zum Einstand folgendes Gerichtsurteil, das mehr als interessant ist
http://www.nachrichten.de/suche/h%F6rger%E4te//
lg markusa
Keine Angst, ist schon alles in die Wege geleitetmaryanne hat geschrieben:Erstens muss die KK DIR den Bescheid schicken und zwar einen rechtsfähigen Bescheid ("gegen diesen Bescheid können Sie ... Widerspruch einlegen..."
Dennoch rate ich dir, auf das Schreiben an den Akustiker Bezug zu nehmen und um einen rechtsfähigen Bescheid zu bitten. Dann: Widerspruch einlegen und darin gleich ankündigen, dass du klagen wirst, wenn der Widerspruch negativ beschieden werden sollte. Bloß nicht unterkriegen lassen.
Gruß
Maryanne
Ist mir auch nicht gleich so aufgefallen. Habe wirklich zigmal gelesen und gesucht.franzi hat geschrieben:dann hab ich, da was falsch verstanden.