Welcher GdB steht meinem Kind zu?

rhae
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#51

Beitrag von rhae »

Hallo Alice,

mir scheint, Du hattest in Deinem ganzen Leben noch keinen einzigen korrekt berechneten Schwerbehindertenausweis. Bitte verrate uns noch aus welcher Gegend Du kommst, bzw. welches Versorgungsamt dabei zuständig war :)

Also der erste SB-Ausweis mit GdB 80 und den Merkzeichen G, B, RF, H wäre schon fast OK, nur muss bei Kindern dann 100 statt der 80 gegeben werden und das Merkzeichen GL wurde auch noch vergessen.

In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (die für die Vergabe des GdB zuständig sind), steht sogar die Erklärung dabei, warum man bei Hörgeschädigten, die schon vor dem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig geworden sind, lebenslang einen GdB von 100 geben muss, eben weil sie Schwierigkeiten beim Erlernen der Sprache hatten. Das ist nicht nur die Aussprache (die ja bei Dir ganz OK zu sein scheint), sondern vor allem auch der Wortschatz und die Ausdrucksweise, das wird leider allzu oft vergessen.

Also stelle doch bitte einen Verschlechterungsantrag und widerspreche allen Bescheiden wenn sie nicht einen GdB von 100 und den Merkzeichen "GL, RF" enthalten (B,G,H werden meist mit 16 Jahren oder mit dem Ende der Ausbildung wieder aberkannt).

vg Ralph
Uli R.
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#52

Beitrag von Uli R. »

Hallo Alice,
das was Ralp geschrieben hat kann ich nur bestätigen.
Entscheidend ist alleine, dass der HV vor dem 7. Lj. anlag und zur Bewertung wird nur das Audiogramm verwendet. HV gemessen ohne Hörhilfen!!!
LG Uli
DerJulius
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#53

Beitrag von DerJulius »

Hallo, jetzt sind die Unterlagen da. Die prüfärztl. Stellungnahme zum Widerspruch: "Die Tonaudiogramme v. 05,06/2009 würden für sich unter Berücksichtigung der Befunde, die ohne Hgs ermittelt wurden, einen Gdb v.50 rechtfertigen (Hörverlust f. re. Ohr bei leichten Differenzen zwischen den Untersuchungen bei ca. 80 %,li.71%.) Bera 04/2009.Die abgeleiteten Hirnstammpotentiale (Welle V re ab 50dB, li ab 60 dB) weisen allerdings bereits jetzt darauf hin, dass das tatsächl. Hörvermögen deutlich bessser ist, als es sich in den Tonaudiogrammen spiegelt. Gdb v. 30 sollte nicht erhöht werden."
Z Zt. ist unser Sohn 2J 7 Mo alt. Der Antragseingang war im Juni 2009. BL: Sachsen-Anhalt. Die Anerkennung ab Geburt wurde abgelehnt. Es handelt sich um eine Statusfeststellung. Viel Blah- verstehe ich nicht, dann wird noch Bezug auf BSG 1991 genommen.
So, ist dass nun ok mit dem Gdb v 30? Ich bin ja froh, dass er sich jetzt so schön entwickelt und plappert. Was trage ich bzgl. der rückwirkenden Feststellg. zum Zeitpkt. der Geburt vor?
cooper
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#54

Beitrag von cooper »

Habt ihr ein normales Tonaudiogramm vorliegen? Mit den verschiedenen Frequenzen und den Hörschwellen? Oder nur Bera? Und wie wurde dieses Audiogramm vom 5.6.2009 erstellt, mit Kopfhörern, mit Lautsprechern, mit oder ohne Hörgeräten?

Ist halt schwierig, ohne diese Infos zu helfen.

