GL abgelehnt nach Widerspruch

tschilly
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GL abgelehnt nach Widerspruch

#1

Beitrag von tschilly »

Hallo,

ich brauche Hilfe von Euch.
Das Versorgungsamt hat mir das GL abgelehnt, nachdem ich einen Widerspruch eingelegt habe.

Ich trage CI und bin beidseits gehörlos.

Könnt Ihr mir da vielleicht helfe?

Vielen Dank
Kim
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Nina M.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#2

Beitrag von Nina M. »

Hast du denen denn alle nötigen Unterlagen eingereicht?

Und wie hast du den Widerspruch begründet?

Wenn du wirklich laut Audiogramm bds. taub bist, dann steht dir das GL doch zu.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#3

Beitrag von rhae »

Also ich verstehe ja echt nicht, was daran so schwierig ist, jemandem der per Definition gehörlos ist, das Merkzeichen GL zu geben? Was hat das Versorgungsamt von so einer Strategie?

Am Einfachsten ist es jetzt sich einen Anwalt zu holen und das Merkzeichen einzuklagen. Der Anwalt wird von der Gegenseite bezahlt, aber nur wenn der Prozess gewonnen wird (davon gehe ich aber stark aus). Und keine Angst vor dem Prozessieren, so kompliziert ist das gar nicht und Dein Anwalt macht sowieso fast alles.

vg Ralph
Momo
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#4

Beitrag von Momo »

Hallo Kim,

Widerspruch gegen was hast du eingelegt?
Was hattest du vorher?

Grüße
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tschilly
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#5

Beitrag von tschilly »

Hallo Nina,

ich werde morgen, wenn ich daheim bin, den Widerpruch und den Ablehnungsbescheid hier reinstellen.
Die haben alles aktuelle.....wieso sie abgelehnt haben weiß ich noch nicht so genau.
Werde ich aber morgen alles einstellen und dann seht ihr es ja

Danke :-)
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#6

Beitrag von tschilly »

Hallo Momo,

ich hatte vorher nur 80GdB ohne Merkzeichen.
Hab dann nen Verschlechterungsantrag gestellt und 100GdB und RF bekommen.
Aber weder GL,H noch B.
Alles steht mir eigentlich zu.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#7

Beitrag von tschilly »

Hier ist der Ablehnungsbescheid:
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#8

Beitrag von tschilly »

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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#9

Beitrag von Nina M. »

Da steht jetzt du wärst laut ärztlicher Unterlagen nicht diesem Personenkreis einzuordnen. Somit wäre es hilfreich zu wissen wie genau das Audiogramm aussah bzw. die Unterlagen die du da eingereicht hast.

Hast du die GdB 80 (und jetzt 100) NUR für die Hörschädigung bekommen oder auch für andere Behinderungen?

Der GdB 100 steht dir übrigens tatsächlich nur zu wenn du vor dem 7. Lebensjahr schon taub warst, ansonsten hättest du da Glück gehabt. Umso paradoxer wäre es allerdings, wenn sie dir dann GdB 100 geben, aber keimn GL...
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#10

Beitrag von Momo »

Hallo Kim,

da ich mir nciht alle Befunde jedes Forenmitglieds merken kann, ein paar Fragen:
- wie sieht dein Sprachaudiogramm ohne Hörhilfen aus?
- hast du auf beiden seiten ein CI?
- warst du nachweislich schon vor dem 7. Lebensjhar taub oder an Taubheit grenzend sh?
- auf welcher grudnlage hattest du vorher GdB 80?

Fakt ist, wenn du jetzt taub bist, dann steht dir das GL zu und zwar auch ohne schwere Sprachstörungen. Taub ist man wenn der HV mindestens bei 85 dB liegt. wärest du ohne Hörhilfen "nur" an Taubheit grenzend sh und hättest keine Sprachstörungen haben die leider recht.
Wärest du schon vor dem 7. Lebensjahr taub oder an Taubheit grenzend sh, hätte dir außerdem ein GdB 100 lebenslang zugestanden. Das nachträglich zu beweisen bzw. durchzubekommen ist allerdings eher unmöglich...
Außerdem ist es so, dass Kindern, die vor dem 7. Lebensjahr taub oder an Taubheit grenzend sh sind auch die Mz H, G und B bis zum Ende der ersten Ausbildung zustehen (manche Ämter zicken rum, wenn die Kinder 16 werden). Das GL, RF und GdB 100 dann lebenslang.

Also hängt es bei dir jetzt davon ab:
- wie sh warst du wann?
- wie sieht dein akutelles Audiogramm aus?

