und wirklich gebraucht wird! Und zwar so, dass die Kasse das auch bezahlt? Ich stell mir das gerade nicht so einfach vor!

Grüße
Sandy
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#3

Beitrag von Sandy »

Ich habe auch einen Artikel dazu gefunden. Wollte ihn auch gerade hier verkünden, aber markusa war schneller

http://www.morgenweb.de/nachrichten/pol ... 88674.html
Sandra (normalhörend)
mit Tochter Mia geb. 29.10.2005
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rechts versorgt mit CI seit Okt. 2011 ;)
RS800
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#4

Beitrag von RS800 »

Habe ich auch gelesen und bin begeistert.

Wie geht es aber nun weiter? Habe meine Entscheidung gefällt ("KINDlive", baugleich mit "Resound live"). Antrag an die Rentenversicherung ist auch bereits eingereicht. Kann ich den jetzt vergessen, zum Akustiker gehen und sagen"das nehme ich" , Rechnung an die Kasse und die bezahlt?
So einfach wird es sicher auch nicht werden.
Wenn also jemand was herausbekommen hat wie es läuft bitte berichten.

Gruss
Stefan
Yves Le Roy
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#5

Beitrag von Yves Le Roy »

Hallo, ich bin hier neu, also, Guten Tag an alle!
Ich trage Höhrgeräte seit jetzt ca. 25 Jahre. Zuletzt hatte ich die Prisma P von Siemens - über 9 Jahren - über die Firma Kind (bei der ich bis jetzt immer war und sehr zufrieden bin). Leider die Prisma sind an ihre Grenze gestossen, sie sind auf ihre maximale Lautstärke eingestellt und pfeifen nur noch ohne Ende. Ich bin dabei neue Geräte zu probieren und trage zur Zeit die Naida V UP von Phonak, mit denen ich sehr zufrieden bin.
Das "kleine" Problem dabei: der Preis... Ich bin bei der AOK-Stuttgart und mein eigener Anteil wäre dann bei ca. € 2300,00!
Ich habe vom neuesten Urteil vom BSG gehört und in internet darüber gelesen. Gestern war ich bei meinem HNO und habe ihn diesbezüglich gefragt. Er sagte, dass es möglich waäre, dass in meinem Fall die AOK die Zuzahlung übernehmen sollte, worausgesetzt ich kann belegen, dass ich mit "Kassengeräten" nicht geholfen werde (wobei die Prisma vor 9 Jahren keine "Kassengeräte" waren, damals habe ich noch gearbeitet und die Kosten wurden von einem Karitativenverband übernommen, was heute nicht mehr möglich ist, da ich inzwischen Rentner bin).
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wie der Weg bis zum eventuellen Erfolg aussehne sollte, habt ihr schon Erfahrung damit?
Das wäre mir eine sehr grosse Hilfe, da ich eine so hohe Zuzahlung nicht übernehmen kann.
Falls weitere Infos über mich nötig sind, um meine Frage zu beantworten, lasse es mir wissen.
Danke und geruhsame Feiertage,
Yves
PBirett
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#6

Beitrag von PBirett »

Der VdK hat an seiner Pressemeldung auch den Link zum Urteil angehängt
Benedikt
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#7

Beitrag von Benedikt »

Hallo PBirett,

leider finde ich unter dem angegeben Link nur eine Pressemitteilung bzgl. des Urteils.
Über Juris, scheint mir, ist im Augenblick der Zugriff auf das Urteil selbst noch nicht möglich, sowie zukünftig nur nach Anmeldung gegen Kosten.
Schade eigentlich.

Grüße

Benedikt
rhae
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#8

Beitrag von rhae »

Hier noch ein Nachtrag zum Thema. Der Rechtsanwalt Burkhard Goßens (Gesundheitsrecht / Sozial - Vergaberecht) hat hier eine ausführliche Zusammenfassung des Urteils mit seinen Auswirkungen geschrieben: http://www.anwalt24.de/fachartikel/bund ... hoergeraet

Zitat der Einleitung: Trotz niedriger Festbeträge hat die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Kosten für ein digitales Hörgerät zu übernehmen, wenn der Hörverlust bei 70%-80% liegt. Digitale Hörgeräte dienen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich nach § 33 SGB V.

