Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

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rhae
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Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#1

Beitrag von rhae »

Die gesammelten Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis habe ich jetzt um eine weitere Seite ergänzt. Hier der Text (mit der Bitte um Kommentare und Korrekturen):

[hr]

Vorsicht Falle

Hörverluste kann man auch über eine „sprachaudiometrische Untersuchung“ kurz Sprachtest ermitteln. Dieser Test hat durchaus seine Berechtigung bzw. Vorteile z.B. für eine Feinabstimmung der Hörhilfen. Normalerweise sollte bei dieser Methode dieselben oder zumindest sehr ähnliche Werte herauskommen, wie beim Audiogramm. Leider verfälschen viele Hörgeschädigte diesen Test zu ihren Ungunsten. Sie haben im Laufe ihres Lebens gelernt Wörter zu kombinieren und zu raten und so raten sie auch beim Sprachtest Wörter, die der Audiologe als richtig erkannt in seine Testprotokolle einträgt.

Eine Testperson hört beispielsweise den Laut „ei“ und ergänzt das zum Wort „Drei“, einfach weil davor lauter Zahlen an der Reihe waren („Brei“ oder „Eis“ können es deshalb unmöglich sein). Oder er hört „isch“ und ergänzt das zum Wort „Tisch“, weil davor Alltagsgegenstände abgefragt wurden - es könnte natürlich auch „frisch“, „Fisch“ oder „Quiche“ gemeint gewesen sein, was allerdings wesentlich unwahrscheinlicher wäre. Zudem kann es durchaus sein, dass der Hörgeschädigte den Test schoneinmal im Laufe seines Lebens gemacht hat und daher die Antwortmöglichkeiten noch kennt.

Hörgeschädigte sollte bei Sprachtests, die ohne Hörhilfen gemacht werden, nur antworten wenn sie sich zu 100% sicher sind das abgefragte Wort erkannt zu haben. Anderenfalls wird ihr Hörverlust besser eingestuft als er in Wirklichkeit ist.

Gutachtern bzw. Mitarbeitern der Versorgungsämter ist es selbst überlassen welchen Test (Audiogramm oder Sprachtest) sie zur Berechnung des Hörverlustes und damit zur Einstufung des GdB heranziehen. Es fällt aber auf, dass häufig der Test genommen wird, der eine geringere Einstufung des GdB zur Folge hat. Wenn der GdB wegen eines zu gut ausgefallenen Sprachtests heruntergestuft worden ist, hat man leider nicht viele Möglichkeiten dagegen anzugehen. Das Einfachste wäre noch die Herabstufung zunächst hinzunehmen und nach dem nächsten Hörtest (z.B. in 1/2 Jahr) einen Verschlechterungsantrag zu stellen -
vorrausgesetzt beim neuen Sprachtest wurde nicht wieder geraten und er ist somit günstiger für den Antragsteller ausgefallen.

Eine weitere Besonderheit ist noch, dass die Ergebnisse aus dem Sprachtest den Hörverlust immer in 10er Schritten angeben. Z.B. 60% für das rechte Ohr und 60% für das Linke - laut Audiogramm wären die Werte sehr viel genauer z.B. 62% links und 65% rechts. Nach dem Audiogramm wäre also eindeutig eine „hochgradige Schwerhörigkeit“ auf beiden Ohren gegeben und der GdB mit 50 einzustufen. Die 60% aus dem Sprachtest sind leider genau auf der Grenze in „Tabelle D“ und viele Gutachter geben daher eine Einstufung von „beidseitiger mittelgradiger Schwerhörigkeit“ (GdB 40).

[hr]

vg Ralph
Sunsan
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#2

Beitrag von Sunsan »

Danke Ralph,

das ist sehr gut zu wissen, zumal ich im Dezember zum Gutachter muss.

