Habe ich Anspruch auf erhöhten Festbetrag für Hörhilfe?

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Colonel
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Habe ich Anspruch auf erhöhten Festbetrag für Hörhilfe?

#1

Beitrag von Colonel »

Hallo.

So langsam werde ich, nach vielem Einlesen, schlauer was die ganze Thematik in Bezug auf Hörhilfen angeht und ärger mich, das ich mich schon für bestimmte Geräte entschieden habe.

Ich habe mich mittlerweile für die Phonak Audèo Q30 entschieden und auch schon die Sachen bei meinem Akustiker unterschrieben.
Nun habe ich hier grade den Hörverlustrechner gefunden und mit dem Audiogramm vom HNO Arzt - das vom Akustiker habe ich leider nicht zur Hand - festgestellt, das ich auf dem linken Ohr an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besitze.
Der Akustiker hat in der Rechnung der Geräte aber nur den normalen Festbetrag der KK berücksichtigt. Müsste es dann nicht sogar der eröhte Festbetrag sein? Wenigstens für das linke Ohr?

Ich weiß ich habe schon Unterschrift geleistet, aber kann man da vlt noch was machen im Nachhinein?
schlaumeier
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Re: Habe ich Anspruch auf erhöhten Festbetrag für Hörhilfe?

#2

Beitrag von schlaumeier »

Hallo Colonel,
der HNO hätte im Gutachten/Rezept erläutern müssen, dass Du aufgrund Deiner, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit/links, die erforderlichen HG benötigst.
Dein Akustikerwusste das wahrscheinlich nicht. Meine Akustikern war gut informiert, so dass ich meinem HNO-Arzt die Infos mitteilete, (oft wissen HNO-Ärzte das nicht, was erfordlich ist, damit die KK die volle Kosten übernehmen. Meine KK hat die kompletten Kosten übernommen. Ob das im Nachhinein noch möglich ist, würde ich mit Deiner zuständigen KK, als auch Akustiker klären und gegebenfalls ein neues Gutachten des HNO nachreichen.
LG
schlaumeier
Wochenende

Re: Habe ich Anspruch auf erhöhten Festbetrag für Hörhilfe?

#3

Beitrag von Wochenende »

Hallo Colonel,

die Krankenkassen zahlen den höheren Satz nur, wenn BEIDE Ohren den WHO 4-Kriterien entsprechen! Sollte dies nur auf einer Seite der Fall sein, schaust Du kostenmäßig leider in die Röhre. Das sollte auch Dein Akustiker wissen. Eine "einseitige" Lösung gibt es nicht. Insofern hat Dein Akustiker, zumindest nach dem, was hier bekannt ist, richtig abgerechnet!

VG
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