Viele Grüße Ralph
Benni
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#9

Beitrag von Benni »

Hallo,

wie sieht es bei dieser Regelung aus, wenn man privat versichert ist?
Meine Kasse (HUK) würde nur einen Festbetrag leisten, die wirklich verschwindent gering ist.
Ich hab mal angerufen, die meinten, das Urteil vom Bundesozialgericht ist für die private Kasse nicht bindend. Weiß einer mehr?

LG Benni
maryanne
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#10

Beitrag von maryanne »

Richtig Benni, hier geht es nur um die Gesetzliche Krankenversicherung. Privat Versicherte haben jeweils Verträge mit ihren Versicherungen, die alle Aspekte genau regeln. Es kommt darauf an, was man mit seiner Versicherung vereinbart hat.

Gruß
Maryanne
Benni
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#11

Beitrag von Benni »

OK, ich habs mir schon gedacht,
danke für die Info..

LG Benni
Heike63
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#12

Beitrag von Heike63 »

Hallo,
möchte jetzt neue Hörgeräte beantragen. Weiß jemand ab wann die Kassen die Digitalen Hörgeräte bezahlen müssen?
Ist das nur wenn man kurz vor der Taubheit steht.
Und ob sich jeder erst einen Anwalt nehmen muss, damit die bezahlt werden.
Wir sind privat Vers. und ich habe das Glück bekomme pro Gerät 1025,--€ bezahlt, aber die Akustiker sagte mir damals schon das ich mit hochwertigen Geräten besser klar käme.

LG Heike
Momo
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#13

Beitrag von Momo »

hallo
1025 Euro klingt nach Beihilfe?

Da sieht es schlecht aus, denn da ist nicht das Sozialgericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig. Sprich du kannst dich nicht auf das Urteil des Sozialgerichts berufen....

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
franzi
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#14

Beitrag von franzi »

Hallo Heike

vorest müssen die kk erst voll bezahlen wenn man wirklich kurz vor der taubheit steht. ABer du kannst trotzdem versuchen zuklagen.
Du schreibst das du privat versichert bist und dieses urteil das raus kam bezieht sicht auf die gesetzliche versicherungen.

lg Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
RS800
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#15

Beitrag von RS800 »

Ich habe vergangene Woche mal wieder die BKK Gesundheit aufgesucht und nachgefragt.
Was kam zur Antwort???
"Ja, da können wir noch nichts dzu sagen, da wir noch auf die Urteilsbegründung warten, und das wird erst Ende April, Anfang Mai?"

Denkste, ich hatte sie ausgedruckt dabei und habe die gute Frau gefragt ob sie es sich mal durchlesen will. :D
Dann fing sie an wild herumzutelefonieren um mir dann zu sagen, dass aber noch nicht entschieden ist wie weiter verfahren wird und bla, bla, bla.
Ich könne den Kostenvoranschlag ja mal als Antrag da lassen oder wenn ich will noch was dazuschreiben.
Hab ich nicht gemacht, habe einen richtigen Antrag an die KK geschrieben und das kompette Urteil mit in den Umschlag getan. Die wichtigsten Stellen habe ich markiert.

Heute hat mein Akustiker ein Fax bekommen in dem die KK mitteilt sie wird den Festbetrag übernehmen.

Also was sagt uns das? Klagen und aus diesem Verein schnell austreten!
maryanne
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#16

Beitrag von maryanne »

Erstens muss die KK DIR den Bescheid schicken und zwar einen rechtsfähigen Bescheid ("gegen diesen Bescheid können Sie ... Widerspruch einlegen..."

Dennoch rate ich dir, auf das Schreiben an den Akustiker Bezug zu nehmen und um einen rechtsfähigen Bescheid zu bitten. Dann: Widerspruch einlegen und darin gleich ankündigen, dass du klagen wirst, wenn der Widerspruch negativ beschieden werden sollte. Bloß nicht unterkriegen lassen.

