Bitte nochmals Übersetzung...

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Melanie_O.
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Bitte nochmals Übersetzung...

#1

Beitrag von Melanie_O. »

Hallo,

vor ein paar Monaten hatte ich hier schon einmal einen Thread (hier )eröffnet.
Nun hat mir die KK mitgeteilt, dass sie die HGs nicht bezahlen wollen ( Thread: hier).
Im Zuge dessen hat das Klinikum, welches die Bera meines Sohnes vornahm, den Befund nochmals erläutert, was natürlich auch für mich interessant ist. Kann mir jemand die Ergebnisse näher erklären?

Ich zitiere mal die für mich unklaren Stellen:

"Als weitere objektive Hörprüfung waren keine TEOAE auslösbar"
"Eine Schalleitungskomponente wurde tympanometrisch ausgeschlossen"

Und was ist eine COR-Schwelle?
Sohn (*2008) sh, seit 10/2010 mit HG bds.
fast-foot
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo Melanie O.,

bin eigentlich am weg gehen, hier noch kurz:

"Als weitere objektive Hörprüfung waren keine TEOAE auslösbar"

--> deutet auf eine schwere Schädigung der äusseren Haarzellen hin; Innenohrfehlfunktion (Schnecke = Cochlea betroffen)

"Eine Schalleitungskomponente wurde tympanometrisch ausgeschlossen"

--> Gehörgang, Trommelfell, Mittelohr ("kommt alles vor der Schnecke") wird gemäss Tympanometrie ausgeschlossen

COR-Schwelle: Hat vermutlich etwas mit der BERA zu tun, müsste ich aber nachschlagen (war auch schon Thema, leider hab' ich das wieder vergessen).

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Akustiker 24

Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#3

Beitrag von Akustiker 24 »

Hi Melie,

also bei TEOAES handelt es sich um Transient Evotierte Otoakustische Emissionen, das sind einfach gesagt Schallsignale die auf einen Reiz (meist Click oder chirp-daher evoziert "erzeugt") vom Innenohr aus ausgesandt und gemessen werden. Das fehlen dieser deutet auf eine Schwerhörigkeit von ca. 50 dB hin.
Zu dem zweiten Zitat:

Tympanometrie ist die Messung der Verhältnisse des Trommelsfells und des Mittelohres ( Gehörknöc´helchen etc.) .WEnn hier etwas vorliegt spricht mn von einer Schalleitungsschwerhörigkeit /-komponente (im Gegensatz zur Schallempfindungsschwerhörigkeit bei der die Haarsinneszellen in der COchlea betroffen sind, jedoch sind auch Mischformen sog. Kombinierte Schwerhörigkeiten möglich)
Die von dir benannte AUssage heisst also, das die Schwerhörigkeit entweder im Innenohr liegt ( Haarsinneszellen o.ä. sog. ENDOcohleäre SH- wenn Unbehaglichkeitsschwelle messbar ist) ODER aber dahinter z.B. auf dem Hörnerv im Olivenkomplex o.ä. (sog. RETROcochleäre SH , US NICHT messbar).

Im Grunde geht es woh ldarum ob eine Operation besserung bringen könnte- dies wäre bei einer SchallleitungsSH oder einer kombinierten möglich.

Um jedoch die SH besser einschätzen zu können solltest du wenn möglcih eine DPOAE MEssung machen lassen (DisstorsionsproduktOAE) und/oder dich an einen ausgewiesenen Pädakustiker wenden.

Hoffe ich konnte etwas licht ins DUnkel bringen !

Viele Grüße

AKustiker24
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Akustiker24
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#4

Beitrag von Akustiker24 »

Nachtrag:
COR -Schwelle:
COR = Conditioned Orientation Reflex Schwelle
Das ist die Hörschwelle die aufgrund von konditionierten ( "beigebrachten") Reflexen aufgenommen wurde ( z.B. durch "Lookybox",Spielaudiometrie o.ä.)

Grüße

AKustiker 24
Melanie_O.
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#5

Beitrag von Melanie_O. »

Ich danke Euch!
Das Ergebnis bedeutet also, dass die SH defintiv im Innenohr liegt und nicht operativ behandelbar ist - deute ich das richtig?
Bei einem Pädakustiker sind wir schon, ich werde ihr die zitierten Werte vorlegen.

Kann der Pädakustiker eine DPOAE machen (was ist as eigentlich), oder muss ich mich an einen Pädaudiologen wenden?
Sohn (*2008) sh, seit 10/2010 mit HG bds.
Petzinho
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#6

Beitrag von Petzinho »

Hey...

