01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Vereinzelt habe ich gelesen, dass es ab dem 01.11.2013 angeblich höhere Zuschüsse geben soll. Weiß jemand ob, dafür der Kauf oder die Verordnung nach dem Stichtag liegen muss?
Schwerhörige Versicherte ab 18 Jahren bekommen dann 784,94 Euro von ihrer Krankenkasse statt 421,28 Euro.
http://www.test.de/Gesetzliche-Krankenv ... 4589931-0/
Schwerhörige Versicherte ab 18 Jahren bekommen dann 784,94 Euro von ihrer Krankenkasse statt 421,28 Euro.
http://www.test.de/Gesetzliche-Krankenv ... 4589931-0/
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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Ja - auf jeden Fall.
Ich bin auch am Probieren, warte aber mit dem Kauf bis
nach dem 1.11.2013!
Grüsse
Eve
Ich bin auch am Probieren, warte aber mit dem Kauf bis
nach dem 1.11.2013!
Grüsse
Eve
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo,
erst einmal abwarten, was zum Schluß in den Kassenverträgen drin steht. Diese sind dann maßgebend.
Gruß
ein mitschreibender Gast
erst einmal abwarten, was zum Schluß in den Kassenverträgen drin steht. Diese sind dann maßgebend.
Gruß
ein mitschreibender Gast
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Die Kassenverträge stehen dann aber im November fest?
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Wenn es denn tatsächlcih so kommt, dann muss sicher beides nach dem Stichtag liegen, d.h. sowohl die Verordnung als auch der Kauf.Smök hat geschrieben:Vereinzelt habe ich gelesen, dass es ab dem 01.11.2013 angeblich höhere Zuschüsse geben soll. Weiß jemand ob, dafür der Kauf oder die Verordnung nach dem Stichtag liegen muss?
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Ja - das mit der Verordnung interessiert mich auch!
Gruss Eve
Gruss Eve
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Also: Die Verträge zwischen der Innung der Hörgeräteakustiker und den Kassen sind noch nicht abschließend unter Dach und Fach - es ist aber stark anzunehmen, dass dies bis zum 1.November geschieht. Der Zuzahlungsbetrag der Krankenkassen wird bei höchstens 733,59€ fürs erste Hörgerät und 586,87€ fürs 2. (bei binauraler Versorgung) betragen. Das ist der Höchstbetrag den die Krankenkassen bezahlen dürfen - was letztendlich wirklich bezahlt wird, hängt nun vom Verhandlungsgeschick der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker ab.
Entscheidend ist übrigens das Empfangsdatum der Hörgeräte - also bei Versorgungen ohne Arzt das Datum der Empfangsbestätigung des Krankenkassenformulars und bei Versorgungen mit Arzt - das Hörgeräteabnahmedatum in der Verordnung (Muster 15).
Ich hoffe geholfen zu haben!
Gruß
Tom
Entscheidend ist übrigens das Empfangsdatum der Hörgeräte - also bei Versorgungen ohne Arzt das Datum der Empfangsbestätigung des Krankenkassenformulars und bei Versorgungen mit Arzt - das Hörgeräteabnahmedatum in der Verordnung (Muster 15).
Ich hoffe geholfen zu haben!
Gruß
Tom
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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Danke Tom für die Info!
Hilft mir schon sehr!
Grüsse Eve
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Grüsse Eve
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo,
wer schreibt denn den Kassen vor, wievile sie bezahlen dürfen für Hörgeräte?
Gruß
Alfred
wer schreibt denn den Kassen vor, wievile sie bezahlen dürfen für Hörgeräte?
Gruß
Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo Alfred,
ich vermute es kommt vonGKV -Spitzenverband.
Vielleicht wissen die Akustiker oder die Mitglieder hier in Forum mehr und können vielleicht dir eine Antwort geben.
hier sind die Links.
http://www.gkv -spitzenverband.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/GKV -Spitzenverband
lg smallhexi
ich vermute es kommt von
Vielleicht wissen die Akustiker oder die Mitglieder hier in Forum mehr und können vielleicht dir eine Antwort geben.
hier sind die Links.
http://www.
http://de.wikipedia.org/wiki/
lg smallhexi
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
links: +/- 80 dB versorgt mit GN ReSound Enzo 3D 5
rechts: gehörlos
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rechts: gehörlos
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Der Gesetzgeber hat die Festbeträge für die Hörgeräteversorgung von leicht- bis hochgradig Schwerhörigen neu festgesetzt.