Gruß
Maryanne
RS800
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#17

Beitrag von RS800 »

maryanne hat geschrieben:Erstens muss die KK DIR den Bescheid schicken und zwar einen rechtsfähigen Bescheid ("gegen diesen Bescheid können Sie ... Widerspruch einlegen..."

Dennoch rate ich dir, auf das Schreiben an den Akustiker Bezug zu nehmen und um einen rechtsfähigen Bescheid zu bitten. Dann: Widerspruch einlegen und darin gleich ankündigen, dass du klagen wirst, wenn der Widerspruch negativ beschieden werden sollte. Bloß nicht unterkriegen lassen.

Gruß
Maryanne
Keine Angst, ist schon alles in die Wege geleitet :D
cooper
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#18

Beitrag von cooper »

Ich bin auch grad dabei, das bei der Techniker durchzudrücken. Kopiere grad die Unterlagen für die KK, Verordnung und Kostenvoranschlag des Akustikers, morgen geht der Brief raus. Ich werde natürlich nicht anders können als weiter berichten :-D

Viele Grüße, Mirko
RS800
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#19

Beitrag von RS800 »

Neuer Stand:
Die KK hat nun plötzlich alle Unterlagen beim Akustiker angefordert.
Mal sehen was passiert.

@Franzi:

Stimmt nicht ganz, dass die KK's erst bei fast völliger Taubheit zahlen müssen.
Habe das Urteil tagelang gelesen und da steht eindeutig drin:

Im Bereich des unmittelbaren Behinderungsausgleichs ist die Hilfsmittelversorgung grundsätzlich von dem Ziel eines vollständigen funktionellen Ausgleichs geleitet. Insoweit hat der in § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V als 3. Variante genannte Zweck (vgl jetzt auch § 31 Abs 1 Nr 3 SGB IX) für die im Rahmen der GKV gebotene Hilfsmittelversorgung zwei Ebenen. Im Vordergrund steht dabei der unmittelbare Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion (zur 2. Ebene vgl unten 5. b). Davon ist auszugehen, wenn das Hilfsmittel die Ausübung der beeinträchtigten Körperfunktion selbst ermöglicht, ersetzt oder erleichtert. Für diesen unmittelbaren Behinderungsausgleich gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts. Dies dient in aller Regel ohne gesonderte weitere Prüfung (vgl aber auch unten 13.) der Befriedigung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens iS von § 31 Abs 1 Nr 3 SGB IX, weil die Erhaltung bzw Wiederherstellung einer Körperfunktion als solche schon ein Grundbedürfnis in diesem Sinne ist. Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr 8, jeweils RdNr 4 - C-Leg II) .

Ich finde nichts, wo nur von fast taub geredet wird.

Richtig ist allerdings, dass der Kläger fast taub ist, aber ist eine leichte Behinderung nicht auch eine die möglichst vollständig und nach dem neuesten Stand der Technik (siehe oben) ausgeglichen werden sollte???

Mein Anwalt sieht es jedenfalls so.
franzi
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#20

Beitrag von franzi »

dann hab ich, da was falsch verstanden.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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RS800
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#21

Beitrag von RS800 »

franzi hat geschrieben:dann hab ich, da was falsch verstanden.
Ist mir auch nicht gleich so aufgefallen. Habe wirklich zigmal gelesen und gesucht. :)
franzi
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#22

Beitrag von franzi »

ich hab das ja nicht gelesen, sondern ich saß da beim akustiker und da hab ich da was aufgeschnappt und irgendwie falsch verstanden.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#23

Beitrag von kruemelkuchen »

hallo liebe forengänger,

ich bin neu hier und habe mir diese seite gesucht, weil ich ziemlich fertig bin mit meiner welt.

