Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 6. Jan 2011, 18:38
- 14
-
- Beiträge: 53
- Registriert: 1. Dez 2009, 23:01
- 15
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
> Was ist medizinisch notwendig bzw. "ausreichend".
Wenn man in seinem Alltag aufgrund von nicht-Verstehen nicht Bestehen kann, Burn-out bekommt oder arbeitslos wird oder bleibt etc, weil man aus finanziellen Gründen nur dasKassengerät nehmen konnte, wo ist das dann ausreichend??
Ich finds einfach Haarsträubend, besonders für einen angeblichen Sozialstaat, dass so Behinderte ins soziale und zukunftliche Nichts gepresst werden. (Ja, ich habe schon eine derartige Absage bekommen: Ich kann Sie, so engagiert Sie auch sind, nicht einstellen, sie hören zu schlecht). Keine Hilfsmittel = jahre- oder lebenslange Sozialhilfe??
Das ist für mich eine moderne Art Behinderte, wie in manchen fernen? Ländern (sorry, keine Zeit zu recherchieren!), zu verstecken. Nur auf diese Art sagt keiner was.
Für wen, bzw welche SH reichen zwei Kanäle aus??
Und wer sollte mehr nehmen??
Was ist ein externer Hörer??
@Hans Hermann: Gibt es einKassengerät mit Störschallunterdrückung und FM- Kompatibilität, das Hörsaalgeeignet ist??
Wenns das nicht gibt, bleibt mir wohl nur die Klage oder wieder Hartz4.
Wenn man in seinem Alltag aufgrund von nicht-Verstehen nicht Bestehen kann, Burn-out bekommt oder arbeitslos wird oder bleibt etc, weil man aus finanziellen Gründen nur das
Ich finds einfach Haarsträubend, besonders für einen angeblichen Sozialstaat, dass so Behinderte ins soziale und zukunftliche Nichts gepresst werden. (Ja, ich habe schon eine derartige Absage bekommen: Ich kann Sie, so engagiert Sie auch sind, nicht einstellen, sie hören zu schlecht). Keine Hilfsmittel = jahre- oder lebenslange Sozialhilfe??
Das ist für mich eine moderne Art Behinderte, wie in manchen fernen? Ländern (sorry, keine Zeit zu recherchieren!), zu verstecken. Nur auf diese Art sagt keiner was.
Für wen, bzw welche SH reichen zwei Kanäle aus??
Und wer sollte mehr nehmen??
Was ist ein externer Hörer??
@Hans Hermann: Gibt es ein
Wenns das nicht gibt, bleibt mir wohl nur die Klage oder wieder Hartz4.
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
@Hans Herrmann
Mein Vater gehört wohl der BauBerufsgenossenschaft an.
Er hat vorher im Straßenbau gearbeitet und von der BG wurde die Schwerhörigkeit annerkannt.
Sie zahlen ihm eine "Rente" darauf.
Also könnte es sein, dass er, ich sage mal so, zuzahlungspflichtige Geräte, zuzahlungsfrei bekommt?
Außer dem Eigenanteil von 20 Euro natürlich.
Aber was die Batterien betrifft, das ist neu für mich.
Die Batterien haben wir bisher immer selbst bezahlt. Okay, so eine große Summe kam da auch nicht zusammen, selbst auf das Jahr gerechnet.
Gestern hat er nun seine neuen Hörgeräte getragen und sagt jetzt dauernd, warum wir so "schreien"
Diese kann er jetzt eine Woche lang testen und dann kommt noch ein zweites Paar Hörgeräte zum testen.
Ich bin jetzt wirklich gespannt, wie er sich in zwei Wochen entscheiden wird.
Gruß Sigrid
Mein Vater gehört wohl der BauBerufsgenossenschaft an.
Er hat vorher im Straßenbau gearbeitet und von der BG wurde die Schwerhörigkeit annerkannt.
Sie zahlen ihm eine "Rente" darauf.
Also könnte es sein, dass er, ich sage mal so, zuzahlungspflichtige Geräte, zuzahlungsfrei bekommt?
Außer dem Eigenanteil von 20 Euro natürlich.
Aber was die Batterien betrifft, das ist neu für mich.
Die Batterien haben wir bisher immer selbst bezahlt. Okay, so eine große Summe kam da auch nicht zusammen, selbst auf das Jahr gerechnet.
