Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Hi Leute
Ich bin in der Oberstufe von einem rheinland-pfälzischen Gymnasium und wollte fragen ob ich ab der Oberstufe wirklich keinen Nachteilsausgleich mehr kriege ( dies meinte meine MSS Leiter von meiner Schule )? Hab ich überhaupt Chancen auf einen Beruf / Studium mit AVWS ?
Mfg Mine
Ich bin in der Oberstufe von einem rheinland-pfälzischen Gymnasium und wollte fragen ob ich ab der Oberstufe wirklich keinen Nachteilsausgleich mehr kriege ( dies meinte meine MSS Leiter von meiner Schule )? Hab ich überhaupt Chancen auf einen Beruf / Studium mit AVWS ?
Mfg Mine
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetztes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Merkwürdig, dass das Grundgesetz in der Oberstufe nicht mehr gülig sein soll....nach meiner Kenntnis gibt es zu dem Thema schon einige Urteile. Google doch mal, welöche Nachteilsausgleiche hattest Du den bislang? Du hast doch bestimmt schriftliche Unterlagen, die den Nachteilsaugleich bislang begündet haben?
Merkwürdig, dass das Grundgesetz in der Oberstufe nicht mehr gülig sein soll....nach meiner Kenntnis gibt es zu dem Thema schon einige Urteile. Google doch mal, welöche Nachteilsausgleiche hattest Du den bislang? Du hast doch bestimmt schriftliche Unterlagen, die den Nachteilsaugleich bislang begündet haben?
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Einhaltung des Gesetzes und der Verfasssung? In Deutschland?Coralie hat geschrieben:Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetztes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Merkwürdig, dass das Grundgesetz in der Oberstufe nicht mehr gülig sein soll....

Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Die Unterlagen hat die Schule seit Jahren . Ich habe selbst gegoogelt und herausgefunden , das keine spezifische Begrenzung von Nachteilungausgleich gibt . Ich hatte in Musik , bei Hörverstehen und Diktate , dort musste ich halt einen Aufsatz schreiben statt z.b ein Diktat mit zuschreiben . Ich hab selbst vor kurzem nochmal die Unterlagen Aktualisieren lassen ( also war beim Arzt )an meinen zustand hat sich nichts verändert. Ich hab zwischen 20% bis 30 % Verarbeitungs hören / zentrales hören noch . Der Test ist normalerweise für die 4 Klasse gedacht. Ich bin jetzt in der 11 .
Zuletzt geändert von Mine am 11. Mai 2014, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Hallo 
Ich bin in der 10. Klasse eines bayrischen Gymnasiums und habe dieses Jahr den Nachteilsausgleich beantragt.
Bei mir wurde noch nicht mal extra gesagt das er in der Oberstufe auch gilt, sondern es wurde als selbstverständlich angesehen. Ich denke das müsste bei dir genauso sein.
Wegen einem Beruf: Firmen sind verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz an "behinderten" Angestellten zu haben, wenn sie diesen nicht erfüllen müssen sie eine Abgabe bezahlen. Der Staat selbst muss außerdem Leute wie uns nehmen soweit ich weiß. Bei Universitäten glaube ich gibt es eine Bevorzugung von uns.
Liebe Grüße Franzi

Ich bin in der 10. Klasse eines bayrischen Gymnasiums und habe dieses Jahr den Nachteilsausgleich beantragt.
Bei mir wurde noch nicht mal extra gesagt das er in der Oberstufe auch gilt, sondern es wurde als selbstverständlich angesehen. Ich denke das müsste bei dir genauso sein.
Wegen einem Beruf: Firmen sind verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz an "behinderten" Angestellten zu haben, wenn sie diesen nicht erfüllen müssen sie eine Abgabe bezahlen. Der Staat selbst muss außerdem Leute wie uns nehmen soweit ich weiß. Bei Universitäten glaube ich gibt es eine Bevorzugung von uns.
Liebe Grüße Franzi
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Der Nachteilsausgleich gilt in der Regel auch in der Oberstufe. Wirst du vom mobilen sozialen Dienst betreut? Die müssten sowas doch wissen.
Leider zahlen viele Firmen eher die Ausgleichsabgabe als Behinderte einzustellen, denn die Abgaben sind ein Witz. Man sollte sich daher später bei Bewerbungen immer gut überlegen (je nach Stelle und AG) ob man die Behinderung schon in der Bewerbung angibt oder ob man lieber im persönlichen Vorstellungsgespräch dann darauf hinweist (kommt oft besser, weil man dann direkt zeigen kann, dass man um seine Bedürfnisse weiß bzw. diese vielleicht gar nicht so extrem groß sind).
Im öffentlichen Dienst werden in der Regel behinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Das bedeutet jedoch, wenn jemand eine nachweislich bessere Qualifikation für die Stelle hat, schaut man trotzdem in die Röhre.
Was die Universitäten angeht, dort kann man einen Härtefallantrag stellen wenn es um die Zulassung von zulassungsbeschränkten Studiengängen geht. Da muss man dann genau angeben welche Behinderung, Schwerbehindertenausweis ja/nein, GdB usw.
Gruß,
Nina
Ganz so einfach ist es leider nicht.franzii hat geschrieben:Wegen einem Beruf: Firmen sind verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz an "behinderten" Angestellten zu haben, wenn sie diesen nicht erfüllen müssen sie eine Abgabe bezahlen. Der Staat selbst muss außerdem Leute wie uns nehmen soweit ich weiß. Bei Universitäten glaube ich gibt es eine Bevorzugung von uns.

