GdB bei CI-Versorgung?

us66
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#26

Beitrag von us66 »

Uli R. hat geschrieben:Das Gericht hat für mich nachvollziehbar argumentiert.
Für eine Taubheit stehen 80% zu. Die restlichen 20% gibt es weil Kinder mit diesem starken Hörschaden in der Regel nicht gut in die Sprache kommen. Das ist bei implantierten Kindern meistens nicht mehr der Fall. Die Person um die es geht wurde schon recht früh bds. implantiert und ist gut in die Sprache gekommen. Lediglich bei genauem Hinhören konnte der Gutachter einen kleinen Sprachfehler feststellen und hat einen GdB von 90 ausgesprochen. Man sollte hier nicht den 10% nachtrauern sondern man sollte sich darüber freuen, dass es dank CI zu einem guten Spracherwerb kommen konnte.
Hallo liebe Mitstreiter, erstmal Frohes Neues Jahr und vielen, vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Heute habe ich mir das Ganze in Ruhe durchgelesen. Mit klarem Kopf nach der Weihnachtszeit ;-)

Das was Uli geschrieben hatte, fand ich ziemlich korrekt.

Es ist ja in der Tat so, dass beidseitige Taubheit "nur" einen GdB von 80 % bringt.

In der alten VersMedV stand noch nicht "in der Regel", dies machte die Sache leichter. Nun:

"angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)"

"In der Regel" bedeutet immer: Ausnahmen/Abweichungen sind möglich.

Ich kann ja doch froh sein, dass mein Sprechen bzw. mein Spracherwerb sich gut entwickelt hat. Auch wenn mich noch keiner beim einfachen Nachnamen versteht. Trotzdem ist eine Kommunikation zwischen 2 Personen gut möglich. Trotzdem bin ich genügend in der Lage, Texte zu verfassen. Ich kann auch etwas telefonieren.

Ich habe viel Kontakt mit der Gehörlosenwelt und von daher weiß ich, welche Vorteile ich gegenüber Gehörlose habe. Es ist recht unschön, ihnen gegenüber sich mit "100 %" zu "prahlen".

Die Neuprüfung des Versorgungsamtes kam zustande, weil ich nach einem Plastikausweis anfragte :-/ Ich mochte nicht den auffällig großen grünen(/orangen) Lappen vorzeigen. Dabei hatte der Ausweis noch die Gültigkeit bis Mitte 2017, sogar noch ein Verlängerungsfeld :-/ Naja, selbst Schuld :-/

Ich habe ehrlich angegeben, dass ich seit CI keinen Tinnitus habe (spielte vielleicht auch eine Rolle bei der letzten Anpassung in 2007 von 50 auf 100 %).
Das Versorgungsamt hat meinen Reha-Bericht erhalten. Die Reha-Anstalt berichtet ja auch so gerne positiv über ihren Maßnahmen-Erfolg wie auch die Sprachverbesserung durch CI. Ja, ich habe mein Sprechen auch wieder mehr unter Kontrolle. Die Aussprache hatte durch die Hörverschlechterung gelitten. Trotzdem habe ich immer mit Sprachfehler zu tun. Und die vielen neuen verenglischten Wörter machen es nicht leichter.

Dank CI ist mein Hören wieder hergestellt. Auch dafür muss ich dankbar sein.

Ich muss mich ja nicht mit Hörenden vergleichen. Ich werde auf Feiern mit Hörenden (Verwandten, Kollegen etc) nach wie vor nicht so happy sein. Drum werden meine Kontakte in der Gehörlosenwelt bleiben.
Und die Gebärdensprache macht einfach Spaß, ist entspannend und lebendig zugleich.

Appell an alle: Traut Euch mehr Gebärdensprache zu.
In Schwerhörigen/CI-Gruppen ist die Kommunikation für manche Betroffene laut, anstrengen. Sie sind schnell ermüdet, das muss nicht sein. Mit der Gebärdensprache kann man die Nächte durchmachen ;-) Und die Geräte können auch mal ruhig abgelegt sein, wenn die Ohren rot sind ;-)

Und Vorsicht mit Widerspruch/Widerstand:
mir erzählte jemand, dass der Betroffene nach dem Widerspruchsverfahren noch weiter schlechter eingestuft wurde.
Den Stress erspare ich mir doch lieber, weil es keine feste Grundlage gibt, auf "100 %" zu bestehen. Es heiß in VersMedV: "sonst je nach Sprachstörung".

