[size=large] Hallo,
ich bin von Geburt an durch einen Ärztepfutsch schwersthörgeschädigt.
1 1/2 Jahre lang habe ich 8 verschiedene Hörgeräte im Langzeittest ausprobiert und mich dann im Frühjahr für Phonak micro entschieden. Kostenfaktor: 2980 Euro für zwei Paar Hörgeräte! Es sind aber die Geräte, womit ich wieder einigemaßen hören kann und im Berufsleben fast ohne Probleme wieder zurecht komme.
Antrag zur Kostenübernahme beim Bund Deutscher Rentenversicherung wurde im Frühjahr eingereicht. Verschiedener Schriftverkehr brachte nichts und im Sommer dann Klage eingereicht beim Sozialgericht. Donnerstag kam der negative Bescheid. Kostenübernahme abgelehnt.
Beide Hörgeräte kosten soviel, wie ich in drei Monaten verdiene.
Mein altes Hörgerät (jetzt 9 Jahre alt) ist nicht mehr funktionsfähig. Mit anderen Geräten erreiche ich nicht oder nur wenig Hörgewinn. Ich kann es mir einfach nicht leisten, die Hörgeräte selber zu finanzieren. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich nichts.
Wo bekomme ich finazielle Unterstützung? Ohne die Hörgeräte kann ich meinen Job vergessen, weil ich ihn dann nicht mehr ausüben kann.
Hat jemand Tipps für mich?
Danke im Voraus...
Britta[/size]
Kostenübernahme abgelehnt
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Re: Kostenübernahme abgelehnt
Hallo Britta
warum hast du den antrag bei der RV eingereicht? Du hättest erst mal bei deinerKK einreichen sollen und wenn diese ablehnt dann deine kk verklagen.
Gruß Franzi
warum hast du den antrag bei der RV eingereicht? Du hättest erst mal bei deiner
Gruß Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Kostenübernahme abgelehnt
... wie Franzi schon sagte, ist es eigentlich Sache der Krankenkasse, nicht der RV. Insbesondere mit dem BSG-Urteil vom Dezember 2009 im Rücken solltest du eigentlich gute Karten haben -- vorausgesetzt du bist nach Gutachtertabelle (siehe GdB-Rechner) an Taubheit grenzend schwerhörig.
Viele Grüße, Mirko
Viele Grüße, Mirko
Re: Kostenübernahme abgelehnt
Wenn der "Ärztefusch" nachgewiesen ist , sind die Folgeschäden durch die Versicherung des Arztes zu begleichen, aber wahrscheinlich hat hier nie jemand jemanden verklagt und der (vermutete?) Fusch wurde nicht juristisch verfolgt. Ansonsten wie bereits beschrieben die KK zuständig. Mich wundert, dass Dein Antrag nicht weitergereicht worden ist. Stell einen neuen Antrag bei der Krankenkasse und lies Dir o.g. Urteil voher durch, damit Du sicher argumentieren kannst, falls die Bedingungen auf Dich zutreffen. Ich kann Deine Situation nachvollziehen, aber Du solltest noch nichts kaufen, bevor die KK nicht entschieden hat. Dann kann man auch überlegen einen Kredit auf zu nehmen, bis das eventuell zweite Verfahren gegen die KK durch ist. Leider geht es vielen Schwerhörigen so.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Kostenübernahme abgelehnt
Vom jur. her sehe ich das teilweise wie Coralie. Und wenn jemand nicht verklagt worden ist, kann man dem auch nicht durch Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche beikommen. Die Haftpflicht des Arztes wäre hierfür zuständig gewesen. Evtl. sogar Ansprüche nach dem OEG/BVG und lebenslange Grundrentenzahlungen und Ansprüche, die sich nach diesem Gesetz ergeben.
Dass Pfusch nicht jur. verfolgt wird, stimmt nicht. Man benötigt einen sehr guten Patientenanwalt.
Oder ist vielleicht da noch was zu machen? Wann ist der Schaden denn entstanden?
Gruss Lillifee
Dass Pfusch nicht jur. verfolgt wird, stimmt nicht. Man benötigt einen sehr guten Patientenanwalt.
Oder ist vielleicht da noch was zu machen? Wann ist der Schaden denn entstanden?
Gruss Lillifee