mir scheint, Du hattest in Deinem ganzen Leben noch keinen einzigen korrekt berechneten Schwerbehindertenausweis. Bitte verrate uns noch aus welcher Gegend Du kommst, bzw. welches Versorgungsamt dabei zuständig war

Also der erste SB-Ausweis mit GdB 80 und den Merkzeichen G, B, RF, H wäre schon fast OK, nur muss bei Kindern dann 100 statt der 80 gegeben werden und das Merkzeichen GL wurde auch noch vergessen.
In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (die für die Vergabe des GdB zuständig sind), steht sogar die Erklärung dabei, warum man bei Hörgeschädigten, die schon vor dem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig geworden sind, lebenslang einen GdB von 100 geben muss, eben weil sie Schwierigkeiten beim Erlernen der Sprache hatten. Das ist nicht nur die Aussprache (die ja bei Dir ganz OK zu sein scheint), sondern vor allem auch der Wortschatz und die Ausdrucksweise, das wird leider allzu oft vergessen.
Also stelle doch bitte einen Verschlechterungsantrag und widerspreche allen Bescheiden wenn sie nicht einen GdB von 100 und den Merkzeichen "GL, RF" enthalten (B,G,H werden meist mit 16 Jahren oder mit dem Ende der Ausbildung wieder aberkannt).
vg Ralph