Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

Besucher Elfe

Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#1

Beitrag von Besucher Elfe »

Hallo

Um das ganze mal kurz zu halten, sonst wird ein Roman daraus, fange ich mal hier an. Meine Tochter besucht inzwischen die 4. Klasse (1mal schon Schulwechsel, 1Jahr wiederholt).
Der letzte Ohrenarzt hat lange Test mit ihr gemacht, mal wieder. Sie hat Probleme mit Nebengeräuschen und mit der Verarbeitungsgeschwindigkeit.
Er rät in einem langen Brief vielen fördernden Maßnahmen, unter anderem im Schulischen Bereich. Weit vorne Sitzen um den Störschall weitgehend zu verringern (ist inzwischen der Fall) und noch Förderunterricht.
Ich zitiere mal:
Zusätzlich rate ich zu einem schulinternen Förderunterricht , um die klassenintern aufgetretenen Schwierigkeiten noch einmal in aller Ruhe, gut strukturiert und in der individuellen Arbeitsgeschwindigkeit - individuell verständlich und zur sicheren Speicherung - zu bearbeiten.

Jetzt frage ich mich, hat sie darauf einen gesetzlichen Anspruch? Die Lehrerin sagt sie kann das nicht machen. Einzelunterricht. Und sie bekommt ja schön Förderunterricht in der Schule. Das läuft so ab: Die sechs schlechtesten Deutsch Schüler sitzen zusammen in einem Raum und schreiben einen Text ab. Echt toll.
Was kann ich tun? Welchen Anspruch hat sie? Die Schulleitung lehnt alles ab. Die habe das Gefühl die will garnicht. Die lästert mehr oder weniger. Macht sich lustig darüber , das sie die älteste ist und nicht mitkommt. Das sie Startpark und nicht Stadtpark schreibt. Letzte Sachkundearbeit eine 5, weil wir keine Blätter zum üben zu Hause hatten. Wird in der Schule ja alles durchgesprochen, wofür Blätter mit nach Hause.
Ich bin echt genervt von ihrem ganzen Gehabe es liebt alles an meiner Tochter. Was können wir tun?

Gruß Elfe
Karin
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#2

Beitrag von Karin »

Setzt euch mit der nächsten Förderschule für Kommunikation in Verbindung. Sie schicken den Mobilen Dienst, sie hat Anspruch auf die Stunden, die die leisten können.
Wo wohnt ihr?
LG
Karin
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Besucher Elfe

Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#3

Beitrag von Besucher Elfe »

Der mobile Medizinische Dienst war schon an der Schule und hat dafür gesorgt das sie vorne sitzt, aber da hört auch schon alles auf.
Wir wohnen in Niedersachsen, Emsland. Leider zu weit nach Lingen, denn dort haben wir eine Schule für solche Kinder. Der medizische Dienst kommt von dort.

Gruß Elfe
Karin
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#4

Beitrag von Karin »

Das ist doch nicht weit! Eigentlich sollten die aus Osnabrück zu euch kommen. Stellt einen Antrag bei der Schule in Osnabrück auf Mobilen Dienst.
LG
Karin
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#5

Beitrag von Besucher Elfe »

Osnabrück ist noch weiter. Wir wohnen in Papenburg.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#6

Beitrag von Momo »

hallo

für papenburg ist das landesbildungsztrum in oldenburg zuständig, dort müsste ein sonderpädagogischer förderbedarf im bereic hören festgestellt werden (termin dort machen). dadurch hat deine tochter dann einen anspruch auf beratung (nicht förderung!) durch den dort ansässigen mobilen dienst. zusätzlich hätte sie bis klasse 4 einen ansprcuh auf 3 förderstunden ab klasse 5 auf 3,5, stunden. diese förderstunden werden allerdings in der schule vor ort von den zuständigen förderschullehrern (meist fslehrer schwerpunkt lernen) erteilt, entweder als einzelförderung, in kleingruppen, als doppelbesetzung (und damit unterstüzung) im unterricht oder kombi aus all dem. das wird individuell entschieden.
zusätzlich sollte der klassenraum entsprechend ausgestattet werden (aksustikdecke, vorhänge, teppich etc.) und es könnte überlegt werden, ob deine tochter von einer fm anlage profitieren könnte.

guck mal hier:
http://www.lbzh-ol.de/einrichtung/mobiler-dienst

http://www.lbzh-ol.de/einrichtung/paeda ... audiologie

http://www.lbzh-ol.de/

grüße
Zuletzt geändert von Momo am 16. Nov 2012, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Norbert_S
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#7

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Elfe!
Das nette Schreiben vom Ohren-Arzt löst gar nichts aus und verschafft auch keinen Rechtsanspruch. Damit muss sich die Schule nicht wirklich beschäftigen, solche Papiere bekommt sie oft und nicht immer mit stimmigem Hintergrund.
Ansprüche auf Förderung löst einzig und allein das Ergebnis deines Antrages auf „Überprüfung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs“ aus. Ohne den geht gar nichts. Wenn du den noch nicht gestellt hast, dann ist es aber höchste Zeit!
Diese Überprüfung regelt dann den Anspruch, den deine Tochter hat. Den (und nicht weniger) setzt dann die Schule um und du brauchst dich dann selbst darum auch nicht mehr groß kümmern.
Akustikdecke, Teppich und Vorhänge im Klassenraum?
Da wirst du beim Schulträger wegen der immens hohen Kosten auf taube Ohren stoßen und einen Rechtsanspruch gibt dafür (leider) auch nicht. Der Schulträger wird auf die Möglichkeit eines Wechsel an eine entsprechend ausgestattete andere Schule verweisen.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
von
Norbert_S
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#8

Beitrag von Besucher Elfe »

Hallo

In Oldenburg waren wir schon und haben auch dort alle Test gemacht. Für die dortige Schule hört sie , muss man fast sagen, zu gut. Sie hat eben nur Probleme wenn auch stark ausgeprägt mit den Nebengeräuschen. Dann hat sie Schwierigkeiten mit den Unsinnigen Silben und eben der Hörverarbeitung. Ihr IQ ist im Normbereich. Wir haben inzwischen 4 lange Jahre hinter uns und kämpfen mit den Lehrern.
Die FM Anlage bekommt sie leider nicht. Sie braucht ja keine Hörgeräte, bedauern wir auch. Außerdem ist sie eben schon etwas Isoliert in der Schule. Auf dem Schulhof hört sie garnichts. Da kann sie nichts hören und spricht eben auch nicht aus Angst etwas falsches zu sagen. Wir sind auch schon in einer Psychologischen Beratungsstelle gewesen. aber keiner kann so richtig helfen.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#9

Beitrag von Momo »

hallo elfe,

auch wenn du- oder wer?- der meinung bist sie hört für die fs hören in oldenburg zu gut (was auch immer das heißt), ist diese schule dafür zuständig den förderbedarf hören festzustellen. in diesem rahmen wird auch der förderort bestimmt, d.h. es wäre möglich, dass sie mit einem fb im bereich hören weiterhin an ihrer schule bleiben kann, aber dann eben einen anspruch auf die förderstunden hätte. so wie norbert es schon erklärt hat: der förderbedarf wird von der zuständigen förderschule (eben das lbzh in oldenburg) festgestellt und dann vor ort durchgeführt, wenn die regelschule als richtiger förderort festgestellt wurde.
andere möglichkeit wäre auch, dass aufgrund ihrer psychologischen/ sozialen situation doch die fs hören als richtiger förderort festgelegt wird, da das nicht nur vom hörstatus abhängig ist.

dazu wäre es wichtig, dass ihr (nochmal) zum lbzh kontakt aufnehmt und zwar in der form, dass ihr bei der für euch zuständigen schule einen "antrag auf überprüfung eines sonderpädagogischen förderbedarfs im bereich hören" stellt. dieser wird dann vom lbzh überprüft und ggf. festgestellt. hakt nach, ob die schule das in die wege leitet (müssen sie eigentlich wenn ihr den antrag stellt!).

