Während Klage noch Gl beantragen?

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tschilly
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Während Klage noch Gl beantragen?

#1

Beitrag von tschilly »

Hallo,

ich befinde mich momentan mit meiner Klage auf Höhereinstufung meines SBAs.
Jetzt hab ich hier gelesen, dass mir eigentlich auch GL zustehen würde.
Meine Werte sind:

khz li re

0.125 45 40
0.25 50 55
0.5 70 65
1 80 80
1.5 85 80
2 80 80
3 75 70
4 70 70
6 70 60
8 60 60

Kann ich das jetzt während der Klage noch einfordern?

Lieben Gruß
Kim
Trage bilateral Naida Q70 CI von Advanced Bionics - CCIC Tübingen -
Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache vorhanden
Uli R.
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Re: Während Klage noch Gl beantragen?

#2

Beitrag von Uli R. »

So eindeutig ist das mit dem GL nicht. HV 93 und 92%. Da gibt es GL nur wenn schwere Sprachstörungen vorliegen.
Oder du müsstest glaubhaft machen können, dass du vor dem 7. Lj. mind. hochgradig sh warst.
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Während Klage noch Gl beantragen?

#3

Beitrag von Kaja »

Hallo Kim,

in die Klage kannst du den Antrag auf Gewährung des Merkzeichens nur einfließen lassen, wenn dieses Merkzeichen Bestandteil des Widerspruchsbescheides geworden ist. Da du erst jetzt darüber nachdenkst, wirst du das Merkzeichen nicht in deinen Widerspruch einbezogen haben. Allerdings hat der versorgungsamtsinterne Gutachter in seiner Stellungsnahme sicher ein Kreuz bei der Ablehnung des Merkzeichens gemacht, so dass auch eine Entscheidung über dieses Merkzeichen getroffen wurde.

Wenn du den formlosen Antrag auf Zuerkennung des Merkzeichens "GL" beim Versorgungsamt stellst und bei einer Ablehnung ein Widerspruchsverfahren durchführst, kannst du die Entscheidung über dieses Merkzeichen in die Klage einbeziehen lassen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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