GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

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Riesin
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GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#1

Beitrag von Riesin »

Hallo zusammen,
Folgendes ist geschehen:
ich habe einen Änderungsantrag gestellt, da sich die Schwerhörigkeit verschlimmert hat (bislang GdE von 70). Der Antrag wurde abgelehnt.
Nach meinem Widerspruch hat man mir -nach gutachterlicher Stellungnahme- einen GdE von 80 ohne GL zugesprochen.

Hier meine Frequenz-Werte:
R 90 90 90 100
L 90 85 95 105

So wie ich das verstanden habe, entspricht das einem 100%igen Hörverlust beidseits. Der GdE ist korrekt, nur was ist mit dem Merkzeichen GL?
Ist das Merkzeichen GL eine Kann-Entscheidung?

Laut Anl. zu § 2 VersMedV Teil D Nr. 4 gilt für das Merkzeichen GL:
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist."

So, und nun hat eine Fachärztin für Chirurgie das Gutachten erstellt und entschieden, dass dies bei mir nicht zutrifft.

Habe ich irgendetwas falsch verstanden? :help:

LG riesin
Zuletzt geändert von Riesin am 16. Nov 2012, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
SH und Tinnitus seit Kindheit, mittlerweile an Taubheit grenzende SH, beids. Naida B 90 UP versorgt (Compilot, TV-Link, Select, Table Mic II)
EinOhrHase
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#2

Beitrag von EinOhrHase »

Riesin hat geschrieben: So wie ich das verstanden habe, entspricht das einem 100%igen Hörverlust beidseits. Der GdE ist korrekt, nur was ist mit dem Merkzeichen GL?
Ist das Merkzeichen GL eine Kann-Entscheidung?

Laut Anl. zu § 2 VersMedV Teil D Nr. 4 gilt für das Merkzeichen GL:
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist."

So, und nun hat eine Fachärztin für Chirurgie das Gutachten erstellt und entschieden, dass dies bei mir nicht zutrifft.

Habe ich irgendetwas falsch verstanden? :help:

LG riesin
Hallo Riesin,

auch ich habe 80% GDB im Ausweis stehen - ua einseitige Taubheit (links) mit hochgradiger Schwerhörigkeit rechts.
Lediglich bekam ich nur Merkzeichen "RF" und kein zusätzliches GL.

Ich geh davon aus, Du bist HG-Trägerin und kannst mit diesen bis auf einigen Ausnahmen recht gut hören und verstehen.
Deine Lautsprache scheint "gut genug" zu sein, um kein "GL" zu bekommen (lt Paragraph, den Du eingefügt hast).

Das hiesse im Klartext:
Wenn Du dich mit anderen Menschen nicht in der Lautsprache unterhalten kannst (z.B. wenn deine Lautsprache überhaupt nicht verständlich ist), dann würde dir ua GL bescheinigt.
Du bist demnach dann gezwungen, dich in GS zu unterhalten.

Grüssle
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
Körper(sprache) lügt niemals :!:

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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#3

Beitrag von maryanne »

Nein Oli, du liegst da falsch. Bitte erlaube mir den Einspruch.

Wer allein auf den Hörverlust einen GdB von 80 hat, ist medizinisch taub. Ihm steht das Merkzeichen GL unabhängig von seiner Sprechfähigkeit zu. Mit DGS hat das gar nichts zu tun. Leider kennen die Versorgungsämter auch nicht immer die Gesetze.

maryanne
EinOhrHase
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#4

Beitrag von EinOhrHase »

@Maryanne

das hiesse, ich müsste ebenso GL bekommen ?

Nix wie hin..............nachtragen lassen *denk

Grüssle
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Körper(sprache) lügt niemals :!:

BAHA-Träger seit 1998
Riesin
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#5

Beitrag von Riesin »

Um Verwirrungen zu vermeiden:
Im Ausweis steht immer der GdB, hier werden u.U. andere anerkannte Erkrankungen mit berücksichtigt.
Es geht hier aber um einen EGdB (Einzel-GdB) für Schwerhörigkeit von 80.
Diese gutachterliche Stellungnahme ist das Ergebnis meines Widerspruchs. Hier hatte ich um Akteneinsicht gebeten.