Nun Fazit bei mir: unbefristet 90 %, RF und GL
Nur bei der Steuererklärung habe ich den Nachteil mit 90 statt 100 %, oder?

Es grüßt Euch herzlich
us66
Uli R.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#27

Beitrag von Uli R. »

us66, mit dieser Einstellung kommst du besser durchs Leben.
us66
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#28

Beitrag von us66 »

Hallo Uli danke

:angel: :angel: :angel:
shreky
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#29

Beitrag von shreky »

hallo bin neu hier :lol: habe Jet zwei ci s gerade dabei verschlimeung zu beantragen für schwerbehindrung ausweis bis jez habe ich 70 Prozent soll antragstellen auf 100 pluswertmarke
Momo
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#30

Beitrag von Momo »

Hallo

als Erwachsener nachträglich GdB 100 zu bekommen wird schwieirig.
Im Übrigen ist der GdB unabhängig von der Versorgung mit Hörhilfen, d.h. wenn dir GdB 100 zustehen würde, wäre das auch vor der OP so gewesen- es sei denn dein Hörvermögen war vorher wesentlich besser als jetzt.

Interessant wäre also, ob neben dem HV (beidseitige Taubheit?) noch eine schwere Sprachstörung vorliegt. Wenn nicht wird es wahrscheinlich maximal GdB 80 wegen Taubheit und Mz RF und GL.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
pascal2
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#31

Beitrag von pascal2 »

Das ist alles wirklich sehr merkwürdig hier.
ich habe sofort auf Antrag nach der letzten CI OP GDB 100 bekommen.
Ich bin spätertaubt, Ü50.
Da das Versorgungsamt im Schreiben formulierte, daß das wegen beidseitiger Taubheit sei, habe ich widersprochen und gebeten, daß sie auch noch meinen Tinnitus und die Begleiterscheinungen in den Text reinnehmen.
Dem wurde sofort entsprochen und ich bekam wenige Tage später den abgeänderten Text.

Was ich vermute, wurde bei Euch vielleicht Restgehör erhalten ?
Vielleicht ist das der Grund, warum es weniger GDB gibt oder gar eine Rückstufung.
Bei mir hat es sich nicht gelohnt etwas zu erhalten, weil ich progredient bin, äh war. :}
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
tschilly
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#32

Beitrag von tschilly »

Hallo,

ich habe auch 100 GdB und kämpfe grad noch um die Merkzeichen.
Die 100 haben sie mir komischerweise sofort gegeben....wieso da Böblingen immer so ewig dran rumgemacht hat, weiß ich nicht.
Hier in Tu. ist es direkt durchgegangen und sogar der Chef vom Versorgungsamt hat mit mir zusammen den Widerspruch geschrieben, als ich bei denen vorbei bin und die Akten einsehen wollte.
Er holte die Akte und schaute sie mit mir durch und er meinte nur, dass er, wenn es nach ihm ginge, mir die Merkzeichen direkt geben würde und dass seine Mitarbeiter da nicht wirklich viel Ahnung haben, da ich in Tu. die einzigste mit CI bin....von zwei Kindern in der JPH-Schule (Kindergarten/für Beeinträchtigte) mal abgesehen und die Kinder ja eh ohne Probleme die Merkzeichen und die 100% direkt bekommen.

Joah....mal schauen.
Bekam ja schon nach 3 Wochen den Brief, dass die mich auf 100% und RF hochgestuft haben.

Jetzt mal schauen, wie lange die den Widerspruch bearbeiten :-)

LG
Kim
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Momo
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#33

Beitrag von Momo »

Hallo Kim, hallo Pascal,

dann habt ihr beiden Glück gehabt, denn laut Vers. med. Grundsätzen gibt es für Späteratubte (d.h. erst nach dem 7. Lebensjahr) keinen GdB 100 bzw. nur dann, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen vorliegen.

Normalerweise bekommt man dann GdB 80 (90 oder 100 wenn schwere Sprachstörungen vorliegen) und die Mz RF und GL.

