Ich weiss was ich jetzt von euch verlange ist sehr viel aber liest es in ruhe durch und nicht weg sehen. Bitte
Ich brauche mal euren Rat. Ich war mit meinem Sohn in der GL Schule in unserem Bundesland um Ihn zu testen wie seine Entwicklung ist und um zu fragen ob Sie ihn aufnehmen würden bei Sich. Leider musste ich eine sehr schmerzliche Erfahrung machen. Mann hat bei Niklas einen Test der K-ABC Leistungen gemacht und auf einmal sagte die Frau dort von der Schule das mein Sohn geistigbehindert sein. Ich habe Sie mit großen Augen angeguckt und frage sie wie sie dazu käme. Mein Sohn hat einen Interlegenztest gemacht und da kam 98% raus und jetzt soll seine Interlegenz auf 68 % gefallen sein laut diesem Test in der GL Schule. Das kann doch nicht sein aber ich muss dazu sagen diese Frau nie vor hatte Niklas in die GL Schule aufnehmen zulassen. Von einer guten Freundin weiss ich wie es ihr Kind ergangen ist dort die wurde nach 4 Wochen von der GL Schule gefeuert und worde dann vom Ministerium von der Schulpflicht befreit für 1 Jahr und geht jetzt auf einen körperbehinderten Schule obwohl sie nicht körperlich behindert ist. Ich habe diese Frau dann mal gefragt wo Niklas dann auf die Schule gehen soll nach ihrer Meinung sie sagt auf eine Geistig Behinderten Schule. Und sie sagte auch noch das Sie ja nicht extra für Niklas einen anderen lehrplan aufstellen könnte. Ich muss noch dazu sagen diese GL Schule ist so langsam keine mehr sie wird zu Sprachheilschule für kinder die hören und schlecht sprechen aber keine
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Er ist ein aufgeweckter Jung offen für alles und sehr sehr lernfähig und er kann sich sehr gut Dinge merken und er ist garnicht auf den kopf gefallen. Nur er hingt mit seiner Entwicklung etwas zurück aber er ist nicht geistigbehindert. Das sagen auch alle seine Therapeuten usw.
Sein Schwerpunkte : Sprechen hören, Sozial. Emozinale Entwicklung,
Fein u. Grob Motorik.
Aber anscheint ist das bei uns hier in diesem Bundesland an der Tagesordnung. Artikel über einen Jungen.
Artikel vom 17.04.2010
Felix darf nicht in die Schule.
Saarbrücken/Völklingen. Felix (Name von der Redaktion geändert), zwölf Jahre alt, ist aufgeweckt, neugierig und wissbegierig. Der Junge würde gerne die Schule besuchen, darf es aber nicht. Felix ist Autist und leidet zudem an einer Tic-Störung, das heißt, er gibt laute Geräusche und unkontrollierte Bewegungen von sich.
Bisher fand sich keine Schule, die Felix im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterrichten wollte oder konnte. Das saarländische Bildungsministerium entschied, dass der Junge nicht zu beschulen ist und brachte seine Schulpflicht zum Ruhen. Dagegen klagen nun Felix' Eltern. Rechtsanwalt Bernd Lünnemann aus Saarbrücken vertritt die Familie vor Gericht.
Mit sieben Jahren wurde Felix eingeschult, besuchte die Johannes-Schule in Bildstock, eine Waldorf-Einrichtung für Lern- und Erziehungshilfe. Ihn zu unterrichten, stellte die Lehrer vor große Herausforderungen, was Reinhard Vieser, Geschäftsführer der Johannes Schule auf Anfrage bestätigt. Felix verhielt sich auffällig, musste oft aus dem Klassenverband heraus - in einen Nebenraum zum Einzelunterricht. Seine Eltern glauben, dass ständig wechselnde Schulbegleiter und Pädagogen seine Aussetzer gefördert haben, was Vieser nicht abstreitet.
Innerhalb von vier Jahren versuchten vier Begleiter sich auf die Bedürfnisse des Kindes einzustellen, fünf Pädagogen waren bemüht, ihn zu unterrichten. Ein Schulbegleiter schaffte zwar noch einmal ein Vertrauensverhältnis zu dem Jungen aufzubauen. "Dadurch wurde erreicht, dass Felix sehr wohl beschult werden konnte", sagt Lünnemann. Aber der Schulbegleiter wurde nur für ein halbes Jahr eingesetzt. Die Situation warf Felix dann im vergangenen Jahr völlig aus der Bahn.
Die Schulkonferenz entschied, das Kind nach den Sommerferien 2009 nicht mehr weiter zu unterrichten. Seither sind die Eltern zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Völklingen auf der Suche nach einer neuen Schule für den Zwölfjährigen.
