Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Hallo Leute,
ich leide immer noch drunter unter den ungerechten Noten, die ich bekommen habe, nur weil ich schwerhörig bin.
Da ich ja ständig höre, das Doktorarbeiten aberkannt werden im Nachhinein, wollte ich fragen, ob irgendjemand davon weiss, ob man auch gegen Schulnoten anfechten kann? Weil ich habe diese Noten nur aufgrund der Schwerhörigkeit bekommen und kein Lehrer kam auf die Idee, dass sowas sehr stark die Psyche eines Kindes schädigen kann.
Deutschdiktate: alles Note 5-6 wegen fehlender Wörter
Musik: hab ja nicht viel gehört
Mathe: da war eine Arbeit, wo ich einen Hinweis nicht mitbekommen habe und damit auch Note 5 oder 6
LG Rania
ich leide immer noch drunter unter den ungerechten Noten, die ich bekommen habe, nur weil ich schwerhörig bin.
Da ich ja ständig höre, das Doktorarbeiten aberkannt werden im Nachhinein, wollte ich fragen, ob irgendjemand davon weiss, ob man auch gegen Schulnoten anfechten kann? Weil ich habe diese Noten nur aufgrund der Schwerhörigkeit bekommen und kein Lehrer kam auf die Idee, dass sowas sehr stark die Psyche eines Kindes schädigen kann.
Deutschdiktate: alles Note 5-6 wegen fehlender Wörter
Musik: hab ja nicht viel gehört
Mathe: da war eine Arbeit, wo ich einen Hinweis nicht mitbekommen habe und damit auch Note 5 oder 6
LG Rania
Zuletzt geändert von Rania am 23. Mär 2014, 13:20, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Hallo Rania,
das geht mWn nicht.
Man kann/konnte während seiner Schulzeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Aber im Nachhinein noch was dran änder geht ganz sicher nicht.
Lieben Gruß
Kim
das geht mWn nicht.
Man kann/konnte während seiner Schulzeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Aber im Nachhinein noch was dran änder geht ganz sicher nicht.
Lieben Gruß
Kim
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Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Aber mal so gesehen: was sollten andere Noten denn an Deiner aktuellen Situation ändern? Fast 20 Jahre nach dem Schulabschluss interessiert sich niemand mehr für irgendwelche Schulnoten.
Wenn man beispielsweise eine Umschulung machen will, interessiert sich der Kostenträger weder für Abiturnoten, Hochschuldiplome noch Doktortitel, sondern man wird intensiv getestet und anhand der aktuellen Leistungsfähigkeit wird entschieden, welche Umschulung infrage käme. (Man könnte ja inzwischen verblödet sein...
)
Wenn man beispielsweise eine Umschulung machen will, interessiert sich der Kostenträger weder für Abiturnoten, Hochschuldiplome noch Doktortitel, sondern man wird intensiv getestet und anhand der aktuellen Leistungsfähigkeit wird entschieden, welche Umschulung infrage käme. (Man könnte ja inzwischen verblödet sein...

Gruß Nicole
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Also kann ein Elektroingenieur zu einem Detailfachhandelsangestellten umgeschult werden und umgekehrt?
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Ja. Beispiel: ich bin Diplom-Oecotrophologin (FH) und wurde zur Bauzeichnerin umgeschult.fast-foot hat geschrieben:Also kann ein Elektroingenieur zu einem Detailfachhandelsangestellten umgeschult werden...
Nein, zum Ingenieur kann man in Deutschland nicht umgeschult werden, denn eine Umschulung kann nur eine Berufsausbildung in einem Ausbildungsbetrieb mit Berufsschulbesuch sein, die maximal 2 Jahre dauern darf, dh. die normalerweise 3-jährige Ausbildung muss in 2 Jahren absolviert werden.fast-foot hat geschrieben:...und umgekehrt?
Eine Ingenieurausbildung hingegen ist ein Hochschulstudium. Ebenso nicht (mehr) als Umschulung finanzierbar sind schulische Berufsausbildungen, die mindestens 3 Jahre Pflicht-Ausbildungszeit erfordern, wie z.B. MTA (in Deutschland). In anderen Ländern erfordert eine MTA-Ausbildung sogar ein Hochschulstudium.
Gruß Nicole
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
@ zappenduster:
Nun ja, es verbessert mein Gemüt. das sind negative Dinge die ich nie vergessen kann. Das kommt immer wieder zum Vorschein...
