Hallo..
Wir kommen aus Allgäu.. Wir (3) alle Hörgeschädtigte.. Wegen Ausweis meiner Tochter 7 Jahre alt (war bisher 100 % B/H/GL....) Vorgestern Versorgungsamt Brief bekommen sie wollen jetzt aufs 80 % runter H/B/GL abschaffen..Wir (Eltern sind gehörlosen) und Tochter ist beidseits Hochgradtigt Schwerhörig. Nur RF und 80 % bleibt.. ist so recht oder nicht..wir waren schon 3 mal Anspruch hat bis jetzt nicht geklappt.. Danke liebe Grüsse aus Allgäu
Behörde
Re: Behörde
Ja das Gleiche haben wir auch hinter uns, hier unsere Geschichte inklusive dem erfolgreichen Abschluß mit der Klage beim Sozialgericht: http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=1711
In Eurem Fall solltet ihr zunächst klären, ob Eure Tochter "hochgradig" oder "an Taubheit grenzend" schwerhörig ist. Habt ihr ein aktuelles Audiogramm, dann könnt ihr die Werte im GDB-Rechner eingeben und bekommt alle wichtigen Werte ausgerechnet. Wenn sicher ist, dass eine mindesten an Taubheit grenzende SH vorliegt, dann solltet ihr Widerspruch zum vorliegenden Bescheid einreichen - bei den Formulierungen können wir hier im Forum gerne helfen
vg Ralph
In Eurem Fall solltet ihr zunächst klären, ob Eure Tochter "hochgradig" oder "an Taubheit grenzend" schwerhörig ist. Habt ihr ein aktuelles Audiogramm, dann könnt ihr die Werte im GDB-Rechner eingeben und bekommt alle wichtigen Werte ausgerechnet. Wenn sicher ist, dass eine mindesten an Taubheit grenzende SH vorliegt, dann solltet ihr Widerspruch zum vorliegenden Bescheid einreichen - bei den Formulierungen können wir hier im Forum gerne helfen

vg Ralph
Re: Behörde
Danke Info..
Rechts 90% und links 80 % . .Wir waren im Dezember 2011 Hörtest; Gutachten HNO-Klinik Arzt steht Hochgradtigt Schwerhörig.. danke
Rechts 90% und links 80 % . .Wir waren im Dezember 2011 Hörtest; Gutachten HNO-Klinik Arzt steht Hochgradtigt Schwerhörig.. danke
Re: Behörde
OK dann ladet mal die Versorgungsmedizin-Verordnung und geht auf Seite 33. Im Kapitel 5.1 steht der berühmte Satz:
vg Ralph
Soll heisen, Eurem Kind (was vermutlich von Geburt an SH ist) steht ein GDB von 100 zu. Merkzeichen gibt's auch, dafür haben wir extra eine FAQ-Sammlung angelegt: FAQ-Behindertenausweis5.1
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)........................100
vg Ralph
Re: Behörde
Ja meiner Tochter seit Geburt Hochgradtigt Schwerhörig..Danke voraus.. :} für Info und Tipp.Ich habe einen Termin am 11.Februar mit Sozialdienst Dolmetscherin zum Versorgungsamt..ob es klappt..!??versuchen.. :help: