Hallo zusammen,
ich habe im Dezember einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt um die mobile Frühförderung finanziert zu bekommen. Außerdem hatte ich zusammen mit der Kita beantragt, dass mein Sohn einen Integrativplatz beanspruchen darf. 
Dieser wurde vorerst abgelehnt mit der Begründung: Der Förderbedarf sei noch nicht abzusehen, erst soll die Frühförderung anlaufen und die Eingewöhnung in der Kita abgeschlossen sein. In 6 Monaten soll über den Anspruch auf den Integrativplatz neu entschieden werden, also Anfang Juni. 
Nun möchte ich mir vorher schon mal ein paar Fakten zur Begründung zurechtlegen. Denn beim ersten Gespräch im Dezember war ich ziemlich überrumpelt und hatte manche Dinge vergessen darzustellen, da ich vorher überhaupt noch nicht wusste wozu dieses Gespräch führt.
Ist das gängige Praxis, dass ich dazu allein angehört werde? Wieso wird dazu nicht die Kindereinrichtung befragt? Die können doch eher darstellen wieso ein Integrativplatz benötigt wird.
Von meiner Auffassung her, sind Frühförderung und Integrativplatz zwei verschiedene Sachen. Darf das Amt das in einen Topf werfen und eines verwehren?
Wie stelle ich jetzt am besten dar, dass mein Sohn beides benötigt, auch damit seine Erzieher ein wenig entlastet werden? Denn Momentan sind 2 Erzieher mit 14 Kindern voll ausgelastet und können auf seine Defizite nicht gesondert eingehen obwohl sie es gerne möchten.
LG Bettina
			
			
									
						Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
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				blacky_kyra
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Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
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Re: Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
Hallo,
so ganz im Bild bin ich nicht, was deine Frage wegen dem KiGa-Platz betrifft, aber ich habe hier nichts für die Frühförderung beantragen müssen, als die Schwerhörigkeit meiner Tochter festgestellt wurde. Der Arztbrief und eine Vorstellung bei der Leitung der Frühförderung mit meiner kleinen Tochter reichte für eben diese. Und danach leif die Frühförderung einfach so an.
Einen i-Platz habe ich für meine Tochter nicht beantragt, weil sie in den Gehörlosen-KiGa kommt und der läuft wohl übers Land NRW. Aber wenn ich einen beantragt hätte, hätte es sicher keine Probleme gegeben. Die Frühförderung wäre dort weitergegangen, was mir aber eben zu wenig wäre, weshalb ich sie direkt in den GL-KiGa gebe. Ich habe das aber geklärt und weiß deshalb, dass es so gelaufen wäre, weil ich meine Tochter schon in einem "normalen" KiGa angemeldet hatte, bevor wir von ihrer Schwerhörigkeit erfuhren.
Mir ist auch nicht klar, was das soll, dass dein Kind sich erst einmal eingewöhnen soll, bevor es den Integrativplatz bekommen soll. Muss es denn dann die Gruppe oder gar den KiGa wechseln? Wieso wird es nicht direkt als "integrativ" genommen? Hast du einen Schwerbehindertenausweis für dein Kind? Mit dessen Vorlage sollte es eigentlich keine Diskussion geben, oder? Und wieso ist kein Förderbedarf abzusehen? Seit wann verwächst sich Schwerhörigkeit? - Ich frage das alles mal als kleine Argumentationshilfe, wenn du wieder vorstellig werden musst.
			
			
									
						so ganz im Bild bin ich nicht, was deine Frage wegen dem KiGa-Platz betrifft, aber ich habe hier nichts für die Frühförderung beantragen müssen, als die Schwerhörigkeit meiner Tochter festgestellt wurde. Der Arztbrief und eine Vorstellung bei der Leitung der Frühförderung mit meiner kleinen Tochter reichte für eben diese. Und danach leif die Frühförderung einfach so an.
Einen i-Platz habe ich für meine Tochter nicht beantragt, weil sie in den Gehörlosen-KiGa kommt und der läuft wohl übers Land NRW. Aber wenn ich einen beantragt hätte, hätte es sicher keine Probleme gegeben. Die Frühförderung wäre dort weitergegangen, was mir aber eben zu wenig wäre, weshalb ich sie direkt in den GL-KiGa gebe. Ich habe das aber geklärt und weiß deshalb, dass es so gelaufen wäre, weil ich meine Tochter schon in einem "normalen" KiGa angemeldet hatte, bevor wir von ihrer Schwerhörigkeit erfuhren.
Mir ist auch nicht klar, was das soll, dass dein Kind sich erst einmal eingewöhnen soll, bevor es den Integrativplatz bekommen soll. Muss es denn dann die Gruppe oder gar den KiGa wechseln? Wieso wird es nicht direkt als "integrativ" genommen? Hast du einen Schwerbehindertenausweis für dein Kind? Mit dessen Vorlage sollte es eigentlich keine Diskussion geben, oder? Und wieso ist kein Förderbedarf abzusehen? Seit wann verwächst sich Schwerhörigkeit? - Ich frage das alles mal als kleine Argumentationshilfe, wenn du wieder vorstellig werden musst.
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						Re: Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
Die Strukturierung/Finanzierung der Frühförderung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, weswegen in manchen Bundesländern dafür ein Antrag nötig ist und in anderen widerum nicht direkt. 
Bettina, wo wohnt ihr denn? Und wie stark schwerhörig ist deine Tochter? Manchmal versuchen die Ämter Kosten zu sparen und lehnen dann bei leichtgradig schwerhörigen oder einseitig schwerhörigen Kindern die Anträge auf den I-Platz gerne erstmal ab..
Gruß,
Nina
			
			
									
						Bettina, wo wohnt ihr denn? Und wie stark schwerhörig ist deine Tochter? Manchmal versuchen die Ämter Kosten zu sparen und lehnen dann bei leichtgradig schwerhörigen oder einseitig schwerhörigen Kindern die Anträge auf den I-Platz gerne erstmal ab..
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
			
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				blacky_kyra
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Re: Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
Wir wohnen in Sachsen und hier gehört die Frühförderung mit in den Gesamtförderplan, den das Sozialamt aufstellt. Das habe ich aus den hier geltenden Bestimmungen herauslesen können. 
Eine Einrichtung speziell für Gehörlose gibt es bei uns in der Nähe nicht.
Ich finde den Ansatz der Integration aber persönlich sehr gut. Mein Sohn profitiert von seinem Umfeld in der Kita und macht lautsprachlich große Fortschritte. Leider ist er aber ein zurückhaltendes Kind und ich habe Angst das er ausgegrenzt werden könnte. Die Erzieher geben ihr Bestes, haben aber mit 14 Kindern nicht die Möglichkeit meinem Kind die benötige Aufmerksamkeit zu geben.
Anfangs wurde beim Amt sogar gesagt: Beides wird nicht bezahlt entscheiden Sie was sie als wichtiger empfinden.
Fand es schonmal positiv das im Bescheid wenigstens eine neue Prüfung in 6 Monaten vorgesehen ist. Außerdem sagte sie, das es weitere Fälle mit Schwerhörigkeit in unserem Landkreis gibt, bei denen das auch so gehandhabt wird: entweder FF oder Integrativplatz. Daran hält die Sachbearbeiterin vorerst fest.
Mein Sohn hatte laut der damals aktuellen Untersuchung eine Hörschwelle von rechts 90dB, links 75dB. Diese Werte lagen dem Amt zur Antragstellung vor.
Jetzt nach erneuter Untersuchung rechts Taubheit und links 60/70dB.
Aber Behinderung spielt beim I-Platz nur eine untergeordnete Rolle.
Ich persönlich kenne hier Fälle die keine Behinderung haben und wegen verzögerter Sprachentwicklung einen I-Platz bezahlt bekommen. Dort gab es keine Probleme bei der Beantragung.
Habe aber im Netz gerade was interessantes gefunden: Hier sprach Elke Herrmann von den Grünen in einer Landtagssitzung am 27.09.12:
 
Der komplette Redebeitrag findet sich hier: Redebeitrag
LG Bettina
			
			
									
						Eine Einrichtung speziell für Gehörlose gibt es bei uns in der Nähe nicht.
Ich finde den Ansatz der Integration aber persönlich sehr gut. Mein Sohn profitiert von seinem Umfeld in der Kita und macht lautsprachlich große Fortschritte. Leider ist er aber ein zurückhaltendes Kind und ich habe Angst das er ausgegrenzt werden könnte. Die Erzieher geben ihr Bestes, haben aber mit 14 Kindern nicht die Möglichkeit meinem Kind die benötige Aufmerksamkeit zu geben.
Anfangs wurde beim Amt sogar gesagt: Beides wird nicht bezahlt entscheiden Sie was sie als wichtiger empfinden.
Fand es schonmal positiv das im Bescheid wenigstens eine neue Prüfung in 6 Monaten vorgesehen ist. Außerdem sagte sie, das es weitere Fälle mit Schwerhörigkeit in unserem Landkreis gibt, bei denen das auch so gehandhabt wird: entweder FF oder Integrativplatz. Daran hält die Sachbearbeiterin vorerst fest.
Mein Sohn hatte laut der damals aktuellen Untersuchung eine Hörschwelle von rechts 90dB, links 75dB. Diese Werte lagen dem Amt zur Antragstellung vor.
Jetzt nach erneuter Untersuchung rechts Taubheit und links 60/70dB.
Bin mit dem Bescheid beim selben Amt (nur andere Abteilung) gerade im Widerspruch, weswegen ich noch keinen Ausweis vorlegen könnte.noxa hat geschrieben:Hast du einen Schwerbehindertenausweis für dein Kind?
Aber Behinderung spielt beim I-Platz nur eine untergeordnete Rolle.
Ich persönlich kenne hier Fälle die keine Behinderung haben und wegen verzögerter Sprachentwicklung einen I-Platz bezahlt bekommen. Dort gab es keine Probleme bei der Beantragung.
Habe aber im Netz gerade was interessantes gefunden: Hier sprach Elke Herrmann von den Grünen in einer Landtagssitzung am 27.09.12:
Hier steht es schwarz auf weiss, was in der Praxis vor sich geht....Endlich ist der Antrag vom Sozialhilfeträger genehmigt, die Frühförderung könnte beginnen. Allerdings arbeiten manche Sozialhilfeträger mit unterschiedlichen Formen der Fallzahlbegrenzung, Frage lV.7 und 8, und die Frage VII.6 zeigt, dass das auch die Krankenkassen tun. Die Beschränkung von Fallzahlen durch die Kostenträger oder auch ein Ausschluss von Frühförderung parallel zum Besuch einer lntegrations-Kita oder einer heilpädagogischen Kita sind nicht zulässig, aber dennoch gängige Praxis in Sachsen. Eltern dürfen nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder Frühförderung oder Kita; denn damit werden Teilhabe und Inklusion verhindert....
Der komplette Redebeitrag findet sich hier: Redebeitrag
LG Bettina
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Re: Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
Unglaublich, Bettina, was da ab geht! Sachsen ist meine alte Heimat und ich bekomme von meinen Eltern und von Freunden mit, wie generell mit Bildung umgegangen wird. Leider dreht es sich hier auch gerade in eine ganz doofe Richtung, aber über die Behandlung meiner Tochter durch die Behörden kann ich derzeit nicht klagen. 
Es ist sooooo wichtig, dass die Kinder bis Drei die beste Betreuung bekommen, die geht, weil dieses Hörenlernen (und damit hoffentlich Sprechenlernen) dann so intensiv wie nie wieder ist... Unglaublich, dass dann von den Ämtern "Fallzahlbegrenzungen" oder Kostenvermeidung vorgeschoben wird...
Meine Tochter steht beidseitig bei etwa 80dB Hörschwelle und gilt als hochgradig schwerhörig (an Taubheit grenzend). Sie ist damit hier als 100% schwerbehindert eingestuft worden. Ohne Probleme. Schade, dass das keine Rolle spielt bei euch.
			