Grüße
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#11

Beitrag von Momo »

P.S. und was Nina schreibt ist auch richtig: wenn du nach dem 7. Lj ertaubt bist, dann stünde dir eigentlich nur GdB 80, aber auf jeden fall das GL zu.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#12

Beitrag von tschilly »

Hallo :-)

also. Die 100GdB hab ich mit den anderen Behinderungen zusammen.
Aber die 80GdB sind nur für die Ohren.
da ich mir nicht alle Befunde jedes Forenmitglieds merken kann, ein paar Fragen:

- wie sieht dein Sprachaudiogramm ohne Hörhilfen aus?

Ohne CI ist nichts mehr da. Keinerlei Töne und vorallem gar keine Sprache.
Sprachaudiogramm bei 120 Dezibel = Null
- hast du auf beiden seiten ein CI

Nein. Das zweite CI wird aber demnächst kommen...spreche das Mittwoch in der Klinik nochmal an und sag denen, dass sie mir jetzt den Termin geben können.....bisher hatte ich immer zu viel schiss vor einem erneuten Vestibularisausfall und daher immer "nein" gesagt und nicht weiter drüber gesprochen
auf welcher grudnlage hattest du vorher GdB 80?
Aufgrund der Ohren und der anderen Behinderungen.
Näheres, falls Du möchtest, per PN....aber möchte ich nicht öffentlich.

Mein aktuelles Audiogramm ist links bei 120dB (2 Frequenzen) und nichts mehr und rechts gar nichts mehr.

Ich habe hier nur ein "altes" Audiogramm....die andren lass ich mir Mittwoch geben, da ich die aktuellen dem Amt gegeben habe beim Widerspruch.

Lieben Gruß und danke
Kim
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#13

Beitrag von Nina M. »

Oben schriebst du, du hast den GdB 80 nur für die Ohren, unten schreibst du dann:

" auf welcher grudnlage hattest du vorher GdB 80?

Aufgrund der Ohren und der anderen Behinderungen."

Wichtig ist, dass man das GL nur bekommt, wenn man die Taubheit, also in der Regel auch die 80 GdB wirklich NUR für die Hörschädigung bekommen hat.

Wie sieht denn dein Tonaudiogramm aus? Das ist eigentlich erstmal ausschlaggebender als das Sprachaudiogramm.

Möglicherweise verweigert das Versorgungsamt auch deswegen, weil sie wissen dass du vorher den GdB 80 wegen Hörschädigung UND anderer Behinderungen bekommen hast. Da müsste man vielleicht nochmal genau drauf hinweisen dass dir GdB 80 wirklich NUR für die Hörschädigung zusteht. Dazu wäre aber nochmal das Tonaudiogramm interessant.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#14

Beitrag von fast-foot »

tschilly hat geschrieben:Ohne CI ist nichts mehr da. Keinerlei Töne und vorallem gar keine Sprache.
Sprachaudiogramm bei 120 Dezibel = Null
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Momo
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#15

Beitrag von Momo »

fast-foot hat geschrieben:
tschilly hat geschrieben:Ohne CI ist nichts mehr da. Keinerlei Töne und vorallem gar keine Sprache.
Sprachaudiogramm bei 120 Dezibel = Null
Kim,
dann bist du versorgungsrechtlich taub!
Damit gibt es das Mz GL, da der Passus "an Taubheit grenzend mit schweren Sprachstörungen" dann für dich nicht gilt, da es eine "oder-Formuleirung ist im Sinne von GL gibt es wenn man entweder taub oder an Taubheit grenzend mit schweren Sprachstörungen ist.

Da das ja schon ein Widerspruchsbescheid ist, bleibt nur die Klage. Suche dir einen Anwalt oder lass dich beim VdK oder Sozialverband beraten.
Achte darauf, dass du auch für das Einreichen eine Klage Fristen beachten musst!
Grüße
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pikacht
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#16

Beitrag von pikacht »

Hallo tschilly,
das ist heutzutage "normal",
deine "Rechte" als Schwerbehinderte bekommst du nur noch über Einspruch/Widerspruch/Klage durch.
Bei einer Klage vor dem SG brauchst noch nicht mal einen Anwalt.
Ich habe die letzte Klage auch ohne den VDK durchbekomen.
Es hat zwar mit einem Vergleich geendet aber 100% für mich in einer etwas anderen Angelegenheit.
Ich selber habe das Merkzeichen GL in NRW mit einer CI OP links und einem HG rechts ohne Probleme bekommen.Es bezieht sich ja immer "ohne Hörhilfen"!Und ohne bin ich GL!!
Gruß pikacht
Nina M.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#17

Beitrag von Nina M. »

Ich hab das schon gelesen, trotzdem hätte mich das Tonaudiogramm interessiert, da diese Aussage von Tschilly sich aufs Sprachaudiogramm bezog. Ich will damit nicht Tschilly was unterstellen, sondern hätte einfach gern das Tonaudio gesehen um zu wissen ob es da wirklich nicht zu Missverständissen kommen kann.