Nur Kinder, die vor dem 7. Lebensjahr ertaubt sind oder mind. an Taubheit grenzend sh sind bekommen einen GdB 100 ein Leben lang und Mz RF und GL.
Die Mz H, B, und G in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
fast-foot
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#34

Beitrag von fast-foot »

Das meiste, was Momo schreibt, ist ersichtlich aus den Versorgungsmedizinischen Grudsätzen, abrufbar hier (Stand 2008):

http://www.hae-server.de/files/Versorgu ... saetze.pdf
Versorgungsmedizinische Grundsätze hat geschrieben: Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.

Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verbunden, z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend höher bewertet werden.

5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100

später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100

sonst je nach Sprachstörung 80-90
Sofern sich nichts an den Bestimmungen geändert hat, ist klar, dass

1. ein CI rein gar nichts mit dem GdB zu tun hat und

2. eine beidseitige Taubheit alleine nur einen GdB von 80 zur Folge hat.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
tschilly
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#35

Beitrag von tschilly »

Hallo Momo,

bei mir kommen noch viele andere Erkrankungen sowie Behinderungen dazu.

Aber sonst hast Du wirklich Recht mit dem was Du geschrieben hast.

Lieben Gruß
Kim
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pascal2
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#36

Beitrag von pascal2 »

Bei mir sind es nur die Ohren.
Um ein Merkzeichen mußte ich noch nie großartig kämpfen, das gabs von ganz alleine dazu. GL und RF .
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
shreky
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#37

Beitrag von shreky »

guten morgen ihr lieben ---- ja mein restgehör war vor der zweiten op besser als jez öhmm logisch oder da durchci komplett taub ----laut amt stände mir 100 zu da gen defekt und begonnen vor 18 Lebensjahr nun und mit wert marke für bus und bahn stände jedem ab 50 Prozent zu --- das wird sich zeigen wenn bescheid da ist
Nina M.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#38

Beitrag von Nina M. »

Die Wertmarke bekommt man nicht ab GdB 50, sondern dann, wenn einem der orange-grüne Ausweis zusteht. Das ist meines Wissens ab GdB 80 der Fall.

Und wie schon geschrieben: GdB 100 gibt es nicht für Spätertaubung, sondern nur für Taubheit wenn zusätzlich eine schwere Sprachstörung vorliegt.
Nur Kinder die vor dem 7. (nicht 18.) Lebensjahr ertaubt sind, erhalten lebenslang GdB 100. Zudem muss man, wenn man das später beantragen, nachweisen können, dass die Taubheit bereits vor dem 7. Lebensjahr bestand.

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
shreky
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#39

Beitrag von shreky »

nun da sagt einem jeder was anderes der Sachbearbeiter gab mir diese info -- und mal ganz ehrlich wiso wird der Prozent satz so unterschiedlich verteilt ?? laut geseztbuch entweder vor dem 7 ten Lebensjahr oder dem 18 ten lebens jahr .. nun warten wir was kommt 80 Prozent kriege ich auf jeden fall das wissen wir
Nina M.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#40

Beitrag von Nina M. »

Da kann jeder sagen was er will, das was hier geschrieben wird ist die Rechtslage! Wenn du Glück hast und mehr bekommst, dann hast du Schwein gehabt, weil der Sachbearbeiter keine Ahnung hat. ;)
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#41

Beitrag von shreky »

nun ich kennne ne ander die ha auch 100 spätertaubt =)
muggel
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#42

Beitrag von muggel »

Hallo,

erst einmal: der orange-grüne Ausweis ist an diverse Merkzeichen gekoppelt und nicht an den GdB!
D.h. es gibt durchaus Personen mit einem GdB von 80, die keine Merkzeichen haben und daher keinen orange-grünen Ausweis besitzen.

Nur, weil andere Personen einen GdB von 100 haben, bedeutet es nicht automatisch, dass man dieses selbst auch bekommen muss.

