GdB 50% ja oder nein?
GdB 50% ja oder nein?
Hallo,
bin durch Internetrecherche auf dieses Forum gestossen und möchte gleich mit meinem ersten Beitrag um Hilfe bitten. Nich sehr einfallsreich als erster Beitrag, habe jedoch keine anderen Möglichkeiten.
Situation: Durch SHT (Unfall privat) und durch bereits früher bestehendem "schlechten Hören" habe ich seit 1999 zwei im Ohr Hörgeräte. Nachdem ich diese einige Jahre verwendet habe (mehr oder weniger) habe ich sie seit einigen Jahren nicht mehr verwendet.
Jetzt stellt sich für mich die Frage nach einer Berentung im Zusammenhang mit Hartz IV, bin 61 Jahre alt. Man hat mir gesagt, dass man als Schwerhöriger bei 50 % GDB früher in Rente kann. Nur wann hat man diese? Euer FAQ konnte mir n. helfen, da Laie!
Mein alter Befundbericht habe ich seinerzeit mal kopiert und füge diesen bei. Vielleicht kann mir jemand anhand der Daten sagen, ob ich evtl. 50 % bekommen könnte, würde dann ein neues Protokoll anfertigen lassen, da mein Gehör sich ohnehin verschlechtert hat.
Hoffe es ist jemand bereit sich zu melden!
Danke!
Grüße
laie
bin durch Internetrecherche auf dieses Forum gestossen und möchte gleich mit meinem ersten Beitrag um Hilfe bitten. Nich sehr einfallsreich als erster Beitrag, habe jedoch keine anderen Möglichkeiten.
Situation: Durch SHT (Unfall privat) und durch bereits früher bestehendem "schlechten Hören" habe ich seit 1999 zwei im Ohr Hörgeräte. Nachdem ich diese einige Jahre verwendet habe (mehr oder weniger) habe ich sie seit einigen Jahren nicht mehr verwendet.
Jetzt stellt sich für mich die Frage nach einer Berentung im Zusammenhang mit Hartz IV, bin 61 Jahre alt. Man hat mir gesagt, dass man als Schwerhöriger bei 50 % GDB früher in Rente kann. Nur wann hat man diese? Euer FAQ konnte mir n. helfen, da Laie!
Mein alter Befundbericht habe ich seinerzeit mal kopiert und füge diesen bei. Vielleicht kann mir jemand anhand der Daten sagen, ob ich evtl. 50 % bekommen könnte, würde dann ein neues Protokoll anfertigen lassen, da mein Gehör sich ohnehin verschlechtert hat.
Hoffe es ist jemand bereit sich zu melden!
Danke!
Grüße
laie
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Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo laie,
ich komme auf einen GdB von 30 nur auf Grund des Reintonaudiogramms. Es fehlt aber nicht viel, um 50 % zu erreichen. Ein neuer Hörtest könnte sich lohnen.
Gruss fast-foot
ich komme auf einen GdB von 30 nur auf Grund des Reintonaudiogramms. Es fehlt aber nicht viel, um 50 % zu erreichen. Ein neuer Hörtest könnte sich lohnen.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: GdB 50% ja oder nein?
Laut Hörkurve würde ich sagen "nein".
Berechnet habe ich folgende Werte::
Rechts 53% Hörverlust, also eine mittelgradige SH
Links 62% Hörverlust, also eine hochgradige SH
Und dann kommt man auf einen GDB von 30
Allerdings konnte ich einige Werte auf dem gescannten Audiogramm sehr schlecht lesen und habe die Untersuchung der Sprachverständlichkeit nicht zur Berechnung genommen.
Viele Grüße Ralph
Berechnet habe ich folgende Werte::
Rechts 53% Hörverlust, also eine mittelgradige SH
Links 62% Hörverlust, also eine hochgradige SH
Und dann kommt man auf einen GDB von 30
Allerdings konnte ich einige Werte auf dem gescannten Audiogramm sehr schlecht lesen und habe die Untersuchung der Sprachverständlichkeit nicht zur Berechnung genommen.
