Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

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g1cs2009
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Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#1

Beitrag von g1cs2009 »

Hallo,
Ich hoffe der Titel passt einigermaßen.

Mal zum Sachverhalt:
Ich bin 29, von Geburt an Schwerhörig nach GdB beidseitig Hochgradig.

Hier mal die werte:
Rechts Links
0,5Khz 40dB 60dB
1Khz 55dB 65dB
2Khz 55dB 55dB
4Khz 55dB 55dB

Ich habe am 22.08.2011 Ofiziel den Ausweis beantrag, von geburt an mit beigefügt das Audiogram vom HNO mit Bericht, Audiogram vom Akustiker und Fotoin Hamm(NRW) und Heute den Ausweis mit GdB 50% Unbefristet und Rückwirkend bis 10.11.2006 erhalten.
Für mich überraschend mit Merkzeichen RF (dachte nur bei an Taubheit grenzend) aber was man hat nimmt man gerne.

Meine Frage dazu ist, bekomme nur ich die Gebührenbefreiung oder auch meine Ehefrau? Weil sonst bringt es mir ja gar nichts da ich im Moment zahlen muß, meine Frau aber nicht und das wäre dann umgekehrt.

Kleiner Tip, Antrag Online und auch mal bei der Behörde Nachfragen telefonisch, hat bei mir gut geklappt. Habe aber auch nur die 50% angestrebt auf meine Ohren wegen ner geplanten ausbildung usw.

Bin derzeit mit der Knappschaft am Kämpfen wegen Kostenübernahme für Phonak Audeo Smart 3, wenns was genaues gibt stelle ichs gerne rein.

Gruß,
Patrick
rhae
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#2

Beitrag von rhae »

Nö also der Ausweis mit GdB 50 und Merkzeichen RF ist genau richtig und die RF-Gebührenbefreiung gilt für alle Mitglieder Deines Haushaltes und selbst Gäste dürfen umsonst bei Dir fernsehen ;)

vg Ralph
Delchen13
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#3

Beitrag von Delchen13 »

Hallo Patrick,

ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis, auch mit dem Zeichen RF, mein Grad ist 70%, da ich noch eine andere Behinderung habe.

Kopiere die Unterlagen Deines Ausweises und sende sie an die GEZ, am besten vielleicht eingeschrieben, damit Du sie nicht nochmals zuschicken musst. Dann warte, bis Du die Bestätigung der GEZ erhältst und in Deinem Fall auch die Rückzahlung Deiner bereits eingezahlten Gebühren.
Das Zeichen RF kann Dir auch dienlich sein bei der Ausbildung, bei Aemtern, da Du Deine Geschichte nicht erzählen musst, sondern das Zeichen als Info genügen sollte, es kann aber auch Ausnahmen geben.
Dann kann es Dir moralischen Schutz und Hilfe sein.

Nun wünsche ich Dir, dass bei Dir der Papierkram auch so problemlos über die Bühne geht, wie im Jahre 2009 bei mir.

Herzliche Grüsse

Jacqueline
Hochgradige pancochleare IO SH bds, leicht tiefton betont
beidseitiger Tinnitus seit 1995
Trage seit 1994 Hörgeräte
franzi
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#4

Beitrag von franzi »

Delchen

Kannst du das genauer erklären was das Merkzeichen mit der Ausbildung und bei Ämtern zutun hat?

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Rosemarie
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#5

Beitrag von Rosemarie »

Die Befreiung der Rundfunkgebühren und Fernsehgebühren bei der GEZ gilt erst ab den Tag der Beantragung und niemals rückwirkend! Geld zurück bekommt man nicht von der GEZ.
Man kann auch zur Stadt gehen, dort kann auch der Antrag gestellt werden, der dann an die GEZ geschickt wird. Die machen dann gleich auch eine Abschrift von dem Schwerbehindertenausweis.
Gruß, Rosemarie.
Rosemarie
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#6

Beitrag von Rosemarie »

