Post vom Versorgungsamt
Post vom Versorgungsamt
Hallo, kaum bin ich im Forum angemeldet, schon habe ich eine erste Frage.
Aufgrund meines Antrages auf Feststellung von Behinderungen bekam ich in der letzten Woche nun den langersehnten Bescheid. Wie so oft, entspricht dieser natürlich nicht dem Erhofften. Es wurde ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 festgestellt. Dem Bescheid liegt eine gutachterliche Stellungnahme des Referates Gesundheit zugrunde, die sich auf vorliegende Befundunterlagen stützt.
Nun bin ich noch dabei, mir Einsicht in diese Unterlagen und Gutachten zu verschaffen. Ich hoffe, dass mir das gelingt.
Mit dem GdB-Rechner hier im Schwerhörigenforum käme ich mit den angesetzten Werten des Audiogramms vom HNO-Arzt allerdings auf einen Wert von 50 und einem Merkzeichen RF. Im Anhang habe ich mal dieses Audiogramm eingestellt.
Wie seht Ihr die Dinge und meine Chancen, über einen Widerspruch doch noch zum erhofften Bescheid zu kommen ?
Vielen Dank, freu mich auf Eure Hilfe,
Detlef
Aufgrund meines Antrages auf Feststellung von Behinderungen bekam ich in der letzten Woche nun den langersehnten Bescheid. Wie so oft, entspricht dieser natürlich nicht dem Erhofften. Es wurde ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 festgestellt. Dem Bescheid liegt eine gutachterliche Stellungnahme des Referates Gesundheit zugrunde, die sich auf vorliegende Befundunterlagen stützt.
Nun bin ich noch dabei, mir Einsicht in diese Unterlagen und Gutachten zu verschaffen. Ich hoffe, dass mir das gelingt.
Mit dem GdB-Rechner hier im Schwerhörigenforum käme ich mit den angesetzten Werten des Audiogramms vom HNO-Arzt allerdings auf einen Wert von 50 und einem Merkzeichen RF. Im Anhang habe ich mal dieses Audiogramm eingestellt.
Wie seht Ihr die Dinge und meine Chancen, über einen Widerspruch doch noch zum erhofften Bescheid zu kommen ?
Vielen Dank, freu mich auf Eure Hilfe,
Detlef
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Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Detlef,
laut Sprachaudiogramm (soll zumindest laut versorgungsmedizinischen Grundsätzen in Deinem Fall entscheidend sein) komme ich auf eine GdB von 50.
Es fehlen allerdings die sprachaudiometrischen Werte bei 60 dB, die habe ich geschätzt.
Was für das Gericht relevant ist, weiss ich nicht (kann auch je nachdem unterschiedlich sein).
Gruss fast-foot
laut Sprachaudiogramm (soll zumindest laut versorgungsmedizinischen Grundsätzen in Deinem Fall entscheidend sein) komme ich auf eine GdB von 50.
Es fehlen allerdings die sprachaudiometrischen Werte bei 60 dB, die habe ich geschätzt.
Was für das Gericht relevant ist, weiss ich nicht (kann auch je nachdem unterschiedlich sein).
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Post vom Versorgungsamt
Warte erst mal ab was in der Begründung drinnen steht, vlt. ist dort irgendwo ein fehler wo du selber erkennst und dann kannst du ja, genau das wiederlegen und bekommst deine 50gdb wie im Gdb rechner errechnet.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Post vom Versorgungsamt
Ja, das denke ich auch. Vllt. war ja wirklich einfach nur ein Fehler unterlaufen. Kann aber erst am Donnerstag zum Amt.
Bis dahin warte ich mal ab.
Bis dahin warte ich mal ab.
Re: Post vom Versorgungsamt
... und damit du kein Risiko eingehst, schreibst du am besten noch heute einen Widerspruch gegen die Festsetzung -- mit dem Hinweis, dass du die Begründung nachreichst, sobald dir Einsicht in die Unterlagen gewährt wurde, auf denen der Bescheid des Versorgungsamts beruht.
Vergisst man den Widerspruch und das Amt braucht ein paar Tage länge, bis es die Akte kopiert hat, fällt man im Zweifel hinten runter... also immer ersteinmal Widerspruch einlegen.
Viele Grüße, Mirko
Vergisst man den Widerspruch und das Amt braucht ein paar Tage länge, bis es die Akte kopiert hat, fällt man im Zweifel hinten runter... also immer ersteinmal Widerspruch einlegen.
Viele Grüße, Mirko
Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Detlef
meiner Meinung nach ist das Sprachaudio unvollständig. Es wurden nur Zahlen gemessen.
Man braucht aber auch noch die Werte des Einsilberverstehens bei 60, 80 und 100 dB ohne Hörhilfen.
Grüße
meiner Meinung nach ist das Sprachaudio unvollständig. Es wurden nur Zahlen gemessen.
Man braucht aber auch noch die Werte des Einsilberverstehens bei 60, 80 und 100 dB ohne Hörhilfen.
Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Post vom Versorgungsamt
Zur Einstufung des GdB reicht eigentlich auch das Tonaudiogramm. Es ist nicht zwingend ein Sprachtest nötig.
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Post vom Versorgungsamt
Ich denke, dass das die beiden geknickten Kurven sind, wobei bei 80 dB ein "E" und ein "B" stehen, und der Wert für 60 dB tatsächlich, wie von mir bereits im ersten Posting erwähnt, fehlt, und ausserdem scheint je nachdem, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, aus für mich nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen ein Mal das Sprachaudiogramm, ein anderes Mal das Tonaudiogramm massgeblich heran gezogen zu werden, so dass man daher vermutlich am besten fährt, wenn man mit beiden argumentiert, insbesondere wenn das gleiche Resultat dabei heraus kommt, wobei dieser Beitrag nur meine Meinung wider spiegelt, die davon ausgeht, dass in diesem Falle laut versorgungsmedizinischen Grundsätzen eindeutig (einzig) auf das Sprachaudiogramm abzustellen ist und hier etwas zu fehlen scheint, ach so der ".", hier --> . ist er, Moment, er sollte doch am Schluss stehen und nicht mitten drin, also daher nochmals: Er ist hier --> . So, jetzt hat's geklappt, da ich aber die Klappe nicht gehalten habe, ist nach dem Punkt trotzdem nicht Schluss, deshalb unternehme ich einen zweiten Versuch, diesen Beitrag abzuschliessen, nein, es ist ja bereits der dritte, mit Verlaub, indem ich die Rückmeldung, (hat übrigens nichts mit zu retournierendem Mehl in Dungform zu tun, dann müsste es nämlich "Rückmehl-Dung" heissen) dass es funktioniert hat, gleich hier (also genau gesagt vor dem Hier hier, das mittlerweile auch bereits wieder vor dem Hier hier ist und nicht dort, wo es eigentlich ursprünglich intendiert war etc.) hier (also jetzt wirklich hier, oder genauer gesagt auf das Hier hier folgend) einsetze, anstatt dass ich versPUNKTMomo hat geschrieben:meiner Meinung nach ist das Sprachaudio unvollständig. Es wurden nur Zahlen gemessen.
Man braucht aber auch noch die Werte des Einsilberverstehens bei 60, 80 und 100 dB ohne Hörhilfen.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Post vom Versorgungsamt
Nein, Nina, da ist nicht richtig. Maßgeblich ist die Herabsetzugn des Sprachverstehens (oder so ähnlcih) heißt es.Nina M. hat geschrieben:Zur Einstufung des GdB reicht eigentlich auch das Tonaudiogramm. Es ist nicht zwingend ein Sprachtest nötig.
Zum Audiogramm: Also wenn die beiden geknickten Kurven das Sprachaudio sind, dann kann man die Werte (Hörverlust) nirgends ablesen, denn das mittlere ist ja der HV für Zahlen. Seltsames Papier......
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Post vom Versorgungsamt
Ja, das stimmt. Die Skala muss man sich hinzu denken...
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Re: Post vom Versorgungsamt
So, nun war ich beim Versorgungsamt und habe mir mal die Feststellung des Ärztlichen Dienstes angesehen (Kopie erhalten). Grundlage ist tatsächlich das Audiogramm , wie es im ersten Post zu sehen ist.
Den Befundschein des HNO-Arztes und die Feststellung des ÄD hänge ich mal mit dran. Meine Daten und die des ÄD habe ich mal ausgeblendet.
Ich bin nun ein wenig ratlos, ob denn ein Widerspruch noch Sinn macht. Ich weiss nicht, wie ich den begründen sollte. Ich kann ja schlecht schreiben, dass der ÄD sich geirrt hat. Der zuständige Arzt im ÄD muss ja auch nach einer bestimmten Vorgabe (Vorschrift) arbeiten und kann doch auch nur die Werte des Audiogramms übernehmen. Wieso kommt dann mit dem GdB-Rechner dieses Forums etwas anderes heraus ?
Seht Ihr da noch Chancen, etwas zu erreichen ?