anderes thema wäre eine fm anlage. dafür ist der hno zuständig (ggf. auch unter hinzuziehen der beratungsstelle in oldenburg). er stellt eine verordnung aus und ihr könnt sie testen. man bracuht dafür keine hörgeräte! für die kostenübernhame reicht aus, dass sie nachgewiesene probleme bbeim hören im störschall hat. das wiederum stellt der hno fest, verordnet die anlge, deine tochter testet sie und der hno überprüft den erfolg und dann rechnet der aksutiker mit der kk ab (grober fahrplan).

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Coralie
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#10

Beitrag von Coralie »

Das was Du beschreibst ist wirklich traurig....ein normal intelligentes Kind, dass massive schwierigkeiten hat , sich nicht traut zu sprechen, anscheinend wenig versteht und Du hast das Gefühl die Lehrer machen sich "lustig".....Ist denn überhaupt eine Diagnose gestellt worden? Du schreibst sie merkwürdiger Weise nicht? Du gibst zwar die Hinweise euf eine auditive Verarbeitsungsstörung, aber steht die Diagnose? Momos Rat ist wichtig, denn der Schulwechsel in die 5.Klasse steht bevor und ich gehe nicht davon aus, dass, wenn sie eine Hauptschulempfehlung hat, dass dort die Probleme kleiner werden....
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#11

Beitrag von Besucher Elfe »

Hallo

Danke für die Antworten. Werde gleich morgen den Antrag stellen. Die Test haben wir ja alle noch vorliegen. Ansonsten fahre ich auch gerne noch mal mit ihr hin. Muss ja geklärt werden. Denke ich werde mich dann mal hier fest anmelden, bei so schneller Hilfe. Dann werde ich unsere ganze Leidesgeschichte mal aufschreiben. Wie schon kurz angesprochen, gibt das einen Roman. Ich finde es echt nur traurig, das uns weder Ärzte , Lehrer , Psychologen usw. niemand etwas genaues sagen kann was zu tun ist. Keiner fühlt sich zuständig.

Gruß Elfe
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#12

Beitrag von Besucher Elfe »

Hallo

Heute war ich in der Schule und habe nachgefragt, warum sie nicht schon längst einen Antrag auf Überprüfung eines Sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Hören gestellt hat. Antwort ich zitiere: " Ich hielt es nicht für nötig".
Super oder. Weiß noch nicht wie es jetzt weitergehen soll.

Gruß Elfe
Norbert_S
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#13

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Elfe!
Dann sage ich dir gerne, wie es weiter gehen soll. Diesen Antrag können sowohl die Schule als auch die Erziehungsberechtigten stellen. Wenn es die örtliche Schule und die SH-Schule, warum auch immer, nicht machen, dann machst du es eben. Das Formular hat jede Schule und das gibt es auch bei der nächst höheren Stelle (Schulamt, oder wie das bei euch auch heißen mag.) Oft auch zum Runterladen.
Und wenn das läuft und abgearbeitet ist (kann Monate dauern), dann weißt du was Sache ist und welche Ansprüche deine Tochter hat. Und wenn sie welche hat, dann werden die auch von Amts wegen umgesetzt. Hänge an den Antrag alles an, was du von Fachstellen (Ärzte, Psychologen ...) schon vorliegen hast.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
von
Norbert_S
Zuletzt geändert von Norbert_S am 19. Nov 2012, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#14

Beitrag von Besucher Elfe »

Hallo

Morgen ist ein Gespräch mit der Frau von Mobilen Dienst und der Klassenlehrerin , die auch gleichzeitig Direktorin ist. Ich werde auf jeden Fall zusammen mit meinen Mann gehen. Mal sehen was es bringt.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#15

Beitrag von Momo »

hallo

also werdet ihr doch schon vom mobilen dienst betreut? wer betreut euch denn? und warum ist dann kein fördergutachten erstellt worden in dem der förderbedarf festgestellt wird (dann stehen ihr auch die stunden zu)?

was hat das gespräch denn ergeben?

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#16

Beitrag von Besucher Elfe »

Hallo

Also im Grunde ist nicht viel rüber gekommen. Klassenlehrerin will sich bessern und mehr Rücksicht nehmen. Mit dem Antrag sind wir nicht weiter. Letzte Aussage vom Mobilen Dienst. Wir werden es ablehnen.
Vereinbart haben wir einen Signalstift den sie auslegt wenn sie nichts mehr mitbekommt. Außerdem regelmäßige Gespräche. Dann durfte ich Montag morgen mal in die Schule kommen und an einer Stunde teilnehmen. Leider war das Kunst. Was mir aufgefallen. Sie sitzt am zweiten Platz vor dem Lehrertisch. Ein guter Platz, aber auf ihrer Seite nur Jungen. Die Mädchen sitzen alle auf der anderen Seite ,oder zu zweit ein Paar hinten. Und da soll sie sich nicht ausgegrenzt fühlen. Während alle mit anderen geredet haben bei Kunst , war sie still. Werde mal sehen ob ich ein Mädchen neben sie bekomme. Vielleicht eines das gut mitarbeitet, dann versteht meine Tochter auch das.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#17

Beitrag von Momo »

Hallo Elfe,

ich finde das alles merkwürdig.
Welcher Mobile Dienst war das denn? Mobiler Dienst Hören? Und wo kam er/ sie(?) her- aus Oldenburg?
Und auf welcher Grundlage ist der MD denn tätig geworden? In der Regel muss doch dann auch ein Förderbedarf feststehen, sonst gäbe es ja keinen Grund, dass jemand vorbeikommt? Dann wiederum stünden euch auch die 3 Förderstunden zu?
Und so pauschal sagen die doch nicht sie würden es ablehnen: es hat doch noch gar keine Überprüfung stattgefunden oder? Mit welcher Begründung kommt denn (wer auch immer es denn nun war?) zu einer solchen Aussage?
Also lauter Fragezeichen?
Leider sind die Angaben unvollständig/ widersprüchlich, so dass es schwer ist da weiter Tipps zu geben.
Ein paar fakten und wer zuständig ist (welcher MD und wo kam er her?) könnten helfen die Situation besser zu verstehen- gern auch per PN.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Besucher Elfe

Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#18

Beitrag von Besucher Elfe »

Habe mich gerade angemeldet. Warte noch auf die Mail.

Kurz so viel. Den Mobilen Dienst hatte ich schon nach dem ersten Schulwechsel eingeschaltet, weil sich die Schule bereits damit schwer tat meine Tochter nach vorne zu setzen. Er kommt aus Lingen , von einer Schule. Habe den Antrag eben gestellt, aber wie sie meinte wird sie drunter schreiben das, das nicht nötig sei. Ich weiß nicht warum. Es wird immer wieder auf die FM Anlage verwiesen, um die ich bis längst hätte Kümmern müssen. Habe ich ja, aber ich finde keinen Arzt der sie verordnet. Habe mich jetzt noch mal mit den letzten Arzt aus Odenburg in Verbindung gesetzt. Bis jetzt aber noch keinen Erfolg gehabt. Sie werden noch mal prüfen. Tja uns so bleibt vorerst alles beim Alten.
Die Gespräche führen bei meiner Tochter nur immer zu mehr Stress. Fühlt sich unsicher und gemoppt. Hat die Mathearbeit diese Woche mal wieder mit 5 gemacht. Dabei kann sie das. Verstehe es nicht. Jeden Morgen Bauchschmerzen bis hin zu Übelkeit und Erbrechen.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#19

Beitrag von Momo »

Hallo Elfe

bitte wende dich an die beratungsstelle des LBZH Oldenburg und bitte dort um einen Termin
http://www.lbzh-ol.de/einrichtung/paeda ... audiologie

Bei welchem Arzt in OL seid ihr in behnaldung? (gern per PN)

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#20

Beitrag von rosi113 »

Hallo Elfe .