Noch was, hier im Ort kann man einen Stadtpass bekommen, den erhalten auch Menschen, die ein RF haben. So viel zu RF und Ämter. Mit so einem Stadtpass hat man Vergünstigungen , auch z. B. hier im Schwimmbad.
Neomadra
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#7

Beitrag von Neomadra »

rhae hat geschrieben:Nö also der Ausweis mit GdB 50 und Merkzeichen RF ist genau richtig und die RF-Gebührenbefreiung gilt für alle Mitglieder Deines Haushaltes und selbst Gäste dürfen umsonst bei Dir fernsehen ;)
vg Ralph
huhu ... ist das in jedem fall so?

ich hatte nämlich gestern ein spaßiges telefonat mit der gez, die mir "moralisches fehlverhalten" vorgeworfen haben. (man bemerke die ironie: die gez spricht von moral, haha).

denn unser kleiner (mittlerweile 5 monate) hat mit seiner hs von 100db jetzt den - für uns sehr unschönen - schwerbehindertenausweis mit gdb 100 bekommen.
damit auch merkzeichen rf und der hinweis, unser haushalt könne sich von der gez-pflicht befreien.

das meiste vom ausweis interessiert mich nicht, aber die gez ... naja, wer mag die schon ^^, DAS würde ich dann mal nutzen.

ich habe dort angerufen um meine teilnehmernr zu erfahren und als es dann hiess: wofür ... habe ich den sachverhalt geschildert.

als antwort bekam ich eine tirade, mein anruf sei ein "moralisches fehlverhalten" denn ich könne ja nicht "auf dem rücken eines säuglings" meine finanziellen dinge austragen und ich könne "ja sehr wohl noch fernsehen und radio hören" und daher wäre "es ein unding" meinen mann und mich zu befreien.
erst wenn unser sohn 18 sei könne er sich befreien lassen und vorher ginge nichts.

gewundert habe ich mich weniger, dass die gez so vehement an ihren euros klebt - nur darüber, dass es nicht gehen soll weil wir ja einen langen text "so gehen sie vor um befreit zu werden" vom amt bekommen haben.
entweder haben die sich also geirrt oder die gez ...
maxipuppe
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#8

Beitrag von maxipuppe »

Ich würde an Deiner Stelle gar nicht die GEZ anrufen.
Hol Dir den Antrag, füll ihn aus. Lege eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises dazu, wo man auch das Merkzeichen sehen kann und ab die Post.
Bei uns macht das z.B. die Gemeinde.

Du bekommst dann den Bescheid, daß Du von der GEz befreit bist.

Aber kurze Frage nebenbei.
Was ist, wenn TV und Radio auf den Ehemann angemeldet sind, aber die Ehefrau beantragt die Befreiung, weil sie das Merkzeichen RF hat?

Gruß Sigrid
Heidi110
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#9

Beitrag von Heidi110 »

Die Befreiung gilt für die ganze Familie. Bei uns waren die Geräte auch auf den Namen meines Mannes angemeldet und ich habe RF. Kopie des Schwerbehindertenausweises zum Befreiungsantrag bei der GEZ einreichen. Danach wird einem die Befreiung zugeschickt.
LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
ulbos
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#10

Beitrag von ulbos »

die GEZ hat in meinen Augen völlig recht, wenn sie dir moralisches Fehlverhalten vorwirft. Die Hörbehinderung deines Kindes, das noch gar nicht fernsehen kann, zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen zu wollen, zeugt in diesem Fall von einem klaren RECHTSMISSBRAUCH!

ulbos
Neomadra
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#11

Beitrag von Neomadra »

ulbos hat geschrieben:die GEZ hat in meinen Augen völlig recht, wenn sie dir moralisches Fehlverhalten vorwirft. Die Hörbehinderung deines Kindes, das noch gar nicht fernsehen kann, zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen zu wollen, zeugt in diesem Fall von einem klaren RECHTSMISSBRAUCH!

ulbos
was moral und rechtsmissbrauch angeht ... ich glaube, da kann sich die gez mal an die eigene nase fassen ^^
MiriamP

Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#12

Beitrag von MiriamP »

Hallo,

Fakt ist, dass nur der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte von der GEZ befreit wird, nicht jedoch ein im Haushalt lebendes minderjaehriges Kind.
Dieses steht klar auf den Antraegen wegen GEZ Rundfunkgebuehrenbefreiung drin.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbe ... x_ger.html

"Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden..."
Da ein minderjaehriges Kind niemals Hausvorstand oder desen Lebenspartner ist, gehoert ein Kind nicht zu drm Kreis der GEZ Befreiungsberechtigten.