Freue mich auf Eure Antworten,
viele Grüße Detlef
Den Befundschein des HNO-Arztes und die Feststellung des ÄD hänge ich mal mit dran. Meine Daten und die des ÄD habe ich mal ausgeblendet.
Ich bin nun ein wenig ratlos, ob denn ein Widerspruch noch Sinn macht. Ich weiss nicht, wie ich den begründen sollte. Ich kann ja schlecht schreiben, dass der ÄD sich geirrt hat. Der zuständige Arzt im ÄD muss ja auch nach einer bestimmten Vorgabe (Vorschrift) arbeiten und kann doch auch nur die Werte des Audiogramms übernehmen. Wieso kommt dann mit dem GdB-Rechner dieses Forums etwas anderes heraus ?
Seht Ihr da noch Chancen, etwas zu erreichen ?
Freue mich auf Eure Antworten,
viele Grüße Detlef
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Re: Post vom Versorgungsamt
Der GdB-Rechner hier vom Forum rechnet nur das aus, was in der Versorgungsmedizin-Verordnung steht. Du solltest das Ergebnis vor einem Widerspruch oder gar einer Klage unbedingt nochmals von Hand überprüfen, eine Anleitung dazu gibt es hier: Infos zum SBA.Detlef hat geschrieben:Ich weiss nicht, wie ich den begründen sollte. Ich kann ja schlecht schreiben, dass der ÄD sich geirrt hat. Der zuständige Arzt im ÄD muss ja auch nach einer bestimmten Vorgabe (Vorschrift) arbeiten und kann doch auch nur die Werte des Audiogramms übernehmen. Wieso kommt dann mit dem GdB-Rechner dieses Forums etwas anderes heraus ?
Aber Menschen machen Fehler und so kommt es häufig vor, dass Gutachter bzw. Mitarbeiter des Versorgungsamtes falsche Bescheide herausgeben. Reiche Widerspruch gegen den (falschen) Bescheid ein, begründe mit Hinweisen und Zitaten aus der VersMedV und beharre auf einen korrekt vergebenen Schwerbehindertenausweis. Du brauchst Dich dafür nicht zu rechtfertigen, frage lieber den Sachbearbeiter wie er auf die falschen Werte kommt.
vg Ralph
Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Detlef,
also was mir noch fehlt ist die Begründung für die Einstufung. Die beiden Zettel, die du da eingescannt hast, reichen mir jedenfalls nicht.
Das Versorgungsamt soll bittesehr mal begründen, wie sie zu der GdB-Einstufung kommen. Und was den Doc angeht: Die Sprachverständlichkeit _mit_ Hörgeräten interessiert bei der Bemessung des GdB niemanden. Es wird sämtlich und ohne Ausnahme ohne Hörgeräte gemessen.
Also ich würde das nicht so hinnehmen, sondern meinen Widerspruch damit begründen, dass bislang keine nachvollziehbare Begründung seitens des Versorgungsamt für die Einstufung vorliegt, somit eine willkürliche Einstufung erfolgt ist und diese rechtswidrig ist.
Viele Grüße, Mirko
also was mir noch fehlt ist die Begründung für die Einstufung. Die beiden Zettel, die du da eingescannt hast, reichen mir jedenfalls nicht.
Das Versorgungsamt soll bittesehr mal begründen, wie sie zu der GdB-Einstufung kommen. Und was den Doc angeht: Die Sprachverständlichkeit _mit_ Hörgeräten interessiert bei der Bemessung des GdB niemanden. Es wird sämtlich und ohne Ausnahme ohne Hörgeräte gemessen.
Also ich würde das nicht so hinnehmen, sondern meinen Widerspruch damit begründen, dass bislang keine nachvollziehbare Begründung seitens des Versorgungsamt für die Einstufung vorliegt, somit eine willkürliche Einstufung erfolgt ist und diese rechtswidrig ist.
Viele Grüße, Mirko
Re: Post vom Versorgungsamt
Ich habe Bescheid vom Versorgungsamt bekommen, das mein GdB bei 40% liegt. Dagegen
habe ich Widerspruch eingelegt, weil ich der Meinung bin das ich einen höhren Grad habe.
Nun habe ich Post bekommen, ich möchte doch bitte eine Begründung einreichen.
Hm, ich hatte die Information das man nach einem Widerspruch zur amtsärztlichen
Untersuchung eingeladen wird. Das man selber etwas formulieren muß, irritiert mich. Nun
weiß ich nicht was ich machen soll. Hat von euch jemand schonmal Widerspruch eingelegt
und kann mir raten?
Ich bin auf dem linken Ohr Taub und rechts Schwerhörig.
