Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

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AnneF
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Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#1

Beitrag von AnneF »

Hallo,
kennt sich jemand mit Nachteilsausgleichen an der BERUFSschule aus? Ich meine speziell Zwischen/Abschlussprüfung. Klassenarbeiten und mündliche Noten im normalen Unterricht sind gerade so machbar.
Aber die Prüfungen werden unter anderen Bedingungen stattfinden - in einer großen (Messe)Halle, zusammen mit anderen Berufsschulen und vielen, vielen Schülern anderer Berufe (mehrere 100 Schüler).
Ich bin mir nicht sicher, überlege aber für die Prüfungen einen Nachteilsausgleich zu beantragen
1. Prüfung in einem extra Raum alleine oder in kleinerer Gruppe, wenn es geht auch in einem bekannten Raum in der Schule und nicht z.B. Nebenraum der Halle
2. falls während/vor der Prüfung mündliche Ansagen gemacht werden - alle wichtigen Infos zur Prüfung, Prüfungsablauf in schriftlicher Form bekommen

Weiss jemand, WO der Nachteilsausgleich beantragt werden muss? Bei der Schule oder der Kammer? Und welche Nachweise brauche ich dazu? Reicht der Schwerbehindertenausweis? Oder falls ein äztliches Attest sein muss - muss es zwingend ein FACHarzt sein und muss eine genaue Diagnose drinstehen? Oder würde ein Schreiben vom HAUSarzt reichen, wo keine Diagnose drinsteht, aber was das Problem ist und was als Nachteilsausgleich empfohlen wird? (Problem neben der AVWS ist vorallem auch eine Posttraumatische Belastungsstörung - aber Lehrer/Schule sollen keine Diagnosen erfahren...)

Ich habe schon gegoogelt, aber nichts definitives gefunden...
Die Schule ist in BaWü.

Merci...
Anne
KatjaR
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#2

Beitrag von KatjaR »

Hallo Anne,
Nachteilsausgleich würde ich auf jeden Fall beantragen in der von dir gewünschten Form. Diagnose muss nicht genannt werden, nur dass eine Erkrankung dies erfordert. Zu stellen ist der Antrag meines Wissens nach bei der für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Stelle, welche das ist müßtest du erfragen. Hinweise auf Nachteilsausgleiche findest du hier: http://www.rwth-aachen.de/go/id/ejb. Da ist eine PDF Datei zu Nachteilsausgleichen. Viel Erfolg wünsche ich dabei.
Gruß
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Norbert_S
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#3

Beitrag von Norbert_S »

Hallo AnneF!
Eigentlich sollten deine Fragen von der von dir besuchten Schule beantwortet werden können. Denn nur die ist dafür zuständig und kennt die möglichen Spielräume.
Selbstverständlich beantragst du eine deiner Einschränkung gemäße Prüfungssituation. Und zwar so frühzeitig wie nur möglich. Denn der Prüfungs-Ausschuss muss darüber entscheiden und die von ihm genehmigten organisatorischen Maßnahmen noch rechtzeitig treffen können. Wenn nicht die Schule, sondern die Kammer zuständig ist, erfährst du das auch von der Schule.
Deine Frage nach dem Attest vom Hausarzt verstehe ich nicht. Das liest sich für mich wie Schwänzer, der nachträglich eine Entschuldigung braucht. (Sorry für die Deutlichkeit.) Du hast ein berechtigtes Anliegen und fährst dafür die schwersten Geschütze auf, die dir zur Verfügung stehen. Also möglichst hochkarätiger Facharzt, Uni-Klinik oder was du beibringen kannst. Mit nem Zettel vom Hausarzt kann ja jeder kommen und das sieht der Prüfungsausschuss eher auch so. Klar, dass die Bearbeiter deines Anliegens ihrer Schweigepflicht unterliegen. Das hängt dann nicht am nächsten Tag am Schwarzen Brett.
Viel Erfolg!
Norbert_S
AnneF
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#4