ALs ich deine Geschichte lass , musste ich an unsere Geschichte denken .
Es war genauso wie du geschrieben hast .
Ich kann dir nur erzählen was wir gemacht haben .Evtl Hilft es dir weiter .

Die Überschrieft kann ich dir beantworten
Förderunterricht Rechtlicher Anspruch? NEIN hast du nicht .

Wichtig ist zudem du hast aktuelle Arztschreiben , von anerkannten Ärzten ( GANZ WICHTIG)

Die vom Wald und Wiesen Doc ;) Diese werden belächtelt ;)
( Entschuldige wenn ich es so schreibe , Aber es gibt Ärzte die meinen sie haben ahnung haben es aber nicht .)

Ich habe mir das alles mal durchgelesen . Einige gute Tips zwischen .

ABER . In vielen gut gemeinten Ratschlägen und Tipps .
Können und werden nicht umgesestzt werden können.
( Eigende Erfahrung )Die lehrer Können es nicht mehr umsetzten , weil sie von Oben soviel runtergereicht bekommen und drauf achten müssen das sie das Pensum schaffen .
Zudem was unserer lieben Politiker machen mit der" Inklusion" . Leiden die Leher noch mehr drunter sowie unserer Kinder werden zum Spiel Ball .

Die Lehrer an Regelschulen sind mit der Themantik " Kind hat probleme mit Nebengeraüschen und hören ...Grosse Probleme " Die können diese nicht umsetzen , denn bei 25 kindern , wie sollen sie auch ???

Diese Kinder brauchen eine kleine übersichtliche klasse von nicht mehr wie 10 bis 15 kindern .

Das ist nicht leicht , wenn das Kind die Störgeräusche nicht ausschaltren kann wie ein normal Hörender .

Hier redet ein Kind der lehrer auch . sind geräusche da sind geräusche hier , alles wird überlagerd . das kind ist damit überfordererd und irgednwann schaltet diese Hörgeschädigte kind ab .
Wird als Traümer oder unkonzentriert dagestellt .

Und bekommt nix mehr mit weil es die Konzentration nicht mehr halten kann .
Klar bekommt das Kind durch den Schul eingen Förderunterricht förderung .
Aber ob der sinnvoll ist , steht auf einem anderen Blatt Pappier .

Leider schreibst du keine genaue Diagnose .

Ich weiss nicht bei welchen HNO du warst .
Da frage ich mich war es ein Pädaudiologe ???

Das wäre das erste , was du in Angriff nehmen solltest einen guten Pädaudiologen aufsuchen . Der ahnung von Kindern hat .
Die genaue Diagnose stellen lassen .
Zudem ein Guter Pädaudiologe
Mit der Diagnose Störschall hören verschreibt Hörgeräte und für eine Regelschule eine FM anlage ;)
Wenn du einen guten Arzt hast .

Ich weiss nicht wie weit Osnabrück von euch ist ??
Da gibt es einen Pädaudiolgen .
http://www.paracelsus-kliniken.de/osnab ... n/hno.html

Vor jahren genossen sie mal einen sehr guten ruf .
Ob es noch so ist weiss ich nicht , ich bin damals da weg gegangen weil ich unzufrieden war mit meiner Tochter .

Ich weiss die meisten Schulämter arbeiten gerne mit der Medizinischen Hochschule zusammen . Was von da kommt , kannst du dir sicher sein es wird NICHT angezweilfelt wird die Diagnose .
Es gibt auch bestimmte noch andere gute Ärtzte die anerkannt sind ;)

Das nächste wäre , du wendest dich an das Schulamt . Und fragst nach einem ANtrag für ein AOSF verfahren ( Feststellung für Sonderpädägoischen Förderbedarf ) Schieckt dir das Schulamt zu .