Gestern hat er nun seine neuen Hörgeräte getragen und sagt jetzt dauernd, warum wir so "schreien"

Diese kann er jetzt eine Woche lang testen und dann kommt noch ein zweites Paar Hörgeräte zum testen.
Ich bin jetzt wirklich gespannt, wie er sich in zwei Wochen entscheiden wird.
Gruß Sigrid
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Nein, die gibt es nicht und wird es auch nie geben, da diese Technik zu teuer ist.Melba hat geschrieben:hi hans hermann...gibt es auch zuzahlungsfreie,oder kassengeräte,mit externen hörer?
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Ein Externen Hörer ist ein Hörer, der nicht mehr im Hörgerät selbst sondern direkt im Gehörgang sitzt (bei einemWüstenskorpion hat geschrieben: Was ist ein externer Hörer??
@Hans Hermann: Gibt es ein Kassengerät mit Störschallunterdrückung und FM- Kompatibilität, das Hörsaalgeeignet ist??
Wenns das nicht gibt, bleibt mir wohl nur die Klage oder wieder Hartz4.
Es gibt keine
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Kommt nicht das Unitron Shine in Frage, das hat Störschallunterdrückung und unter Optionen und Zubehör steht Integrierter FM-Empfänger.Wüstenskorpion hat geschrieben:Wie sieht es denn mit Kassengeräten bei leichter bis mittlerer SH aus, die starke Ausreisser aufweist??
Nehmen wir mein Beispiel: Hohe und mittlere Frequenzen gut bis sehr gut, tiefe leicht bis mittelgradig SH.
Sind dann nicht mehrere Kanäle notwendig um eine angemessene Verstärkung im schlechten Brereich und eine Schonung der besseren Frequenzen überhaupt gewährleistenn zu können??
Ich vermute mal, dass es auch keine Kassengeräte gibt die mehrere Frequenzen aufweisen, oder sehe ich das falsch, nachdem ich gehört habe was Kassengeräte alles NICHT können (FM = nein, Störgeräusch = nein etc)??
Bei Phonak Milo steht in der Produktinformation das es Störgeräuschunterdrückung und FM Anschluss hat.
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 6. Jan 2011, 18:38
- 14
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Also das Milo SP von Phonak verfügt über einen FM-Anschluß und hat eine Störgeräuschunterdrückung. Bei manchen Akustikern läuft dieses Model unter Kassensystem. Soweit, so gut. Allerdings bedarf der Begriff "Störgeräuschunterdrückung" zumindest Erklärung, da eine eindeutige Definition schwierig erscheint.
Wenn ein Hörsystem feststellt, daß es sich (und somit der Träger
) in einer Störlärmsituation befindet und dann z.B. eine simple Tieftonabsenkung vornimmt, dann verfügt es über eine Störlärmunterdrückung. Ausgehend von der Annahme, das Störlärm eher Tieffrequent ist. Die Sprachrelevanten Hochtonanteile bleiben erhalten. Dies ist die allereinfachste Form einer Sprachanhebeung/Störlärmunterdrückung. Es gibt sie allerdings auch wesentlich wirksamer und aufwendiger in Verbindung mit einer Richtmikrofontechnik. Dies weiter auszuführen sprengt hier sicherlich den Rahmen.
Was ich sagen möchte ist: allein der Begriff hilft nur wenig weiter, wie eben in anderen Threads bereits über das Schlagwort "Digital" geschrieben wurde. Eine Automatik im Auto mit lediglich 2 Gängen ist nicht sehr komfortabel, aber es ist eben eine Automatik! Man sollte also hinter die Begrifflichkeiten schauen und für sich die individuelle Lösung finden.
Das Milo verfügt eben über eine Störlärmunterdrückung, allerdings über eine sehr simple. Für ein Kassenmodell hat es allerdings sehr viel. Ob es ausreichend ist (siehe Überschrift dieses Threads), kann nicht allgemein beantwortet werden und bleibt im Einzelfall zu klären.
Kassensysteme können nicht leisten, was höherwertige Systeme bieten. Zu behaupten technische Ausstattungen taugen generell nicht und sind (da nicht mit Händen zu greifen) Humbug, ist eben jener.
