Versorgungsamt - GdB
Versorgungsamt - GdB
Hallo,
ich habe heute einen Bescheid erhalten, wonach mir der Antrag auf Feststellung von GL und 80% abgelehnt wurde. Zu Beginn erst einmal meine Hörwerte von letztem Jahr, momentan sind sie noch etwas schlechter, habe aber meine Unterlagen gerade nicht verfügbar. Aber allein mit meinen alten Werten müsste ich laut dem GdB Rechner auf 80% kommen.
linkes Ohr: kHz und dann Wert mit dem Kreuz
0,250: 60
0,5: 70
1: 80
2: 85
3: 85
4: 90
5: 75
8: nicht
rechts Ohr:
0,250: 75
0,3: 85
1: 95
2: 100
3: 100
4: 100
6: nicht
8: nicht
Abgelehnt wurde deswegen: Die Hörverluste sollen nicht ausreichen und außerdem sei es zwingend notwendig, dass man "schwere Sprachstörungen" habe.
Bevor ich aber nun nächste Woche zum Anwalt gehe, um das Versorgungsamt zu verklagen, möchte ich gerne wissen, ob ich einer Fehlinformation aufgesessen bin, denn mir wurde mitgeteilt, dass ich schlecht genug höre.
ich habe heute einen Bescheid erhalten, wonach mir der Antrag auf Feststellung von GL und 80% abgelehnt wurde. Zu Beginn erst einmal meine Hörwerte von letztem Jahr, momentan sind sie noch etwas schlechter, habe aber meine Unterlagen gerade nicht verfügbar. Aber allein mit meinen alten Werten müsste ich laut dem GdB Rechner auf 80% kommen.
linkes Ohr: kHz und dann Wert mit dem Kreuz
0,250: 60
0,5: 70
1: 80
2: 85
3: 85
4: 90
5: 75
8: nicht
rechts Ohr:
0,250: 75
0,3: 85
1: 95
2: 100
3: 100
4: 100
6: nicht
8: nicht
Abgelehnt wurde deswegen: Die Hörverluste sollen nicht ausreichen und außerdem sei es zwingend notwendig, dass man "schwere Sprachstörungen" habe.
Bevor ich aber nun nächste Woche zum Anwalt gehe, um das Versorgungsamt zu verklagen, möchte ich gerne wissen, ob ich einer Fehlinformation aufgesessen bin, denn mir wurde mitgeteilt, dass ich schlecht genug höre.
Re: Versorgungsamt - GdB
Widerspruch lohnt sich immer. Auch mein Antrag wurde zuerst nicht richtig bearbeitet. Jetzt habe ich einen Teilabhilfebescheid bekommen. Einige Merkzeichen sind immer noch nicht korrekt bearbeitet. Der Widerspruch läuft also weiter.
Deine Kurve sieht sehr nach den 80 GdB aus. Ob man da nun eine Sprachstörung haben muß weiß ich nicht.
Ich drücke dir für dein Weiteres Vorgehen die Daumen.
Deine Kurve sieht sehr nach den 80 GdB aus. Ob man da nun eine Sprachstörung haben muß weiß ich nicht.
Ich drücke dir für dein Weiteres Vorgehen die Daumen.
LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
Re: Versorgungsamt - GdB
Hallo,
eigentlich bekommt man als Erwachsener, wenn die SH nach dem 7. Lebensjahr aufgetreten ist, je nach Schwere der Sprachstörungen 80 - 100 dB. Schwere Sprachstörungen würden dann also einen GdB von 100 bedeuten, da es aber bei dir um einen GdB von 80 geht, "brauchst" du meines Wissens keine schweren Sprachstörungen nachweisen, sondern die Hörkurve und normalerweise ein Sprachaudiogramm werden für die Berechnung zugrunde gelegt.
Gruß
eigentlich bekommt man als Erwachsener, wenn die SH nach dem 7. Lebensjahr aufgetreten ist, je nach Schwere der Sprachstörungen 80 - 100 dB. Schwere Sprachstörungen würden dann also einen GdB von 100 bedeuten, da es aber bei dir um einen GdB von 80 geht, "brauchst" du meines Wissens keine schweren Sprachstörungen nachweisen, sondern die Hörkurve und normalerweise ein Sprachaudiogramm werden für die Berechnung zugrunde gelegt.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Versorgungsamt - GdB
und klagen musst du noch nicht.