Die neuen Vertragspreise stehen also fest. Genauso die technischen Mindestanforderungen: Volldigitale Signalverarbeitung, 4 Kanäle, Störgeräuschunterdrückung, Rückkopplungsunterdrückung und 3 Hörprogramme.
Aktuell wird an den einzelnen Verträgen der jeweiligen Krankenkassen und der BIHA gearbeitet. Jeder Hörgeräteakustiker kann dann nach dem BIHA-Vertrag abrechnen.
Falls bis 01.11.2013 die Verträge noch nicht fertig sind, muss dieHG -Versorgung bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Dann gilt trotzdem der gesetzlich festgelegte neue Festbetrag und die oben genannte Ausstattung des HG.
Ich gehe aber stark davon aus, dass die Verträge bis zum 01.11.2013 fertig sind. Denn die Krankenkassen scheuen den irren Aufwand, jede Hörgeräteversorgung einzeln und umständlich genehmigen zu müssen.
Die neuen Vertragspreise stehen also fest. Genauso die technischen Mindestanforderungen: Volldigitale Signalverarbeitung, 4 Kanäle, Störgeräuschunterdrückung, Rückkopplungsunterdrückung und 3 Hörprogramme.
Aktuell wird an den einzelnen Verträgen der jeweiligen Krankenkassen und der BIHA gearbeitet. Jeder Hörgeräteakustiker kann dann nach dem BIHA-Vertrag abrechnen.
Falls bis 01.11.2013 die Verträge noch nicht fertig sind, muss die
Ich gehe aber stark davon aus, dass die Verträge bis zum 01.11.2013 fertig sind. Denn die Krankenkassen scheuen den irren Aufwand, jede Hörgeräteversorgung einzeln und umständlich genehmigen zu müssen.
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo Janni0688,
ich gebe Ihnen in allen Punkten recht nur nicht, dass der ausgehandelte gesetzliche Maximalbetrag von 733,86 € (ohne 7% Mwst.)
automatisch der Vertragspreis ist den der Hörgeschädigte bei einer Versorgung zwangsläufig ab 01.11.2013 bekommt.
Dazu lesen sie bitte unter http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... ements.jsp
die Pressemitteilung vom 23.07.2013 des Spitzenverbandes der Krankenkassen:
Dort steht:
Pro Jahr werden grob geschätzt mehr als 500.000 Versicherte mit Hörhilfen versorgt. Durch die Erhöhung des Festbetrages und der zusätzlichen Finanzierung der Nachsorge können sich die jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hörhilfen auf knapp eine Milliarde Euro erhöhen. Da es sein kann, dass einzelne Krankenkassen in direkten Verhandlungen mit den Herstellern günstigere Preise vereinbaren, lassen sich die Ausgaben nicht ganz exakt beziffern.
Wir sind jetzt in der Phase, dass bereits verschiedene Vertragsteilnehmer, darunter natürlich auch u. vor allem die BIHA an die verschiedenen Krankenkassen herangetreten sind, aber eben auch große Akustikerketten um entsprechende Verträge zu ihren Gunsten aushandeln.
Ich würde mir natürlich wünschen, dass es bei dem genannten Höchstbetrag bleibt, aber man munkelt in der Branche, dass es schon Angebote geben soll, die darunter liegen.
Und vergessen sie nicht, wie es beim letzten Mal war - ich erinnere nur daran, dass nicht jeder Kassenverband dasselbe bezahlt hat und manche sich einen nicht unerheblichen Rabatt eingeräumt haben u. dann eben auch unter dem bis heute noch geltenden gesetzlichen Höchstbetrag von 421,78 € geblieben sind.
Gruß
Tom
ich gebe Ihnen in allen Punkten recht nur nicht, dass der ausgehandelte gesetzliche Maximalbetrag von 733,86 € (ohne 7% Mwst.)
automatisch der Vertragspreis ist den der Hörgeschädigte bei einer Versorgung zwangsläufig ab 01.11.2013 bekommt.
