Hallo mhl
du solltest mal in euren Unterlagen nachsehen, ob dort solche Dinge explizit ausgeschlossen sind im Vertrag. Ist das nicht so, dann besteh auf Erstattung!
Es gibt ein Gerichtsurteil, wo eine
PKV verdonnert wurde die Batterien für ein
Ci zu zahlen (was sie selber als Hörgerät einstufte), da diese Leistung im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde. Darauf habe ich mich mal bei
HG Batterein für unseren Sohn berufen, setdem gab es nie wieder Probleme.
Das Urteil: Az. 20 S 19205/03 des Landgerichts München 1
(Kommentar dazu:
http://rsw.beck.de/beck2gorsw/default.a ... art=217997 )
Gruß