Hallo,
auch ich bin durch Internetrechere auf das Forum gestoßen.
Mein Sohn Paul ist 4 Jahre alt. Seit seiner Geburt ist er rechts taub und links hochgradig, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit "erkrankt". Er wurde 2008 mit einem CI versorgt. Links trägt er ein Hörgerät. Nun kam ein Anhörungsschreiben vom Amt, wonach ihm alle Merkzeichen aberkannt werden sollen. Dabei wurde die weitere Funktionsbeeinträchtigung berücksichtigt: Hörbehinder, Versorgung mit CI rechts. Der Vergleich der vorliegenden Befunde zeigt, dass eine Besserung des Hörvermögens nach der CI-OP eingetreten ist. Aus dem Tonaudiogramm ergibt sich für das linke Ohr ein Hörverlust von 67 %. Ein Sprachaudiogramm liegt nicht vor. Daraus ergibt sich für das Amt ein GdB von 50 % und Merkzeichen RF. So nun meine Frage: Hat das Amt damit Recht? Danke und Gruß Kathrin
Kannst du mal das Tonaudiogramm von der linken reinstellen?
Auf welcher seite hat sich das Gehör verbesser nach der OP?
lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Also eine Schwerhörigkeit ist keine Erkrankung die irgendwann geheilt werden kann, sondern eine Behinderung die bleibt. Eine CI-Operation ändert auch nichts an der Berechnung des Schwerbehindertenausweises, da werden immer die Hörverluste ohne Hörhilfen genommen, also auch ohne CI. Lies dazu mal diese gesammelten Informationen zum Schwerbehindertenausweis durch.
Legt also bitte rechtzeitig Widerspruch zum erhaltenen Bescheid ein und begründet ihn mit den entsprechenden Stellen aus der Versorgungsmedizin-Verordnung (steht alles im Infotext von oben).
ein aktuelles Tonaudiogramm erhoffe ich mir heute von unserer Akustikerin, dann kann ich die Werte einstellen.
In der Versorgungsmed.-VO habe ich auch schon nachgelesen, nur reden die immer von beiden Ohren.
Das linke hat sich ja verbessert, sprich, 67 % Resthörvermögen, aber ich glaube, die haben zur Bewertung, das Audiogramm mit Hörgerät verwendet. Ich werde mir wohl den Befund noch einmal anfordern, wonach jetzt beurteilt wird. Gegen die Anhörung muss ich dann auch Widerspruch einlegen oder reicht eine kurze Stellungnahme: ... bin ich nicht mit einverstanden...., da muss ich doch noch nichts begründen, oder.
nach einer ci op kann sich das hörvermögen auf keinen fall verbessert haben, viel wahrscheinlicher ist eine verschlechterung, wenn nicht sogar komplette ertaubung durch die op.
Ganz wichtig: die überprüfung muss OHNE hörhilfen, d.h. ohne CI und ohne HG gemacht werden.
das ci ändert also nichts!
auf jeden fall fristgerecht widerspruch einlegen und zwar mit dem hinweis dass eine bgründung noch folgt. gleichzeitig die zugrundegelegten befundberichte anfordern.
in der begründung kann man sich dann darauf beziehen und auch anhand der versorgungsmedizinischen grundsätze argumentieren, dass das aberkennen der merkzeichen und eine angebliche hörverbesserung mit ci nicht diesen entspricht, da die zugrundegelegten werte ohne hörhilfen gemessen werden.
ich denke ja auch nicht, dass sie vom ci ausgehen, sondern von der verbesserung des linken ohres mit hg.... werde die stellungnahme beantworten, in dem ich dem benannten vorhaben nicht zustimme. dann warte ich auf den bescheid und werde widerspruch einlegen. danke
das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
meinen die, dass er jetzt mit (neuem??) hörgerät besser hören als vorher (mit einem alten oder ohne?)?
oder hat sich sein hörvermögen auf dem linken ohr tatsäcghlcih verbessert, d.h. hört er jetzt ohne hg besser als er vorher ohne hg gehört hat?
im letzteren fall könnte es richtig sein, im ersteren allerdings nicht, da eben das hörvermögen ohne hörhilfen zugrundegelegt werden muss. da er rechts ein ci trägt ist davon asuzugehen, dass dort null hörvermögen vorhanden ist, über das rechte ohr kann ich ohne werte nichts sagen. wenn du die werte für 500, 1000, 2000 und 4000 hertz hast und im besten fall noch ein sprachaudiogramm -alles ohne hg gemessen- kann ich vielleicht mehr sagen.
wie ist denn seine lautsprachentwicklung? hat er einen festgestellten förderbedarf im bereich hören? wird er irgendwie diesbezüglich begleitet oder bekommt frühförderung? ist er in logopädischer beahndlung? läuft noch die ci reha?
auch mit solchen berichten kann man gut argumentieren.
es sieht so aus, dass sich sein Hörvermögen auf dem linken Ohr tatsächlich verbessert hat. Er hat ohne HG ein Resthörvermögen von 67 %, das sagte auch die Akkustikerin am Freitag. Ein Sprachaudiogramm wird erst im März wieder gemacht. Seine Lautsprache hat sich gut entwickelt, er geht zur Logopädin und bekommt Frühförderung in der Kita.
Naja, mal sehen, wie sich die Sache weiterentwickelt.