Grüße,
Miriam
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Momo
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#43

Beitrag von Momo »

Danke Miriam,
nur weil jemand anderes GdB 100 hat, heißt das nicht dass alle CI Träger den auch bekommen.
Gültig sind die Vers. medizinischen Grundsätze. Dass diese nicht immer richtig bewertet werden ist Fakt, manchmal zum Vorteil des Antragstellers manchmal zum Nachteil.
Dort ist eben auch genau geregelt wann man welchen GdB bekommt (mind. an Taubheit grenzend sh vor dem 7. Lebensjahr --> GdB 100, später GdB 80 und Erhöhung nur wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen vorliegen). Einen GdB 100 als Erwachsener zu bekommen ist sehr schwer und deshalb ist es so wichtig, dass Eltern bei ihren Kindern genau drauf achten, dass der GdB richtig bestimmt wird!

Also nochmal es gilt eben nicht "gleiches Recht im Unrecht". Freut euch, wenn ihr einen GdB 100 bekommen habt, aber es lassen sich keine Ansprüche für andere daraus ableiten!

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
pascal2
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#44

Beitrag von pascal2 »

muggel hat geschrieben:Hallo,
erst einmal: der orange-grüne Ausweis ist an diverse Merkzeichen gekoppelt und nicht an den GdB!
D.h. es gibt durchaus Personen mit einem GdB von 80, die keine Merkzeichen haben und daher keinen orange-grünen Ausweis besitzen.
So war es bei mir, vor den CI OPs hatte ich GDB 80 RF und den grünen Ausweis.
Nach den CI OPs bekam ich GDB 100 unbefristet GL dazu und die Freifahrten.
Sprachstörungen habe ich keine.
Ich vermute schwer, daß es bei erhaltenen Hörresten eben keinen GDB 100 gibt.
Nach der Erstanpassung bekam ich auch in der Klinik im Hörlabor volle Dröhnung auf die Ohren geblasen um sicher zu gehen, daß ich auch wirklich taub bin.
Als ich nachfragte, warum der Test gemacht wird, sagte die Audiologin, das sei Vorschrift und würde auch mit dem GDB und dem Merkzeichen zusammenhängen.

Ich habe dann später auch sofort Protest in der Klinik eingelegt, als dann immer noch bei den Befunden "An Taubheit grenzend schwerhörig" stand.
Ich habe darauf bestanden daß "Taub" darin stehen muß, dem wurde dann auch entsprochen.
Aber da Freiburg 3 voneinander getrennte Datenbanken hat, muß man darauf achten, daß das in allen drei Datenbanken geändert wird.
Sonst landet der falsche Befund garantiert später wieder bei Behörde oder den anderen Ärzten.
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DPS
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#45

Beitrag von DPS »

Hallo.
Bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Hab zur GdB Einstufung schon ein bisschen gelesen aber kann es auf meinen Fall nicht komplett übertragen.
Mein Sohn (10) wurde mit 4 Jahren beidseitig mit Hörgeräten versorgt ( hochgradiger und mittelgradiger Hörverlust). Mit 9 Jahren deutliche Verschlechterung bds. Jetzt einseitig cochlea, auf der anderen Seite "High Power" Hörgerät bei hochgradigem Hörverlust.
Er hatte bislang GdB 50. Jetzt nach Cochleaimplantation hat man ihm weiterhin 50% plus RF zugestanden.
Das scheint mir so, als ob man uns als Leckerchen RF hinwirft in der Hoffnung dass wir Ruhe geben. Erstens ist der Befund nun hochgradig und quasi taub ohne Hörhilfen und zweitens kann er mit RF natürlich überhaupt nichts tun. Er zahlt ja eh keine GEZ Gebühren. Sprachentwicklung war damals mit 4 Jahren eigentlich gut. Leichte Sprachstörungen mit Logopädie. Allerdings hat er seit CI Ohrgeräusche die dazu führen dass er z.b. noch in unserem Bett schläft weil er aufgrund der Geräusche extreme Ängste entwickelt sobald es dunkel ist und er keine Hörhilfen trägt.
Was meint ihr bzgl der aktuellen Einstufung 50 + RF?
Bin geneigt einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.
LG und schon mal Danke für Rückmeldungen
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#46

Beitrag von rhae »

Hallo DPS,

für die Einstufung des GdB bei Hörschädigungen ist (meines Wissens nach) ausschließlich die VersMedV ab Teil 5 zuständig. Dort steht z.B.:
VersMedV hat geschrieben:Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.
Das "Sprachgehör" bestimmt man mit einem Sprachtest, meist der sog. Freiburger Sprachtest. Bei kleineren Kindern, wo kein Sprachtest möglich ist, geht auch ein Audiogramm.