Das Verhalten der GEZ mag vllt nicht immer gut und "nett" sein, aber die GEZ selbst ist im Bezug auf die Rundfunkgebuehren nur ausfuehrendes Organ.
Die Gesetze selbst machen diese nicht, sondern das Rundfunkgebuehrengesetz ist ein Bundesgesetz, an das sich die GEZ zu halten hat.

Sind zwar jetzt nicht die Informationen, die du haben wolltest.

Gruesse,
Miriam
Neomadra
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#13

Beitrag von Neomadra »

MiriamP hat geschrieben:Hallo,

Fakt ist, dass nur der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte von der GEZ befreit wird, nicht jedoch ein im Haushalt lebendes minderjaehriges Kind.
Dieses steht klar auf den Antraegen wegen GEZ Rundfunkgebuehrenbefreiung drin.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbe ... x_ger.html

"Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden..."
Da ein minderjaehriges Kind niemals Hausvorstand oder desen Lebenspartner ist, gehoert ein Kind nicht zu drm Kreis der GEZ Befreiungsberechtigten.

Das Verhalten der GEZ mag vllt nicht immer gut und "nett" sein, aber die GEZ selbst ist im Bezug auf die Rundfunkgebuehren nur ausfuehrendes Organ.
Die Gesetze selbst machen diese nicht, sondern das Rundfunkgebuehrengesetz ist ein Bundesgesetz, an das sich die GEZ zu halten hat.

Sind zwar jetzt nicht die Informationen, die du haben wolltest.

Gruesse,
Miriam
hey mirim - danke :-)

ne, is ja auch kein thema.
ich hab das ja auch zwischenzeitlich schon erfahren, dass das nicht geht.

ich war einfach nur nicht informiert - wir haben den schrieb bekommen, dass unser kleiner diesen schlimmen gdb hat und zusammen damit kam - im anschreiben selbst - die information, er habe u.a. den status "rf" und wir könnten uns von der rundfunkgebühr befreien. inkl. "gebrauchsanweisung".

man ist ja in der regel kein fan der gez, also war das das einzige, was ich dann auch gemacht hätte - den rest werden wir eh nicht in anspruch nehmen.
und die sagten mir dann am telefon was von moral (was ich eigentlich ganz spaßig fand ^^) und von wegen es geht nicht.
das hat mich dann etwas verwirrt, eben weil wir erst das schreiben bekommen haben von wegen: machen sie mal - und dann hiess es: nein.

wobei, wenn ich so überlege wer bei uns der "haushaltsvorstand" ist ... das dürfte wohl der kleine schreihals sein, der hier den tagsablauf ganz alleine bestimmt .. und in dem zusammenhang auch entscheidet, wann und ob wir fernsehen dürfen oder eben nicht ... vielleicht sollte ich das mal anbringen ;-))
Momo
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#14

Beitrag von Momo »

Neomadra hat geschrieben:man ist ja in der regel kein fan der gez, also war das das einzige, was ich dann auch gemacht hätte - den rest werden wir eh nicht in anspruch nehmen.
Was meinst du damit? welchen Rest?
dein sohn sollte nachdem was ich von euch lese neben dem gdb 100 und rf auch die Merkzeichen H, B, GL und G haben. Für das Merkzeichen H steht euch ein erhöhter Steuerfreibatrag zu!

Und diese Schreiben sind einfach Standardschreiben, da wird nicht zwischen Kind und Erwachsenem unterschieden, daher bekommt das jeder.

