weiterführende Schule

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PetraAnett
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weiterführende Schule

#1

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Ihr Lieben!

Durften eure Kinder auf der weiterführenden Schule ihrer Wahl lernen oder wurden sie auf eine andere Schule umgeleitet?

Danke für die Antwort
Momo
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Re: weiterführende Schule

#2

Beitrag von Momo »

hallo petraanett,

schön mal wieder zu lesen.

Nun sag nicht dein "kleiner" komtm schon in die 5. klasse?!
unglaublich wie die zeit vergeht!!!

erzähl: was ist los? darf er nicht an seine wahl-schule? mit wlecher begründung?

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Sabine
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Re: weiterführende Schule

#3

Beitrag von Sabine »

Hallo PetraAnett,

Momos Frage schließe ich mich an.

Warum sollten die Kinder (Dein Kind?) nicht an einer Schule ihrer Wahl lernen?
Wer sollte sie umleiten?

Machst Du gerade schlechte Erfahrungen?

LG
Sabine
kia
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Re: weiterführende Schule

#4

Beitrag von kia »

In der Tat ist es in NRW so, dass bei GU-Kindern (zumindest mit Förderschwerpunkt "Lernen") das Schulamt bestimmt, in welchen weiterführenden Schulen GU-Klassen mit ca. 5 GU- Schülern eingerichtet werden.
Sie weisen dann auch die Schüler den Klassen zu.
HGs: Unitron Latitude 8 Shift
Barbara
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Re: weiterführende Schule

#5

Beitrag von Barbara »

Hej, in Hamburg ist es auch so, dass jede Grundschule mit I-Klassen "ihre" weiterführende Schule hat, die die I-Kinder übernimmt, damit gewährleistet ist, dass kein I-Kind unversorgt bleibt. Wechsel in eine I-Klasse an einer anderen Schule geht nur, wenn Kapazitäten durch Wegzug etc. frei werden oder die Plätze nicht alle besetzt sind. Der Wechsel auf eine "normale" Regelschule steht natürlich jedem offen.
Liebe Grüße
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
PetraAnett
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Re: weiterführende Schule

#6

Beitrag von PetraAnett »

Hallo -
es ist für uns momentan sehr wichtig zu wissen wie der weiterführende Schulweg bei anderen Kindern verlaufen ist.
Beweggründe unserer Frage kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in dieser Öffentlichkeit nennen.
Jede Information / jede Erfahrung hilft uns weiter.

Danke für eure Antworten
Momo
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Re: weiterführende Schule

#7

Beitrag von Momo »

hallo petra

kann dir berichten wie es hier in der regel läuft (niedersachsen).

hier haben hg kinder ekinen I-status, d.h. sie sind keine integrationskinder, sondern werden auch in der grudnschule in ganz normalen klassen beschult. ihnen stehen allerdings 3 förderstunden die woche zu plus individuelle nachteilsasugleiche. gibt es i-klassen an den schulen wird man sicher versuchen das hg kin in dieser kalsse unterzubirgnen (so wird es meist gemacht).
zum ende der grudnschulzeit bekommen alle hg kinder eine empfehlung für die weitere schule (gymnasium, realschule oder ahuptschule), aber letztlich wählen die eltern wohin sie ihr kind schicken. das gilt auch für hg kinder.
zum nächsten schulajhr gibt es dann in niedersachsen ein neues schulgesetz wo einge dinge anders sind, so ist es z.b. so dass sich klassen verkeleinern, wenn ein kind mit förderbedarf 8dazu gehört auch hören) in der klasse ist (ich glaube die kinder zählen doppelt). i-klassen gbit es gar nicht mehr im klassischen sinne. meine meinung: man wird dennoch versuchen ressourchen zu bündeln und daher kinder mit fb in eine oder zwei kalssen stekcekn, um förderstunden zu bündeln und klassengrößen sinnvoll zu reduzieren.

fakt ist aber , dass auch eltern eines hg kindes im regelschulbereich anch der grudnschule entscheidne dürfen welche weiterführende schule sie wünschen: so kenne ich hg kinder die sowohl auf die Oberschule (haupt- und realschule zusammen), auf eine igs (integrierte gesamtschule) oder auf ein gymnasium gewecselt haben.

hilft dir das weiter?
problem ist ja, dass das von bundesland zu bundesland anders geregelt wird!

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
ElfevomMeer
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Re: weiterführende Schule

#8

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

Zum Beitrag von Momo. Also mir wurde es so erklärt das diese Kinder wirklich doppelt gezählt werden , aber wenn so aus einer Klasse mit 26 Kindern , eines doppelt gezählt wird , sind es 27 und damit wird zumindest hier an den Schulen noch nicht geteilt. Darum nützt das alles nicht. Für mich ist es ein "schön reden" und "wir haben ja was zu positiven Verändert" Gefasel.

Gruß Elfe
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: weiterführende Schule

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

hier wird zum Ende der Grundschulzeit erneut ein Förderausschuss einberufen, der das Weiterbestehen (oder Nichtweiterbestehen) des Förderbedarfs feststellt, einen Schulort (Förderschule/GU) bestimmt und Empfehlungen zum Nachteilsausgleich gibt. Eine derartige Regelung habe ich in eurer Verordnung

http://revosax.sachsen.de/Text.link?stid=3941

leider nicht finden können. Da steht bei einem Schulwechsel nur:

http://revosax.sachsen.de/Details.do?si ... 16&jabs=21
(5) Wechselt ein Schüler an eine andere allgemein bildende Schule, verbleiben die Schülerunterlagen an der Förderschule, bis die aufnehmende Schule die Schülerunterlagen bei der abgebenden Schule anfordert
Für eine Beschulung in einer Regelschule existiert bei euch eine separate Verordnung:

http://revosax.sachsen.de/Text.link?stid=2336

Da gilt beispielsweise folgendes:
Bei integrativer Unterrichtung gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 soll in der jeweiligen Klasse der öffentlichen Schule eine Klassenstärke von 25 Schülern nicht überschritten werden.
Allerdings muss das Regionalschulamt prüfen, ob die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine Beschulung an der Wunschschule gegeben sind und eine Aufnahme dprt genehmigen:

http://revosax.sachsen.de/Details.do?si ... =p2&jabs=3

Hilft dir das schon erst einmal weiter?

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
PetraAnett
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Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: weiterführende Schule

#10

Beitrag von PetraAnett »

Ihr Lieben - Dankeschön.
Fibi
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Registriert: 7. Jun 2006, 21:51
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Re: weiterführende Schule

#11

Beitrag von Fibi »

Hallo PetraAnett,

klingt nach Ärger :help: ich hoffe, ihr könnt es zu eurer Zufreiedenheit regeln *Daumendrück*.

Bei uns war es zum Glück "einfach", zumindest konnten wir unsere Wünsche angebene, ob man dann einen Platz dort bekommt ist die zweite Sache.

VG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
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