			
									
						Es ist sooooo wichtig, dass die Kinder bis Drei die beste Betreuung bekommen, die geht, weil dieses Hörenlernen (und damit hoffentlich Sprechenlernen) dann so intensiv wie nie wieder ist... Unglaublich, dass dann von den Ämtern "Fallzahlbegrenzungen" oder Kostenvermeidung vorgeschoben wird...
Meine Tochter steht beidseitig bei etwa 80dB Hörschwelle und gilt als hochgradig schwerhörig (an Taubheit grenzend). Sie ist damit hier als 100% schwerbehindert eingestuft worden. Ohne Probleme. Schade, dass das keine Rolle spielt bei euch.
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Re: Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
Im Mai soll mein Sohn rechts einEs ist sooooo wichtig, dass die Kinder bis Drei die beste Betreuung bekommen, die geht, weil dieses Hörenlernen (und damit hoffentlich Sprechenlernen) dann so intensiv wie nie wieder ist...
Ich habe mir überlegt, die Kita und die Frühförderung selbst mit ins Boot zu holen, wenn das Amt das selbst nicht tut. Dazu werde ich einen Bericht der Kita und der Frühförderung einreichen, wo der Förderbedarf ganz klar aufgezeigt wird.
LG Bettina
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Re: Eingliederungshilfe - Antrag für einen Integrativplatz
Hallo Bettina
in Niedersachsen (zumindest bei uns) ist das auch so üblich.
Die Tochter meiner Freundin bekam auch keine Frühförderung mehr als sie in eine integrative Krippe kam. Allerdings ist es hier so, dass die Frühförderung keine explizite Hör-FF war (die gibt es hier mangels Kapazitäten nämlich gar nicht), sonderne eine allg,. heilpädagogische FF und diese Aufgabe übernimmt dann die Krippe bzw. die dort tätige Heilpädagogin. Beratung der Krippe durch den sog. Mobilen Dienst findet nach bedarf statt (meist aber nur ein oder zweimal im jahr und auf Nachfrage bei Fragen/ Problemen).
In eurem Fall wäre dann auch ein Argument, dass die integrative krippe für die allgemine Entwikclung zuständig ist, die ja meist auch verzögert ist durch das "Hören" und dass die gar nicht für die Förderung im Bereich Hören ausgebildet sind, und die FF für die Hörentwicklung und hörbehinderten-gerechten Aufbau und Anbahnung von Kommuniaktion (inkl. manueller Mittel!)und Beratung in Bezug auf Hören usw.. D.h. die Zuständigkeiten sind aufgrund der versch. Fachkomptenz eindeutig getrennt.
Grüße
			
			
									
						in Niedersachsen (zumindest bei uns) ist das auch so üblich.
Die Tochter meiner Freundin bekam auch keine Frühförderung mehr als sie in eine integrative Krippe kam. Allerdings ist es hier so, dass die Frühförderung keine explizite Hör-FF war (die gibt es hier mangels Kapazitäten nämlich gar nicht), sonderne eine allg,. heilpädagogische FF und diese Aufgabe übernimmt dann die Krippe bzw. die dort tätige Heilpädagogin. Beratung der Krippe durch den sog. Mobilen Dienst findet nach bedarf statt (meist aber nur ein oder zweimal im jahr und auf Nachfrage bei Fragen/ Problemen).
In eurem Fall wäre dann auch ein Argument, dass die integrative krippe für die allgemine Entwikclung zuständig ist, die ja meist auch verzögert ist durch das "Hören" und dass die gar nicht für die Förderung im Bereich Hören ausgebildet sind, und die FF für die Hörentwicklung und hörbehinderten-gerechten Aufbau und Anbahnung von Kommuniaktion (inkl. manueller Mittel!)und Beratung in Bezug auf Hören usw.. D.h. die Zuständigkeiten sind aufgrund der versch. Fachkomptenz eindeutig getrennt.
Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
			
						