Leider stellen die Schulen meist nicht diesen Antrag , Grund sie könnten einen Schüler verlieren , Dadurch wird denen Stunden gestrichen usw .
Sie versuchen alles um Schüler zuhalten . Egal wie ob das Kind dabei unter geht oder nicht , Es wird durchgezogen bis zum bittern Ende .
Die leit tragenden sind dabei die Kinder . DIe durch die Misserfolge in der Schule Dicht machen und keine Lusten mehr haben .
Da sie wider rauszubekommen ist ein verdammt langer weg .

Deswegen bestehen die schulen meist drauf , Eltern sollten dieses tun ;)

Die Frage ist nur welcher Schwerpunkt ???
Tut sich dein Kind schwer in der Schule ?

Könnten Lerndiffizide die Ursache haben ???
Hierfür wäre eine Lehrkraft von der Föderschule LERNEN zuständig !!

Oder liegt es am Hören , das sie nur die Häflte mitbekommt ?
Hierfür wäre eine Lehrkraft für Hören und Kommunikation zuständig .

Das sollte genau gekläred sein . Denn das sind unterschiedliche dinge und die frage welche Lehrkraft als Gutachter kommt . Mit welchen Schwerpunkt .
Oder sie schiecken den einen und stellen fest oh ich bin dafür garnicht zuständig usw .. Dann zieht es sich endlos in die länge .

Erkläre dem Schulamt eure Situation . Das die Leher das nicht so sehen , du hättest das gerne durch eine neutrale Lehrkraft überprüft ;)

Wie eurem Kind gut geholfen werden kann .

Wichtig ist zudem , Kopiere alle Arztbericht oder Arztschreiben die du hast , evtl lass deinem Kinderazt einen Brief aufsetzten worin dein Kind mit der Problematik nochmals erkläred . Damit dein Antrag Hand und fuss hat .

Denn nur dann kannst du deinem Kind auch was gutes tun , dein Kind muss sich nicht länger Quälen .

Ich möchten noch etwas zum Mobilien dienst was schreiben .
Wollten diesen beantragen damit meine Tochter nochmals zusätzlich Hör förderung bekommt .

Ja sie bekommt 2 stunden die Woche ... steht ihr zu .
Jetzt mein ABER von diesen 2 stunden wird eine stunde Fahrzeit angerechnet , bleibt eine stunde für das Kind übrig . ALso hat sie nur noch eine Stunde Förderung pro woche in der schule .Da diese Lehrkraft erstmal eine Stunde anfahrt hat .
Der Mobiele dienst würde also nur noch alle Zwei wochen kommen , damit sie auch 2 stunden förderung bekommt .

Da sage ich nur noch Danke an die Inklusion .Da beisst sich die katze in den Schwanz als ich das Gehört habe .
Wir lassen es jetzt über Rezept laufen , durch den Logopäden .Sie geht dorthin einmal die Woche .

Wir sind diesen langen und schweren weg gegangen .
Heute weiss ich es war es wert .
Ich würde wieder diesen Weg gehen und mich mit Lehrern anlegen . Um mein recht zu kämpfen das sich mein Kind nicht mehr quälen muss .

Ich habe endlich ein Kind was gern zur schule geht .
Was jetzt wider glücklich ist .SIe hat endlich sehr gute erfolge in der schule . Wird belohnt mit guten zensuren .

Wir hatten in den letzten 2 jahren klasse lehrer die uns Unterstützt haben . Die meiner Tochter gezeigt Du Bist klasse so wie du bist .AUCH wenn du probleme mit dem Hören hast , und du abschaltest mit deiner Konzentration ist nicht schlimm wir zeigen dir einen weg , wie es besser klappt .
Die nicht mehr fertig gemacht wird ( Mobbing) .

Wir haben viele gespräche geführt , ob es mit Lehrern waren oder dem Schulamt . Ärzten usw .

Jetzt weiss ich" Es war der richtige weg und das beste für mein Kind .