Konkrete Fragen lassen sich hier sicher gut beantworten, aber man gelangt schnell an einen Punkt, an dem man sich verzettelt und vom hundersten in tausendstel kommt. Da reicht ein solches Diskussionsforum nicht aus und es kann dann die individuelle Beratung eines Akustikers vor Ort nicht ersetzen!
Abschließend ein Wort zu Unitron: Hier handelt es sich um ein Tochterunternehmen von Phonak bzw. deren Holding. Ähnlichkeiten bei den Gehäusen sind von daher nicht zufällig, und beziehen sich auch auf viele technische Details (siehe Milo und Shine).
Gruß
Hans
Wenn ein Hörsystem feststellt, daß es sich (und somit der Träger

Was ich sagen möchte ist: allein der Begriff hilft nur wenig weiter, wie eben in anderen Threads bereits über das Schlagwort "Digital" geschrieben wurde. Eine Automatik im Auto mit lediglich 2 Gängen ist nicht sehr komfortabel, aber es ist eben eine Automatik! Man sollte also hinter die Begrifflichkeiten schauen und für sich die individuelle Lösung finden.
Das Milo verfügt eben über eine Störlärmunterdrückung, allerdings über eine sehr simple. Für ein Kassenmodell hat es allerdings sehr viel. Ob es ausreichend ist (siehe Überschrift dieses Threads), kann nicht allgemein beantwortet werden und bleibt im Einzelfall zu klären.
Kassensysteme können nicht leisten, was höherwertige Systeme bieten. Zu behaupten technische Ausstattungen taugen generell nicht und sind (da nicht mit Händen zu greifen) Humbug, ist eben jener.
Konkrete Fragen lassen sich hier sicher gut beantworten, aber man gelangt schnell an einen Punkt, an dem man sich verzettelt und vom hundersten in tausendstel kommt. Da reicht ein solches Diskussionsforum nicht aus und es kann dann die individuelle Beratung eines Akustikers vor Ort nicht ersetzen!
Abschließend ein Wort zu Unitron: Hier handelt es sich um ein Tochterunternehmen von Phonak bzw. deren Holding. Ähnlichkeiten bei den Gehäusen sind von daher nicht zufällig, und beziehen sich auch auf viele technische Details (siehe Milo und Shine).
Gruß
Hans
Zuletzt geändert von Hans Hermann am 3. Mär 2011, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 53
- Registriert: 1. Dez 2009, 23:01
- 15
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Und was mach ich nu wenn der Akustiker auf einem Kassenmodell besteht, weil ich nichts anderes beazhlen kann und mir ein anderes HG wesentlich mehr bringen würde??
Mein jetziges ist ja auch totaler Mist!!! Das mach ich sofort nach der Vorlesung wieder raus, weils dann nicht mehr hilft sondern massivst stört.
Ich hab ja nur das eine Ohr, weil das andere taub und unversorgt ist (mit Kopfhörern spür ich da was, aber das wars auch schon, obwohl das finde ich auch schon sehr besser als gar nichts) und kann daher von Haus aus schon gar nicht filtern!! Und wenn dasHG alles noch mehr ineinandervermischt, was mach ich dann??
Mein jetziges ist ja auch totaler Mist!!! Das mach ich sofort nach der Vorlesung wieder raus, weils dann nicht mehr hilft sondern massivst stört.
Ich hab ja nur das eine Ohr, weil das andere taub und unversorgt ist (mit Kopfhörern spür ich da was, aber das wars auch schon, obwohl das finde ich auch schon sehr besser als gar nichts) und kann daher von Haus aus schon gar nicht filtern!! Und wenn das
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 16. Jun 2010, 12:44
- 15
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
hallo Thorsten, kannst du mal die genauen Voraussetzungen nennen, die dafür notwendig sind? Vielen Dank schon mal!!Thorsten hat geschrieben:
Unter bestimmten Vorsussetzungen kann jeder einen Antrag bei der
deutschen Rentenversicherung auf die Übernahme der Mehrkosten bei Hörgeräten stellen. Hierzu müssen jedoch bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein.
Gruß
Thorsten
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Du kannst da nicht wirklich was machen.Wüstenskorpion hat geschrieben:Und was mach ich nu wenn der Akustiker auf einem Kassenmodell besteht, weil ich nichts anderes beazhlen kann und mir ein anderes HG wesentlich mehr bringen würde??