Beitrag von AnneF »

danke für die 2 Antworten!
Die Frage nach Attest vom Haus- oder Facharzt hat für eine wichtige Bedeutung, sonst hätte ich sie nicht in der Deutlichkeit gestellt.. Denn:
- nur der Hausarzt kennt alle Einschränkungen und Wechselwirkungen als Gesamtbild, da er noch dazu Schularzt ist, kann er auch die Auswirkungen auf den Unterricht deutlich besser einschätzen als alle anderen Ärzte zusammen bei denen ich bin
- die Fachärzte könnten jeweils nur ihr Fachgebiet beurteilen, was "sonst noch" ist und wie es sich in der Schule, im Alltag oder eben bei einer Prüfung auswirkt, wissen sie nicht - HNO kennt sich nicht mit PTBS aus und Psychiater weiss nciht wirklich was bezüglich Hören/Kommunikation/Raumakustik Sinn macht
- Hausarzt ist schnell, beim Facharzt dauert es ewig, bis man an ein Schreiben kommt (wenn er es überhaupt macht... - er wälzt solche Sachen lieber auf "Kollegen" ab), ich bin auch nicht oft dort, Hausarzt ist wesentlich besser informiert
- ein Attest vom Hausarzt empfinde ich nicht als stigmatisierend, wenn cih von jedem (relevanten) Facharzt eines bräuchte, wäre u.a. auch die Psychiatrie dabei und das geht niemanden etwas an

und klar, so rechtzeitig wie möglich beantragen - deswegen erkundige mich mich ja ein 3/4 Jahr vorher ;-)

Anne
KatjaR
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#5

Beitrag von KatjaR »

Hallo Annne,
meiner Erfahrung (mit behinderten Studierenden) nach kann auch durchaus der Hausarzt das Attest ausstellen. Wichtig ist es den logischen Zusammenhang zwischen der Einschränkung (erhöhte Ablenkbarkeit, Konzentrationsstörungen, manglende akustische Verständlichkeit von Prüfungsanweisungen, erhöhte Stressanfälligkeit) und der daraus resultierenden und diesen Nachteil ausgleichenden Gestaltung der Prüfungssituation darzulegen. So was kann man auch gut dem Arzt vorformulieren, habe ich schon öfter gemacht, dieser unterschreibt es dann wenn es mit seinem Wissen über die Person übereinstimmt oder schlägt Alternativformulierungen vor. Wenn du dabei noch Unterstützung benötigst kannst du mir eine PN schreiben.
LG
Katja
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delirus-angelus
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#6

Beitrag von delirus-angelus »

hallo
ich hab dafür kein atest vom Arzt gebraucht. ich habe das zusammen mit der für mich zuständigen von der paulinenpflege. wir haben erst mal für die Klausuren die jetzt kommen einen antrag geschriebene. wenn du möchtest kann ich dir den als vorlage zumailen

grüße
Gabriele
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#7

Beitrag von Gabriele »

Ich schließe mich tessaz an
Unsere älteste hatte jetzt Zwischenprüfung und der von ihr benötigte/geforderte Nachteilsausgleich hat die Paulinenpflege für sie beantragt.
Sie wird auch seid Beginn der (regulär laufenden) Ausbildung in Betrieb ( Rathaus) und Berufsschule ( Regelschule) von der Paulinenpflege Winnenden betreut.

LG
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
Coralie
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#8

Beitrag von Coralie »

Deine Frage nach dem Attest vom Hausarzt verstehe ich nicht. Das liest sich für mich wie Schwänzer, der nachträglich eine Entschuldigung braucht. (Sorry für die Deutlichkeit.) Du hast ein berechtigtes Anliegen und fährst dafür die schwersten Geschütze auf, die dir zur Verfügung stehen. Also möglichst hochkarätiger Facharzt, Uni-Klinik oder was du beibringen kannst. Mit nem Zettel vom Hausarzt kann ja jeder kommen und das sieht der Prüfungsausschuss eher auch so.