Laut SZ-Informationen ließ das Bildungsministerium im Oktober 2009 die Familie wissen, dass bei Felix angesichts seiner "Schulunfähigkeit das Ruhen der Schulpflicht" festgestellt wird. Der Junge sei weder in einer Förderschule noch durch Sonderunterricht zu fördern, hieß es im Bescheid. Zudem gebe es keine schulische Einrichtung im Saarland, die eine für Felix angepasste intensive pädagogische und therapeutische Betreuung leisten könne. Dagegen reichte der Anwalt Klage ein. "Nur weil das Saarland keine Schule für Felix hat, ist der Junge nicht zu beschulen. Das ist unglaublich", sagt Lünnemann.
Der Bescheid des Ministeriums beinhaltete keinen Sofortvollzug, das Verwaltungsgericht in Saarlouis stellte fest, dass Felix schulpflichtig sei und das Ministerium den gesetzeswidrigen Zustand zu beheben habe, indem es prüfen soll, ob der Junge für die Dauer des Verfahrens eine im Saarland ansässige und in privater Trägerschaft liegende Förderschule für geistige Entwicklung besuchen kann. Anstatt Folge zu leisten, reagierte das Ministerium mit dem Sofortvollzug. "So erfüllt das Land seine Beschulungspflicht", kritisiert Lünnemann.
Die Anordnung des Sofortvollzugs stieß bei Gericht auf Ablehnung. Der zuständige Richter verwies in einem Schreiben unter anderem auf eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz von 2002, wonach für autistische Kinder notwendige sächliche, räumliche und personelle Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um sie zu beschulen. "Es bedarf wohl der konkreten Darlegung, warum der momentane individuelle sonderpädagogische Förderbedarf - auch nicht nur vorübergehend - geleistet werden kann", heißt es.
Darauf lenkte das Ministerium ein und nahm den Sofortvollzug unter Auflagen zurück, wie Lünnemann erklärt. Das war im März. Nun wartet die Familie darauf, endlich grünes Licht zu bekommen, um den Jungen in die Förderschule zu schicken.
Das Ministerium selbst machte zum Fall Felix keine Angaben und verwies auf den Datenschutz
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Artikel vom 28.04.2010
Saarbrücken/Völklingen. Felix (Name von der Redaktion geändert) darf nun doch zur Schule, zumindest vorübergehend, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das Bildungsministerium will die Schulpflicht des Zwölfjährigen ruhen lassen, weil Felix - er ist Autist - durch sein schwieriges Verhalten nicht zu beschulen sei (wir berichteten). Auf Anraten des Gerichts darf der Junge nun eine Förderschule für geistige Entwicklung besuchen, bis endgültig entschieden ist. "Wir sehen das derzeit nur als Übergangslösung", sagte Bildungs-Staatssekretär Stephan Körner (Grüne, Foto: bub) der SZ. Der Fall Felix landete vor Gericht, weil die Familie gegen den Bescheid des Ministeriums geklagt hatte. Der Junge "rastet schon mal aus", wie seine Mutter sagt. Das führte dazu, dass er oft aus dem Klassenverband ausgeschlossen wurde. Nicht zuletzt seien ständig wechselnde Pädagogen und Schulbegleiter mit die Ursache für Felix' Verhalten, meint die Mutter. Die Johannes-Schule in Bildstock, eine Waldorf-Einrichtung für Lern- und Erziehungshilfe, sah sich nicht mehr imstande, Felix zu unterrichten.
Das Bildungsministerium sieht derzeit im Saarland keine Möglichkeit eine Einrichtung zu finden, die sich auf das Verhalten und die Bedürfnisse des Jungen einstellen kann. Nun prüft das Jugendamt Völklingen, ob eine Einrichtung außerhalb des Saarlandes für den Jungen geeignet ist. Eine Möglichkeit, die das Ministerium in Betracht zieht. Die erste Möglichkeit sei damals der Vorschlag gewesen, das Kind zu Hause zu unterrichten. "Das hat die Familie aber abgelehnt", so Körner. Felix' Mutter entgegnete, sie habe dem Ministerium damals mitgeteilt, dass es schwierig sei, ihren Junge im häuslichen Umfeld zu unterrichten, da er sich dort nicht konzentrieren könne. Generell habe sie einen Privatunterricht aber nicht ausgeschlagen. Körner signalisierte derweil, dass sein Ministerium bereit sei, einen Vergleich einzugehen, sollte ein vom Gericht angeordnetes Gutachten ergeben, dass Felix doch zu beschulen sei
PS: ich muss dazu sagen ich habe auch schon in einer Sprachheischule nach gefragt nein, in der normal regelschule nein, wo soll er den hin?????
Viele Dank
GL Karina