Liebe Grüße
Sunsan
Mittelgradig schwerhörig | HG | Morbus Menière | Paukenröhrchen | Betahistinhochdosistherapie | http://rehagroenenbach.wordpress.com/
pascal2
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#3

Beitrag von pascal2 »

Hallo Ralph !

Auch ich danke dir !
Bei mir steht auch eine Begutachtung an und du hast mir vor Augen geführt, wo ich in der Vergangenheit oft viel zu gutmütig war.
Uns schenkt nämlich auch niemand was !
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
G-sus
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#4

Beitrag von G-sus »

Kommt für meine Frau wie du ja weißt leider zu spät. Wir werden ca. in einem halben Jahr eine Neufeststellungsantrag stellen und dann wird meine Frau ein Wort weniger auf der linken Seite nachsprechen und bekommt beiderseits eine hochgradige Schwerhöirgkeit zugesprochen und somit einen GdB von 50%, wie bisher. Meine Frau hat nämlich in der Summe links 100% bei 60dB, 80dB und 100dB erreicht, sodass ab 100%, 60% Hörverlust festgestellt wurde. Ein Wort weniger und es wären 70% und beiderseits eine hochgradige Schwerhörigkeit.

Übrigens wurde von dem Gutachter in diesem Fall sogar die 3-Frequenztabelle für Schwerhörigkeiten vom Typ Lärmschwerhörigkeit herangezogen. Hätte der Gutachter das 1999 gemacht wäre es beiderseits eine Taubheit und somit 100% lebenslang. Wenn also beim nächsten Gutachten wieder die 3 Frequenztabelle herangezogen wird, stelle ich einen Antrag auf Rückfeststellung.

Aus diesem Anlass hat Ralph euch informiert. Gesamte Geschichte und für weitere Tipps für mich und meine Faru einfach mal Suchbegriff Hochtonschwerhörigkeit eingeben.

Gruß Jan
maxipuppe
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#5

Beitrag von maxipuppe »

Dazu möchte ich sagen, daß mir das gleiche auch passiert ist, allerdings in der HNO Abteilung einer Uniklinik.
Als bei diesem Test nicht allzu viel bei raus kam, wurde ich gefragt, ob ich wirklich so wenig verstanden habe.
Als ich es bejahte, wurde der Test wiederholt mit dem Hinweis, dann sollte ich raten.

Egal jetzt wo, ich sehe keinen Sinn darin, etwas zu erraten.
Es hilft ja nicht bei der letztendlichen Beurteilung
Nina M.
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#6

Beitrag von Nina M. »

Danke Ralph dafür, dass du dir hier soviel Mühe gibst!!

Und das mit dem "raten" ist der absolute Quatsch. Einsilber-Sprachtests hat man gerade deshalb erfunden, weil man da NICHT raten kann!
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
serik
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#7

Beitrag von serik »

Hallo zusammen,

@ Ralph, es ist wirklich so, dass man zwangsläufig zu raten versucht, ohne sich Gedanken daüber zu machen, obwohl man sich selbst damit kein Gefallen tun würde - mehr noch: Man würde sich nur unnötigerweise mehr anstrengen, weil man denkt, man müsste alles versuchen. Vielleicht beklagen sich viele SH gerade deshalb, dass diese Hörtests unangenehm anstrengend seien. (Ich weiß nicht, wie es bei den Anderen war, mir sagte bis heute niemand (sei es HNO oder HGA), dass ich auf keinen Fall raten soll. Die müssten es doch wissen, dass SH aus Gewohnheit raten. Warum wird es vom Raten nicht abgeraten? Und wenn es so ist: Warum darf man bei Hörtests keine Joker benutzen (z.B. 50/50 oder Telefonjoker)?
Eine weitere Besonderheit ist noch, dass die Ergebnisse aus dem Sprachtest den Hörverlust immer in 10er Schritten angeben. Z.B. 60% für das rechte Ohr und 60% für das Linke - laut Audiogramm wären die Werte sehr viel genauer z.B. 62% links und 65% rechts. Nach dem Audiogramm wäre also eindeutig eine „hochgradige Schwerhörigkeit“ auf beiden Ohren gegeben und der GdB mit 50 einzustufen. Die 60% aus dem Sprachtest sind leider genau auf der Grenze in „Tabelle D“ und viele Gutachter geben daher eine Einstufung von „beidseitiger mittelgradiger Schwerhörigkeit“ (GdB 40).
Wenn es links 59% und rechts 60% wären, dürfte man dies als "beidseitige mittelgradige Schwerhörigkeit" einstufen (und so wird es bestimmt auch gemacht, weil man weiß, dass niemand beim VA auf die Idee kommen würde, einem SH in diesem Fall die Stufe "beidseitige hochgradige Schwerhörigkeit" zu verschenken).
Deshalb darf man logischerweise erwarten (wenn es links 61% und rechts 60% wären), dass man in diesem Fall "beidseitige hochgradige Schwerhörigkeit" als Einstufung bekommt (meiner Meinung nach).