Als Akustiker bin ich verpflichtet Dir ein Hörgerät anzubieten, mit dem Du bei einer
Freifeldmessung ohne Störgeräusch bei 65 dB Nutzschall (einsilbige Wörter) 20 % (also 4 Wörter) mehr verstehst als ohne Hörgerät.
Dies ist mit jedem
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Also eins gleich vorweg, die DRV stellt sich mittlerweile auch oft quer und übernimmt keine Kosten mehr.Sinequanon hat geschrieben: hallo Thorsten, kannst du mal die genauen Voraussetzungen nennen, die dafür notwendig sind? Vielen Dank schon mal!!
Du kannst es dennoch unter folgenden Voraussetzungen versuchen:
- man muss bei Antragstellung mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
- man steht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit mindestens 20 Arbeitsstunden pro Woche
Genau kannst Du es hier nachlesen:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=148
Den entsprechenden Antrag gibt es hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _G0130.pdf
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Mann kann da schon durchaus was machen.
Denn es geht darum die Hörbehinderung so gut wie möglich auszugleichen und sofern es mitKassengeräten nicht zufriedenstellend möglich ist, es jedoch mit den teureren Geräten realisierbar ist, muss die KK auch die Kosten hierfür tragen. Man sollte sich von ner KK nichts einreden lassen.
Mehr dazu hier:
https://www.anwalt24.de/beitraege-news/ ... hoergeraet
http://www.123recht.net/article.asp?a=55157&ccheck=1
Denn es geht darum die Hörbehinderung so gut wie möglich auszugleichen und sofern es mit
Mehr dazu hier:
https://www.anwalt24.de/beitraege-news/ ... hoergeraet
http://www.123recht.net/article.asp?a=55157&ccheck=1
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Das ist so nicht richtig Webfeger!
Es geht eben nicht darum die Hörbehinderung so gut wie möglich auszugleichen!
In allen Kassenverträgen steht ausreichend und das bedeutet im Freifeld ohne Störgeräusche muss der Betroffene mit Hörgerät(en) 20 % mehr verstehen als ohne!
DieKK zahlt nur dann mehr, wenn der Betroffene annähernd 100 % Hörverlust hat und selbst dann ist es noch ein Einzellfallentscheid, den der Betroffene vor Gericht erstmal gewinnen muss.
Gruß
Thorsten
Es geht eben nicht darum die Hörbehinderung so gut wie möglich auszugleichen!
In allen Kassenverträgen steht ausreichend und das bedeutet im Freifeld ohne Störgeräusche muss der Betroffene mit Hörgerät(en) 20 % mehr verstehen als ohne!
Die
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Die Kassenverträge sind irrelevant, wenn es laut § 33 SGB V darum geht die Behinderung auszugleichen. Und ein Behinderungsausgleich besteht nicht aus einer Hörhilfe mit "ausreichender" Leistung. Klar muss man sich dies vor Gericht erstreiten. Die Aussichten sind, sofern (wie schon erwähnt) die Leistungen der Kassengeräte nich die erforderlichen Leistungen erbringen gut.
Ich selbst habe hierfür auch 2 Jahre gebraucht und am Ende hat sich alles ausgezahlt..
Ich selbst habe hierfür auch 2 Jahre gebraucht und am Ende hat sich alles ausgezahlt..
Zuletzt geändert von Webfeger am 6. Mär 2011, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Dann hattest Du wirklich Glück.
Versteht mich nicht falsch, ich stehe nicht hinter denKK 's, aber aus 11 Jahren Berufserfahrung kann ich Dir sagen, dass die KK's fast nie mehr zahlen als die gesetzlichen Festbeträge. Ich kenne genau 3 Fälle, wo einem meiner Kunden mehr gezahlt wurde, der Rest wurde abgelehnt.
Gruß
Thorsten
Versteht mich nicht falsch, ich stehe nicht hinter den
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Bei einer mittelmäßigen Schwerhörigkeit die mit Kassengeräten zufriedenstellend ausgeglichen werden kann, kann ich das noch durchaus nachvollziehen, warum die KK das nicht einsieht.
Nicht umsonst wurde jedoch die gesetzliche Grundlage hierfür beschaffen auf kostenpflichtige Geräte zurückgreifen, da dieKassengeräte nun mal nicht überall geeignet sind.
Was ich hierbei nicht nachvollziehen kann ist, warum dieKK bei einem CI die Kosten komplett (einschließlich Batterien) übernimmt, und bei einer wesentlich günstigeren Variante (sofern es noch möglich ist) so ein Drama draus macht.