Erst reicht ein fristgerechter Widerspruch. Die Begründung kannst du nachreichen und ggf. vorher mit einem Anwalt besprechen.
Erst reicht ein fristgerechter Widerspruch. Die Begründung kannst du nachreichen und ggf. vorher mit einem Anwalt besprechen.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Versorgungsamt - GdB
Ich habe bisher mal formuliert, dass meine Hörkurve sehr eindeutig für 80% ausreicht und sie das noch einmal gemäß den Bestimmungen bearbeiten sollen. Weiteres würde ich erst dann mit dem Anwalt machen. Weil der kostet ja wiederum Geld.
Re: Versorgungsamt - GdB
Von Sprachstörungen ist hier nicht die Rede. Dem Audiogramm zufolge steht Jochen der GdB 80 und das Merkzeichen GL zu (grün-oranger Ausweis). Wenn das Versorgungsamt hier mit Sprachstörungen argumentieren würde, läge es falsch, da diese bei dem vorliegenden Hörverlust hinsichtlichg Gdb 80 und GL KEINE Rolle spielen.
Relevant sind die Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Htz.
Jochen, dein HV beträgt zusammengenommen 98 % nach deinem alten Audiogramm.
WEnn du Hilfe beim Formulieren des Widerspruchs brauchst, schicke mir eine PN.
Du brauchst keinen Anwalt - und auch kein Sprachaudiogramm, das Tonaudiogramm reicht aus.
Maryanne
Relevant sind die Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Htz.
Jochen, dein HV beträgt zusammengenommen 98 % nach deinem alten Audiogramm.
WEnn du Hilfe beim Formulieren des Widerspruchs brauchst, schicke mir eine PN.
Du brauchst keinen Anwalt - und auch kein Sprachaudiogramm, das Tonaudiogramm reicht aus.
Maryanne
Re: Versorgungsamt - GdB
Jo also ein GdB 80 ist sicher (nach deinem Audiogramm) - darf ich nachfragen wann du schwerhörig geworden bist, bzw. ob du vor dem 7. oder vor dem 18. Lebensjahr mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig wurdest?
vg Ralph
vg Ralph
Re: Versorgungsamt - GdB
Hallo Jochen,
da sitzt mal wieder ein Ahnungsloser als Sachbearbeiter beim Versorgungsamt. Leider ist das nicht ungewöhnlich.
Formuliere erst einmal einen Widerspruch. In diesem Widerspruch solltest du folgenden Absatz einarbeiten:
Das sollte eigentlich schon ausreichen, denn damit hast du den Sachbearbeiter auf die richtigen Gesetzestexte gestuppst. Weisen sie deinen Widerspruch zurück, kannst du den Anwalt noch immer einschalten -- erforderlich ist dies bei Verfahren vor dem Sozialgericht jedoch nicht, dort kannst du auch ohne Anwalt klagen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich aber in jedem Fall einen Anwalt einschalten.
Viele Grüße, Mirko
da sitzt mal wieder ein Ahnungsloser als Sachbearbeiter beim Versorgungsamt. Leider ist das nicht ungewöhnlich.
Formuliere erst einmal einen Widerspruch. In diesem Widerspruch solltest du folgenden Absatz einarbeiten:
Zudem beantragst du die Merkzeichen GL und RF.Nach der aktuell gültigen Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Verordnung von 2008, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Nr. 5.2.2, beträgt laut 4-Frequenz-Tabelle der Hörverlust rechts 20+35+30+15=100% und links 18+33+30+15=96%. Gemäß Tabelle D aus Nr. 5.2.4 ergibt dies eindeutig einen GdB von 80.
Das sollte eigentlich schon ausreichen, denn damit hast du den Sachbearbeiter auf die richtigen Gesetzestexte gestuppst. Weisen sie deinen Widerspruch zurück, kannst du den Anwalt noch immer einschalten -- erforderlich ist dies bei Verfahren vor dem Sozialgericht jedoch nicht, dort kannst du auch ohne Anwalt klagen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich aber in jedem Fall einen Anwalt einschalten.