Viele Grüße Ralph
Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo und erstmal danke f.d. Infos!!
Leider kann ich den Scan nicht besser machen, habe nur eine sehr schlechte Kopie.
Vielleicht gibt der damalige op.-Bericht von mir mehr Aufschluss, da sind auch einige Daten zum Hörverständnis enthalten. Die Op hat im übrigen nichts gebracht, danach hat der Doktor mir die Hörgeräte verschrieben - musste seinerzeit 1400 DM zuzahlen!
Eigentlich entnehme ich dem Ganzen, dass eine erneute Untersuchung mit neuem Audiobefund sinnvoll ist. Habe eigentlich persönlich eine Abneigung gegen die "Weisskittelträger", da schlechte Erfahrungen; kann man nicht ein solches Audiogramm bei einem Akustiker bekommen, das evtl. genauso aussagefähig ist bzgl. der GdB Frage.
Wäre sehr daran interessiert, die Meinung über den Bericht zu lesen!
Grüße
und danke!
Laie
Leider kann ich den Scan nicht besser machen, habe nur eine sehr schlechte Kopie.
Vielleicht gibt der damalige op.-Bericht von mir mehr Aufschluss, da sind auch einige Daten zum Hörverständnis enthalten. Die Op hat im übrigen nichts gebracht, danach hat der Doktor mir die Hörgeräte verschrieben - musste seinerzeit 1400 DM zuzahlen!
Eigentlich entnehme ich dem Ganzen, dass eine erneute Untersuchung mit neuem Audiobefund sinnvoll ist. Habe eigentlich persönlich eine Abneigung gegen die "Weisskittelträger", da schlechte Erfahrungen; kann man nicht ein solches Audiogramm bei einem Akustiker bekommen, das evtl. genauso aussagefähig ist bzgl. der GdB Frage.
Wäre sehr daran interessiert, die Meinung über den Bericht zu lesen!
Grüße
und danke!
Laie
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Re: GdB 50% ja oder nein?
Hi,
lass das Audiogramm gleich beim HNO machen -- weil da schickt dich das Versorgungsamt ohnehin hin, wenn du eins vom Akustiker einreichst.
Und achte darauf, dass du beim Hörtest nicht auf die Regler oder der Bildschirm schaust. Mach die Augen zu oder setz dich andersrum hin. Weil man neigt sonst dazu Töne zu hören, die noch gar nicht hörbar sind.
Viele Grüße, Mirko
lass das Audiogramm gleich beim HNO machen -- weil da schickt dich das Versorgungsamt ohnehin hin, wenn du eins vom Akustiker einreichst.
Und achte darauf, dass du beim Hörtest nicht auf die Regler oder der Bildschirm schaust. Mach die Augen zu oder setz dich andersrum hin. Weil man neigt sonst dazu Töne zu hören, die noch gar nicht hörbar sind.
Viele Grüße, Mirko
Re: GdB 50% ja oder nein?
Ralph,
ab einem HV von mehr als 40% spielt die Sprachverständlichkeit keine Rolle für die Einstufung. Nur Tabelle B und D werden genommen.
ab einem HV von mehr als 40% spielt die Sprachverständlichkeit keine Rolle für die Einstufung. Nur Tabelle B und D werden genommen.
Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo,
nachdem ich vor einiger Zeit schon einmal um Hilfe gebeten habe, möchte ich bitten mir nochmal zu helfen. Bin jetzt endlich dem Rat gefolgt und habe mir ein aktuelles Hörergebnis vom HNO Doc erstellen lassen. Mein allg. Gesundheitszustand hat sich auch sonst verschlechtert, daher möchte ich einen Antrag auf GdB Anerkennung der Schwerhörigkeit stellen.