@ maxipuppe,
Dazu möchte ich sagen, daß mir das gleiche auch passiert ist, allerdings in der HNO Abteilung einer Uniklinik.
Als bei diesem Test nicht allzu viel bei raus kam, wurde ich gefragt, ob ich wirklich so wenig verstanden habe.
Als ich es bejahte, wurde der Test wiederholt mit dem Hinweis, dann sollte ich raten.
musstest du mehrere Male raten, bis die Ergebnisse zufriedenstellend waren, oder klappte es gleich beim ersten Mal? Was kam am Ende 'raus?

Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
pascal2
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#8

Beitrag von pascal2 »

Ich habe sicher oft bei allen möglichen akustischen Tests unterbewusst geraten, ohne daß mir die Nachteile bisher klar wurden.

Dadurch, daß wir ständig versuchen unsere Behinderung zu verstecken und klein zu reden, brauchen wir uns nicht wundern, daß sie in der Öffentlichkeit kaum wahr genommen wird und sich so die Bedingungen für uns immer mehr verschlechtern.

Das fängt doch schon an bei dem Wort CI.
Wenn man mit einem Normalhörenden vom CI redet, bekommt der den Eindruck, das ist doch was ganz niedliches, das den Kosenamen CI hat.
Redet man statt dessen von einer Prothese, werden da ganz andere Assoziationen hergestellt.
Auf diese Weise, schießen wir uns nämlich ständig selbst ins Knie.
Ich habe mir angewöhnt, von einer Prothese mit Implantat zu reden ohne die ich taub bin und schon hat man eine ganz andere Aufmerksamkeit.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
PetraAnett
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#9

Beitrag von PetraAnett »

Danke Ralph für diesen hinweis -

bei unserem sohn wurde auch ein Sprachaudio "verlangt" und er rät leider oft, da er das ja im Alltag auch tut ... schwierig einem Kind zu erklären hier darfs tdu nicht ... er macht es ja nicht bewusst.
Wir werden im neuen Jahr den SBA verlängern lassen müssen und ich hoffe man nimmt das tonaudiogramm - wir mussten immer alles einreichen. (Ton + Sprache mit und ohne HG).

Liebe Grüße und Danke für die Mühe die du dir machst.
Uli R.
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#10

Beitrag von Uli R. »

Das ist ganz einfach: Ab einem HV von 40% darf nur das Audiogramm genommen werden. Das sagt die VersMedV klar aus und die ist bindend. Da muss sich jeder Sachbearbeiter drah halten.
rhae
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#11

Beitrag von rhae »

Uli R. hat geschrieben:Das ist ganz einfach: Ab einem HV von 40% darf nur das Audiogramm genommen werden. Das sagt die VersMedV klar aus und die ist bindend. Da muss sich jeder Sachbearbeiter drah halten.
Ähm nein, da steht im Kapitel 5.2.1 nur folgendes:

Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (Feldmann 1988) anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60 dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB, Summe dividiert durch 2.