Ich stosse mich etwas am Begriff "Resthörvermögen". Vermutlich meinst Du einen Hörverlust von 67% auf dem linken Ohr, was einer hochgradigen Schwerhörigkeit entspricht. Ein Resthörvermögen wird normalerweise nicht berechnet, man verwendet den Begriff mitunter bei Operationen oder Berichten (z.B. "hoffentlich wird das Resthörvermögen nicht geschädigt"), in der Versorgungsmedizin-Verordnung kommt es nicht vor.
um da wirklcih eine aussage machen zu können bräuchte man die werte 500, 1000, 2000 und 400 hertz. wenn du wirklich meinst, dass er ein "resthörvermögen von 67% hat, dann würde das im umkehrschluss "nur" einen hörverlust von 33% bedeuten. bist du sicher (frage ich deshalb, weil er ja ci träger ist)?
grüße
nein, ich meinte einen Hörverlust von 67 % links, leider habe ich die Werte nicht bzw. kann ich sie nicht richtig "deuten". Ich versuch sie mal anzuhängen, vielleicht klappt das ja.
Ja mit den Werten aus dem PDF kommt man auf exakt 67% Hörverlust beim linken Ohr. Rechts konnte wohl wegen mangelnder Mitarbeit Deines Sohns nicht gemessen werden. Aber auch links hatte Dein Kind wohl keine große Lust auf den Test (siehe handgeschriebenen Kommentar) und daher können die Werte durchaus von der Wirklichkeit abweichen. Mit wechen Werten arbeitet denn der Akustiker, hat der evtl. bessere Kurven?
Ansonsten bleibt es bei der hochgradigen SH links und damit beim GdB von 50 und dem Merkzeichen "RF", sorry.
Rechts Taubheit oder hochgradige Schwerhörigkeit (daran ändert auch das CI nichts).
Links scheinen mir die Werte trotz "angeblichen" Desinteresses Deines Sohnes glaubwürdig (Knochenleitung passt sehr gut zur Luftleitung; die Kurven sehen nach erblich bedingter c_5-Senke aus (respektive vulnerablem Innenohr; ist in dieser Falle vielleicht das Selbe).
Da man die genauen Werte rechts nicht kennt, kann man höchstens eine Schätzung vornehmen (ich verzichte im Moment darauf).
Dann kommen allenfalls noch weitere Faktoren hinzu (siehe Posting von Momo!).
Wenn ich mich nicht täusche, müssen dann noch 20 % addiert werden, da die Hörstörung vor dem 7. Lebensjahr auftritt.
Lasst Euch nicht übers Ohr hauen! Die Trickserei hat leider System.
Gruss fast-foot
Nachtrag:
Auf Grund der Reintonaudiometrie erhalte ich einen GdB von mindestens 30 %, aber höchstens 40 % (wenn die Angaben von rhae stimmen, wovon ich ausgehe). Dazu dann noch mindestens die bereits erwähnten 20 %.
Das Reintonaudiogramm ist aber nicht alleine Ausschlag gebend. Die genauen Regeln kenne ich nicht.
Zuletzt geändert von fast-foot am 18. Jan 2012, 18:46, insgesamt 2-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Kathrin Herpig hat geschrieben:Der Vergleich der vorliegenden Befunde zeigt, dass eine Besserung des Hörvermögens nach der CI-OP eingetreten ist.
Dies alleine reicht nicht für eine Herabsetzung aus. Es müsste sich heruas stellen, dass der GdB vorher zu hoch eingestuft war (oder dass sich sonst etwas, das für die Beurteilung des GdB eine Rolle spielt, geändert hat). Ausser, die Besserung bezieht sich auf die Bewertung ohne Hilfsmittel.
Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 18. Jan 2012, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Hallo,
so jetzt ist der Bescheid da.
"Nach dem Ergebnis der ärztl. Überprüfung unter Einbeziehung aller vorliegenden Befnde, die diesem Bescheid zugrunde lagen, haben sich die Verhältnisse dahingehend geändert, dass eine Besserung der Hörbehinderung nach Cochlearimplantation festgestellt wurde. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Funktionsbeeinträchtigung: Hörbehinderung, Versorgung mit Cochleaimplantat rechts. "
Auf sein "gutes" linkes Ohr wird gar nicht eingegangen. Paul bekommt jetzt nur noch 50 % und das Merkzeichen RF...
Wie kann ich jetzt am besten den Widerspruch verfassen? Kennt ihr euch damit aus, kann mir jemand bei der Formulierung helfen?
Du brauchst keinen Widerspruch einlegen, der GdB von 50 und das Merkzeichen RF ist schon OK, wenn ein Ohr hochgradig SH und das andere taub ist.
Die Begründung: dass eine Besserung der Hörbehinderung nach Cochlearimplantation festgestellt wurde ist halt etwas schräg formuliert (bislang ist noch kein Gehör nach einer CI-Operation besser geworden). Das ändert aber nichts an der, meiner Meinung nach, korrekten Vergabe des Schwerbehindertenausweises.
also nimmt man die von dir eingestellten kurven der reintonaudiometrie zugrunde, dann würde der gdb und rf stimmen. es fehlt die berücksichtigung altersentsprechnde sprachtests. und zusätzlich sind auch evtl. noch vorhandene sprachrückstände (sowohl aussprache, wortschatz als auch grammatik) nicht berücksichtigt.
was mich zusätzlich stuztig macht, ist, dass sie mit der ci op argumentieren-
ich würde widerspruch einlegen erstmal ohne begründung mit dem hinweis, dass eine folgt- mit dem widerspruch bitte um zusendung der zugrunde gelegten befundberichte. manchmal ist das sehr interssant, da man dann tatsächlich fehler findet. ein versuch ist es wert.
wenn du die befunde hast, kannst du dich gerne melden und wir schauen mal wie und ob das aufrechterhalten des widerspruchs sinn macht.
p.s. zusätzlich interessant wäre:
- besucht er einen besonderen kiga? integrationsplatz?
- bekommt er logo, ergo oder andere therapien? wenn ja, gab es da befunde?
- ist seine sprache altersgemäß oder (noch) verzögert? gibt es dazu einen arztbericht?
- hat er probleme mit der aussprache best. laute?