Viele Grüße, Mirko
Re: Versorgungsamt - GdB
an rhae:
Ich bin schon seit Kindheit an schwerhörig, jedoch progredient und noch nicht an Taubheit grenzend damals mit 6 Jahren. Ich falle also nicht mehr unter die 100% Regelung.
an cooper:
Das ist eine sehr schöne Sache, dass ich das so schreiben kann. Ich danke dir dafür, ich hätte das selbst nicht so herausgefunden.
an maryanne:
Momentan habe ich noch einen relativ einfachen Widerspruch vor mir, weil ich denen nur schreiben muss, dass sie das gefälligst nach den Bestimmungen zu bearbeiten haben. Mich stört allerdings, dass das so lange dauert. Habe das im November abgeschickt, weil ich gerne die Wertmarken für den öffentlichen Verkehr hätte, da ich mir somit 80 Euro im Monat sparen kann. Die bekomme ich mit dem Kennzeichen GL. Aber momentan ist ja schon Februar und bis März wirds wohl auch nichts. Kann man sich ja ausrechnen, wie viel Geld ich da umsonst ausgebe, weil ich die Wertmarken noch nicht habe.
Ich bin schon seit Kindheit an schwerhörig, jedoch progredient und noch nicht an Taubheit grenzend damals mit 6 Jahren. Ich falle also nicht mehr unter die 100% Regelung.
an cooper:
Das ist eine sehr schöne Sache, dass ich das so schreiben kann. Ich danke dir dafür, ich hätte das selbst nicht so herausgefunden.
an maryanne:
Momentan habe ich noch einen relativ einfachen Widerspruch vor mir, weil ich denen nur schreiben muss, dass sie das gefälligst nach den Bestimmungen zu bearbeiten haben. Mich stört allerdings, dass das so lange dauert. Habe das im November abgeschickt, weil ich gerne die Wertmarken für den öffentlichen Verkehr hätte, da ich mir somit 80 Euro im Monat sparen kann. Die bekomme ich mit dem Kennzeichen GL. Aber momentan ist ja schon Februar und bis März wirds wohl auch nichts. Kann man sich ja ausrechnen, wie viel Geld ich da umsonst ausgebe, weil ich die Wertmarken noch nicht habe.
Re: Versorgungsamt - GdB
Hallo Jochen,
bewahre alle Quittungen auf. Man müsste mal herausfinden, ob man die rückwirkend erstattet bekommt, den die Anerkennung des SB Statuses geschieht ja auch rückwirkend und da wärest du befreit gewesen... Aber da kenne ich mich nicht aus.
Ansonsten kann ich auch meinen Mitschreibern nur zustimmen.
Gruß
bewahre alle Quittungen auf. Man müsste mal herausfinden, ob man die rückwirkend erstattet bekommt, den die Anerkennung des SB Statuses geschieht ja auch rückwirkend und da wärest du befreit gewesen... Aber da kenne ich mich nicht aus.
Ansonsten kann ich auch meinen Mitschreibern nur zustimmen.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Versorgungsamt - GdB
Hallo Jochen,
bei der Begründung des Widerspruchs musst du konkret schreiben, was da falsch gemacht wurde, da kannst du Coopers Zitat voll übernehmen.
November bis Anfang Februar Bearbeitungszeit: das ist relativ schnell - in Berlin warten wir üblicherweise ca. 6 Monate. Der Widerspruch muss aber innerhalb vier Wochen entschieden werden!
Momo: rückwirkende Erstattung von Fahrtkosten geht nicht!
Jochen: ich finde es richtig udn wichtig, die einem zustehenden Nachteilsausgleiche
zu beantragen und zu bekommen, allerdings halte ich es für verpuffte Energie, sich
über ein paar verlorene Monate (i.S. der Fahrtkostenbefreiung) aufzuregen.
Du kannst die Angelegenheit nur dadurch beschleunigen, dass du sofort den Widerspruch losschickst.
Maryanne
bei der Begründung des Widerspruchs musst du konkret schreiben, was da falsch gemacht wurde, da kannst du Coopers Zitat voll übernehmen.
November bis Anfang Februar Bearbeitungszeit: das ist relativ schnell - in Berlin warten wir üblicherweise ca. 6 Monate. Der Widerspruch muss aber innerhalb vier Wochen entschieden werden!
Momo: rückwirkende Erstattung von Fahrtkosten geht nicht!
