HMMM!!keine ahnung!!

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Bifi
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HMMM!!keine ahnung!!

#1

Beitrag von Bifi »

Hallo!!
wie gesagt ich habe den SBA meines Sohnes bekommen indem er 50% bekam ohne irgendwelche einträge!!
Nun zu meiner frage-was bringt der uns eigentlich??? für was soll er gut sein?? Hoffe das ihr mir das sagen könnt.
Der Ausweis ist ab Geburt ausgestellt. Danke für jede Antwort.
Andrea Heiker
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Bifi,

wie schlecht hört Dein Sohn??? Hat er außer der Hörschädigung andere Beinträchtigungen? Schreib doch mal die wesentlichen Passagen aus dem Feststellungsbescheid ab.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Bifi
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#3

Beitrag von Bifi »

Also er ist mittelgradig schwerhörig(60-70dz).genauere angaben habe ich leider noch nicht bin aber dabei sie zu bekomen.
Er ist Sprachlich zurück(Außer baba mhaaa und ach spricht er nichts.manchmal kommt sowas wie mama raus)
motorisch wird er momentan gefördert und ich finde das er sich echt super macht.
In den Schreiben steht:
Der Grad der Behinderung beträgt 50% seid Geburt.Die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX liegt vor.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines SBA sind damit erfüllt.
Die folgenden von ihnen gemachte gesundheitl. merkmale könen nicht festgestellt werden ,da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen: G,GI,B,H,aG,BI,RF
Mehr steht da nicht drinnen .
Nina M.
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#4

Beitrag von Nina M. »

Also ich dachte immer, wenn man aufgrund der Schwerhörigkeit GdB 50 zugesprochen bekommt, steht einem auch das Merkzeichen RF zu. Da würde ich vielleicht nochmal nachhaken...

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
mosert
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#5

Beitrag von mosert »

Hallo,
was bringt der Ausweis:
Wird ein Schwerbehindertenausweis nicht bald nach der Geburt des Kindes gestellt sondern vielleicht erst einige Jahre später, so ist trotzdem in jedem Fall als Eintritt der Behinderung das Geburtsdatum des Kindes einzutragen. Mit dem dann erteilten Schwerbehindertenausweis können (auch schon) rechtsgültige Steuerbescheide bis zu fünf Jahre rückwirkend geändert werden. Der Antrag auf nachträgliche Änderung eines rechtsgültigen Steuerbescheides wird unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Finanzamt gestellt und zu viel gezahlte Lohn- oder Einkommensteuer gemäß § 33b, Abs. 3, Satz 3 des Einkommensteuergesetzes zurückerstattet.
Durch die Feststellung des Grades der Behinderung oder der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen H (Hilflosigkeit) oder Bl (Blindheit) kann diese Steuerlast reduziert werden. Der sogenannte Behindertenpauschbetrag beginnt bei einem Grad der Behinderung von 30 mit einem Steuerfreibetrag von 310 €. Der Freibetrag erhöht sich bei einem Grad der Behinderung von 100 auf 1.420 € pro Jahr. Liegen die genannten Merkzeichen H oder Bl vor, erfolgt eine weitere Erhöhung um jeweils 3.700 €.

GdB 50
·
· Steuerfreibetrag 570 € ; § 33b EStG

· Gruß
Thomas Moser
Momo
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#6

Beitrag von Momo »

Hallo
wie alt ist dein Sohn? Wurde zusätzlich zur reinen SH eine Sprachentwicklungsverzögerung anerkannt?
Zum nSteuerfreibetrag: den könnt Ihr wie bereits geschrieben rückwirkend vom Fiananzamt anerkennen lassen.

Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Bifi
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#7

Beitrag von Bifi »

Er ist jetzt 2 jahre geworden.
Soviel ich weiß ist das nicht mit anerkannt worden,mit der Sprachentwicklung.
Charanga
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#8

Beitrag von Charanga »

Hallo,
ich habe auch vor kurzem unseren SBA erhalten. Meine Tochter ist mittelgr. SH, sie hat 50 und den Merkzeichen H bekommen. Aber erst seit Antragstellung, Widerspruch ab Geburt läuft. Also wenn das so ist wie Thomas geschrieben hat, dass bei Merkzeichen sich es erhöht, dann würde ich schon nachhaken bzw. wenn nichts im Schreiben steht das auch keine Sprachstörung angenommen worden ist. Bei meiner Tochter stand Hörstörung und Sprachstörung, und hat 50 bekommen. Sie liegt bei 50-60 db. Also wie gesagt ich habe noch das H bekommen, weil sie noch klein ist und deshalb als hilfsbedürftig angesehen wird. Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
lg Charanga mit Tochter 12/02, links an Taubheit grenzend u. rechts hochgradig
Momo
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#9