Viele Grüße, Mirko
Momo
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#55

Beitrag von Momo »

hallo der julius

ich fände ein tonaudiogramm auch wichtig, denn
1. ist eine bera nur eine ca. angabe und ein tonaudio genauer
2. kann eine bera auch dann besser erscheinen, wenn dein sohn nur in einer frequenz besser hört, d.h. im prinzip kann er super schlecht hören,, aber wenn er in einem bereich besser hört wird die bera besser aussehen als der tatsächliche hörverlust

daher die frage: was für eine bera wurde gemacht?
und wie sehen die gemessenen werte des audiogramms (was ja späteren datums ist, oder?) im vergleich dazu aus (1,2 und 4 khz sowie 500 herz)? ein tonaudiogramm ist genauer als eine bera und wenn dein sohn gut mitmacht auch eher grundlage zur bestimmung des hörverlusts- so würde ich argumentieren. und dass sich eine sh verbessert, daran glaube ich in dem alter nicht mehr. wäre mal interessant wie das versorgungsamt zu der annahme kommt, dass eine bera, die ja vor dem hörtest gemacht wurde zeigen soll, dass sich die werte verbessern...

zum zeitpunkt der anerkennung ab geburt: ich würde so argumentieren, dass es ekine erkrankung oder unfall gab, die/ der ursächlcih für die sh sein kann und man daher davon ausgeht, dass diese angeboren ist. daher bittest du auch aus steuerlichen gründen um die rückwirkende anerkennung ab geburt. (wird umso wichtiger , wenn merkezeichen oder ein gdb von 50% rauskommt).

wichtig wäre auch zu belegen, wenn es sprachverzögerung oder andere entwicklungsverzögerungen gibt, denn die müssen zusätzlcih berücksichtigt werden!

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#56

Beitrag von rhae »

Hallo Julius,

Euer Fall ist nicht so einfach, eben weil Euer Sohn noch sehr klein ist und es anscheinend keine klare Diagnose gibt. Ihr habt also eine BERA und zwei Tonaudiogramme und das Versorgungsamt hat zur Vergabe des GdB die BERA genommen (weil sie die besseren Werte hat)??? Trägt Euer Sohn denn Hörgeräte und nach welcher Kurve sind die denn eingestellt worden? Mit zunehmenden Alter werden die Audiogramme immer sicherer, jetzt ein Jahr nach diesen Messungen sollten eigentlich bereits neue Audiogramme vorliegen, wie sehen die denn aus?

Ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 30 oder 50 bringt jetzt im täglichen Leben nicht sooo viel (bei GdB 100 und Merkzeichen B,G,H ist das schon anders), das müsst Ihr dann selber entscheiden ob es sich lohnt da noch Energie reinzustecken.

vg Ralph
DerJulius
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#57

Beitrag von DerJulius »

Danke für die Beiträge.
Die vom Gutachter berücksichtigten Tonaudiogramme sind vom Mai und Juni 2009. Danach gab es noch weitere, die mir aber nicht vorliegen. Der Kleine bekommt keine Kopfhörer und sitzt beim Papa auf dem Schoß. Also ein Freifeldtest (Kopfdrehen, Augen suchen Geräuschquelle). Er macht nicht wirklich mit, und dass aber bei jedem Test. Die HGs sind nach der BERA eingestellt. Die BERA wurde unter Narkose erstellt. Es war eine Click-BERA. Ja die BERA hat bessere Werte als die Audiogramme.
Eine Sprachverzögerung liegt wohl auch vor, habe ich aber bisher noch nie angeführt.
Was kann man nun beanspruchen?
Momo
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#58

Beitrag von Momo »

hallo julius

mit den werten der bera hat dein sohn rechts einen hörverlust von 60% und links von 75%. damit leigt er genau auf der kippe. hätte er rechts 61% wäre der gdb eindeutig mind. 50% allein aus den werten seines hörverlusts.

daher fände ich es sehr wichtig auch sprachentwicklungsverzögerungen und andere beeinträchtigungen mit anzugeben, denn auch diese müssen berücksichtigt werden.

wird z.b. eine entwicklungsverzögerung anerkannt kann das allein schon 50% ausmachen. kann man noch verdeutlcihen, dass er im alltag nachteile hat die ein merkzeichen "rechtfertigen" würden, z.b. verständigung erschwert aufgrund schlechter sprache usw. muss auch das einbezogen werden.

ich kann dazu also nicht wirklcih was sagen, denn ich kenne deinen sohn nicht. nur eben die empfehlung die konkreten einschränkungen im alltag möglcihst genau zu beschreiben und am besten "offieziell" durch gutachten usw. bestätigen lassen. bekommt er frühförderung? dann dort um gutachten bitten.

zum rückwirkenden anerkennen hatte ich ja oben schon was geschrieben.