Ich gehe gerade nochmals diesen Weg für meine kleinste Tochter ( 7 Jahre) ,Schwerpunkt Lernen , ausgelöst durch eine damalige Gehirnblutung .
Gehört hier nicht her . Ich habe jetzt durch mein Wissen volle unterstützung von der Grundschule . Weil die können mir keinen erzählen . Siehe da die schule arbeitet mit . Weil sie wissen ich gehe auch alleine ohne die zustimmung der schule diesen Weg .
Aber es ist doch schöner wenn schule und Eltern zum wohle des Kindes diesen Weg gemeinsam gehen .

Ich wünsche dir auf diesem Weg viel kraft und Mut .

Ich hoffe für euch es wird zum Wohle des Kindes Entschieden .
Tochter mit Zentraler Fehlhörigkeit Auditorische Neuropathie
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Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#21

Beitrag von Momo »

hallo rosi

ich kann dir so ganz nicht zustimmen: wenn bei einem kind durch die entsprechende fördereinrichtung ein sonderpädagogischer förderbedarf festgestellt wird, dann hat es sehr wohl anspruch auf förderstunden. zumindest in der theorie. wie genau das umgesetzt wird, entscheidet die schule (eigentlich je nach bedarf des kindes...). problem ist, dass man als eltern ein auge drauf haben muss, da förderstunden gern mal zweckentfremdet werden, weil in anderen klassen auch welche gebraucht werden. traurig aber wahr.

ärzte (auch pädaduiologen) stellen keinen förderbedarf fest! sie stellen eine diagnose und sind für die medizinische und ggf. technische verorgung zuständig, können (und sollten, wenn sie gut arbeiten) an die zuständigen stellen verweisen. zuständig für die feststellung eines förderbedarfs sind einzig und allein die förderschulen (je nachdem welcher förderbedarf es ist je eine andere...da kann die ärztliche diagnose genauso wie die beobachtungen der lehrer einen hinweis geben an wen man sich wenden könnte). und erst der festgestellte förderbedarf bestimmt dann wievile förderstunden usw. dem schüler zustehen bzw. dort wird auch geguckt welches der richtige förderort ist. eltern können übiorgens in diesem förderausschuss mitglied sein.

ich komme aus elfes gegend, kenne also die ärzte und entsprechenden stellen, die ich ihr auch genannt habe. jetzt muss sie was daraus machen, für ihr kind kämpfen...zur not auch mit hilfe der zuständigen außenstelle der landesschulbehörde.

zum thema inklusion kann ich dir nur zustimmen: es wird den schulen von oben was aufgedrückt, aber keiner nimmt die betroffenen (lehrer, eltern, schüler) mit in der diskussion und umsetzung. schulen werden damit alleine gelassen, von daher kann das ganze nur nach hitnen losgehen. es wird wie immer von den lehrern, eltern abhängen, ob und wie gut es bei denh einzelnen kindern funktioniert.

versteh mich nict falsch, ich finde den gedanken der inklusion gut, aber nur dann wenn er gut duchdacht, gut vorbereitet und kein sparmodell ist! und gerade die bedürfnisse schwerhöriger kinder werden häuzfig sehr unterschätzt, da sie zunächst im verborgenen ablaufen...

grüße
Zuletzt geändert von Momo am 2. Dez 2012, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#22

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

Wir waren ja bei einem Pädaudiologen in Oldenburg und im LBZ für Hörgeschädigte. Die Diagnose eben der Stärschall , das Sprachverständniss und die Sprachverarbeitunggeschwindigkeit sind gestört.
Letzter Anruf Freitag noch mal wegen FM Anlage wurde abgelehnt.
Den Antrag auf Förderbedarf Hören habe ich gestellt. Die Arztberichte dem Antrag bei gelegt. Wurden inzwischen ohne Kommentar zurückgesandt. Laut Schulamt muss erst eine Klassenkonferenz darüber eingehalten werden. Das kann dauern.
Donnerstag und Freitag war sie wieder krank (Erbrechen und Bauchweh).