Jemand der bei 100 dB keine Sprache mehr versteht kann trotzdem möglicherweise noch ein Tonaudio zwischen 90 und 120 dB haben, je nach Frequenzen und ein "unwissender" Sachbearbeiter wertet vielleicht "Töne da = nicht taub", weil er keine Ahnung hat. Nur das wollte ich damit wissen.

Gruß,
Nina
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tschilly
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#18

Beitrag von tschilly »

Hallo Nina,

ich habe momentan kein aktuelles Audiogramm hier, da ich diese mit eingereicht habe bei dem Widerspruch, weil die die originalen wollten.

Mittwoch bin ich wieder in der Klinik und lass ein neues machen und das stell ich dann hier rein.
Ansonsten hätte ich das Audiogramm direkt mit reingestellt.
Bisher haben denen auch immer die Kopien gereicht.
Diesmal haben sie aber darauf bestanden, dass es das Originale ist.

Lieben Gruß
Kim
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Nina M.
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#19

Beitrag von Nina M. »

Dann würde ich in diesem Fall in Zukunft aber unbedingt Kopien für dich machen!! Gerade bei solchen Streitereien ist es ganz wichtig, dass du auch alle Unterlagen da hast die du eingereicht hast!!

Gruß,
Nina
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Momo
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#20

Beitrag von Momo »

Hallo Kim,

du solltest unbedingt sowohl die Befundberichte, die für den ersten Ablehnungsbescheid als auch für den Widerspruchsbescheid zugrunde gelegt wurden, in Kopie anfordern. Das steht dir zu.

Wogegen genau hast du denn widersprochen und wie genau hast du argumentiert? Und mit welcher begründung lehen die das GL ab- was bist du denn in deren Augen? Schreiben die irgendwo wie sei deine Hörschädigung einstufen? Ich vermute mal, dass in irgendeinem Arztbericht (wie so oft) fälschlciherweise steht "an Taubhiet grenzend" bzw. dass widerrechtlich das Hören mit CI einbezogen wurde....

Ohne Audiogramme und der befundberichte, die das Amt für seine Beurteilung zugrunde legt, kann man aber nichts wirklcih dazu sagen.

Grüße
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#21

Beitrag von tschilly »

Hallo Momo,

oben hab ich den Ablehnungsbescheid angeheftet.
Da steht auch die Begründung wegen der Ablehnung des GL dabei.

Die Sachen werde ich anfordern.
Mal gucken, wie lang das dauert, bis ich sie habe.

Ansonsten habe ich den Widerspruch mit dem Chef des Versorgungsamtes geschrieben und da eben reingeschrieben, dass GL mir zusteht aus dem Grund, dass ich gehörlos bin und CI trage und B und H wegen der andren Behinderungen und der Kombi sehen/hören.

Lieben Gruß
Kim

PS: Ach Mist....hab gerade gemerkt, dass man sie nicht mehr öffnen kann, weil ich die Datei aus Dropbox entfernt habe....ich schau mal kurz nach, ob ich sie noch habe
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#22

Beitrag von Sandra »

Kim... wie Nina schrieb, sollte bei Anträge immer Kopie für sich machen - schon deshalb, falls zu einen Widerspruch, Klage kommen sollte, kann man nur darauf beziehen, was im Antragsschreiben stand! Ohne Vorlage kann man sonst nicht drauf beziehen, daher immer sicherheitshalber Kopie für eigene Unterlagen machen.

Gruß
Sandra
tschilly
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#23

Beitrag von tschilly »

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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#24

Beitrag von fast-foot »

Ich zitiere aus dem unter dem ersten Link abrufbaren Schreiben:

"Nach § 145 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung gehörlos sind, Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. Gehörlose sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbeinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.

Die Auswertung der ärztlichen Unterlagen hat ergeben, dass Sie nicht dem vorstehend aufgeführten Personenkreis zugeordnet werden können..."

Das Versorgungsamt liefert ja gleich die richtige Argumantation (fett hervor gehoben), zieht allerdings die falschen Schlussfolgerungen (falsche Auswertung der ärztlichen Unterlagen), denn:
tschilly hat geschrieben:Ohne CI ist nichts mehr da. Keinerlei Töne und vorallem gar keine Sprache.
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Laut Deiner Schilderung liegt eine Taubheit beidseits vor. Dies müsste aus dem Sprachaudiogramm eruierbar sein.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
tschilly
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Re: GL abgelehnt nach Widerspruch

#25

Beitrag von tschilly »

Das Sprachaudiogramm haben die auch bekommen.
Wir haben keine Ahnung, wie die auf dieses Ergebnis kommen.
Im Sprachaudiogramm ist ,wie oben schonmal beschrieben, ersichtlich, dass ich bei 120 Dezibel rein gar nichts verstanden habe....also 0%

Ich hab das Sprachaudiogramm auf dem Handy und lade es gerade hoch für euch.
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