Hörgeräte zurückgeben?

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Kyler

Hörgeräte zurückgeben?

#1

Beitrag von Kyler »

HalloZusammen,

ich wende mich an Euch in diesem Forum in der Hoffnng, dass vielleicht jemand ähnliche Erahrungen gemacht hat und mir einen Rat geben kann.

Meine Mutter (89) hat sich Hörgeräte anpassen lassen. Da sie gehbehindert ist, war meine Schwester immer dabei. Nun hat sie die Geräte bekommen und die Rechnung (am 20.9.2010). Sie soll knapp 2000 Euro bezahlen. Sie fiel aus allen Wolken, denn der Preis war nicht mit ihr besprochen worden. Meine Schwester hat auch nichts von dem Preis mitbekommen.

Nun möchte meine Mutter die Geräte zurückgeben, weil es ihr viel zu teuer ist. Meine Schwester war heute in dem Geschäft, um die Geräte samt Zubehör abzugeben. Dort wollte man die Sachen aber nicht wieder annehmen. Es gab übrigens keinen Kostenvoranschlag und unterschrieben hat meine Mutter auch nichts.

Ich habe bereits mit der Verbraucherzentrale gesprochen, habe aber erst in 2 Wochen einen Termin.

Meine Mutter ist verzweifelt und nur noch am Heulen. Ich möchte ihr so gerne helfen. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen und kann einen Rat hinsichtlich der rechtlichen Situaton geben? Vielen Dank!

Kyler
fast-foot
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Re: Hörgeräte zurückgeben?

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo Kyler,

ich denke, wenn wirklich nichts unterschrieben wurde, braucht Deine Mutter nichts zu bezahlen.

Allerdings finde ich es etwas naiv, dass Ihr Euch gar nie nach den Preisen erkundigt habt und anderseits vom Akustiker intransparent, dass er diese nie zur Sprache gebracht hat. Wurden denn auch Kassenmodelle getestet?

Von beiden Seiten ist das Vorgehen nicht korrekt.

Gruss fast-foot
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cooper
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Re: Hörgeräte zurückgeben?

#3

Beitrag von cooper »

Wendet euch mal an einen Anwalt, die Verbraucherzentrale kann da nicht wirklich etwas unternehmen.

Ihr werdet zuallermindest die Verordnung unterschrieben haben, damit hättet ihr dann aber auch die Abnahme der Hörgeräte bestätigt (und damit den Kauf). Kostenvoranschläge sind nicht erforderlich, allerdings muss der Akustiker darauf hinweisen, wenn ein Eigenanteil zu zahlen ist.

Ich fürchte es wird schwierig, dem Akustiker nachzuweisen, dass er nie auf die Zuzahlung hingewiesen hat.

Ein generelles Rückgaberecht besteht übrigens nicht.

Viele Grüße, Mirko
akudi

Re: Hörgeräte zurückgeben?

#4

Beitrag von akudi »

Hallo,

rein rechtlich bedarf es keine Unterschrift damit ein Vertrag rechtskräftig wird. Es reicht die mündliche Zustimmung und sogar auch nur das konkludente Handeln, damit ein Vertrag seine Rechtswirksamkeit erhält.

Ich bin eigentlich immer froh, wenn ein Senior ein jüngers Familienmitgleid dabei hat, um Mißverständnisse zu vermeiden, denn vier Augen und Ohren bekommen mehr mit wie zwei.
Allerdings gebe ich auch für jeden Versorgungsvorschlag einen Kostenvoranschlag, den ich unterschreiben lasse, mit. Leider werden heute die SH z.B. vom VdK aufgewiegelt nchts zu unterschreiben. Die Kunden sind teilweise total verunsichert. Die Unterschrift auf dem Voranschlag soll eigentlich nur bestätigen, das der Kunde über zuzahlungsfreie Geräte, ihre Sorgfalltspflicht für die Testgeräte und die Abbruchbedingungen aufgeklärt wurde und wie hoch die Zuzahlung beim Kauf wäre.
Schon gehen die Diskussionen um die Unterschrift los. So langsam weiß ich nicht mehr was los ist. Bin ich möglichst transparent und möchte mir dies durch eine Unterschrift bestätigen lassen, ist es nicht richtig. Bin ich intransparent, so ist das auch falsch.

So wie mir geht es vielen Akustikern.

Gerade die Begleitperson sollte sich ja, weil sie doch meistens um einiges jünger ist wie der/die SH, um das drum herum um die Anpassung kümmern. Wenn sie das verpasst hat, tja Schicksal.

Gruß Akudi
Kyler

Re: Hörgeräte zurückgeben?

#5

Beitrag von Kyler »

Vielen Dank für Eure Antworten. Klingt leider nicht sehr ermutigend.

Telefonisch wurde mir von einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale gesagt, dass kein rechtlicher Vertrag zustande gekommen sei, da beide Seiten von anderen Voraussetzungen ausgehen (Der Akustiker davon, über den Preis gesprochen zu haben; meine Mutter, dass es nicht angesprochen wurde).

