Beweisführung gegenüber Kostenträger

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Pascal m.
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Beweisführung gegenüber Kostenträger

#1

Beitrag von Pascal m. »

Hallo,

ich soll für meinen Kostenträger Unterlagen vom HNO-Arzt vorlegen, woraus der Grad der Schwerhörigkeit hervorgeht(Audiogramm). Da ich mir allerdings fast 100 Pro sicher bin, das ich kein Audiogramm hab machen lassen, so wäre meine Frage, ob auch die anderen Sachen als Beweisführung reichen würden?

Danke schon mal für die Antwort.

PS. Wenn ich ein Audiogramm noch erstellen lassen würde, so bräuchte ich erst wieder einen Termin und das wäre wieder kostbare Zeit, die verloren ginge.
franzi
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Re: Beweisführung gegenüber Kostenträger

#2

Beitrag von franzi »

Ob das audiogramm vom akustiker anerkannt wird weiß ich jetzt nicht.
Ne andere frage wie hast du dann eine verodnung bekommen vom HNO ohne audiogramm für die hgs?
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Pascal m.
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Re: Beweisführung gegenüber Kostenträger

#3

Beitrag von Pascal m. »

Fragen wir mal so, ein Audiogramm beinhaltet doch, die Erkennung von Wörtern, oder ist das mit den Tönen, die man nur hört?
Pascal m.
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Re: Beweisführung gegenüber Kostenträger

#4

Beitrag von Pascal m. »

Ok, hab die Antwort schon gefunden. Demnach habe ich natürlich so etwas schon gemacht.
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