Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Aber gilt hier nicht die allgem. üblichen 4 Wochen Frist?
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
nein - ist ja kein Bescheid. Theoretisch könntest du warten, bis dich der Richter noch einmal auffordert, dich endlich zu äußern.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)