Es gibt dabei einen Sonderfall bei Kindern, die vor dem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig wurden.
VersMedV hat geschrieben:5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung 80-90
Also spielt es keine Rolle mit welcher Art und Anzahl von Hörgeräten oder CI Euer Kind versorgt ist oder wurde. Einzig der Hörtest gibt darüber Auskunft welcher GdB dem Kind zusteht und ob es vor dem 7. Lebensjahr (nachgewiesen) an Taubheit grenzend SH war (und in welchem Maß daraus Sprachstörungen entstanden sind).


VG Ralph
emilsborg
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#47

Beitrag von emilsborg »

DPS hat geschrieben: 4. Okt 2025, 11:24 …kann er mit RF natürlich überhaupt nichts tun. Er zahlt ja eh keine GEZ Gebühren.
Hier ist tatsächlich ein Ummelden auf ihn notwendig. Als ich RF zugesprochen bekam hat es gehiesen, ihre Frau muss sich abmelden und sie sich anmelden, denn sie wären nur in der Lage demjenigen den reduzierten Beitrag zu berechnen der Inhaber von RF ist. Sollte ausreichen wenn einer im Haushalt die entsprechende Befreiung /Teilbefreiung hat. Finde ich auch deswegen komisch, da der Steuerfreibetrag auch auf die Eltern übertragen werden kann… (ok, mit Sorgerecht, aber das habt ihr ja auch in diesem Fall).
DPS hat geschrieben: 4. Okt 2025, 11:24 Was meint ihr bzgl der aktuellen Einstufung 50 + RF?
RF steht ihm definitiv zu. GdB 50 halte ich (ohne Ohrgeräusche) mit Bezug auf

5.2.4 Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren in https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html

für deutlich zu niedrig. GdB 60-70 wären sicher nur für den Hörverlust drin, je nachdem wie die Ohrgeräusche etc. eingestuft werden und auch was du auf alleine schlafen schriebst, da wäre auch noch Merkzeichen B und je nachdem HF drin (bitte mit Experten klären!). Eine Erhöhung auf GdB 80-90 halte ich daher für nicht unrealistisch.

In jedem Fall sofort Widerspruch einlegen und angeben, Begründung wird nachgereicht.
Im gleichen Zug Akteneinsicht beantragen. Meine Vermutung: der Gutachter ist gar kein HNO Arzt und dementsprechend gar nicht vertraut mit der Materie… war bei mir vor 5 Jahren de4 Fall bei meinem Verschlechterungsantrag.
Nach Einspruch und der Munition nach Auswertung des (grausigen) Gutachterberichts und entsprechender Hinweise in der Begründung des Widerspruchs war dann die ursprüngliche Bewertung nicht einmal am Rande Teil der späteren Entscheidung…
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#48

Beitrag von muggel »

Das was emilsborg zur GEZ geschrieben hat, ist falsch. Kinder können nicht Haushaltsvorstand sein und nur der Haushaltsvorstand kann von der GEZ befreit werden. Ein Übertrag der GEZ–Ermäßigung von Kindern auf die Eltern ist nicht möglich.

Zum GdB an sich kann man ohne ein Audiogramm nichts sagen. Die Einschätzung von Ärzten, wie stark schwerhörig eine Person ist, ist oft mach WHO gemessen und nicht nach VersMedV. Zudem habe ich schon sehr oft falsche Einschätzungen gesehen.
Kurz: es ist von GdB 0 bis GdB 80 alles möglich — je nach Audiogramm. Ob und wie mit welchen Hörhilfen versorgt ist, ist ebenfalls irrelevant.
Und wenn die sprachliche Entwicklung unauffällig ist, dann wird es, auch bei beidseitiger Taubheit, maximal ein GdB von 80 für die Hörschädigung herauskommen.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#49