Viele Grüße Harald
habe ich Widerspruch eingelegt, weil ich der Meinung bin das ich einen höhren Grad habe.
Nun habe ich Post bekommen, ich möchte doch bitte eine Begründung einreichen.
Hm, ich hatte die Information das man nach einem Widerspruch zur amtsärztlichen
Untersuchung eingeladen wird. Das man selber etwas formulieren muß, irritiert mich. Nun
weiß ich nicht was ich machen soll. Hat von euch jemand schonmal Widerspruch eingelegt
und kann mir raten?
Ich bin auf dem linken Ohr Taub und rechts Schwerhörig.
Viele Grüße Harald
Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Harald,
naja, wenn du dem Bescheid widersprichst, musst du ja einen Grund dafür haben. Irgendwas muss das Versorgungsamt ja falsch berechnet oder berücksichtigt haben, weshalb die auf einen anderen GdB kommen als du. Und schon hast du den Grund für deinen WIderspruch.
Wie hat das Versorgungsamt denn die Einstufung begründet? Auf welches Gutachten oder welches Audiogramm haben die sich gestützt? Kannst du natürlich erst wissen, wenn du alle Unterlagen vom Versorgungsamt angefordert und durchgesehen hast.
Viele Grüße, Mirko
naja, wenn du dem Bescheid widersprichst, musst du ja einen Grund dafür haben. Irgendwas muss das Versorgungsamt ja falsch berechnet oder berücksichtigt haben, weshalb die auf einen anderen GdB kommen als du. Und schon hast du den Grund für deinen WIderspruch.
Wie hat das Versorgungsamt denn die Einstufung begründet? Auf welches Gutachten oder welches Audiogramm haben die sich gestützt? Kannst du natürlich erst wissen, wenn du alle Unterlagen vom Versorgungsamt angefordert und durchgesehen hast.
Viele Grüße, Mirko
Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo und Danke für Eure Hinweise.
Ich bin jetzt dabei, den Widerspruch zu formulieren. Jetzt habe ich nur noch eine Frage: Ich weiss ja nicht, welches Diagramm der ÄD zugrunde gelegt hat. Wenn es das Sprachaudiogramm und nicht das Tonaudiogramm war, stellt sich für mich die Frage, ob die Einstufung dann evtl. doch korrekt wäre oder ob man aus diesem noch gar keinen GdB ermitteln könnte, weil es evtl. unvollständig ist. Somit wäre die gesamte Feststellung anfechtbar und ungültig.
Danke im voraus,
Detlef
Ich bin jetzt dabei, den Widerspruch zu formulieren. Jetzt habe ich nur noch eine Frage: Ich weiss ja nicht, welches Diagramm der ÄD zugrunde gelegt hat. Wenn es das Sprachaudiogramm und nicht das Tonaudiogramm war, stellt sich für mich die Frage, ob die Einstufung dann evtl. doch korrekt wäre oder ob man aus diesem noch gar keinen GdB ermitteln könnte, weil es evtl. unvollständig ist. Somit wäre die gesamte Feststellung anfechtbar und ungültig.
Danke im voraus,
Detlef
Re: Post vom Versorgungsamt
Habe gerade bemerkt, dass der Gutachter nach Sprachaudiogramm bewertet hat. Es stellt sich also nur die Frage, ob die vorhandenen Angaben dazu ausreichten. Eure Meinung ist mir jetzt also sehr wichtig.
Habe nun noch das Sprachaudiogramm des HNO zugefügt. Kann mir mal jemand schnell dafür den GdB ermitteln, auch wenn die 60 dB-Werte fehlen ? Ich würde es auch selbst machen, aber ich habe keine Erfahrung, wie man zu den fehlenden 60 dB-Werten kommt. Ich habe die Befürchtung, dass ich in der Tabelle A (Versorgungsmedizinische Grundsätze) max. einen Hörverlust von 60 % ablesen kann. Das würde in der Tab. D natürlich diesen berühmten Grenzfall mittelgradig - hochgradig ergeben und dann ist es wohl Ermessenssache des Gutachters, ob er die 40 oder großzügigerweise die 50 vergibt.
Hoffe auf positive Nachrichten von Euch. Bis dahin,
mfG Detlef
Habe nun noch das Sprachaudiogramm des HNO zugefügt. Kann mir mal jemand schnell dafür den GdB ermitteln, auch wenn die 60 dB-Werte fehlen ? Ich würde es auch selbst machen, aber ich habe keine Erfahrung, wie man zu den fehlenden 60 dB-Werten kommt. Ich habe die Befürchtung, dass ich in der Tabelle A (Versorgungsmedizinische Grundsätze) max. einen Hörverlust von 60 % ablesen kann. Das würde in der Tab. D natürlich diesen berühmten Grenzfall mittelgradig - hochgradig ergeben und dann ist es wohl Ermessenssache des Gutachters, ob er die 40 oder großzügigerweise die 50 vergibt.
