Verbeamtung (Lehramt) bei einseitiger Taubheit?

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angehende Lehrerin
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Verbeamtung (Lehramt) bei einseitiger Taubheit?

#1

Beitrag von angehende Lehrerin »

Hallo,
ich mache zur Zeit das Staatsexamen für Lehramt Gymnasium in Bayern. Im Februar werde ich das Referendariat antreten. Übermorgen habe ich einen Termin beim Amtsarzt.
Da ich auf dem linken Ohr komplett taub bin (rechtes Ohr hört ganz normal), hab ich etwas Angst. Selbst wenn kein detaillierter Hörtest gemacht wird, werd ich wohl nicht drumrumkommen, meine Taubheit anzugeben, oder? Gibt es denn solche Fälle und wenn ja, hatte derjenige Probleme mit der Verbeamtung?
Grundsätzlich spielen doch immer "Krankheiten" eine Rolle, bei denen eine spätere Dienstunfähigkeit möglich ist (z.B. Übergewicht, Diabetes,...)? Ich fühle mich im alltäglichen Leben überhaupt nicht eingeschränkt und es wissen auch nur die engsten Bekannten davon. Beim Unterrichten (Praktika) hab ich keinerlei Probleme festgestellt, von wegen die Schüler nicht zu hören etc...
Danke für Antworten :)
Lg
MichaelH

Re: Verbeamtung (Lehramt) bei einseitiger Taubheit?

#2

Beitrag von MichaelH »

Hallo angehende Lehrerin,

da das Thema für Dich ja schon eine gewisse Relevanz hat und vor allem im worst case zu juristischen Auseinandersetzungen führen könnte, würde ich mir hier von einem Arbeitsrechtler eine fundierte Meinung einholen. Zwar sind hier alle sehr auskunftsfreudig und hilfsbereit, aber Deine Frage benötig meines Erachtens einen Experten/in.

Auf alle Fälle viel Erfolg! LG Michael
noxa
Beiträge: 59
Registriert: 15. Aug 2012, 20:57
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Wohnort: Niederrhein

Re: Verbeamtung (Lehramt) bei einseitiger Taubheit?

#3

Beitrag von noxa »

Hm, ich kann es mir nicht vorstellen, dass es eine Rolle spielt, zumal du dich ja nicht eingeschränkt fühlst. Aber ich würde mich auch kundig machen im Vorfeld.
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