Jetzt meine Frage: Gibt das aktuelle Ergebnis Aufschluß darüber, ob eine Antragstellung bzw. Anerkennung der GdB von 50 % Sinn macht? Könnte diese (evtl.) Anerkennung in Verbindung mit anderen Leiden einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aussichtsreich gestalten?
Wäre sehr dankbar, wenn ich hierzu eine Meinungsäußerung bekäme. Ich habe versucht anhand von Tabellen eine Berechnung der GdB vorzunehmen, bin aber nicht klargekommen, Sorry!
Grüße
und danke im voraus!
P.S. hoffentlich ist der Scan zu erkennen!

nachdem ich vor einiger Zeit schon einmal um Hilfe gebeten habe, möchte ich bitten mir nochmal zu helfen. Bin jetzt endlich dem Rat gefolgt und habe mir ein aktuelles Hörergebnis vom HNO Doc erstellen lassen. Mein allg. Gesundheitszustand hat sich auch sonst verschlechtert, daher möchte ich einen Antrag auf GdB Anerkennung der Schwerhörigkeit stellen.
Jetzt meine Frage: Gibt das aktuelle Ergebnis Aufschluß darüber, ob eine Antragstellung bzw. Anerkennung der GdB von 50 % Sinn macht? Könnte diese (evtl.) Anerkennung in Verbindung mit anderen Leiden einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aussichtsreich gestalten?
Wäre sehr dankbar, wenn ich hierzu eine Meinungsäußerung bekäme. Ich habe versucht anhand von Tabellen eine Berechnung der GdB vorzunehmen, bin aber nicht klargekommen, Sorry!
Grüße
und danke im voraus!
P.S. hoffentlich ist der Scan zu erkennen!

Zuletzt geändert von laie am 9. Nov 2011, 01:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: GdB 50% ja oder nein?
Die Berechnung kann man ja auch bequem mit dem Rechner machen: http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... db-rechner
Ich komme zu dem Ergebnis, dass du links noch "zu gut" hörst für hochgradige SH auf beiden Seiten und GdB 50.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass du links noch "zu gut" hörst für hochgradige SH auf beiden Seiten und GdB 50.
Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo Info,
danke f.d. Information. Neben meinen Hörstörungen habe ich auch noch ständige Ohrgeräusche (so ein Rauschen), dazu noch bei bestimmten Bewegungen tiefes Bücken, schnelles Aufrichten Schwindelgefühle. Dazu noch die Begleiterscheinungen nach einem Schädelbasisbruch 1999 mit z.B. Fehlstellung der Augen, die operativ gerichtet werden mussten.
Kann dieses "Gesamtpaket" mir denn vielleicht zu "meinen" 50 % verhelfen? Habe mal, wie angeregt, den Rechner verwendet und mal für links nur etwas höhere Werte eingegeben, da kamen dann 50 % heraus. Gibt es bei der Bewertung nicht irgendwelche Toleranzgrenzen ? Vielleicht ergeben sich ja bei einer nächsten Messung andere Werte.
Für weitere Infos bedanke ich mich.
Grüße
danke f.d. Information. Neben meinen Hörstörungen habe ich auch noch ständige Ohrgeräusche (so ein Rauschen), dazu noch bei bestimmten Bewegungen tiefes Bücken, schnelles Aufrichten Schwindelgefühle. Dazu noch die Begleiterscheinungen nach einem Schädelbasisbruch 1999 mit z.B. Fehlstellung der Augen, die operativ gerichtet werden mussten.
Kann dieses "Gesamtpaket" mir denn vielleicht zu "meinen" 50 % verhelfen? Habe mal, wie angeregt, den Rechner verwendet und mal für links nur etwas höhere Werte eingegeben, da kamen dann 50 % heraus. Gibt es bei der Bewertung nicht irgendwelche Toleranzgrenzen ? Vielleicht ergeben sich ja bei einer nächsten Messung andere Werte.
