BAHA 100 Hörgerät verkaufen Illegal?

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Humen
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BAHA 100 Hörgerät verkaufen Illegal?

#1

Beitrag von Humen »

Hallo,

ich habe hier von meiner 3,5 Jahre alten Tochter seit 2 Jahren ein BAHA 100 von Cochelar für 6000€ im Schrank rumliegen.Sie hat es kurz mit Stirnband betragen und nicht akzeptiert.Jetzt wird sie eine Operation erhalten und bekommt ein Alpha 2 Hörgerät.Was macht man mit so einem teuren Gerät was im neuwertigem Zustand ist?Nachfrage bei Cochlear das sie die nicht zurücknehmen und Hörgeräteakkustiger meinte damit kann man sich viel Ärger einhandeln aber wieso eigentlich?
Das Gerät wurde an einem Stirnband benutzt und muss nur für eine andere Person eingstellt werden.Da es privat bezahlt wurde sehe ich einen Spende an meine Hörakkustiker der das Gerät als Ersatzgerät für andere benutzen würde nicht so richtig ein.Trotzdem würde ich es natürlich günstiger verkaufen an jemanden der es wirklich braucht und nötig hat.

Gruß
Höregern

Re: BAHA 100 Hörgerät verkaufen Illegal?

#2

Beitrag von Höregern »

Hallo Humen,
bei dem Gerät handelt es sich um ein Medizinprodukt, unterliegt also dem MPG § 13 und der Gefahrenklasse III (inaktive Implantate). Es darf nicht ohne fachgerechte Aufbereitung durch den Hersteller an eine andere Person weitergegeben werden, bzw. getragen werden. Ob und wie getragen spielt da keine Rolle. Wir haben hier in der Klinik in der Phoniatrie einige BAHA-Geräte zum testen, aber wir benutzen diese nicht mehr, sondern nur zum zeigen bei unseren Patienten, die ohne dies sich immer für das Ponto aus verschiedenen Gründen entscheiden. Auch trage zwei knochenverankerte Hörsysteme (Ponto von Oticon), und vorher BAHA, die ich auch noch im Schrank liegen habe. Das Cochlear das Gerät nicht zurück nimmt versteht sich, denn du bist ja nicht der Vertragspartner, und der Akustiker wird wissen wie Cochlear reagiert. Der Akustiker DARF das Gerät nicht als Ersatzgerät aus diesen Gründen verwenden.
Hast du es wirklich privat bezahlt? Unüblich, da diese Systeme von den KK gerade bei Kindern zu 100% bezahlt werden. Ist es ein durch die Krankenkasse zu 100%übernommenes Gerät, wird es kompliziert. Dann muss man sich noch bei der KK erkundigen, ob es in den Gesch.-Bedingungen ein Gerät ist, welches dir zum Gebrauch überlassen wurde, aber de jure der Krankenkasse gehört, auch das gibt es. Dann gibt es auch dort ein Veräußerungsverbot, da die Seriennummern bei den KK auch bekannt sind. Auf Grund dieser Nummer weiß auch der Hersteller, wer das Gerät bekommen hat. Also alles kompliziert.
Bei Fragen gern zu mir, bin mal wieder durch meine Patienten im Thema.
LG
Gabi
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