..."Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und den Akustikern verpflichtet den Akustiker, dem Patienten mind. ein eigenanteilsfreies Hörgerät zum Testen anzubieten, welches Ihren Hörverlust ausreichend ausgleicht.
Weiter sagt der Vertrag aus, dass ein Gerät mit Eigenanteil eigenanteilsfrei abgegeben werden muss, wenn sich unter den freien Geräten kein geeignetes findet, um Ihren Hörverlust auszugleichen..."
Frage: Trifft es zu, dass die Kassen nur nach § 21 prüfen (dürfen)?
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-146 ... n_BAnz.pdf?
Kann man den Paragraphen auch in einfachen Worten erklären?
Kann mangrundsätzlich sagen, dass ich mit
Trifft es zu, dass man gar kein Gerät bekommt, wenn man nicht zumindest 20% Verbesserung mit einem
Was ist mit dem § 19 in o.g. Link. Dort steht, dass man auch mit mehreren Personen und Umgebungsgeräuschen - soweit möglich - an das Ohr eines gesunden Menschen angeglichen werden muss. Die Kasse schreibt nun, dass der Paragraph sie nicht interessiert, es sei ein "Gummiparagraph", weil nicht definiert sei, wie groß die "größere Personengruppe" sein muss und wieviel "Umgebungsgeräusche" es sein dürfen. Hat dazu jemand noch genauere Informationen?
Vielen Dank