Ja, der Rückschluß ist richtig... Die Hörstörung liegt somit im Innenohr.
DPOAE bedeutet "Distorsionsprodukte otoakustischer Emissionen". Hier wird das Prinzip ausgenutzt, dass zwei ins Ohr gesendete Töne einen subjektiv wahrnehmbaren Differenzton erzeugen.
Es werden also zwei Töne ins Innenohr gesendet und gemessen, welcher Ton dabei abgeleitet wird (das sind die sogenannten otoakustischen Emissionen).

Vorteil von DPOAEs: Es lässt sich die genaue Funktion des Innenohrs ermitteln, also auch eine Hörkurve rekonstruieren.

Nachteil: Ist der Hörverlust größer als 40 dB, dann lassen sich keine DPOAEs nachweisen.

Üblicherweise hat ein Pädakustiker keine Gerätschaften um OAEs zumessen.
Das wird in der Klinik gemacht!

Viele Grüße,
Petzinho
Momo
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#7

Beitrag von Momo »

hallo melanie

"Eine Schalleitungskomponente wurde tympanometrisch ausgeschlossen"
da steht nur, dass eine schalleitungsschwerhörigkeit ausgeschlossen wurde. in anderen worten es besteht kein erguss im mittelohr oder das trommelfell schwingt gut usw. eine op, die in der regel bei schalleitungssh verbesserung bringt ist also nicht indiziert (nötig, sinnvoll). man hat das durch ein tympanogramm (da wird so ein stöpsel ins ohr gesteckt und auf einem drucker oder auf einem bildschirm wird eine kurve (sieht aus wie ein spitzer berg wenn sie ok ist) ausgedruckt/ angezeigt. im prinzip zeigt das tympanogramm ob das trommelfell richtig schwingt.

"Als weitere objektive Hörprüfung waren keine TEOAE auslösbar"daraus lese ich, dass noch zusätzlich objektive messungen gemaxcht wurden, wie z.b. eine bera? sind keine OAEs auslösbar deutet das auf eine mindestens mittelgradige sh hin. zusätzlich gibt die bera sicher genauer auskunft bzw. es wurden ja scheinbar auch andere messungen (z.b. reflex audiometrie?) gemacht. wie war denn die COR Schwelle?

da steht nicht, dass es sich um eine innenohr sh handelt. zugegeben ist die wahrscheinlichkeit groß, denn ist eine schallleitungssh ausgeschlossen ist meist das innenohr ursache für eine hörstörung, aber stehen tut das dort nicht.

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
fast-foot
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#8

Beitrag von fast-foot »

Wenn keine TEOAEs aulsösbar sind, deutet dies auf eine Innenohrshwerhörigkeit hin (Schaden der äusseren Haarzellen). Ein retrocochleärer Anteil kann natürlich zusätzlich bestehen, was aber nichts mit dem Test zu tun hat.

Gruss fast-foot
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#9

Beitrag von Momo »

fast-foot hat geschrieben:Wenn keine TEOAEs aulsösbar sind, deutet dies auf eine Innenohrshwerhörigkeit hin (Schaden der äusseren Haarzellen). Ein retrocochleärer Anteil kann natürlich zusätzlich bestehen, was aber nichts mit dem Test zu tun hat.

Gruss fast-foot
Ja richtig. Hatte ich irgendwie außer acht gelassen.
Wollte nur dauf hinweisen, dass dort nicht explizit Innenohr sh steht auch wenn das sehr wahrscheinlich der Fall ist.

Da es ja hier um die KK geht die die HG Versorgung nicht zahlen will, ist in erster Linie ja entscheidend, dass der Hörschaden nicht operabel ist, was ja bei einer Schallleitungsproblematik durch z.B. Ergüsse hinter dem Trommelfell, Polypen usw., möglich wäre. Damit soll gegenüber der KK verdeutlicht werden, dass eine Mittelohrproblematik als Ursache ausgeschlossen ist und damit der Hörschaden HG-Indikation ist. So verstehe ich das jedenfalls vor dem Hitergrund der beiden anderen threads in diesem Fall?.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
fast-foot
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#10

Beitrag von fast-foot »

Ja. Zu dem übergeordneten Zusammenhang kann ich allerdings nichts sagen, da ich jene Threads wahrscheinlich nicht gelesen habe. Aber wenn Du es so schreibst, wird es schon so sein...

Gruss fast-foot
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Re: Bitte nochmals Übersetzung...

#11

Beitrag von Melanie_O. »

Hallo,

hier ging es mir eigentlich nur um eine allgemein verständliche Übersetzung des neu formulierten Befundes. Das eigens vom KH für die KK angefertigte Schreiben war ein wenig ausführlicher als der originale Befund, deshalb hab ich verschiedene Begriffe nochmal nachgefragt.

Also nochmal Danke.
Ich halt Euch auf dem Laufenden wegen dem Ärger mit der IKK.
Sohn (*2008) sh, seit 10/2010 mit HG bds.
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