Hallo Zusammen,

dieser Kommentar schockt mich wirklich. Der Hausarzt als inkompetenter "Zettelproduzierer" dessen Atteste kein Mensch ernst nimmt, weil er jeden Schulschwänzer damit versorgt. Norbert, siehst Du Deinen eigenen Job auch als so minderwertig an? Hausärzte sind in der Regel ebenfalls Fachärzte und haben in der Regel nach der Schule eine 9-12 oder mehrjährige Ausbildung hinter sich und Anne beschreibt, dass ihr Hausarzt sie am besten kennt, wie es häufig ist. Ein Hausarztattest ist ebenbürtig! Oder bist Du tatsächlich der Ansicht, dass ein Arzt in der Weiterbildung, der in der Regel die Patientenversorgug and den Unikliniken leistet nur wegen des Briefkopfes "höherwertige" Arbeit leistet? :help:
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Norbert_S
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#9

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Coralie!
Danke für deinen Beitrag. Allerdings geht es nicht darum, wie ich meinen Job sehe. Und auch nicht um die „Ebenbürtigkeit“ von verschiedenen Fachärzten. Ebenbürtig (dazu meine volle Zustimmung!) ist eben nicht gleichartig qualifiziert.

Hier geht es, sofern von mir richtig verstanden, nicht um ein Übungsdiktat in der zweiten Klasse. Sondern um eine Prüfung (Staatliche Schule oder Kammer), die eine Berechtigung vergibt. Und da werden an Veränderungen der Prüfungsanforderungen hohe Ansprüche gestellt. Das muss notfalls auch einer juristischen Überprüfung standhalten können. Gerade bei berechtigenden Abschlussprüfungen mit hoher Durchfaller-Quote sind juristische Nachspiele nicht ganz selten. Weswegen der Prüfungsausschuss zur eigenen Absicherung eher hohe Hürden aufstellen wird. Und eher dürftige Präzedenzfälle schon im Vorfeld nach Kräften vermeiden wird. Und daher wird er wohl auf höher spezialisierte Begründungen Wert legen. Natürlich kann der Prüfungsausschuss sogar einen nur mündlich vorgetragenen Wunsch lächelnd durchwinken. Aber nirgends steht, dass er das muss.
Übrigens: Wir alle hier im Forum kennen doch unzählige Beispiele für Kämpfe um Berechtigungen, bei denen hochkarätige Gutachten die Munition sind.
Aber ich denke, unsere Fragestellerin weiß bereits, wie sie mit ihrem Anliegen auf die sichere Seite kommen kann.
Nette Grüße
von Norbert_S.
Coralie
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#10

Beitrag von Coralie »

Hallo Norbert,

Du sprichst den Hausärzten (in der Regel Fachärzte für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin) die Qualifikation ab, ein juristisch nachprüfbares Attest aus zu stellen.....ich bin weiterhin sprachlos!

Ebenfalls nette Grüße, von einer Ärztin die neben der Allgemeinmedin auch noch eine weitere Facharztqualifikation hat....meinst Du ich "dürfte" so etwas, und so hoch qualifizierte Menschen die einen Prüfungsausschuß bilden sind so gnädig und könnten mein Stellungnahme akzeptieren? Aber wahrscheinlich verdiene ich mein Geld lieber damit, mich vor Schulen zu stellen und Atteste meistbietend an Schulschwänzer oder Zweitklässler vor Übungsdiktaten zu verkaufen :eek: so wie es die meisten Hausärzte in den Zeiten von knappen Kassen praktizieren, vielleicht hat ja jemand ein angeknappertes Pausenbrot für uns..... Naja, ansonsten habe ich deine Beiträge immer geschätzt, da kommen wir wohl nicht überein mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen....aber für mich demonstriert die von Dir geschilderte Erfahrung eher eine Art Gutsherrenmentalität der Entscheidnungsträger in solchen Fällen die es wahrscheinlich tatsächlich gibt. Traurig!
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Norbert_S
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#11

Beitrag von Norbert_S »