Gruß
Zuletzt geändert von Momo am 3. Okt 2011, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
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franzi
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#15

Beitrag von franzi »

und du kannst als begleitperson kostenlos mit fahren in öffentlichen verkehrsmitteln falls ihr die wertmarke nehmt und wenn ihr in z.b in schwimmbad geht oder so, kann es hin und wieder vor kommen das die begleitperson entweder kostenlos oder verbilligt rein kommt.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Neomadra
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#16

Beitrag von Neomadra »

Momo hat geschrieben:
Neomadra hat geschrieben:man ist ja in der regel kein fan der gez, also war das das einzige, was ich dann auch gemacht hätte - den rest werden wir eh nicht in anspruch nehmen.
Was meinst du damit? welchen Rest?
dein sohn sollte nachdem was ich von euch lese neben dem gdb 100 und rf auch die Merkzeichen H, B, GL und G haben. Für das Merkzeichen H steht euch ein erhöhter Steuerfreibatrag zu!

Und diese Schreiben sind einfach Standardschreiben, da wird nicht zwischen Kind und Erwachsenem unterschieden, daher bekommt das jeder.

Gruß
ja, steuerfreibetrag und ein verbilligtes ticket bzw für mich als begleitperson umsonst mitfahren, genau. das ticket werde ich nicht in anspruch nehmen und steuer können wir wohl nicht - bzw wir müssen uns erkundigen, wie und ob das geht. mein mann arbeitet in holland und reicht dort die steuer ein. dadurch gelten für uns immer schon andere regeln ;-)
(nicht mal zu heiraten hat sich gelohnt .. verdammt ;-))
Neomadra
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#17

Beitrag von Neomadra »

franzi hat geschrieben:und du kannst als begleitperson kostenlos mit fahren in öffentlichen verkehrsmitteln falls ihr die wertmarke nehmt und wenn ihr in z.b in schwimmbad geht oder so, kann es hin und wieder vor kommen das die begleitperson entweder kostenlos oder verbilligt rein kommt.
ach so ja, ist ja glaub ich eh so .. wertmarke oder steuer? kann das ...? ich hab keine ahnung. ich hab mich bisher damit nicht auseinandergesetzt. denn ich tu mich schwer damit, vorteile aus der situation meines kindes zu ziehen, daher hab ich das bisher weggelegt. bzw wir. haben das bekommen, den grad der behinderung gesehen, einmal geschluckt und es dann weggelegt.
(ja, ich weiss, gez wäre ein vorteil gewesen ... das war aber der einzige, den ich versucht hätte ... aus persönlichem groll ^^)
Momo
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#18

Beitrag von Momo »

liebe neomadra

auf keinen fall ziehst du einen vorteil aus der situation deines kindes, wenn du die merkzeichen entsprechend nutzt. vielmehr geht es hier um nachteilsausgleiche.
wenn die entsprechenden merkzeichen, die ich oben aufgelistet habe, auf dem ausweis stehen (sollte so sein) ist es so:
mit dem "B" bekommt eine Begleitperson freien Eintritt in Museen, Schwimmbad, Kino usw. uhd kann deutschlandweit kostenlos als Begleitperson in der Bahn mitfahren oder auch fliegen. Das gilt übrigens auch in ICE und IC.
mit dem "H" bekommt man eben die genannten Steuerfreibetrag und teilweise auch Ermäßigungen (lohnt sich meist nicht da Kinderpreis = Ermäßgter Preis). zusätzlich steht jemandem mit dem "H" das Beiblatt mit Wertmarke (zum Nutzen des Nahverkehrs kostenlos) zu ohne Zuzahlung und (nicht oder bei H) ein auf das Kind angemeldetetes Fahrzueug kann von der KFZ Steuer befreit werden, wenn es überwiegend für das Kind und dessen Haushaltsführung (Einkaufen, Arztbesuche, Therapien usw.) genutzt wird.
für das "GL" bekommt man in einigen Bundesländern Gehörlosengeld.