Man sollte hierbei bedenken, dass solche Geräte den Menschen den Alltag erleichtert und somit weniger von der Umwelt ausgrenzt. Viele Gutachter kommen jedoch nie auf die Idee und versuchen es vom grünen Tisch aus als "nice-to-have" einzustufen.
Man kommt ja auch nicht auf die Idee als Beinprothese einen Besenstiel einzusetzen und eine Behinderung "ausreichend" auszugleichen.
Nicht umsonst wurde jedoch die gesetzliche Grundlage hierfür beschaffen auf kostenpflichtige Geräte zurückgreifen, da die
Was ich hierbei nicht nachvollziehen kann ist, warum die
Man sollte hierbei bedenken, dass solche Geräte den Menschen den Alltag erleichtert und somit weniger von der Umwelt ausgrenzt. Viele Gutachter kommen jedoch nie auf die Idee und versuchen es vom grünen Tisch aus als "nice-to-have" einzustufen.
Man kommt ja auch nicht auf die Idee als Beinprothese einen Besenstiel einzusetzen und eine Behinderung "ausreichend" auszugleichen.
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Tja, ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel.
EinCI ein Körperteilimplantat und genau da liegt der Unterschied!
Die Kosten für dasCI müssen von der Gesetzlichen KK übernommen werden, ebenso die Batteriekosten. Die privaten Kassen übernehmen, je nach Vertrag, keine Kosten der CI Batterien.
DieKK 's machen leider keinerlei Unterschied, ob es sich um eine leichte, mittelgradige oder hochgradige Schwerhörigkeit handelt.
Gruß
Thorsten
Ein
Die Kosten für das
Die
Gruß
Thorsten
Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört besser zu werden! Hörgeräteakustikermeister
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 16. Jun 2010, 12:44
- 15
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Um auf die Anfangsfrage zurückzukommen:
ob die Kassenmodelle etwas taugen....
derzeit soll ich zu Unterschriften unter fragwürdigen Text gedrängt werden, andernfalls würde der Akustiker die Zusammenarbeit mit mir beenden .... :
"Erklärung zu den Mehrkosten:
Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer meinem Hörverlust angemessenen eigenanteilsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit einer von mir zu leistenden höheren Vergütung bei einem Hörsystem mit privatem Eigenanteil resultierenden Reparaturmehrkosten damit zu meinen Lasten gehen und erkläre mich bereit, diese zu übernehmen. Die Versicherteninformation haben ich erhalten."
Die angesprochene Versicherteninformation hat im Kernteil folgende Passage parat:
"In den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und den Landesverbänden der Primärkassen wurden für die Vergütung der Hörsysteme Vertragspreise vereinbart. [.....] Wählen die Versicherten eine andere als die vom Hörgeräteakustiker aufzahlungsfrei angebotene Versorgung, haben Sie die Mehrkosten für das von Ihnen gewählte Hörsystem und die daraus resultierenden Mehrkosten für Reparatur- und Wartungsleistungen selbst zu tragen."
WAS bedeutet dieses Schriftstück und was bedeutet der Inhalt tatsächlich??????
Mein Akustiker sagte mir, wenn ich das nicht unterschreibe, besteht die Gefahr, dass er als Akustiker verklagt würde, die Mehrkosten für das höherwertigeHG zu übernehmen.
Mir kommt das aber spanisch vor.................
ob die Kassenmodelle etwas taugen....
derzeit soll ich zu Unterschriften unter fragwürdigen Text gedrängt werden, andernfalls würde der Akustiker die Zusammenarbeit mit mir beenden .... :
"Erklärung zu den Mehrkosten:
Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer meinem Hörverlust angemessenen eigenanteilsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit einer von mir zu leistenden höheren Vergütung bei einem Hörsystem mit privatem Eigenanteil resultierenden Reparaturmehrkosten damit zu meinen Lasten gehen und erkläre mich bereit, diese zu übernehmen. Die Versicherteninformation haben ich erhalten."
Die angesprochene Versicherteninformation hat im Kernteil folgende Passage parat:
"In den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und den Landesverbänden der Primärkassen wurden für die Vergütung der Hörsysteme Vertragspreise vereinbart. [.....] Wählen die Versicherten eine andere als die vom Hörgeräteakustiker aufzahlungsfrei angebotene Versorgung, haben Sie die Mehrkosten für das von Ihnen gewählte Hörsystem und die daraus resultierenden Mehrkosten für Reparatur- und Wartungsleistungen selbst zu tragen."