Hallo sprachlose Coralie!
Dann versuche ich mal, mir deine frühere Wertschätzung erneut zu erarbeiten.
Nein, ich spreche niemand seine erworbene Qualifikation ab. Wie käme ich dazu mit einem hart arbeitenden Mediziner in der Familie.
Unsere Fragestellerin hat allerdings eine ziemlich breite Gemengelage an Problemen vorgetragen. Auch ein sehr erfahrener Allgemein-Mediziner wird sich eher nicht in Sachen AVWS verheben. Denn das kauft ihm eben niemand ab.
Die Wirkung eines ärztlichen Attests für schulische Entscheidungen ist bei vielen Schülern, Eltern und sogar einzelnen Medizinern aber nicht richtig bekannt. Die Schule kann sich bei ihren Noten- und Schullaufbahn-relevanten Entscheidungen auf externe Gutachten oder Atteste stützen. Sie muss es aber nicht und die Gutachten oder Atteste sind rein empfehlend und für die Schule überhaupt nicht bindend. Weswegen die Schulbesuchsverordnung in BW ausdrücklich den Weg bis zum Amtsarzt vorsieht.
Einfache Beispiele für mit der Sachlage nicht besonders vertraute Mitleser:
- Befreiung vom Sportunterricht geht meist ohne Attest, wenn das Gipsbein gut sichtbar ist.
- Befreiung von einer wichtigen Klassenarbeit / Prüfungsklausur geht mit jedem Attest bei fiebriger Erkältung, solange das Attest nicht gerade vier Wochen später vom Veterinär kommt.
- Bei heiklen Entscheidungen (wie Nachteilsausgleich bei Abschlussprüfungen ) entscheidet die Schule, auf wessen Attest sie sich stützen möchte. Ein ihr ungenügend erscheinendes Attest (so was kommt in der Praxis schon mal von der Ergo-Therapeutin) kann sie zurückweisen. Und ein neues anfordern, bevor sie entscheidet.
Dabei schwingt sich die Schule („in Gutsherrenart“) nicht zur Beurteilerin medizinischer Kompetenz auf. Aber sie verantwortet ihre Entscheidung alleine, bekommt auch im Konfliktfalle den Ärger ganz alleine ab und wird sich daher die aus ihrer Sicht bestmöglichen Helfer wählen.
Vielleicht ist auch die Brisanz der Frage von AnneF nicht ganz klar. Bei der Gewährung und Ausgestaltung eines Nachteilsaugleichs geht es nicht um eine nette kleine Gefälligkeit. Das ist in jedem Einzelfall eine heiße Kartoffel. Bekommt der Prüfling zu wenig Ausgleich und rauscht anschließend durch, dann macht sein Anwalt ein Riesen-Theater. Bekommt er zu viel Ausgleich, werden dadurch die anderen, nicht begünstigten Prüfungsteilnehmer benachteiligt und in ihren Rechten beschnitten. Was auch unangenehme Folgen haben kann.
Sorry für den Roman .
Und wieder nette Grüße
von Norbert_S
fast-foot
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#12

Beitrag von fast-foot »

Hallo NorbertS.,
NorbertS. hat geschrieben:Bekommt er zu viel Ausgleich, werden dadurch die anderen, nicht begünstigten Prüfungsteilnehmer benachteiligt und in ihren Rechten beschnitten. Was auch unangenehme Folgen haben kann.
Wenn Du schon am Romane schreiben bist: Könntest Du die unangenehmen Folgen entsprechend detailliert anführen?