Dazu lesen sie bitte unter http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... ements.jsp
die Pressemitteilung vom 23.07.2013 des Spitzenverbandes der Krankenkassen:
Dort steht:
Pro Jahr werden grob geschätzt mehr als 500.000 Versicherte mit Hörhilfen versorgt. Durch die Erhöhung des Festbetrages und der zusätzlichen Finanzierung der Nachsorge können sich die jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hörhilfen auf knapp eine Milliarde Euro erhöhen. Da es sein kann, dass einzelne Krankenkassen in direkten Verhandlungen mit den Herstellern günstigere Preise vereinbaren, lassen sich die Ausgaben nicht ganz exakt beziffern.
Wir sind jetzt in der Phase, dass bereits verschiedene Vertragsteilnehmer, darunter natürlich auch u. vor allem die BIHA an die verschiedenen Krankenkassen herangetreten sind, aber eben auch große Akustikerketten um entsprechende Verträge zu ihren Gunsten aushandeln.
Ich würde mir natürlich wünschen, dass es bei dem genannten Höchstbetrag bleibt, aber man munkelt in der Branche, dass es schon Angebote geben soll, die darunter liegen.
Und vergessen sie nicht, wie es beim letzten Mal war - ich erinnere nur daran, dass nicht jeder Kassenverband dasselbe bezahlt hat und manche sich einen nicht unerheblichen Rabatt eingeräumt haben u. dann eben auch unter dem bis heute noch geltenden gesetzlichen Höchstbetrag von 421,78 € geblieben sind.
Gruß
Tom
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo,
anscheinend wurde der neue Vertrag abgeschlossen. Ich habe eine Information der Verbraucherzentrale NRW im Internet gefunden:
http://www.vz-nrw.de/digitale-hoergeraete
Viele Grüße
Arndie
anscheinend wurde der neue Vertrag abgeschlossen. Ich habe eine Information der Verbraucherzentrale NRW im Internet gefunden:
http://www.vz-nrw.de/digitale-hoergeraete
Viele Grüße
Arndie
Mittelgradige Alterschwerhörigkeit beidseitig
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Gerade habe ich bei "meiner" Krankenkasse, der TK, wegen der neuen Festbeträge ab 1.11.2013 nachgefragt.
Ich habe folgende Auskunft erhalten:
1. Gerät: 784,94€
2. Gerät: 627,95€
Meine Verordnung von Juli 2013 soll auch noch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Grüße
Barni
Ich habe folgende Auskunft erhalten:
1. Gerät: 784,94€
2. Gerät: 627,95€
Meine Verordnung von Juli 2013 soll auch noch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Grüße
Barni
Beidseitige mittelgradige Hochtonschwerhörigkeit & Tinnitus
"Versorgt" durch Phonak Audeo Q50 mit Ex-Hörern (xs) und offenen Schirmchen
"Versorgt" durch Phonak Audeo Q50 mit Ex-Hörern (xs) und offenen Schirmchen
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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Von meiner KK habe ich den Betrag von
721,00 Euro pro Gerät gesagt bekommen.
Also für 2 Geräte 1.442,00 Euro!
Allerdings muss man dokumentieren, dass man 2-3Kassengeräte getestet hat.
Auch muss man den BKK-Vertrag beachten.
Der Akustiker müsste das wissen.
:}
721,00 Euro pro Gerät gesagt bekommen.
Also für 2 Geräte 1.442,00 Euro!
Allerdings muss man dokumentieren, dass man 2-3
Auch muss man den BKK-Vertrag beachten.
Der Akustiker müsste das wissen.
:}
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo Eve,
deine Rechnung stimmt nicht ganz. Es werden 20% für das 2. Gerät abgezogen. Bleiben somit 1.297,80€ abzügl ggf. gesetzl. Zuzahlung 20€ vom Versicherten zu zahlen!
Wenn du mit der Kasse gesprochen hast, müßten die das wissen
.
Aber Sticheleien helfen hier nicht weiter.........
Abgesehen davon, je nach Zeitpunkt der Nachfrage wußte der eine oder andere wirklich noch keine Einzelheiten aus dem Vertrag.
Der BKK-Vertrag sollte inzwischen jedem Akustiker und Krankenkassenmitarbeiter bekannt sein. Weiter Details, wie die Ausprobe eines!!! zuzahlungsfreien Gerätes, kann man ebenfalls mit den oben genannten Personen besprechen.
Im November sind wir alle schlauer......
deine Rechnung stimmt nicht ganz. Es werden 20% für das 2. Gerät abgezogen. Bleiben somit 1.297,80€ abzügl ggf. gesetzl. Zuzahlung 20€ vom Versicherten zu zahlen!