Ein schlechtes Gewissen muss man nicht haben, wenn man sowas in Anspruch nimmt, da man auch viele (finanzielle) Nachteile in Kauf nehmen muss (auch im Hinblick auf spätere Kosten für Hörgeräte, Batterein usw.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Rosemarie
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#19

Beitrag von Rosemarie »

Was auch noch von Vorteil ist, im Zug kann das Kind wählen(oder eben die Begleitperson) ob es 1. oder 2. Klasse fahren will, Ein kleines Kind braucht ja noch keinen Fahrschein. So können Kind und Begleitperson auch in der 1. Klasse sitzen!
Gruß, Rosemarie.
Delchen13
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Re: Merkzeichen RF Befreiung Antrag Schwerbehindertenausweis

#20

Beitrag von Delchen13 »

Hallo zusammen,

zu meinem Schwerbehindertenausweis, 7o Grad und Kennzeichen RF, habe ich ganz gutes Infomaterial bekommen, in dem alles klar und verständlich aufgelistet ist.
Und wegen dem Kennzeichen RF würde ich zur Gemeinde gehen und mit denen besprechen, wie das bei der GEZ einzureichen ist, so dass es KEINE Missverständnisse etc. gibt.
Ansonsten finde ich es schade, dass man sich wegen den Nachteilausgleichen gleich in die Haare kriegt.
ES sind Nachteilausgleiche, für soziales oder finanzielles nicht teilhaben können an der Gesellschaft, sprich oder nur mit Hilfsmitteln etc.
Es gibt keinen Grund sich für seine Behinderung zu schämen, weder vor der GEZ noch sonst vor wem.
Und wenn die GEZ meint Vorhaltungen machen zu müssen, dann wäre mal die Gegenfrage erlaubt, ob diese überhaupt nachvollziehen können, was es heisst schwerhörig zu sein. Oder ob die Vorhaltungen nur Manipulation sind, um Angst zu machen, Schuldgefühle und Scham auszulösen. Dann wäre der Umgang der GEZ nicht würdevoll, wie es im Grundgesetz steht, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Denn wenn es um Geld geht, wird einem von Gesellschaft etc. gerne mal Schuldgefühle eingeflöst, damit man dann sich nicht weiter einsetzt oder wieder gefügig wird, schon mal aufgefallen?

In den Infos stehen genug Fakten, ansonsten gibt es das Internet, die Integrationsfachdienste oder die Gemeinden, die einem dann da weiterhelfen können, ohne Scham und Blösse.

Noch zu meinem Post oben, da meinte ich zu Arbeitgeber und Schule, dass man erwarten könne, dass die Lehrer oder Arbeitgeber wissen, was ein Schwerbehindertenausweis ist und können, dass als Hinweis nehmen, bzw. man kann das erwarten, da man genug "geprüft" ist, dass die den Hinweis nehmen, dass sie den Umgang mit Schwerbehinderten wissen, ansonsten nachfragen können....
Bildlich gesehen kann man es als Rückendeckung wahrnehmen, wenn man will und hat so was in der Hand, wenn die Lehrer oder Arbeitgeber, die besondere Situation nicht akzeptieren wollen, aber Dinge erwarten, die nur ein Guthörender bringen kann. Damit man sich so unnötige, kräftezehrende Diskussionen ersparen kann.

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Hilfsmittel, der einem nach aussen eben unnötiges ersparen kann und andere auch mal in ihre Pflicht nehmen kann, sich selber darüber zu informieren oder dass man so bewusst Grenzen setzen kann.
Und man lernt so, nach und nach damit umzugehen, wie eben mit den Hörgeräten.

Eine Behinderung ist ein Fakt, da geht es nicht um Moral etc.
Ein Kleinkind wird auch einmal gross - und will Fernsehen, so die visuelle Fähigkeiten schulen.

Herzliche Grüsse

Jacqueline :-)

Menschen, die sich wenig über Krankheiten oder Behinderungen Gedanken machen, können dann verletztend werden, weil sie so eigentlch signalisieren, lass mich in Ruhe, ich mag mich damit nicht befassen?! Auch schon mal bemerkt? Nur wir sind die Fachleute für unser Leben und wissen, WO und Wie unsere Grenzen aussehen.
Hochgradige pancochleare IO SH bds, leicht tiefton betont
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Trage seit 1994 Hörgeräte
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