Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

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Alwin15
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Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#1

Beitrag von Alwin15 »

Hallo,

aufgrund meiner starken Hochtonschwerhörigkeit reicht bei mir
"ein Kassengerät" nicht aus.

Die Beantragung der Kostenübernahme spezieller Hörgeräte
dauert bis heute bereits 1,5 Jahre !!!
- Antrag an LVA
- Antrag an Krankenkasse
- Ablehnung
- Widerspruch
- Erneute Ablehnung
- zur Zeit im Widerspruchsausschuss der Krankenkasse

Falls es zu einer endgültigen Ablehnung kommt habe ich vor
die Kostenübernahme durch die Krankenkasse durch eine Klage beim Sozialgericht einzufordern.

Soweit ich informiert bin kann ich nach der endgültigen Ablehnung durch die
Krankenkasse bereits die gewünschten Geräte anpassen lassen (Zuzahlung aus eigener Tasche),
ohne den Anspruch auf volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu verlieren.

Fragen:

- Kann ich nach der endgültigen Ablehnung durch die Krankenkasse
einen neuen Hörgerätetyp auswählen oder muss ich bei den bereits beantragten Hörgeräten bleiben?
(in 1,5 Jahren kann sich ja auf dem Markt noch was getan haben)
Und was muss ich dabei beachten?

- Wann ist der mögliche Zeitpunkt für ein Kauf der Geräte nach der endgültigen Ablehnung?
- vor Einreichung Klage beim Sozialgericht
- nach Einreichung Klage beim Sozialgericht
- oder besser abwarten

MfG Alwin
guenter k.
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Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#2

Beitrag von guenter k. »

Hallo Alwin,

du kannst direkt nach dem Rechtsmittelfähgen Besscheid in Vorleistung gehen- Aber Vorsicht! Hast du mindestens zwei Kassenderäte getestet und waren die Ergebnisse erhebkich schlechter als mit deinen " Wunschgeräten?"

Das sollte alles Dokumentiert sein, sonst kann man sich ein Soziakgerichtsverfahren sparen- Wende dich bitte an eine Beratungsstelle des deutschen Schwerhörigen Bund-

Gruß,

Günter
Alwin15
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Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#3

Beitrag von Alwin15 »

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine spontane Antwort,
bei den beiden Kassengeräte hatte ich eine deutlich schlechtere
Sprachverständigung:

65dB Sprache 60/50dB SNR
Kassengerät 1 65% 10%
Kassengerät 2 60% 5%
Wunschmodell 90% 80%

jedoch ohne Stellungsnahme des HNO-Arztes

Noch mal zur Frage, kann ich nach 1,5 Jahren und nach Ablehnung durch die Krankenkasse bei der folgenden Hörgeräteanpassung
die gewünschten Hörgeräte noch wechseln?

MfG Alwin
guenter k.
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Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#4

Beitrag von guenter k. »

Hallo Alwin,

das währe ja doch ein sehr großer Unterschied zuischen Kassengerät und Wunschgerät-

Kann der Akustiker dir das dokumentieren? Den HNO braucht man dafür nicht unbedingt.

Hast du beim Akustiker irgend etwas unterschrieben, was dich eventuel dazu verpflichtet den Betrag der über den Festbetrag der KK hinaus geht aus eigener Tasche zu löhnen?

Dann wirst du die Geräte nach 1,5 Jahren nicht zurück geben können.

Wenn du nichts unterschrieben hast schon.

Aber lass dich bitte vor Ort beraten, oder suche die Online Beratung Schwerhoerigen Netz auf. Die Leute sind geschult und haben viel mehr Ahnung als ich-

Gruß,

Guenter
Alwin15
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Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#5

Beitrag von Alwin15 »

Hallo Guenter,

habe noch keine Geräte angenommen und beim Akkustiker
noch nichts unterschrieben.

Stellungnahme vom Akkustiker habe ich.

Vielen Dank

Alwin
Edgar Böhmer

Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#6

Beitrag von Edgar Böhmer »

Es gibt ein Urteil vom Sozialgericht Frankfurt gegen den Rentenversicherungsträger mit dem Az.:S 6 R 834/08 dabei bekommt der Arbeitnehmer vom Sozialgericht in vollem Umfang statt.

Hofentlich konnte ich helfen : Gruß

Edgar Böhmer
cooper
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Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#7

Beitrag von cooper »

Hallo Alwin,

kaufen darfst du die Hörgeräte nach meinem Wissen erst nach dem Ablehnungsbescheid der Krankenkasse. Den hast du ja schon erhalten, dein Widerspruch hat daran ja nichts geändert, dass die Kasse die Geräte abgelehnt hat.

Wenn du jetzt mit neuen Geräten liebäugelst, solltest du ggf. überlegen, ob du den Prozess nicht nocheinmal "auf Anfang" stellen möchtest: Also aktuelle Kassen- und Zuzahlungsmodelle testen, wobei der Akustiker die Verständniswerte unbedingt dokumentieren musst, dann Kostenvoranschlag für die gewünschten Geräte an die Kasse mit "Aufforderung zur Kostenübernahme oder rechtsmittelfähiger Ablehnung". Wichtig ist hier die Betonung auf "rechtsmittelfähig", damit könntest du also gleich gegen den ersten Ablehnungsbescheid klagen.

Brauchst du aber nicht, sondern dann kannst du Widerspruch einlegen, die gewünschen Geräte kaufen (und erstmal aus eigener Tasche bezahlen), und falls der Widerspruch abgelehnt wird immer noch klagen.

Aufgrund der veränderten Situation (BGH-Urteil) und der Möglichkeit, aktuelle Geräte zu nehmen, würde ich es so angehen und damit das alte Verfahren quasi abbrechen.

Ich habe es bei der Techniker letztes Jahr so gemacht: Voranschlag eingeschickt, der wurde zunächst abgelehnt. Dann die Hörgeräte weiter getragen, gegen Sicherheitsleistung gegenüber des Akustikers (effektiv der Zuzahlungsbetrag, aber eben als Sicherheitsleistung deklariert). Dann noch einige Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht -- und ich konnte mir die Klage sparen, denn die Techniker hat bezahlt.

Viele Grüße, Mirko
Sharon
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Re: Kauf der Hörgeräte nach Ablehnung der Krankenkasse - Klage vor Sozialgericht

#8

Beitrag von Sharon »

Hallo Alwin,

wir machen es genauso. Unserem Sohn 21 Monate wurde sein Baha nach 9! Monaten hin und her edgültig abgelehnt! Jetzt haben wir klage eingereicht. Gleichzeitig waren wir mit verschiedenen Geräten wieder in der Uniklinik um neue Tests zu machen. Jetzt stellen wir einen Neuen Antrag und hoffen, dass sie jetzt gleich einwilligen. Dann lassen wir die Klage fallen.

Alles gute dir
Sharon
Sohn Raphael *17.02.2009* Gehörgangsatresie beidseits / seit 12.05.10 warten auf Kostenübernahme der KK für BAHA - Sozialklage läuft
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