aufgrund meiner starken Hochtonschwerhörigkeit reicht bei mir
"ein
Die Beantragung der Kostenübernahme spezieller Hörgeräte
dauert bis heute bereits 1,5 Jahre !!!
- Antrag an LVA
- Antrag an Krankenkasse
- Ablehnung
- Widerspruch
- Erneute Ablehnung
- zur Zeit im Widerspruchsausschuss der Krankenkasse
Falls es zu einer endgültigen Ablehnung kommt habe ich vor
die Kostenübernahme durch die Krankenkasse durch eine Klage beim Sozialgericht einzufordern.
Soweit ich informiert bin kann ich nach der endgültigen Ablehnung durch die
Krankenkasse bereits die gewünschten Geräte anpassen lassen (Zuzahlung aus eigener Tasche),
ohne den Anspruch auf volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu verlieren.
Fragen:
- Kann ich nach der endgültigen Ablehnung durch die Krankenkasse
einen neuen Hörgerätetyp auswählen oder muss ich bei den bereits beantragten Hörgeräten bleiben?
(in 1,5 Jahren kann sich ja auf dem Markt noch was getan haben)
Und was muss ich dabei beachten?
- Wann ist der mögliche Zeitpunkt für ein Kauf der Geräte nach der endgültigen Ablehnung?
- vor Einreichung Klage beim Sozialgericht
- nach Einreichung Klage beim Sozialgericht
- oder besser abwarten
MfG Alwin