Gruss fast-foot
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Norbert_S
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#13

Beitrag von Norbert_S »

Hallo fast-foot!
Danke für das Interesse. Gerne bekommst du eine persönliche Kurzgeschichte ;) .
Es sind zweierlei unangenehme Folgen möglich.
- Wenn sich beim freudigen Abschluss-Besäufnis der Erfolgreichen bis zu den nicht Erfolgreichen rumspricht, dass ein Mitspieler die richtigen Antworten auf dem Silber-Tablett serviert bekam, dann hat einer der nicht Erfolgreichen bestimmt einen Onkel, der Rechtsanwalt ist. Und ein Einspruch, selbst wenn er völlig aussichtslos ist und nur aus mieser Laune heraus gestartet wurde, hat (hinter den Kulissen!) immer heftige und sehr unangenehme Aktivitäten (für die Prüfer) zur Folge. Da kann schon mal ein gebuchter Ferienaufenthalt flöten gehen, bis alles geklärt ist. Denn das muss ja alles sehr kurzfristig bis zum Beginn des neuen Schuljahres geklärt werden. (Ich habe hier sehr stark bis maßlos überspitzt, zum leichteren Verständnis der Brisanz der Sache.)
- Und die andere Sache: Da bewerben sich zwei Prüfungsteilnehmer um den gleichen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz. Der eine mit und der andere ohne NA. Wenn die Prüfung die vorher erbrachten Leistungen bestätigt, dann ist das völlig unproblematisch. Und jetzt denke die Geschichte einfach mal selber zu Ende für den Fall, dass der ohne NA nach der Prüfung zwei Noten schlechter da steht und der mit NA zwei Noten besser. Im besten Falle kommt keine Freude auf …

Ein Nachteilsausgleich sollte daher immer frühzeitig, gut begründet (das war hier unsere Ausgangsfrage) und einvernehmlich vereinbart werden. Und dafür hat der Prüfling eine Bring-Schuld.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße von Norbert_S
fast-foot
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#14

Beitrag von fast-foot »

Hallo NorbertS.,

hier meine Ansicht:
NorbetS. hat geschrieben:...dass ein Mitspieler die richtigen Antworten auf dem Silber-Tablett serviert bekam...
Ich denke, dass es wohl kaum darum gehen kann, inhaltlich etwas zu ändern. Also macht der, welcher einen Nachteilsausgleich in diesem Sinne gewährt, schon ein mal grundsätzlich etwas falsch. Von diesem Falle möchte ich gar nicht sprechen, da er nur von einer konstruktiven Diskussion ablenkt.

Es geht darum, dass der Prüfling z.B. die Fragen in schriftlicher Form erhält oder mehr Zeit zum Antworten bekommt, da er nicht sprechen kann und schreiben muss etc.

Du führst ein Beispiel an, in welchem der Nachteilsausgleich fälschlicherweise gewährt wurde (es geht ja eher darum, dass man die Fragen richtig versteht und genügend Zeit hat, die Antworten zu schreiben etc. oder aber übermässigen Aufwand, welcher nur durch die Behinderng zu Stande kommt, zu kompensieren), um welche es hier aber meiner Meinung nach gar nicht geht, denn auf Grund von keinem Arztattest wird drin stehen, dass einem die "Antworten auf dem Silbertablett präsentiert" werden sollten).
NorbertS. hat geschrieben:Und jetzt denke die Geschichte einfach mal selber zu Ende für den Fall, dass der ohne NA nach der Prüfung zwei Noten schlechter da steht und der mit NA zwei Noten besser.
Auf Grund des Beispiels, das offensichtlich überhaupt nichts mit dem Attest des Arztes zu tun hat, und in dem der Fehler offensichttlich in der Unfähigkeit der Kommission, welche über die Prüfungsmodalitäten entscheidet, liegt, möchte ich dies nicht, da es meiner Ansicht nach eher als Ablenkungsmanöver her halten muss denn als Argument für eine konstruktive Diskussion dient.