WAS bedeutet dieses Schriftstück und was bedeutet der Inhalt tatsächlich??????
Mein Akustiker sagte mir, wenn ich das nicht unterschreibe, besteht die Gefahr, dass er als Akustiker verklagt würde, die Mehrkosten für das höherwertige
Mir kommt das aber spanisch vor.................
Zuletzt geändert von Sinequanon am 8. Mär 2011, 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Dieses Schriftstück bekommt wohl jeder von uns vorgesetzt. Wenn du es unterschreibst, bist du verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Teuer können die Rep. werden. Die zusätzlichen Kosten musst du übernehmen.
Es kann dem Akustiker durchaus passieren, das er ein höherwertigesHG zu Kassensatz abgeben muss. Das wollen die Akustiker natürlich vermeiden. Laut meinem Anwalt wiegeln die KK die Kosten der HG´s bei einem Urteil zugunsten der SH sehr gerne auf den Akustiker ab. Da sollen in Hintergrund echte Schlachten ausgetragen werden.
Es ist eine sehr komplizierte Sache mit derHG -Versorgung 
Teuer können die Rep. werden. Die zusätzlichen Kosten musst du übernehmen.
Es kann dem Akustiker durchaus passieren, das er ein höherwertiges
Es ist eine sehr komplizierte Sache mit der

LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 6. Jan 2011, 18:38
- 14
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Auch wenn es einem spanisch vorkommt, so ist die Aussage des Akustikers korrekt.
Verweigert derHG -Kunde diese Unterschrift und klagt im Nachgang auf Erstattung der Mehrkosten gegen die Krankenkasse und wird der Klage stattgegeben, so zahlt die Kasse die Mehrkosten an den Patienten. In einem zweiten Schritt holt sich die Krankenkasse das an den Patienten ausgezahlte Geld vom Akustiker zurück, sollte dieser nicht belegen können, das er eine Kassenversorgung vorgeschlagen hat bzw. diese Erprobt wurde (wurde vom Versicherten kein eigenanteilsfreies Versorgungsangebot gewünscht, so ist dies zu dokumentieren).
Wurde mit einem eigenanteilsfreienHG eine ausreichende Hörverbesserung erzielt (relevant hier sind ausschließlich die Freifeldergebnisse). So sieht die Krankenkasse dies als ausreichend an. Daß dies geschehen ist, muß der Akustiker dokumentieren. Andernfalls wird er von der Krankenkasse haftbar für den gezahlten Eigenanteil gemacht, da die Kasse andernfalls davon ausgeht, daß das vom Versicherten gewählt Gerat (welches auch immer das ist) das vorgeschlagene Kassengerät des Akustikers ist.
In der Konsequenz bedeutet dies, daß der Akustiker zahlungspflichtig ist, sollten diese Unterschriften nicht vorliegen. Es ist seine einzige Chance nachzuweisen, daß er seiner vertraglichen Verpflichtung nachgekommen ist.
Hat manKassengeräte getestet und diese für sich persönlich nicht als ausreichend erachtet und eine Versorgung mit einem Eigenanteil gewählt, so steht einer Unterschrift auch nichts im Wege. Hat die/die Versicherte kein Kassengerät testen wollen, so wird dies ebenfalls festgehalten und dokumentiert.
Dieses Formular ist Bestandteil der Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den Akustikern. Die Formulierungen wurden seitens der Krankenkassen vorgegeben und somit bindend.
Ein Akusitker, der diese Dokumentation nicht vorweisen kann, steht im Falle eines Rechtsstreits zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen bezüglich der Mehrkosten als der Dumme da. Von daher wird jeder Akustiker auf diese Unterschriften bestehen und wird auf die Versorgung im Zweifelsfall abbrechen.
Ebenfalls zahlen muß der Akustiker, sollte er gegenüber der Krankenkasse dokumentieren, das eine Kassenversorgung zwar im Freifeld die notwendigen Ergebnisse liefert, eine Zuzahlungsversorgung jedoch z.B. am Arbeitsplatz die bessere Versorgung ist. Die Krankenkassen umgehen somit geschickt die Konsequenzen aus dem BGH-Urteil und reichen den "Schwarzen Peter" an den Akustiker weiter.