Leider ist mein Audiogramm mittlerweile noch mal schlechter geworden. Ein Sprachaudiogramm hat der HNO nicht gemacht. Warum weiß ich nicht, aber das Audiogramm, welches mit Vertäubung gemacht wurde, war nicht mehr in allen Bereichen messbar :'( . Nun bin ich echt verzweifelt.

Das Versorgungsamt hat mir eine Frist gesetzt, den Abhilfebescheid anzuerkennen und die Widerspruchsrücknahmeerklärung zu unterzeichnen. Kann ich nun dem Abhilfebescheid widersprechen oder was wäre der nächste Step? :shy:
LG riesin
Zuletzt geändert von Riesin am 17. Nov 2012, 07:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#6

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
was Maryanne schreibt stimmt. Das GL steht einwandfrei zu.
Vorausgesetzt, dass du dich auf die Frequenzen 500 Hz, 1.000 Hz, 2.000 Hz und 4. Hz beziehst.
Sollte der Widerspruch auch abgelehnt werden würde ich auf eine Klage verzichten und mit dem schlechter gewordenen Audiogramm einen neuen Verschlechterungsantrag stellen. Das ist einfacher und geht schneller.
Riesin
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#7

Beitrag von Riesin »

Danke für den Änderungsantrags-Hinweis, Uli R.

Ich habe einen Kommentar gefunden, der deutlich vorgibt, was Maryanne schreibt:
"Bei Taubheit dagegen müssen zusätzliche schwere Sprachstörungen nicht
vorliegen. Auch ist nicht zwischen (Geburts-)Gehörlosen und Spätertaubten
zu unterscheiden." Das habe ich hier gefunden:Versorgungsmedizinische Grundsätze - Kommentar
s. Seite 332, oben.
Darauf werde ich mich beziehen.
LG
riesin
Zuletzt geändert von Riesin am 20. Nov 2012, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#8

Beitrag von blacky_kyra »

Hallo Riesin,

laut dem geposteten Kommentar ist es eindeutig, das dir GL zusteht, da bei dir Taubheit vorliegt. Ist die Quelle denn aktuell? Habe leider kein Datum darin gefunden.

LG Bettina
:} Sohnemann (geb. 2011) trägt links ein HG Phonak-Q50 UP bei 91% HV
und rechts Med-el CI: Sonnet:}
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#9

Beitrag von rhae »

Hallo Bettina,

der Kommentar bezieht sich auf das geltende Gesetz und das steht in der Versorgungsmedizin-Verordnung

Da findest Du ganz hinten den Teil D "Merkzeichen" und hier steht:
4. Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
1. Merkzeichen GL ist erfüllt bei Taubheit
2. Merkzeichen GL ist erfüllt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen

vg Ralph
Riesin
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#10

Beitrag von Riesin »

Hallo zusammen!
Eine kurze Rückmeldung, wie der Fall ausgegangen ist:
Mein Widerspruch gegen das, von einer Fachärztin für Chirurgie, erstellte Gutachten hatte Erfolg. :freude: Das Merkzeichen GL wird nun rückwirkend (Datum der Antragstellung) anerkannt.
Das zeigt mal wieder, dass man total viel Kraft und Durchhaltevermögen braucht, um - trotz eindeutiger Rechtslage - auch Recht zu bekommen. Ich hoffe, ich kann damit dem Einen oder Anderen Mut machen. Vor einem Widerspruch Akteneinsicht nehmen, ist auch immer gut.
Leid tut es mir um die Kohle der Allgemeinheit, die durch -sagen wir mal- "unvollständige" ärztl. Gutachten verpulvert wird.

LG riesin
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Gabriele
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Re: GdE von 80 wg. Schwerhörigkeit aber kein Merkzeichen GL (lt. Gutachter)

#11

Beitrag von Gabriele »

Hallo Riesin

Herzlichen Glückwunsch.
Wir sind jetzt im 4. Jahr in Klage, unserer Tochter, beidseits mit CI implantiert, verweigert man auch das Merkzeichen GL.
Aber wir sind in den letzten Zügen...die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt

G
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
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