Und abgesehen können die Unterschiede alles Mögliche bedeuten:

1. Vielleicht kommt erst durch den (angemessehen Nachteilsausgleich) die effektive Leistung des Benachteligten richtig zu Geltung

2. Vielleicht hat er besonders viel gelernt, im Gegensatz zum anderen Prüfling

3. Pech und Glück

4. Prüfungsangst beim Einen, Entspanntheit beim anderen (da er endlich ohne Zusatzstress seine effektive Leisung präsentieren kann)

etc. etc.
NorbertS. hat geschrieben:(Ich habe hier sehr stark bis maßlos überspitzt, zum leichteren Verständnis der Brisanz der Sache.)
Ich würde eher sagen, Du hast fiktive Szenarien, welche in der Realität gar nicht vorkommen (vielleicht nur schon deshalb, weil man den Nachteilsausgleich äusserst zurückhaltend gewährt, damit es gar nicht erst zu solchen Situationen kommen kann, weil nicht sein kann, was nicht sein darf: Dass ein Behinderter eine bessere Leistung erzielt, weil dann liegt es ja nicht an der Leistung, sondern am zu viel gewährten nachteilsausgleich), vorgeschoben, um vom eigentlichen Thema abzulenken.

Gruss fast-foot
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Norbert_S
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#15

Beitrag von Norbert_S »

Hallo fast-foot!
Schön, dass du dich mit meinen Überlegungen auseinandergesetzt hast.
Allerdings:
Ablenkungsmanöver? Ablenken von konstruktiver Diskussion? Unfähigkeit der Kommission? Vorgeschoben, um vom eigentlichen Thema abzulenken? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
So verstehe ich meine Beiträge hier nicht. Ich bin selbst Betroffener mit anerkanntem Behinderungsgrad. Und schreibe hier nicht, um mich nur wichtig zu machen. Ich kenne die Kämpfe um Nachteilsausgleiche und ich habe sie in eigener Sache auch nicht immer gewonnen. Und gebe daher Hilfen gerne weiter.
Das Thema, das hier angefragt wurde, ist doch bekannt: Wie und wann komme ich mit welchen unterstützenden Belegen zu einem angemessenen NA? Und dazu habe ich jetzt mehrfach ausgeführt, was man dazu wissen sollte. Und um Verständnis für die Brisanz der Sache und die organisatorischen Notwendigkeiten geworben. Als Hilfe und sonst nichts. Übrigens dürfte auch hierbei gelten: Wie man in den Wald hineinruft … Mit Freundlichkeit und vor allem guten Argumenten erreicht man jedenfalls eher was als mit betont kritischer Einstellung ;-).
In diesem Sinne und wieder mit freundlichen Grüßen
Norbert_S
AnneF
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#16

Beitrag von AnneF »

Hallo ihr Diskussionsfreudigen ;-)
um mal ein paar Argumente zu beschwichtigen:

1. bei den´"normalen" Klassenarbeiten während der Ausbildung bekomme ich keinen Nachteilsausgleich und die Noten sind schwer in Ordnung (die Rahmenbedingungen sind nicht optimal, aber ich habe mich bewusst dafür entschieden) - wenn ich in der Prüfung auch gute Noten habe, dann wohl nicht, weil mir evtl. ein NA gewährt wird, sondern weil ich den Stoff kann.
Wer Schülern mit NA unterstellt, dass ihnen Antworten mehr oder weniger fertig präsentiert werden oder Prüfungen inhaltlich, vom Niveau her abgeändert werden, hat nicht verstanden was Nachteilsausgleich bedeutet (und was eben nicht).

2. ich denke über einen NA bei den Prüfungen nach, da die unter ganz anderen Bedingungen stattfinden als die Klassenarbeiten in der Schule - siehe oben: Halle mit mehreren Hundert Schülern statt Klassenzimmer mit rund 30 Leuten, zusätzlich praktische und mündliche Prüfung. Einzelne Lehrer wissen, was ich brauche, um ihre Fragen verstehen zu können - unbekannte Prüfer wissen das nicht.

3. zu der Arztfrage - wie ich schon schrieb, der HA kennt mich am besten und er ist der einzige, der ALLE Berichte aus allen Fachrichtungen hat und alles zusammenbringen kann. Er muss das Rad nicht neu erfinden... Zudem hat er jahrelang in der Klinik gearbeitet, in der ich früher behandelt wurde. Ich traue ihm ohne Frage genug Fachkompetenz zu.