Für weitere Infos bedanke ich mich.
Grüße
Re: GdB 50% ja oder nein?
Ja zu gut für GdB 50, genauer gesagt du hast rechts eine hochgradige SH mit 67% Hörverlust und links eine mittelgradige SH mit 52% Hörverlust - was einem GdB von 30 entspricht. Die Sprachkurven hab' ich aber nicht ausgewertet, nur das Audiogramm.
vg Ralph
vg Ralph
Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo, ich komme bei dir auf GdB 30 - der würde dir nützen, wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht wärst, dann könntest du dich gleichstellen lassen.
Der allgemeine Gesundheitszustand hat keinen Einfluss auf den SB-Ausweis - sofern es sich da nicht um weitere Behinderungen handelt.
Was machst du denn beruflich?
Der allgemeine Gesundheitszustand hat keinen Einfluss auf den SB-Ausweis - sofern es sich da nicht um weitere Behinderungen handelt.
Was machst du denn beruflich?
Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo Ralph, ebenfalls danke f.d. Infos. Können denn diese Sprachkurven in Verbindung mit dem Audiogramm zu einer höheren Bewertung führen?
vg und danke
laie
vg und danke
laie
Re: GdB 50% ja oder nein?
@ maryanne
Ich bin Hartz IV Empfänger und ohne Arbeit, werde 63 in 4/2012 und nicht mehr vermittelbar, könnte Erwerbsminderungsrente beantragen, da jetzt die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind - ansonsten gibt es die Altersrente mit 65. Hartz IV Leistungen bekommen wir als Aufstocker, da meine Frau noch arbeitet.
Grüße
Ich bin Hartz IV Empfänger und ohne Arbeit, werde 63 in 4/2012 und nicht mehr vermittelbar, könnte Erwerbsminderungsrente beantragen, da jetzt die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind - ansonsten gibt es die Altersrente mit 65. Hartz IV Leistungen bekommen wir als Aufstocker, da meine Frau noch arbeitet.
Grüße
Re: GdB 50% ja oder nein?
Hallo Laie,
bitte entschuldige die kurze und abgehackte Form meines Postings - es klingelte an der Tür und dann war ich mehrere Stunden nicht am PC.
Um Erwerbsminderungsrente zu beantragen, brauchst du nicht zwingend einen Schwerbehindertenausweis (ist aber hilfreich). Ich würde an deiner Stelle versuchen, diesen Weg zu gehen. Allerdings, du gehörst ja m.E. noch zu den Jahrgängen, die mit 63 mit Abschlägen in die reguläre Altersrente gehen können - warum machst du das nicht? Dies wäre stressfreier für dich, denn eine EU-Rente gibt es i.D.R. nur nach fachärztlichen Begutachten, die auch wieder Zeit erfordern und die Möglichkeit, dass die RV ablehnt, besteht immer noch.
Gruß
Maryanne
bitte entschuldige die kurze und abgehackte Form meines Postings - es klingelte an der Tür und dann war ich mehrere Stunden nicht am PC.
Um Erwerbsminderungsrente zu beantragen, brauchst du nicht zwingend einen Schwerbehindertenausweis (ist aber hilfreich). Ich würde an deiner Stelle versuchen, diesen Weg zu gehen. Allerdings, du gehörst ja m.E. noch zu den Jahrgängen, die mit 63 mit Abschlägen in die reguläre Altersrente gehen können - warum machst du das nicht? Dies wäre stressfreier für dich, denn eine EU-Rente gibt es i.D.R. nur nach fachärztlichen Begutachten, die auch wieder Zeit erfordern und die Möglichkeit, dass die RV ablehnt, besteht immer noch.
Gruß
Maryanne
Re: GdB 50% ja oder nein?
Beim Schnellen Aufstehen Schwindelgefühle = normale Körperreaktion bei Lageänderung, weil das Blut vom Kopf in die Beine verschwindet. Da wird´s nix für geben....