Die Berechnung des Hörverlustes aus dem Gesamtwortverstehen (Tabelle A) bleibt davon unberührt.

vg Ralph
ich2

Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#12

Beitrag von ich2 »

Bullshit.

Sprachverstehen ist nur bei einem HV von 40% gefragt und die kriegen eh keinen SB-Ausweis.

Noch mal für den Ralph: "Gesamtwortverstehen" aus Tabelle A berechnet sich nach Feldmann und eben nur bis zu einem HV von 40. Oder wie berechnst du sonst das Gesamtwortverstehen??? Klär mich mal auf!

Außerdem: Bei Einsilbern kann man nicht raten! Beil, Keil oder Pfeil hört man eben oder man liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50% daneben.....

Und als letzten Tip: Sachbearbeiter sind doof, HNOs haben keine Zeit und Lust sich in die VersMed. einzulesen. Selbst vorrechnen ist die Devise!!!
rhae
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#13

Beitrag von rhae »

Also ich komme beim Berechnen des Gesamtwortverstehens problemlos auf Hörverluste über 40%, Gutachter anscheinend auch (wie im Forum zu lesen war). Wo genau steht das jetzt mit der Grenze von 40% Hörverlust?

vg Ralph
Uli R.
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#14

Beitrag von Uli R. »

VersMedV 26.5 Hör- und Gleichgewichtsorgan.
rhae
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#15

Beitrag von rhae »

Hallo Uli,

26.5 gibt's nicht mehr, so hies es bei den "Anhaltspunkten". Hast Du zufällig ein Zitat aus den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen"?

vg Ralph
serik
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#16

Beitrag von serik »

Hallo ich2,
Außerdem: Bei Einsilbern kann man nicht raten! Beil, Keil oder Pfeil hört man eben oder man liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50% daneben.....
Gibt es dazu etwas zu lesen?
Mich interessiert es, wer und wie zu solchen Erkentnissen gekommen ist.

Schöne Grüße,
Sergej
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Uli R.
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#17

Beitrag von Uli R. »

Da sich bei Schwerhörigkeit nichts geändert hat habe ich mir nicht die Mühe gemacht das nachzusehen.
Der Text steht jetzt unter 5.2.1 direkt unter der Tabelle A.
Du kannst dir doch das aus dem Netz runter laden. Kannst mir aber auch eine Mail senden und ich schicke es dir als Anhang zu.
LG Uli
rhae
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#18

Beitrag von rhae »

Ja Kapitel 5.2.1 hatte ich schon in Beitrag #11 zitiert, im Anhang habe ich das komplette Kapitel nochmal angefügt.

5.2.1 beschreibt die Berechnung des Hörverlustes mittels "Gesamtwortverstehen". In der Tabellenunterschrift wird dann noch auf das "gewichtete Gesamtwortverstehen" hingewiesen, das bei Hörverlusten bis 40% Anwendung findet.

Eine Interpretation von 5.2.1 wonach die Berechnung des Hörverlustes mittels Gesamtwortverstehen nur bis zu einem Hörverlust von 40% gemacht wird und bei stärkeren Hörverlusten das Audiogramm genommen werden muss, halte ich für falsch.

vg Ralph
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versmed521.gif
Uli R.
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Re: Ergänzung der FAQ - Vorsicht Falle

#19

Beitrag von Uli R. »

Für mich ist das klar und eindeutig geregelt.
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan gleich der 1. Absatz.
Dann der Hinweis unter 5.2.4 auf Tabelle D
Weiterhin wurde das auf div. Schulungen und Seminaren des VdK von Anwälten so gezeigt.
Ich habe schon für sehr viele Schwerhörige den GdB beanbtragt und dabei immer Bezug auf die beiden Tabellen genommen. Es gab dabei nie Schwierigkeiten.
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