Kassenversorgungen taugen aus Sicht der Krankenkassen also dann, wenn die Freifeldergebnisse stimmen. Eine Teilhabe am Arbeitsleben (oder Studium), ist nicht Gegenstand ihrer (Krankenkassen) Fürsorgepflicht.
Somit definieren Krankenkassen undHG -Träger den Begriff "ausreichend" sehr unterschiedlich. Der Akustiker steckt dazwischen und erlebt jeden Tag die Diskrepanz, die sich aus Theorie (Freifeldergebnis) und Praxis (tatsächliches tragen der Hg's) ergibt.
Spannend wäre, wenn sich mal jemand von einer Krankenkasse, der an den Vertragsgesprächen teilnimmt und somit den Betrag als ausreichend ansieht, sich dazu äußern würde. Andernfalls wird das hier eine Ergebnisoffene Debatte bleiben.
Verweigert der
Wurde mit einem eigenanteilsfreien
In der Konsequenz bedeutet dies, daß der Akustiker zahlungspflichtig ist, sollten diese Unterschriften nicht vorliegen. Es ist seine einzige Chance nachzuweisen, daß er seiner vertraglichen Verpflichtung nachgekommen ist.
Hat man
Dieses Formular ist Bestandteil der Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den Akustikern. Die Formulierungen wurden seitens der Krankenkassen vorgegeben und somit bindend.
Ein Akusitker, der diese Dokumentation nicht vorweisen kann, steht im Falle eines Rechtsstreits zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen bezüglich der Mehrkosten als der Dumme da. Von daher wird jeder Akustiker auf diese Unterschriften bestehen und wird auf die Versorgung im Zweifelsfall abbrechen.
Ebenfalls zahlen muß der Akustiker, sollte er gegenüber der Krankenkasse dokumentieren, das eine Kassenversorgung zwar im Freifeld die notwendigen Ergebnisse liefert, eine Zuzahlungsversorgung jedoch z.B. am Arbeitsplatz die bessere Versorgung ist. Die Krankenkassen umgehen somit geschickt die Konsequenzen aus dem BGH-Urteil und reichen den "Schwarzen Peter" an den Akustiker weiter.
Kassenversorgungen taugen aus Sicht der Krankenkassen also dann, wenn die Freifeldergebnisse stimmen. Eine Teilhabe am Arbeitsleben (oder Studium), ist nicht Gegenstand ihrer (Krankenkassen) Fürsorgepflicht.
Somit definieren Krankenkassen und
Spannend wäre, wenn sich mal jemand von einer Krankenkasse, der an den Vertragsgesprächen teilnimmt und somit den Betrag als ausreichend ansieht, sich dazu äußern würde. Andernfalls wird das hier eine Ergebnisoffene Debatte bleiben.
Zuletzt geändert von Hans Hermann am 8. Mär 2011, 07:57, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 6. Jan 2011, 18:38
- 14
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Heidi hat es auch kürzer ziemlich treffend auf den Punkt gebracht. Danke 

-
- Beiträge: 53
- Registriert: 1. Dez 2009, 23:01
- 15
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Und was meint ihr wo sich das hinentwickelt?? Dass man keinen Akustiker mehr finden wird der das nicht vorher zu unterschreiben verlangt??
Dort wo ich reingeschnuppert habe, hat man mir so etwas nicht vorgelegt, allerdings habe ich auch noch nicht mit dem Testen dort begonnen.
Ich würde keinHG nehmen das nicht für meinen Alltag ggeignet ist, was soll ich da auch mit?? Es in die Schublade packen??
Dort wo ich reingeschnuppert habe, hat man mir so etwas nicht vorgelegt, allerdings habe ich auch noch nicht mit dem Testen dort begonnen.
Ich würde kein
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 6. Jan 2011, 18:38
- 14
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Wo sich das hinentwickelt ist schwer zu sagen. Es gibt manche Szenarien, aber keines davon gefällt mir wirklich. Einen Akustiker zu finden, der auf diese Unterschriften verzichtet wird es im Normalfall nicht geben. Weil die Konsequenz für den Akustiker wäre, den eventl. anfallenden Eigenanteil aus eigener Tasche zu zahlen.