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
AliceImWunderland
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#59

Beitrag von AliceImWunderland »

Hallo Ralph und Uli,
vielen Dank für eure schnellen Antworten! Das wusste ich noch gar nicht, aber auf einen GdB von 100 würde ich gar nicht unbedingt bestehen, 80 würde mir schon reichen! Meine Aussprache ist schon ziemlich gut, die meisten merken es gar nicht, dass ich schwerhörig bin (bei den s-Lauten tue ich mich halt etwas schwer, wie die meisten Hörgeschädigten ;)), deshalb habe ich keine Gegenargumente.

Trotzdem wüsste ich gerne mal die konkrete Quelle, mit der man argumentieren kann? Es muss dann ja irgendeinen Gesetzestext geben, in dem das steht.

LG
Alice
rhae
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#60

Beitrag von rhae »

Hallo Alice,

ja klar kann man das nachlesen, steht alles in den Versorgunsmedizinischen Grundsätzen und hier gibt's noch eine Erklärung zur Berechnung dazu: Erklärung zu den Grundsätzen

Viele Grüße Ralph
Oksana
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#61

Beitrag von Oksana »

Hallo!

Ich wollte mich mal wieder melden. Und dran bleiben und nicht aufgeben lohnt sich und ich hab es WIRKLICH geschaft und die rückwirkende Anerkennung für meine Kinder bekommen.

Heute kam der Brief und die bekommen beide GdB 50 ab Geburt und GdB 100 ab dem 2. Lebensjahr.

Das heißt im Falle meines Sohnes ab 01.01.2006 und für meine Tochter ab 2007. Und nun kommen schon wieder Fragen:

Kann ich noch was geltend machen oder ist die Zeit schon verjährt?

Reicht es wenn ich beim Finazamt die Bescheide einreiche und die berechnen automatisch die Pauschalen (auch die für die Pflege und die behinderungsbedingten Kosten) oder muss ich ein extra Blatt beifügen?

Viele Grüße

Oksana
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
Kaja
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#62

Beitrag von Kaja »

Hallo Oksana,
Oksana hat geschrieben:Ich wollte mich mal wieder melden. Und dran bleiben und nicht aufgeben lohnt sich und ich hab es WIRKLICH geschaft und die rückwirkende Anerkennung für meine Kinder bekommen.

Heute kam der Brief und die bekommen beide GdB 50 ab Geburt und GdB 100 ab dem 2. Lebensjahr.
Gratuliere zum Erfolg. Das wird sicher auch anderen Mut machen, die bisher gezweifelt haben, ob eine rückwirkende Berücksichtigung möglich ist.
Oksana hat geschrieben:Kann ich noch was geltend machen oder ist die Zeit schon verjährt?
Grundsätzlich gilt die vierjährige Festsetzungsverjährung nach § 169 AO. Da aber der Schwerbehindertenausweis nach einer Entscheidung des BFH vom 13.12.1985 ein Grundlagenbescheid ist, gilt § 171 Absatz 10 AO, wonach innerhalb von 2 Jahren nach Bekanntgabe ALLE Bescheid gemäß § 175 Absatz 1 Nr. 1 AO zu ändern sind, auf die sich der Grundlagenbescheid bezieht.
Oksana hat geschrieben:Reicht es wenn ich beim Finazamt die Bescheide einreiche und die berechnen automatisch die Pauschalen (auch die für die Pflege und die behinderungsbedingten Kosten) oder muss ich ein extra Blatt beifügen?
Grundsätzlich reicht es es zwar, weil die Finanzbeamten ihre eigenen Gesetze kennen müssten. In der Praxis sollte man aber einen Begleitbrief dazulegen, weil man sonst Gefahr läuft, dass das Finanzamt nur den Behindertenpauschbetrag nach § 33 b Absätze 1- 3 EStG berücksichtigt, nicht aber den Pflegepauschbetrag nach § 33 b Absatz 6 EStG und die behinderungsbedingten Fahrtkosten nach 33.1-33.4 EStH.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#63

