ich habe von der
Die künftigen Instandsetzungen und Wartungen werden bei einer vollen Kostenübernahme der
Vielleicht kann ich hiermit anderen Mut machen. Ich war durch den höheren Zuschuss der
Evtl. Fragen hierzu bitte per PIN.
LG riesin
Danke für diese ausführliche Antwort. Wollte nur dieRiesin hat geschrieben:Ich bin bei der BKK. Es mussten mind. 2 Festbetragsgeräte für an Taubh. grenzende getestet werden (z.B. Naida S I UP, Nitro 300 SP, Sumo DM). Durch den erhöhten Betrag seit März 2012 müssen Festbetragsgeräte mind. 4 Kanäle, mind. 3 Hörprogramme, Digitaltechnik und Rückkopplungs- sowie Störschallunterdrückung haben.
Um die größtmöglichen Chancen bei der Kostenzusage zu haben, sollte das Sprachverstehen in Ruhe des bevorzugten Gerätes mindestens 20% (besser mehr) höher sein, als das der Festbetragsgeräte (allein 10 % gelten als tagesformabhängig).
Der Vergleich der Diskrimination im Störschall gehört zwar nicht in den Anpassbericht, sollte aber unbedingt auftauchen. Hier sind oft noch größere Unterschiede im Sprachverstehen messbar.
Aber es fängt eigentlich schon bei der HG-Verordnung vom HNO an. Hier muss die Diagose "an Taubh. grenzende Schwerhörigkeit" stehen.
In vielen Städten gibt es einen Integrationsfachdienst; Fachabteilung für Sprach- und Hörbehinderte. Diese Menschen dort wissen genau, worauf es bei der Antragstellung ankommt. Bei mir stimmte nämlich schon die HNO-Verordung nicht. Das wäre der erste Formfehler gewesen. Ich habe erst eingereicht, als alles berichtigt war. Beim VDK habe ich leider keine so fundierte Auskunft erhalten.