Beitrag von Momo »

Erstellt von Bifi
Er ist jetzt 2 jahre geworden.
Soviel ich weiß ist das nicht mit anerkannt worden,mit der Sprachentwicklung.
Wenn von Sprachentwicklungsverzögerung nichts steht im Bescheid, ist es auch nicht anerkannt. Ich würde erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen und schreiben Begründung folgt. Wenn du magst, mail mich gerne an, dann sag ich dir was dazu.

Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
carole

Re: HMMM!!keine ahnung!!

#10

Beitrag von carole »

hallo

also ich meine auch, das bei einer diagnostizierten schwerhörigkeit ab 50% das RF zeichen automatisch dazu kommt, je nach bundesland bis muss alle paar jahre verlängert werden.

schulkinder haben soviel ich weiss einen anrecht auf h, was, finde ich, beantragt werden sollten, damit hilfestellungen, ggf. einfacher beansprucht werden können - das mit dem h zeichen während der ganzen schulzeit habe ich auch erst dieses jahr mitbekommen...

z.b. können eltern die ein hörbehindertes kind haben eine ermäßigung der telefongrundgebühren bekommen, wenn sie den ausweis vorlegen.

gruss carole
carole

Re: HMMM!!keine ahnung!!

#11

Beitrag von carole »

Momo
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#12

Beitrag von Momo »

Erstellt von carole

z.b. können eltern die ein hörbehindertes kind haben eine ermäßigung der telefongrundgebühren bekommen, wenn sie den ausweis vorlegen.

Nein, das ist nicht (mehr) so! Auch werden die Eltern bzw. ein im Haushalt der Eltern lebendes Kleinkind nicht die Rundfunkgebühren erlassen (auch wenn das Kind Merkzeichen RF hat).

Und das H bekommt man nicht automatisch während der Schulzeit- es muss schon Hilflosiglkeit (H) festgestellt werden.

Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
carole

Re: HMMM!!keine ahnung!!

#13

Beitrag von carole »

hallo momo, danke für die korrektur, die mich so noch nicht erreicht hatte... ich finde das netzt hier einfach spitze - man kommt immer auf den neuesten stand :-)

gruß carole
carole

Re: HMMM!!keine ahnung!!

#14

Beitrag von carole »

:rolleyes: ...eigentlich schon irre: auf der einen seite werden sozialgesetzbücher und antidiskriminierungsgesetze verabschiedet und in der quintessenz haben die behinderten mitmenschen immer weniger rechte - da kann man sich nur wehren!
Andrea Heiker
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#15

Beitrag von Andrea Heiker »

Liebe Carole,

man sollte aber auch mal auf den Teppich bleiben. H bedeutet HILFLOS. Und wenn man eine Hörschädigung mal mit anderen Behinderungen vergleicht, dann ist man mit Schlappohren auch nicht gerade hilflos. Schwerhörige und Gehörlose sind doch vielfach in der Lage, ein eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe zu führen, viele haben sogar einen Führerschein.

Ich will nicht verkennen, dass die Kommunikation mit einem kleinen gehörlosen Kind sehr schwierig und nervenaufreibend sein kann, und deswegen kann man auch ein H bekommen, aber dazu muss auch wirklich eine frühkindliche Gehörlosigkeit vorliegen: Das war im Übrigen auch schon immer so!

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
carole

Re: HMMM!!keine ahnung!!

#16

Beitrag von carole »

hallo andrea,

selbstverständlich hast du recht und ich setze auch vorraus, dass der gesunde menschenverstand mitarbeitet hier im forum :-)

also ich finde er ist hier reichlich zu finden
:D:):D

in diesem sinne auch ein schönes we

lieben gruss carole
lylei
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Registriert: 19. Okt 2006, 12:26
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Re: HMMM!!keine ahnung!!

#17

Beitrag von lylei »

Hallo mein Soh hat 30 grad behinderung habe heute vom versorgungsamt bescheid bekommen.Er hat 20%hörverlust also leicht gradig schwerhörig und von geburt an einen klupfuss.
lylei
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