Beitrag von Momo »

hallo oksana

glückwunsch.

was aber ist mit (den eigentlich viel wichtigeren) merkzeichen? hast du die auch bekommen für beide kinder?

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Oksana
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#64

Beitrag von Oksana »

Hallo!
Ja, auch die Merkzeichen habe ich bekommen. :}

Ab Geburt nur RF (was ja nix nützt :help: ). Und mit dem GdB 100 alle, d.h. Gl, G, B, H und RF.

Und ausnahmsweise muss ich die Bürokratie loben, denn ich musste mit den Kindern zu einer Landesärztin für HNO, die meine Kindern fürs Jugendamt (wegen KITA-Gutschein) untersuchte und schon damals (als die Kinder jeweis 2 Jahre alt waren) die Sprachentwicklungstörung bescheinigte. Das Gutachten hatte ich auch dem Versorgungsamt vorgelegt und trotzdem erst in der "Chefetage" was erreicht.

Denn die beiden Damen, die für uns zuständig sind (nach dem Familienbustaben) haben ja mein Antrag abgelehnt. Auch mein Widerspruch wurde nur innerhalb eines Tages bearbeitet. Als ich dort öfters :p anrief landeten die Akten endlich bei dem Vorgesetzten, der mich pesönlich zurückrief und versprach sich zu kümmern. Denn eigentlich habe ich ja Recht (sagte er zu mir), aber da bereits mein Widerspruch abgelehnt war - blieb ja nur die Klage oder ein erneutes Antrag auf Neufeststellung. Und weil beim VA sich wohl keiner so recht mit der SH auskennt, landeten die Akten bei der Vorgesetzten des Vorgesetzten und die gab nun schlieslich kleinbei aufgrund der Gutachten der Landesärztin. Huch.... ;)

Und nun habe ich sogar eine Bescheinigung für die GEZ auf der ausdrücklich steht,dass meine Kinder nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sodass ich versuchen werde etwas bei GEZ zu erreichen. Wenn nicht zu 100 % frei, denn wenigstens nur die Hälfte.

Also kämpft und gibt nicht auf!

Viele Grüße

Oksana
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#65

Beitrag von Felicitia »

RF heißt das deine Kinder selbst niemals GEZ zahlen müssen.
Seit der Geburt schwerhörig. Mittlerweile bds. taub.
beidseits CI Cochlear Nucleus 5
Oksana
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#66

Beitrag von Oksana »

Das ist mir schon klar. Aber momentan zahl ich ja, und da nur mein Mann Alleinverdiener ist- zählt jeder Cent.
Deswegen möchte ich jetzt schon ein Antrag bei der GEZ stellen.
Viele Grüße
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#67

Beitrag von Kaja »

Hallo Oksana,

eine Gebührenbefreiung zu erhalten, wird schwierig werden. In § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag

http://www.google.de/url?q=http://www.g ... k_kLwPQVTQ

ist geregelt:
Innerhalb der Haushaltsgemeinschaft wird Gebührenbefreiung
gewährt, wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführte
Personenkreis gehört,
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 auf
geführten Personenkreis gehört,
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 auf
geführten Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbs
das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.
Und da fallen Kinder nicht wirklich darunter.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Koko
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#68

Beitrag von Koko »

Bei uns habe ich eine Bescheinigung vom Amt der den Behindertenausweis stellt eine Bescheinigung bekommen das unsere Tochter GL im Ausweis hat. Darauf hin habe ich einen Antrag bei der GEZ gestellt das im Haus eine Person lebt die GL ist. Ich muß erstmal keine Rundfunkgebühren bezahlen bis der Ausweis verlängert werden muss.
Koko
Oksana
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#69

Beitrag von Oksana »

Hallo !