Im Falle von Wüstenskorpion wäre die Frage, wer denn ein alltagstaugliches Gerät bezahlt? Der Patient? Der Akustiker? Die Krankenkasse? Wie sieht der Alltag denn aus (beruflich und privat) und was ist somit tauglich??
Den Akustiker zu verdammen wegen der Unterschriften macht ebenfalls wenig Sinn. Im Endeffekt ist er nur der Überbringer der Botschaft.
Spannend wäre einmal die Frage, wie hoch denn ein Betrag sein soll, den die Kassen übernehmen sollten. Hier äußern sich Menschen die mitten im Leben stehen und aktiv sind. Die haben andere Ansprüche (zu recht, wie im Falle von Wüstenskorpion), als Menschen die sehr zurückgezogen leben und mit den momentanen Kassenversorgungen durchaus zurechtkommen. Woran soll sich der Betrag also orientieren damit ein allgemein gültiger und ausreichender Satz entsteht (der nebenbei noch von den Kassen tragbar sein muß)?
Ich möchte nicht falsch verstanden werden und nehme für niemanden Partei ein. Aber die Diskussion wäre wirklich einmal spannend. Das der momentane Satz zu gering ist, hat der BGH festgestellt.Eine Umsetzung oder Reaktion seitens des Gesetzgebers oder der Krankenkassen hat es noch nicht gegeben.
Im Falle von Wüstenskorpion wäre die Frage, wer denn ein alltagstaugliches Gerät bezahlt? Der Patient? Der Akustiker? Die Krankenkasse? Wie sieht der Alltag denn aus (beruflich und privat) und was ist somit tauglich??
Den Akustiker zu verdammen wegen der Unterschriften macht ebenfalls wenig Sinn. Im Endeffekt ist er nur der Überbringer der Botschaft.
Spannend wäre einmal die Frage, wie hoch denn ein Betrag sein soll, den die Kassen übernehmen sollten. Hier äußern sich Menschen die mitten im Leben stehen und aktiv sind. Die haben andere Ansprüche (zu recht, wie im Falle von Wüstenskorpion), als Menschen die sehr zurückgezogen leben und mit den momentanen Kassenversorgungen durchaus zurechtkommen. Woran soll sich der Betrag also orientieren damit ein allgemein gültiger und ausreichender Satz entsteht (der nebenbei noch von den Kassen tragbar sein muß)?
Ich möchte nicht falsch verstanden werden und nehme für niemanden Partei ein. Aber die Diskussion wäre wirklich einmal spannend. Das der momentane Satz zu gering ist, hat der BGH festgestellt.Eine Umsetzung oder Reaktion seitens des Gesetzgebers oder der Krankenkassen hat es noch nicht gegeben.
Zuletzt geändert von Hans Hermann am 8. Mär 2011, 09:45, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Taugen Kassenmodelle überhaupt etwas?
Wie steht es eigentlich mit Art. 3 im Grundgesetz - Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden?
Wenn das Hörgerät - weil eben billig - nur ausreichendes Sprachverstehen in störschallisoliertern Hörkabinen gewährleistet? (So wie es eben scheinbar gefordert ist, 2 Wörter mehr als ohneHG ). Wenn, trotz möglicher besserer Versorgung oder sogar Ausgleich der Behinderung eben auch und gerade im Störschall - diese nicht gewährt wird - weil "zu teuer"?
Oder stellt dies im rechtlichen Sinne gar keine Benachteiligung dar, weil ich ja nachgewiesenermaßen in störschallarmer Umgebung wunderbar hören/verstehen kann?
Ist es nicht eher so, dass Behinderte, hier: Schwerhörige, gerade durch diese Politik noch zusätzlich behindert werden und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben massiv erschwert wird?
Kennt sich da jemand aus?
Wenn das Hörgerät - weil eben billig - nur ausreichendes Sprachverstehen in störschallisoliertern Hörkabinen gewährleistet? (So wie es eben scheinbar gefordert ist, 2 Wörter mehr als ohne
Oder stellt dies im rechtlichen Sinne gar keine Benachteiligung dar, weil ich ja nachgewiesenermaßen in störschallarmer Umgebung wunderbar hören/verstehen kann?
Ist es nicht eher so, dass Behinderte, hier: Schwerhörige, gerade durch diese Politik noch zusätzlich behindert werden und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben massiv erschwert wird?
Kennt sich da jemand aus?