LG Rania
Nun ja, es verbessert mein Gemüt. das sind negative Dinge die ich nie vergessen kann. Das kommt immer wieder zum Vorschein...
LG Rania
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Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Mag sein, aber die ungerechte Behandlung damals und das niederschmetternde Gefühl in dem Moment, als die Note verkündet wurde und der daraus folgende Dämpfer des Selbstwertgefühls macht auch eine nachträgliche Notenänderung nicht ungeschehen.Rania hat geschrieben: Nun ja, es verbessert mein Gemüt. das sind negative Dinge die ich nie vergessen kann. Das kommt immer wieder zum Vorschein...
Sowas gehört zu den Dingen, die man einfach vergessen muss, sonst verfolgen sie einen ein Leben lang und ziehen einen runter.
Mein Vorschlag: Schulzeugnisse verbrennen und nie wieder dran denken.

Gruß Nicole
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Zur Gemütsverbesserung empfehle ich immer die Akzeptanz der Behinderung.
Nicole hat das recht locker beschrieben
Nicht jede Ungerechtigkeit im Leben ist revidierbar, aber jeder Mensch kann sich selbst re-organisieren!
maryanne
Nicole hat das recht locker beschrieben

Nicht jede Ungerechtigkeit im Leben ist revidierbar, aber jeder Mensch kann sich selbst re-organisieren!
maryanne
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Liebe Rania,
schön willkommen hier !
Ich war auch so eine ehrgeizige Frau, die einfach nicht alles gefallen lies..und auch kam es so daher, dass ich mir sagte, warum soll ich so etwas machen sprich das Diktat ,wo ich bereits im vornherein verlor! Ich kam nach diesem Test schlecht gelaunt nach Hause...na man kann sagen, ja scheissegal, nein war es mir nicht! Nur das zeigte mir doch meine Behinderung doch wieder ganz offensiv...
Und ich mir danach sagte, na sollen doch alle Watte erhalten und schauen wir mal, wer den besser abschnitt...
) Und mein Papa da dann so sorgenvoll war..und mich bremste...Aber eins kann ich dir sagen, durch unsere Behinderung war ich schon viel stärker als andere...und es hat mir durchaus viel dickes Fell zugelegt...Aber stimmt, man muss es vergessen und denken..na wir haben was gemacht, was uns durch die Hörbehinderung, das Möglichste!
Aber das Ego kann einem echt runterziehen....Ich kann dich voll verstehen...Aendern können wir es nicht...Aber was denkst du , was wäre für dich die beste Lösung? Wo sähest du die Gerechtigkeit?
Ist es gerecht, durch nicht selbstverschuldet ein Eigentor zu zielen???
Liebe Grüsse, Moni
schön willkommen hier !
Ich war auch so eine ehrgeizige Frau, die einfach nicht alles gefallen lies..und auch kam es so daher, dass ich mir sagte, warum soll ich so etwas machen sprich das Diktat ,wo ich bereits im vornherein verlor! Ich kam nach diesem Test schlecht gelaunt nach Hause...na man kann sagen, ja scheissegal, nein war es mir nicht! Nur das zeigte mir doch meine Behinderung doch wieder ganz offensiv...


Aber das Ego kann einem echt runterziehen....Ich kann dich voll verstehen...Aendern können wir es nicht...Aber was denkst du , was wäre für dich die beste Lösung? Wo sähest du die Gerechtigkeit?
Ist es gerecht, durch nicht selbstverschuldet ein Eigentor zu zielen???
Liebe Grüsse, Moni
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Also aktuell in der Schule kann man Noten anfechten. Sowohl während der Schulzeit als auch mit dem frischen Zeugnis in der Hand. Fristen kenne ich nicht genau, aber wenn man die einhält, wird alles noch einmal geprüft (ich meine 4 Wochen nach Erhalt der Zeugnisse). So weit im Nachhinein denke ich könntest du versuchen, deinen Schulabschluss zu wiederholen. In der Sek II sollten Diktate keine Rolle mehr spielen und wenn Lehrer wissen, dass du hörgeschädigt bist und du sie (wahrscheinlich immer mal wieder) davon in Kenntnis setzt, was es zu beachten gibt (Hinweise z.B. anschreiben statt nur sagen), dann stehen doch die Chancen gar nicht so schlecht oder?