Ja ich weiß das, denn ich habe mich bei der GEZ erkundigt. Außer man hat so eine Bescheinigung in der steht: "keine Möglichkeit an öffentlichen Veranstalltungen teil zunehmen". Und da ich diese habe, werde ich es versuchen- wenns nicht geht, dann ist es halt so.
Viele Grüße
Oksana
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
Alice i,. W. (ne)

Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#70

Beitrag von Alice i,. W. (ne) »

AliceImWunderland hat geschrieben:Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bin zwar kein Kind mehr, aber habe Probleme bezüglich des GdB.

Ich bin an Taubheit grenzend schwerhörig und hatte von Geburt an einen GdB von 80 und die Merkzeichen G, B, RF, H. Als ich 7 Jahre alt war wurde das runtergestuft auf gdB 60 und RF "audgrund meiner guten Entwicklung", d.h. gut, deutlich sprechen gelernt und Besuch einer Regelschule. Meine Eltern haben damals schon dagegen gekämpft, aber es hat nichts gebracht.

Ich möchte es jetzt aber nochmal versuchen, da mein Studium ansteht und es eine Reihe an Vergünstigungen gibt, die ich mit diesem "niedrigen" GdB nicht kriege. Dabei geht es vor allem um Studiengebühren, und evtl. Stipendien von Stiftungen und finanzielle Beihilfe zu Mitschreibkräften usw.

Ich hatte 1997, als das geändert wurde einen Hörverlust von 96% (rechts) und 98% (links). Damit hätte ich laut der Tabelle, die man im Internet findet einen Anspruch auf einen GdB von 80. Der Hörverlust ist inzwischen sogar stärker geworden (99% rechts und 100% links).

Ist eine gute deutliche Aussprache (die mir auch nicht zugeflogen ist, sondern wofür ich viel üben musste) und eine gute Entwicklung d.h. ein erfolgreicher Regelschulbesuch wirklich ein Grund für einen niedrigeren GdB. Mir erscheint das einfach nicht logisch. Nur weil ich mit der Behinderung gut klar komme, heißt das ja nicht, dass die Behinderung deswegen geringer ist, oder ich weniger Ausgleichsmittel brauche. Ganz im Gegenteil - dadurch, dass ich studieren möchte, brauche ich ja erst diese Ausgleichsmittel.

Meine Eltern meinten wir sollten einfach nochmal einen Antrag stellen.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit und hat Tipps, was ich noch versuchen könnte, oder habe ich da eigentlich keine Chance auf einer faire Behandlung?

Vielen Dank schon mal :)
Hallo,

ich bins nochmal. Ich hab einen neuen Behindertenausweis beantragt. Habe nun GdB 80 und das Merkzeichen RF.
Ich würde gerne Einspruch einlegen, ich hätte gerne 90 und diese Marke, mit der ich für 60€ im Jahr im ÖPNV fahren kann.

Kann mir jemand Tipps geben, wie ich da am besten Einspruch einlegen kann? Ich weiß nicht womit ich noch argumentieren soll, ich fand unsere Begrüdnung eigentlich sehr fundiert. Bezog sich auch auf die Texte, die hier genannt wurden. :(
maryanne
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?

#71

Beitrag von maryanne »

Bitte Widerspruch einlegen und Merkzeichen GL beantragen, das steht dir wegen Gehörlosigkeit zu (GdB 80 allein auf Hörverlust = Gehörlosigkeit).

GdB 90 würde dir kaum nutzen und steht dir nicht zu, sofern keine anderen Behinderungen vorliegen.

Gruß
Maryanne
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