Hoffe auf positive Nachrichten von Euch. Bis dahin,
mfG Detlef
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Re: Post vom Versorgungsamt
... also nach meiner Ansicht lässt sich da gar nichts berechnen, das Audiogramm ist unnvollständig für die Bewertung des GdB, da weder bei 60dB noch bei 100dB gemessen wurde -- weshalb Tabelle A unter 5.2.1 der VersMedV nicht angewendet werden kann.
Entweder braucht man für die Einstufung ein vollständiges Sprachaudiogramm mit 60, 80 und 100dB, oder man verwendet das Tonaudiogramm für die Einstufung. Eine andere Möglichkeit sehe ich ehrlich gesagt nicht.
Viele Grüße, Mirko
Entweder braucht man für die Einstufung ein vollständiges Sprachaudiogramm mit 60, 80 und 100dB, oder man verwendet das Tonaudiogramm für die Einstufung. Eine andere Möglichkeit sehe ich ehrlich gesagt nicht.
Viele Grüße, Mirko
Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Mirko, meinst Du, ich könnte mich in meinem Widerspruch auf das unvollständige Sprachaudiogramm berufen und gleichzeitig die Feststellung des GdB nach Tonaudiogramm fordern ? Im Prinzip hätte der Gutachter doch garnicht erst nach Sprachaudiogramm bewerten dürfen, oder ? Zumindest hätte er die erforderlichen Werte nachfordern müssen, denke ich...
Viele Grüße, Detlef
Viele Grüße, Detlef
Re: Post vom Versorgungsamt
hallo
kann mich meinen vorschreibern nur anschließen.
ich würde die befunde in kopie anfordern die zur bewertung des gdbs hernagezogen wurden. danach kannst du dann ggf. einen widerspruch einlegen.
wurde dann tatsächlich das unvollstäöndige sprachaudio herangezogen, solltest du vielleicht mit einem "richtigen" ersmal ausrechenen ob du dir mit dem widerspruch einen gefallen tust...
grüße
kann mich meinen vorschreibern nur anschließen.
ich würde die befunde in kopie anfordern die zur bewertung des gdbs hernagezogen wurden. danach kannst du dann ggf. einen widerspruch einlegen.
wurde dann tatsächlich das unvollstäöndige sprachaudio herangezogen, solltest du vielleicht mit einem "richtigen" ersmal ausrechenen ob du dir mit dem widerspruch einen gefallen tust...
grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Mirkocooper hat geschrieben:Hallo Harald,
naja, wenn du dem Bescheid widersprichst, musst du ja einen Grund dafür haben. Irgendwas muss das Versorgungsamt ja falsch berechnet oder berücksichtigt haben, weshalb die auf einen anderen GdB kommen als du. Und schon hast du den Grund für deinen WIderspruch.
Wie hat das Versorgungsamt denn die Einstufung begründet? Auf welches Gutachten oder welches Audiogramm haben die sich gestützt? Kannst du natürlich erst wissen, wenn du alle Unterlagen vom Versorgungsamt angefordert und durchgesehen hast.
Viele Grüße, Mirko
habe die Unterlagen vom Versorgungsamt bekommen. Ich mus zugeben ich werde nicht so richtig schlau daraus. Hänge das Tonaudiogramm und das Sprachaudiogramm mal als Datei an. Die unterlagen sind über 2 Jahre alt. Macht es sinn ein neues audiogramm vom Arzt erstellen zu lassen und das zum Versorgungsamt zu schicken. Was ist mit einem Verschlechterungsantrag. Bedanke mich im voraus für die Antwort.
Viele Grüsse Harald
- Dateianhänge
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Re: Post vom Versorgungsamt
Hallo Harald,
die Einstufung mit GdB 40 ist nach dem alten Tonaudiogramm einwandfrei, da kann man dem Versorgungsamt nichts vorwerfen. Du solltest einen Verschlimmerungsantrag stellen (formlos) und dort ein aktuelles Tonaudiogramm beilegen.
Viele GRüße, Mirko
die Einstufung mit GdB 40 ist nach dem alten Tonaudiogramm einwandfrei, da kann man dem Versorgungsamt nichts vorwerfen. Du solltest einen Verschlimmerungsantrag stellen (formlos) und dort ein aktuelles Tonaudiogramm beilegen.
Viele GRüße, Mirko