Beitrag von emilsborg »

muggel hat geschrieben: 5. Okt 2025, 00:04 Das was emilsborg zur GEZ geschrieben hat, ist falsch. Kinder können nicht Haushaltsvorstand sein und nur der Haushaltsvorstand kann von der GEZ befreit werden. Ein Übertrag der GEZ–Ermäßigung von Kindern auf die Eltern ist nicht möglich.
So pauschal sicher nicht richtig. Haushaltsvorstand muss man ebenfalls nicht sein. Zutreffend ist das normalerweise nur volljährige Personen beitragspflichtig sind. Hier die Informationen des Beitragsservice zu dem Thema (Beispiel für Kinder mit RF taucht nicht auf, wäre definitiv eine Nachfrage wert)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e21 ... sigung.pdf
muggel hat geschrieben: 5. Okt 2025, 00:04
Zum GdB an sich kann man ohne ein Audiogramm nichts sagen. Die Einschätzung von Ärzten, wie stark schwerhörig eine Person ist, ist oft mach WHO gemessen und nicht nach VersMedV. Zudem habe ich schon sehr oft falsche Einschätzungen gesehen.
Kurz: es ist von GdB 0 bis GdB 80 alles möglich — je nach Audiogramm. Ob und wie mit welchen Hörhilfen versorgt ist, ist ebenfalls irrelevant.
Und wenn die sprachliche Entwicklung unauffällig ist, dann wird es, auch bei beidseitiger Taubheit, maximal ein GdB von 80 für die Hörschädigung herauskommen.
Für das mit Cochlea Implantat versorgte Ohr wäre im Regelfall doch mindestens ein „an Taubheit grenzender Hörverlust Voraussetzung, oder? Und hochgradiger Hörverlust wäre ebenfalls eigentlich Grundvoraussetzung für HP Hörgeräte. Siehe die Beschreibung vom Hörverlust:
DPS hat geschrieben: 4. Okt 2025, 11:24 Jetzt einseitig cochlea, auf der anderen Seite "High Power" Hörgerät bei hochgradigem Hörverlust.
…Erstens ist der Befund nun hochgradig und quasi taub ohne Hörhilfen …
Auf Seite 49 der Versorgungsmedizinverordnung https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=4 sieht man sehr deutlich dass es schon theoretisch möglich wäre mit dieser Kombination GdB 50 zu geben, aber ebenso GdB 70. dazu kämen noch die anderen geschilderten Umstände. Natürlich gehören die Audiogramme dazu, aber außer die Angaben zum generellen Hörverlust sind übertrieben, wäre die grobe Aussage gegeben die ich gemacht habe.
DPS hat geschrieben: 4. Okt 2025, 11:24 …und zweitens kann er mit RF natürlich überhaupt nichts tun. Er zahlt ja eh keine GEZ Gebühren.
Das würde ich erst einmal direkt mit dem Beitragsservice klären. Nicht hilfreich ist in der Tat die Minderjährigkeit, von deinem „Haushaltsvorstand“ steht da aber nichts…
Pauschal urteilen nutzt da niemandem, ich würde schlicht und einfach nachfragen. Bei mir hieß es damals ja auch: ummelden der beitragspflichtigen Person auf den RF Inhaber (und das ging rückwirkend!), dann wenden wir es an. Also schön Einzelfall klären und dann erst sagen ob und wie etwas möglich ist.
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muggel
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#50

Beitrag von muggel »

Hallo,
nein, heute ist nicht zwingend, dass man eine mindestens an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit hat, um ein CI zu bekommen.
Und wie gesagt, die Beschreibung ist nicht immer korrekt.
Oft gibt es Personen, die sagen sie sind taub, obwohl nach Audiogramm nur eine hochgradige Schwerhörigkeit vorliegt. Wer hat denn diese Beurteilung anhand von welchen Kriterien vorgenommen?? Solche Einstufungen sind doch nicht valide, oft nur pi-mal-Daumen.

Zum Thema Rundfunkgebühren: nein, das RF des Kindes zur Ermäßigung kann nicht auf die Eltern übertragen werden!
Es kann höchstens der Ehepartner (Ehe, eingetragene Partnerschaft) und Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit in der Wohnung leben, mitbefreit werden… aber sonst keiner! Nicht die Großeltern, nicht die Eltern etc!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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