Habe nach meinen
-OP einen Verschlimmerungsantrag auf Merkmal GL gestellt, welcher vom Versorgungsamt abgelehnt wurde.
Auch der Widerspruch war negativ, so saß ich jetzt vor dem Sozialgericht klage. Dort wurde ein Test angefordert, der die 100 % Taubheit bestätigte und kein Sprachtest möglich war.
Trotzdem lehnt das Gericht die Klage ab.
Wer von euch hat da Erfolg gehabt und gibt es dazu Gerichtsurteile die dann pro Merkmal GL entschieden wurden ?