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#23

Beitrag von Momo »

Hallo Elfe,
Ich kann dir nur nochmal ans Herz legen Kontakt zum LBZH Oldenburg aufzunehmen. Zwar verschreiben die keine FM (kein Arzt), aber sie können sondepädagogisch begutachten und dich beraten was weiter zu tun ist ggf. Kontakte vermitteln, oder zu dem Schluss kommen, dass deine Tochter (zumindest vorrübergehend) dort beschult wird.
PN folgt mit Kontakdaten.
Gruß
Zuletzt geändert von Momo am 2. Dez 2012, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#24

Beitrag von rosi113 »

Hallo Momo

Ich sehe deine antwort nicht als Angriff ;)

Wenn der Sonderpädagogischer förderbedarf besteht , bekommen die Regelschüler 2 stunden für ihren Schwerpunkt .Pro woche , meist wird die gruppe vergrössert , da andere kinder auch ein Problem haben und diese gleich mitgefördert . Oder es dauert ewigkeit bis ein Föderbedarfs lehrer kommt , da diese meist weite anfahrtswege haben .

ABER : wie bei uns. Die Lehrerin fährt eine Stunde zu meiner Tochter ( ein weg )
Diese wird auf die Bedarfs stunde angerechent . ALso wird ihr eine stunde abgezogen . Finde ich eine Sauerei , habe aber nachgefragt und es stimmt leider .

ICh weiss das Ärzte kein Föderbedarf anmelden können , sie können es nur erwähnen und empfehlen , das es sinnvoll für das kind ist , das es diese unterstützüng braucht ;)

Ich finde die Idee der Inklusion nicht schlecht , ABER für doch so einige Kinder egal ob Hörgeschädigte , Lernen , Sozial Emotional , ist das nicht der richtige weg , die einen geschützen raum brauchen .
Das kann die Inklusion ( Gemeintschaftlicher Unterricht (GU) meist nicht leisten )Die Leher mit der Thematik überfödert , und zu wenige Föderbedarfslehrer die die kinder Ünterstützen .

Aber auch es gibt Kinder für die es eine Change ist , nicht auf einer Förderbedarfsschule zu sein um einen anderen hochwertigen Abschluss zu machen .
Ich sehe es mit gemischten gefühlen .

Ich kann da nur für meine Tochter sprechen , müsste sie durch die Inklusion an eine Normale Regelschule mit evtl 25 kindern in der klasse , sie würde es nicht überstehen . Das leiden würde von vorne anfangen .
Haben es beim diesem Schulwechsel von der Hören und kommunikation gesehen ( Probeschulung) auf eine Regelschule , sie fühlte sich unwohl und war überfordert mit dem Hören . Trotz der FM anlage . Es war zudem eine sehr unruhige klasse .

Die Inklusion ist meines erachtens ein Für und Wider . Ich persönlich denke der schuss geht noch nach hinten los , für viele kinder . Diese kinder tun mir jetzt schon leid .
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#25

Beitrag von rosi113 »

Hallo Elfe

Die Diagnose eben der Störschall , das Sprachverständniss und die Sprachverarbeitunggeschwindigkeit sind gestört.

Dann lautet die diagnose : AVWS heist eine Auditive verarbeitungs - Wahrnehmungsstörung .
Für weitere infomation zu diesemThema kann ich dir gerne einen Link zu kommen lassen .

Hier würde deinem kind evtl ein Hörtraing helfen . beim Logopäden .

Laut Schulamt muss erst eine Klassenkonferenz darüber eingehalten werden.

Warum eine Klassen konferenz einberufen werden werden ??

Ich kenne so so :
Da die >Schule uns dieses Verweigert einen Antrag zu stellen habe ich dieses selbst getan .

AOSF antrag hat mir das Schulamt zugesandt musste die Namen vom Kind und uns Eltern eintragen unterschreiben fertig .
Arztberichte mitsenden damit der gutachter schonmal eine Diagnose hat und warten bis die sich melden .
Die dieser im Gutachten mitverarbeiten kann .

Damit hat die schule nix zutun .
Was ich nicht verstehe warum eine Klassenkonferenz , wofür ????
Zuletzt geändert von rosi113 am 2. Dez 2012, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.
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