mein name ist sandra bin 30 jahre alt/jung (wie auch immer) und komme aus leipzig.
seit meinem 4.-5. lebensjahr bin ich schwerhörig. ich bin mittelgradig und trage seitdem hörgeräte. als man die schwerhörigkeit feststellte, brach damals eine welt für meine eltern zusammen. zumal es auch zu ddr zeiten schwierig war, hörgeräte zubekommen. zu dieser zeit waren damals die umhängegeräte trend. ich hatte das wahnsinnige glück ein mit westmark bezahltes gerät aus dänemark zubekommen. das hatte damals der staat bezahlt. allerdings nur eins. die linke seite war etwas geschädigter als die rechte.
kurz nach der wende bekam ich dann aber zwei neue. die modelle und marken kann ich jetzt nicht mehr sagen. auf jedenfall waren die etwas kleiner. und die Otoplastik war bunt.
bevor ich dann 18 wurde, habe ich mir dann tolle innenohrgeräte machen lassen....mit denen bin ich auch super klar gekommen.
meine hörgeräte habe meist vorwiegend in der schule oder zum fernseh guggen genommen. als ich dann mit der schule und meiner ausbildung fertig war und auch zu hause ausgezogen bin, habe ich meine geräte dann nicht mehr genommen. weil viele der meinung waren, das ich ohne diese "lauscher" besser gehört habe, als mit. dazu kam, das ich köchin gelernt hab und ich viel der hitze und küchendämpfen ausgesetzt war. meine ohren kamen ins schwitzen und sich die geräte mit ohrenschmalz immer zugesetzt hatten. nun hab ich mich viele jahre ohne geräte durch leben gemauschelt. und ich muss sagen, bisher hat es keine grossen probleme gegeben.
nun aber habe ich voriges jahr meinen arbeitgeber gewechselt. und die haben damit ein riessiges problem damit. ich kam in ein team, was mich hinterher bei den chefs auf übelste art durch den kakao gezogen hat. somit wurde ich in eine andere einrichtung versetzt. dort will man mir weiss machen das ich die kunden auch nicht verstehe und auch keinen blickkontakt suche. (wie auch, wenn 100 man in einer schlange stehen und essen haben will, da kann ich nicht jeden einzelnen begrüssen und verabschieden) als nächstes kommt, das mein arbeitgeber mich zwingt neue hörsysteme machen zulassen. ansonsten sehen diese keine weiterbeschäftigung für mich. bzw. aus meinem 2 jahresvertrag wird kein unbefristeter vertrag. dann will man mich entlassen. ich finde das ist eine unverschämtheit und ein schwerer eingriff in mein privatleben.
nichtdestotrotz bin ich dem wunsch meines chefs gefolgt und hab mir neue geräte anpassen lassen. nur kosten die echt ein vermögen. die kasse trägt ihren pflichtteil zu. aber der eigenanteil beträgt trotzdem noch 3893 euro. ich hab das geld einfach nicht. nun hoffe ich, das mir das arbeitsamt einen zuschuss gibt. mein arbeitgeber hat mir auch einen zinsfreien kredit angeboten. nur müsste ich den dann bis ende dez. 2011 abgezahlt haben. aber bei einem verdienst mit 20h die woche, kann ich mir selbst den nicht leisten.
ich würde nun gern wissen wollen, wie ihr sowas findet und wie man eventl. sich gegen sowas wehren kann.
ich bin einfach nur enttäuscht und auch entsetzt das dieser arbeitgeber so diskriminierend auf das thema reagiert und man so eine behinderung als druckmittel benutzt. auch bin ich nah dran, alles hin zuschmeissen, mir eine neue arbeit zusuchen und mir keine neuen geräte machen zulassen.

ich hoffe man konnte mein anliegen einigermassen verstehen.

lg sandra
Heidi110
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#24

Beitrag von Heidi110 »

Hallo Sandra,
bevor du zum Arbeitsamt o.ä. Stellen gehst, musst du einen Antrag auf volle Kostenübernahme bei der KK stellen. Erst mit der Ablehnung des Widerspruchsder KK kannst du dann beim Arbeitsamt die Kostenübernahme beantragen. Hast du keine Ablehnung der KK wirst du automatisch dort hin zurück verwiesen.
Sag deinem Akustiker was du vor hast. Bei mir wissen sie Bescheid und haben total klasse reagiert. Ich darf die Testgeräte so lange tragen bis ich Klage einreichen muß.
LG Heidi
LG Heidi
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RS800
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Re: Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen

#25

Beitrag von RS800 »

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