rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

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Reisender

rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#1

Beitrag von Reisender »

Ich habe einen Brief erhalten in dem durch Hausbesuch!! geprüft werden soll ob ich rechtliche Betreuung benötige. Es wird 2 Tage vorher per Brief gesagt dass ein Arzt zu angegebener Uhrzeit in die Wohnung kommt.
Weitere Angaben stehen nicht da.
Vor einiger Zeit hatte ich durch nicht reagieren des Vermieters zwei Polizisten in der Wohnung die ich kaum verstanden habe und die gefragt haben ob ich in Betreuung wäre.

Ich habe um die Zeit einen Termin mit Anwesenheitspflicht und möchte auch keinen in meiner Wohnung haben.
Reisender

Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#2

Beitrag von Reisender »

Was mache ich jetzt?
Für einen Anwalt suchen ist Zeit zu kurz

Ich habe da wirklich keine Zeit.
Muss man jemand ohne Durchsuchungsbefehl in die Wohnung lassen oder haben die das automatisch?
hilde_tuchel
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#3

Beitrag von hilde_tuchel »

Hallo, Reisender, vielleicht befindet sich in deiner Nähe ein Sozialdienst für Hörgeschädigte, der könnte evtl. auf die Schnelle einen Dolmetscher zur Verfügung stellen oder falls der Berater selbst gebärden kann, vielleicht springt der auch ein?
Du brauchst aber nicht einfach fremde Leute ins Haus lassen, die du nicht verstehen kannst und die nur ermitteln wollen, ob du einen Betreuer brauchst. Hast du keinen Fmilienangehörigen, der dich unterstützen könnte? Da könnten für dich erhebliche Nachteile entstehen, wenn ahnungslose Leute dich für ein paar Minuten testen wollen. Schreib den Leuten, daß du nicht einverstanden bist, daß die plötzlich vor der Tür stehen und ein falsches Urteil über dich bilden.
Schreib denen auch, daß du bemüht bist, einen Dolmetscher zu beschaffen und einen anderen Termin haben willst. Ein gehörloser Mensch ist doch kein Pflegefall!

Viel Glück!
Gruß HiLde
Momo
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#4

Beitrag von Momo »

.... gelöscht...
Zuletzt geändert von Momo am 6. Nov 2013, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Uli R.
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#5

Beitrag von Uli R. »

Gustl M. lässt grüßen.
Zuletzt geändert von Uli R. am 6. Nov 2013, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
franzi
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#6

Beitrag von franzi »

@Momo

Ich denke das der Vermieter dachte dem Mieter ist was passiert. Da der Vermieter auch nicht einfach in eine Wohnung rein darf, rief er die Polizei und somit hatte Reisender die Polizei im Haus.
Ist jetzt nur eine Vermutung aber so könnte es zustanden gekommen sein.

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Momo
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#7

Beitrag von Momo »

Uli R. hat geschrieben:Gustl M. lässt grüßen.
Wer?
Was willst du uns damit sagen, Uli?

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Karin
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#8

Beitrag von Karin »

Bereite dir einen Zettel vor. Auf dem steht: wenn Sie mit mir kommunizieren möchten, bringen Sie bitte einen Gebärdensprachdolmetscher mit, da ich gehörlos bin.
Auf eine schriftliche Verständigung dürfen Sie mich nicht verweisen.

Dann kannst du denen eine Liste mit Adressen von Dolmetschern in die Hand drücken und "Tschüss" sagen! :-)

In der Regel sind solche Leute von irgendjemandem beauftragt worden, der gesagt haben muss, dass du nicht allein zurecht kommst.
Eine Betreuung kannst du natürlich auch ablehnen. Besonders, wenn du Erspartes hast und selbst bezahlen müsstest.
Solltest du heftige Probleme in deinem Leben haben, ist aber ein Betreuer nicht dein Feind, sondern eher ein Helfer.

Uli - bei der Sache (Gustl M.) lag es ganz anders.

LG
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Uli R.
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#9

Beitrag von Uli R. »

Karin, das ist richtig was du schreibst. Mir geht es dabei um die Behördenwillkür.
Zuletzt geändert von Uli R. am 6. Nov 2013, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
fast-foot
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#10

Beitrag von fast-foot »

Grundsätzlich muss meines Wissens, damit eine Person das Recht erhält, entgegen den Willen des Mieters seine Wohnung zu betreten, entweder ein Notfall vorliegen oder ein Gerichtsbeschluss oder eine richterliche Verfügung o.ä. (bspw. kann man Hartz-IV-Beamten oder andere Personen, welche die Wohnung betreten möchten (zwecks irgendwelcher Abklärungen), gleich wieder weg schicken (am besten noch mit einer vorgedruckten rechtlichen Belehrung)), sofern die erwähnten Bedingungen nicht gegeben sind.

Genau weiss ich es allerdings nicht; deshalb würde ich mich beraten lassen (oder im Internet schlau machen).

Vielleicht (für alle Fälle) noch ein Schreiben vorbereiten, in welchem die Person bestätigt, entgegen Deinen Willen die Wohnung betreten zu dürfen (und dies auch zu tun) und das Betreten der Wohnung durch die Person fotografisch dokumentieren (wenn die betreffende Person etwas dagegen hat, ist bestimmt etwas faul).

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 6. Nov 2013, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
fast-foot
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#11

Beitrag von fast-foot »

Es wird 2 Tage vorher per Brief gesagt dass ein Arzt zu angegebener Uhrzeit in die Wohnung kommt.
Hier muss also entweder ein triftiger Grund vorliegen, oder die Sache ist nicht rechtens (ist nur meine Einschätzung).
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Sabine
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Re: rechtliche Betreuung wegen Taubheit möglich?

#12

Beitrag von Sabine »

Hallo,

also, Dinge gibt's ... da muss ja die Kommunikation ordentlich schiefgelaufen sein, dass gleich so eine Meldung gemacht wird, ohne erstmal die Lage genauer zu prüfen? Kann leider dazu nichts sagen, hoffe aber für Dich, dass sich die Angelegenheit schnell klären wird.

Nur noch kurz zu der Aussage: Ein gehörloser Mensch ist doch kein Pflegefall.

Das stimmt natürlich. Aber selbst ein Mensch, der in höchstem Maß auf Pflege angewiesen ist (und das kann Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung sein *g*), braucht nicht automatisch einen Betreuer. Das läuft leider in den Köpfen einiger Menschen sehr verkehrt.
Habe gerade mit einem Freund (eben PS3 mit Härtefall) zusammen desssen Betreuung aufheben lassen.

Reisender, lass Dich da bloß in nichts reinzerren.

Viele Grüße,
Sabine
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