Jochen: ich finde es richtig udn wichtig, die einem zustehenden Nachteilsausgleiche
zu beantragen und zu bekommen, allerdings halte ich es für verpuffte Energie, sich
über ein paar verlorene Monate (i.S. der Fahrtkostenbefreiung) aufzuregen.
Du kannst die Angelegenheit nur dadurch beschleunigen, dass du sofort den Widerspruch losschickst.
Maryanne
Re: Versorgungsamt - GdB
soweit ich weiß gilt diese Wertmarke immer 1jahr lang egal wann man sie beantragt. Korrigert mich bitte wenn diese nicht stimmen sollte,
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Versorgungsamt - GdB
ja das ist richtig, aber hätte er seinen ausweis jetzt schon gehabt, hätte er die wertmarke für dieses jahr haben können (januar und februar) und fahrtkosten gespart...franzi hat geschrieben:soweit ich weiß gilt diese Wertmarke immer 1jahr lang egal wann man sie beantragt. Korrigert mich bitte wenn diese nicht stimmen sollte,
Ok, schade- hätte ja sein können...maryanne hat geschrieben:Momo: rückwirkende Erstattung von Fahrtkosten geht nicht!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Versorgungsamt - GdB
Ich formuliere gerade noch daran. Ich weiß nicht, wie ich das mit den Wertmarken formulieren soll. Ich muss erst nachsehen, wie das offiziell heißt.
Re: Versorgungsamt - GdB
Jochen, das Thema Wertmarke hat in deinem Widerspruch nichts zu suchen, es geht darum, dass dir das Merkzeichen GL zusteht (und damit quasi automatisch alle damit verbundenen Nachteilsausgleiche).
Natürlich darfst du darauf hinweisen, dass dir aufgrund der fehlerhaften Berechnung durch das Versorgungsamt bisher Nachteilsausgleiche versagt blieben und du deswegen Kosten hattest, die im Falle einer korrekten Herangehensweise durch das Versorgungsamt nicht entstanden wären. Letztendlich ist das aber unbedeutend fürd en Widerspruch: hier gehört nur ein Satz rein, nämlich der oben von Cooper zitierte.
Sie haben falsch gerechnet bzw. bewertet im Amt. Mehr nicht.
Kurz fassen!
gruß
maryanne
Natürlich darfst du darauf hinweisen, dass dir aufgrund der fehlerhaften Berechnung durch das Versorgungsamt bisher Nachteilsausgleiche versagt blieben und du deswegen Kosten hattest, die im Falle einer korrekten Herangehensweise durch das Versorgungsamt nicht entstanden wären. Letztendlich ist das aber unbedeutend fürd en Widerspruch: hier gehört nur ein Satz rein, nämlich der oben von Cooper zitierte.
Sie haben falsch gerechnet bzw. bewertet im Amt. Mehr nicht.
Kurz fassen!
gruß
maryanne
Re: Versorgungsamt - GdB
Ich habe mich nur auf das wesentliche beschränkt. Anstatt meines letzten Satzes habe ich dann den von cooper eingefügt.
Zuletzt geändert von Jochen am 13. Feb 2011, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Versorgungsamt - GdB
Ich habe jetzt Post bekommen, dass ich zu einem HNO Arzt zur Feststellung meines Hörschadens gehen soll. Na das wird ja immer lustiger und es dauert noch länger, bis der Ausweis endlich geändert ist.
Re: Versorgungsamt - GdB
Keine Angst, die Änderung erfolgt rückwirkend, d.h. zum Zeitpunkt des Antrag. Dir geht also (fast) nichts verloren. Außer du spekulierst auf eine Wertmarke.
Viele Grüße, Mirko
Viele Grüße, Mirko
Re: Versorgungsamt - GdB
Was könnte ich denn rückwirkend für Vorteile geltend machen? Ich habe den Ausweis bis jetzt noch nicht ein einziges Mal benutzt. Jetzt soll ich nur wieder zu so einem HNO Arzt in der Pampa, um dort dann einen Hörtest zu machen.
Re: Versorgungsamt - GdB
Du bekommst einmal den Urlaub nachgewährt (wenn es mehr als 50% sind) und die steuerlichen Vorteile.
Viele Grüße, Mirko
Viele Grüße, Mirko