Grüße
Anne
AnneF
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#17

Beitrag von AnneF »

delirus-angelus hat geschrieben:hallo
... wir haben erst mal für die Klausuren die jetzt kommen einen antrag geschriebene. wenn du möchtest kann ich dir den als vorlage zumailen

grüße
Das Angbot nehme ich gerne an! Ich habe auch schon angefangen mit einem Formulierungsversuch für die Kammer, aber je mehr Ideen, Sichtweisen, Erfahrungen, desto besser.

Ich habe zum einen kurz erwähnt, was schwierig ist und was ich stattdessen als Ausgleich vorschlage. Z.B. Ich kann rein verbal gegebene Informationen nur eingeschränkt wahrnehmen. Bitte stellen Sie mir alle wesentlichen Informationen, auch zum Prüfungsablauf, in Schriftform zur Verfügung. (da evtl. noch Ergänzung, dass ein einfacher Satz, Stichpunkt an der Tafel reicht) - oder eben, dass ich in einem extra Raum schreiben möchte (Kleingruppe ist möglich, falls mehrere einen ähnlichen NA beantragt haben) - da bastel ich gerade noch an einer kurzen Begründung

...das wäre erstmal für die schrifliche Zwischenprüfung, für die mündliche und praktische muss ich nochüberlegen bzw. erstmal Abllauf und Rahmenbedingungen erfragen (ist noch Zeit, ich bin erst am Anfang)

Anne
AnneF
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#18

Beitrag von AnneF »

KatjaR hat geschrieben:Hallo Annne,
... Wichtig ist es den logischen Zusammenhang zwischen der Einschränkung (erhöhte Ablenkbarkeit, Konzentrationsstörungen, manglende akustische Verständlichkeit von Prüfungsanweisungen, erhöhte Stressanfälligkeit) und der daraus resultierenden und diesen Nachteil ausgleichenden Gestaltung der Prüfungssituation darzulegen. So was kann man auch gut dem Arzt vorformulieren, habe ich schon öfter gemacht, dieser unterschreibt es dann wenn es mit seinem Wissen über die Person übereinstimmt oder schlägt Alternativformulierungen vor. Wenn du dabei noch Unterstützung benötigst kannst du mir eine PN schreiben.
LG
Katja
Hallo Katja,
auch dir danke für das Angebot - ich komme gerne darauf zurück, muss mich hier aber zuerst "richtig" anmelden. Melde mich per PN, wenn es geklappt hat - Danke!!
Anne
fast-foot
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#19

Beitrag von fast-foot »

Hallo NorbertS.,

hier nochmals einige Apsekte und Ueberlegungen aus meiner Sicht:
NorbertS. hat geschrieben:Übrigens dürfte auch hierbei gelten: Wie man in den Wald hineinruft … Mit Freundlichkeit und vor allem guten Argumenten erreicht man jedenfalls eher was als mit betont kritischer Einstellung ;-).
Kommt darauf an. Es geht darum, Ansprüche geltend zu machen, die einem laut Gesetz zustehen. Hierzu braucht man nicht besonders freundlich zu sein (aber natürlich ein gewisses übliches Mass an Höflichkeit einzuhalten), da die Gewährung dieser Zugeständnisse kein Akt der Gnade ist, sondern gesetzliche Pflicht.

Es geht also nicht darum, wie ein Hund eine Gefälligkeit unterwürfig erbetteln zu müssen, sondern lediglich, einem zustehende Ansprüche anzumelden (auch wenn dies die Zuständigen vielleciht gerne anders sehen würden).

Aus Deiner Aussage, dass die Freundlichkeit in der Formulierung dermassen Einfluss hat, entsteht für mich der Eindruck, als sähen sich die Mitglieder des Ausschusses in der Tat als Gutsherren, welche einem gesetzlich berechtigte Ansprüche grosszügig gewähren können oder aber auch nicht, etwa, wenn ihnen der Stil des Schreibens nicht in den Kram passt etc.