@fast-food: Du hast Recht, es war naiv von uns. Wir haben leider alle keine Erfahrung mit Hörgeräten und sind davon ausgegangen, dass es sich um ein Kassenmodell handelt. Es wurden aber keine Kassenmodelle angeboten, wie wir später erfuhren.

Viele Grüße

Kyler
Peter 42
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Re: Hörgeräte zurückgeben?

#6

Beitrag von Peter 42 »

Hallo Kyler,

wie ist Deine Mutter Krankenversichert?
Gibt es eine Verordnung von einem HNO Arzt?

Normalerweise muss der Akustiker auch 1-2 Geräte anbieten und anpassen die von der KK (fast) ganz bezahlt werden. Wenn dies noch nicht geschehen ist solltet Ihr auch darüber mit dem Akustiker sprechen.

Mache Deiner Mutter Mut :angel: , dass es so schlimm nicht kommen wird. Wer 2000 Euro will, muss beweisen können, dass ihm so viel Geld zusteht. Und wenn nichts Vereinbart wurde, ob mündlich oder schriftlich ist nicht so wichtig, Ist kein Vertrag zustande gekommen.

Also zunächst ein Kassengerät verlangen, mit einer geringen Zuzahlung, und abwarten, wie der Akustiker reagiert und was die Verbraucherberatung dazu sagt.

Liebe Grüße
Peter
Hörgeräte seit ca. 1995
re. fast taub (wird also ein CI ) Liebe Grüße Peter
cooper
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Re: Hörgeräte zurückgeben?

#7

Beitrag von cooper »

Den Vertrag aufgrund von Irrtum anzufechten, was die Verbraucherzentrale ansprach, dürfte schwierig werden -- hilfreich wäre höchstens, dass der Akustiker überhaupt keine zuzahlungsfreien Geräte angeboten hat. Dies hätte er aber müssen, außer ihr hättet solche Geräte von vornherein explizit abgelehnt.

Insofern wiederhole ich nochmal meinen Rat, anwaltliche Hilfe zu holen.

@akudi: Das Problem ist, dass es (in der Vergangenheit ) einige schwarze Schafe gab, die vor allem ihre hochbetagte Kundschaft sprichwörtlich wie eine Weihnachtsgans ausgenommen haben, indem sie hier und dort und dann da noch irgend eine Unterschrift haben wollten -- und schwups hatte man völlig unnötigerweise sündhaft teure (und durchaus auch überteuerte!) Hörgeräte gekauft.

Die Reaktion darauf: Man unterschreibt am besten überhaupt gar nichts mehr, dann kann es nicht gegen einen verwendet werden (zumal die meisten Leute denken, Verträge seien ohne Unterschrift nichts wert).

Du leidest also unter den schwarzen Schafen deiner Branche -- nichts wirklich ungewöhnliches.

Viele Grüße, Mirko
Sandra

Re: Hörgeräte zurückgeben?

#8

Beitrag von Sandra »

Hallo Kyler,

falls Deine Mutter tatsächlich NUR ein Hörgerät getestet hatte und der Akustiker ohne weiteres diese bei KK wg. Festbetrag die Kosten abgerechnet bzw. eingereicht hat, dann solltest Du dies bei der KK melden und denen wissen lassen, dass man Deiner Mutter keine kostenfreie Hörgeräte anbot.
Je nach Audiogrammwerte lässt sich auch mit kostenfreie Hörgeräte gut versorgen. Jedenfalls ist der Akustiker verpflichtet mind. EIN kostenfreies HG dem Kunden anzubieten.

Schade nur, dass Neulinge oftmals erst dann melden, wenn es fast zu spät ist. Die Beweislage dürfte je nach Verlauf evtl. schwierig werden.

Gruss Sandra
fast-foot
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Re: Hörgeräte zurückgeben?

#9

Beitrag von fast-foot »

Hallo,

leider keine Zeit, aber wenn doch keine Kassenmodelle getestet wurden, kann doch Deine Mutter auf einen Test von mindestens ein bis zwei derartigen HGs bestehen und, sollte dies abgelehnt werden, den Akustiker wechseln.

(Wurde vielleicht schon erwähnt).

gruss fast-foot
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Stefanie Selak

Re: Hörgeräte zurückgeben?

#10

Beitrag von Stefanie Selak »

Hallo

ich würde den Fall auch der Krankenkasse schildern und den Akustiker als unseriös darstellen - denn das zieht unsere Branche ja so ziemlich runter.

Üblich ist im Beratungsgespräch das Angebot einer zzfreien Versorgung , danach die verschiedenen Preiskategorien.
Dann ein Kostenvoranschlag der zur Ausprobe mitgegeben wird.

Unterschriften MUSS!!! sie leisten, damit überhaupt etwas abgerechnet werden kann über die Krankenkasse oder ist sie privat versichert?

Wenn nicht, dann kann ich das ja noch weniger nachvollziehen, denn der Akustiker braucht eine Empfangsbestätigung des Gerätes, damit die Krankenkasse überhautp bezahlt.

Also bei Kasse anrufen und die sollen dem Akustiker Dampf machen.

Dann aber keine weiteren Geräte dort testen, denn es könnte sein, dass günstigere Angeboten werden, sich aber keine weitere Mühe mehr damit gemacht wird.

MfG, stefanie
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