Zuletzt geändert von noxa am 25. Mär 2014, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
[size=small]"Having a child is like wearing your heart outside for the rest of your life." Leigh Nash[/size]
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Hallo,
die einzuhaltenden Fristen stehen auf jedem Zeugnis.
Wer erst viele Jahre nach dem Schulabschluss, nämlich nach Beendigung der Lehre, die Diagnose "hörgeschädigt" bekommen hat, wird diese Noten nicht anfechten können. Hier gilt nämlich die allgemeine Verjährungsfrist.
Zudem muss man auch nachweisen können, dass man damals schon hörgeschädigt war. Nur wie soll man dieses hinbekommen? Hat man es damals schon gewusst, dann hätte man ja entsprechende Hilfsmittel wie Hörgeräte und FM-Anlage, aber auch Nachteilsausgleiche beantragen können.
Ein Schulabschluss kann man übrigens nicht wiederholen. Hat man einmal das Abitur kann man nicht sagen "ach, mir gefallen die Noten nicht, ich mache einfach noch mal Abi" und das Abitur erneut machen.
Ein Aberkennen eines Titels oder eines Abschlusses ist wegen Betrugs möglich. So ist es auch wie im Eingangsthread als Aufhänger angeführten Titeln der Fall gewesen.
Grüße,
Miriam
die einzuhaltenden Fristen stehen auf jedem Zeugnis.
Wer erst viele Jahre nach dem Schulabschluss, nämlich nach Beendigung der Lehre, die Diagnose "hörgeschädigt" bekommen hat, wird diese Noten nicht anfechten können. Hier gilt nämlich die allgemeine Verjährungsfrist.
Zudem muss man auch nachweisen können, dass man damals schon hörgeschädigt war. Nur wie soll man dieses hinbekommen? Hat man es damals schon gewusst, dann hätte man ja entsprechende Hilfsmittel wie Hörgeräte und FM-Anlage, aber auch Nachteilsausgleiche beantragen können.
Ein Schulabschluss kann man übrigens nicht wiederholen. Hat man einmal das Abitur kann man nicht sagen "ach, mir gefallen die Noten nicht, ich mache einfach noch mal Abi" und das Abitur erneut machen.
Ein Aberkennen eines Titels oder eines Abschlusses ist wegen Betrugs möglich. So ist es auch wie im Eingangsthread als Aufhänger angeführten Titeln der Fall gewesen.
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Mit Sek II meinte ich auch nicht "wiederholen", sondern eben vielleicht weiterqualifizieren. Fachabitur, Abitur o.ä. sind noch möglich, wenn die Leistungen davor dafür ausreichen.
[size=small]"Having a child is like wearing your heart outside for the rest of your life." Leigh Nash[/size]
Re: Ungültigkeitserklärung von Schulnoten
Hallo Leute,
also zu diesem Thema habe ich auch einiges zu sagen. Ich stimme da voll Rania und Moni zu. Es ist mir auch immer sehr schwer gefallen, meine Behinderung und die damit verbundenen Einschränkungen, Ungerechtigkeiten und Verletzungen von gut hörenden Menschen, die aber im Kopf auch nicht schlauer sind, zu akzeptieren. Heute bin ich 59 Jahre alt und mit diesem Thema immer noch nicht fertig. Deswegen versuche ich jetzt, dies in einer Therapie zu verarbeiten. Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, da ich mittlerweile fast taub bin. Dies alles macht mich wütend und traurig.
LG Uli
Nicole hat natürlich auch Recht. Am besten ist immer, die Behinderung zu akzeptieren.
also zu diesem Thema habe ich auch einiges zu sagen. Ich stimme da voll Rania und Moni zu. Es ist mir auch immer sehr schwer gefallen, meine Behinderung und die damit verbundenen Einschränkungen, Ungerechtigkeiten und Verletzungen von gut hörenden Menschen, die aber im Kopf auch nicht schlauer sind, zu akzeptieren. Heute bin ich 59 Jahre alt und mit diesem Thema immer noch nicht fertig. Deswegen versuche ich jetzt, dies in einer Therapie zu verarbeiten. Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, da ich mittlerweile fast taub bin. Dies alles macht mich wütend und traurig.
LG Uli
Nicole hat natürlich auch Recht. Am besten ist immer, die Behinderung zu akzeptieren.
links CI AB Naida Q 70
rechts HG Phonak Naida S IX UP
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bds.
rechts HG Phonak Naida S IX UP
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bds.