Dieses Verhalten ist vermutlich an vielen Orten anzutrefffen, wo Menschen Macht über andere ausüben können (z.B. durch Ablehnung eines Gesuchs). Sie sehen sich als wohltätigen Verteiler grosszügiger Leistungen, dabei hätten sie schlicht eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Je angeknackster diese Menschen in ihrem Selbstvertrauen sind und je weniger sie selbst in ihrem Leben erreicht haben, desto anfälliger können sie für die von mir geschilderten Mechanismen sein und um so heikler ist es vermutlich, wenn der Ton sachlich und ausreichend höflich, aber nicht unterwürfig ist (und wehe, wenn man sich vielleicht sogar elaubt, auf gewisse Paragrafen hin zu weisen, welche aufzeigen, dass etwas nicht in der Macht der Entscheider steht, sondern einzig im Gesetz)...usw.
NorbertS. hat geschrieben:Übrigens dürfte auch hierbei gelten: Wie man in den Wald hineinruft … Mit Freundlichkeit und vor allem guten Argumenten erreicht man jedenfalls eher was als mit betont kritischer Einstellung ;-).
Hierzu noch ein weiterer Aspekt: Wenn Dir mein Beitrag nicht genehm ist, führt dies zu folgendem Widerspruch:

Gemäss Deiner Aussage hast Du dann also entsprechend in den Wald gerufen und meine Antwort in der betreffenden Form provoziert, oder aber der Spruch trifft nicht zu und hat hier nichts verloren...

Wenn meine Einschätzungen in gewissen Fällen zutreffen können, kann ein überaus freundlicher Ton (der jedoch mit der Sache an sich nichts zu tun hat) in der Tat von Vorteil sein...

Abgesehen davon scheint mir die Unangemessenheit der Formulierung mit dem Silbertablett geklärt...

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 21. Mai 2013, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#20

Beitrag von Norbert_S »

Hallo fast foot!
Gerne darfst du (auch wenn es nicht zum Thema viel beiträgt) einen meiner Sätze ein wenig zerpflücken ;) .
Erheblich wesentlicher war dieser Teil meines Satzes. << und vor allem guten Argumenten … >> . Vor allem anderen ist gemeint.

<< wie ein Hund eine Gefälligkeit unterwürfig erbetteln … >>
<< Gutsherren, welche einem gesetzlich berechtigte Ansprüche großzügig gewähren können … >>
Und: Prüfer als angeknackste Menschen, die im Leben nichts erreicht haben? Und am liebsten zustehende Rechte verweigern würden?
Nee, mit der Einstellung kann ich nix anfangen. Da ist mir zu viel Gefühltes in Richtung Schmollecke drin ;) .
Aber gerne noch was einfach Sachliches und ohne Überspitzungen.
Beim NA ist einzig gesetzlich geregelt, dass es ihn gibt und dass er zu gewähren ist. Und das ist gut so und das kann und will auch niemand anders sehen.
Die Ausgestaltung, der Umfang eines NA stehen in keinem Gesetz. Das muss in jedem Einzelfalle wohlwollend erarbeitet und entschieden werden. Und da freuen sich die Entscheider eben über belastbare Fakten. Was nicht belegt wird, das bekommt man nicht. Genau wie beim Finanzamt ;) . Das Gesetz regelt eben nur das „Ob“ und nicht das „Wie“.
Womit wir wieder zurück beim Thema dieses Thread wären …
Freundliche Grüße
von
Norbert_S.
AnneF
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Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#21

Beitrag von AnneF »

danke für euer hilfen per pn! hat mir sehr weitergeholfen
GastAnneF

Re: Nachteilsausgleich Berufsschule bei Prüfungen (BW)

#22

Beitrag von GastAnneF »

es gibt Neuigkeiten aus einer ganz anderen Richtung: ab Herbst werde ich auf die Berufsschule in Essen gehen. 6 Wochen Internat passen mir noch nicht so ganz, aber an der "normalen" Schule war und ist es absolut nicht mehr tragbar gewesen... Ich freue mich so sehr, dass es geklappt hat mit Essen! Ich war dort 2 Tage zum schnuppern, es ist ganz anders im Unterricht.
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