Wenn du mit der Kasse gesprochen hast, müßten die das wissen

Aber Sticheleien helfen hier nicht weiter.........
Abgesehen davon, je nach Zeitpunkt der Nachfrage wußte der eine oder andere wirklich noch keine Einzelheiten aus dem Vertrag.
Der BKK-Vertrag sollte inzwischen jedem Akustiker und Krankenkassenmitarbeiter bekannt sein. Weiter Details, wie die Ausprobe eines!!! zuzahlungsfreien Gerätes, kann man ebenfalls mit den oben genannten Personen besprechen.
Im November sind wir alle schlauer......
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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo Winterzeit,
ich habe an dem Tag des Posts morgens mit meiner BKK gesprochen.
Aber gut, man wird sehen!
Wie meinst Du das mit dem Besprechen der genannten Personen zu dem Thema:
"Weiter Details, wie die Ausprobe eines!!! zuzahlungsfreien Gerätes, kann man ebenfalls mit den oben genannten Personen besprechen."
ich habe an dem Tag des Posts morgens mit meiner BKK gesprochen.
Aber gut, man wird sehen!
Wie meinst Du das mit dem Besprechen der genannten Personen zu dem Thema:
"Weiter Details, wie die Ausprobe eines!!! zuzahlungsfreien Gerätes, kann man ebenfalls mit den oben genannten Personen besprechen."
Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo Eve,
damit meinte ich, daß man sich am besten mit verschiedenen Personen/Gruppen unterhält bzw. Informationen sammelt. Sowohl Akustiker, als auch Krankenkasen sagen einem ggf nur, was sie gern aus dem neuen Vertrag weitergeben wollen. Das kann (muß aber nicht!) je nach Gesprächspartner sehr einseitig sein. Auch ändert sich die Vertragslage scheinbar sehr schnell zur Zeit.
Meines Wissens ist die Ausprobe verschiedener (somit mehrerer)Kassengeräte nicht zwingend vorgeschrieben (was aber nicht bedeuten soll, daß es nicht je nach Fall durchaus sinnvoll ist). Bei der BKK ist, soweit ich weiß, 1 Kassengerät vorgeschrieben.
So oder so glaube ich aber nicht, daß die Qualität der Anpassungen besser wird. Ich denke, das Mehr an Geld zieht nur mehr schnelle Geschäftemacher wie Motten ans Licht.
Ich hoffe, das war hilfreich
.
damit meinte ich, daß man sich am besten mit verschiedenen Personen/Gruppen unterhält bzw. Informationen sammelt. Sowohl Akustiker, als auch Krankenkasen sagen einem ggf nur, was sie gern aus dem neuen Vertrag weitergeben wollen. Das kann (muß aber nicht!) je nach Gesprächspartner sehr einseitig sein. Auch ändert sich die Vertragslage scheinbar sehr schnell zur Zeit.
Meines Wissens ist die Ausprobe verschiedener (somit mehrerer)
So oder so glaube ich aber nicht, daß die Qualität der Anpassungen besser wird. Ich denke, das Mehr an Geld zieht nur mehr schnelle Geschäftemacher wie Motten ans Licht.
Ich hoffe, das war hilfreich

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Re: 01.11.2013 - höheren Zuschuss für Hörgeräte?
Hallo,
mir liegt ein Angebot meines Hörgeräteakustikers vor. Für zwei Geräte einschl. Hörschlauchsystem und Reparaturpauschale kommt er auf einen Betrag von 1873,47 €, von dem ich den gesetzlichen Eigenanteil von 20 € zahlen muss. Die 30 Batterien , die es vor dem 1.11.13 dazu gab, sind im Festbetrag nicht mehr enthalten.
Ich bin bei einer Ersatzkasse versichert.
Viele Grüße
Arndie
mir liegt ein Angebot meines Hörgeräteakustikers vor. Für zwei Geräte einschl. Hörschlauchsystem und Reparaturpauschale kommt er auf einen Betrag von 1873,47 €, von dem ich den gesetzlichen Eigenanteil von 20 € zahlen muss. Die 30 Batterien , die es vor dem 1.11.13 dazu gab, sind im Festbetrag nicht mehr enthalten.
Ich bin bei einer Ersatzkasse versichert.
Viele Grüße
Arndie
Mittelgradige Alterschwerhörigkeit beidseitig