Leider zahlen viele Firmen eher die Ausgleichsabgabe als Behinderte einzustellen, denn die Abgaben sind ein Witz. Man sollte sich daher später bei Bewerbungen immer gut überlegen (je nach Stelle und AG) ob man die Behinderung schon in der Bewerbung angibt oder ob man lieber im persönlichen Vorstellungsgespräch dann darauf hinweist (kommt oft besser, weil man dann direkt zeigen kann, dass man um seine Bedürfnisse weiß bzw. diese vielleicht gar nicht so extrem groß sind).
Im öffentlichen Dienst werden in der Regel behinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Das bedeutet jedoch, wenn jemand eine nachweislich bessere Qualifikation für die Stelle hat, schaut man trotzdem in die Röhre.
Was die Universitäten angeht, dort kann man einen Härtefallantrag stellen wenn es um die Zulassung von zulassungsbeschränkten Studiengängen geht. Da muss man dann genau angeben welche Behinderung, Schwerbehindertenausweis ja/nein, GdB usw.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
-
- Beiträge: 155
- Registriert: 25. Mai 2013, 18:31
- 12
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Ich habe meinen GdB nie einem Arbeitgeber gemeldet, weil ich nix davon hätte (kein öffentlicher Dienst, sondern freie Bauwirtschaft).Nina M. hat geschrieben:Man sollte sich daher später bei Bewerbungen immer gut überlegen (je nach Stelle und AG) ob man die Behinderung schon in der Bewerbung angibt oder ob man lieber im persönlichen Vorstellungsgespräch dann darauf hinweist (kommt oft besser, weil man dann direkt zeigen kann, dass man um seine Bedürfnisse weiß bzw. diese vielleicht gar nicht so extrem groß sind).
Wahrscheinlich hätte ich den Job nicht bekommen, wenn ich den GdB angegeben hätte.
Falls doch, bekäme ich pro Jahr 5 Tage mehr Urlaub. Aber was nützen mir 5 zusätzliche Tage, wenn ich trotzdem nur über 2 Wochen frei entscheiden darf, aber den Rest konjunkturbedingt im Winter nehmen muss, wo ich ihn nicht brauche.
Kündigen kann man einem Schwerbehinderten trotzdem, wenn man es hinreichend begründet, wie mein Arbeitgeber bei einem Kollegen bewiesen hat (war in dem Fall auch rechtmäßig).
Die steuerlichen Vorteile kann man auch ohne Wissen des Arbeitgebers geltend machen, ebenso die Berentung ohne Abzüge nach 45 Arbeitsjahren.
Gruß Nicole
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Es ist richtig dass man für die Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Härtefallantrag stellen kann. Dessen Anerkennung ist aber an sehr enge Vorraussetzungen geknüpft, die in der Regel durch eine AVWS nicht erfüllt werden. Falls jemand beabsichtigt so einen Antrag zu stellen sollte er sich auf jeden Fall vorher an der entsprechenden Hochschule informieren, wenn man solche Anträge ohne Vorwissen stellt, hat man in der Regel kaum eine Chance. Ansonsten hat man an den Hochschulen auch Anspruch auf Nachteilsausgleiche, muss diese aber selbst beantragen und schlüssig begründen.
Gruß Katja
Gruß Katja
Zuletzt geändert von KatjaR am 12. Mai 2014, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
(Rainer Maria Rilke)
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Klingt nicht gerade nach Hochschule :help:KatjaR hat geschrieben:Falls jemand beabsichtigt so einen Antrag zu stellen sollte er sich auf jeden Fall vorher an der entsprechenden Hochschule, wenn man solche Anträge ohne Vorwissen stellt, hat man in der Regel kaum eine Chance.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Ich darf da trotzdem Beratung machen FF und im allgemeinen versteht man mich da auch. Ich versuche nämlich den Leuten zu helfen und ihnen die gewünschten Informationen in einer für sie verständlichen Form zu geben, was mir meistens auch gelingt. Da ich aber nicht der Papst bin kann mir auch mal ein Fehler unterlaufen.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
(Rainer Maria Rilke)
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Schönes Beispiel für "den Splitter im Auge des Anderen sehen, aber den Balken im eigenen Auge nicht".
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Hallo Mine,
ich selber befinde mich auch in der Oberstufe und habe Nachteilsausgleiche.
Die gingen ohne Probleme durch und natürlich bekommt man die.
Du bist "behindert" ("" deshalb, weil ich das Wort behindert nicht leiden kann) und hast ein Recht darauf durch Nachteilsausgleiche mit Deinen "gesunden" Mitschülern auf eine Stufe gestellt zu werden.
Das, was Deine Leiterin sagte, stimmt definitiv nicht.
Wir sind in der Klasse insgesamt 6 mit Nachteilsausgleichen....aber wegen verschiedener Gründe.
Auch an Unis und FHS kann man einen Nachteilsausgleich/Gleichstellungsantrag stellen und somit auch,wie oben schon genannt, mit den "gesunden" Studenten gleichgestellt werden.
An Unis und FHS gibt es meist spezielle Behindertenbeauftragte, mit denen man sich zusammensetzen kann und schauen kann, was geändert werden muss, was auf Dich zugeschnitten werden muss oder was schon vorhanden ist, nur noch eventuell installiert werden muss wie zum Beispiel eine Ringschleifenanlage, die man dann mit demHG oder CI koppeln kann über T-Spule oder über FM-Anlage.
Wegen dem Nachteilsausgleich....mach Dir Gedanken, was Du beantragen möchtest.
Eventuell in Englisch wegen der "Listening Practice" das direkte Vorsprechen eines Lehrers oder Dozenten anstatt durch den CD-Playerlautsprecher oder mehr Zeit in Prüfungen/Arbeiten oder eventuell auch einen extra Raum, wo weniger Störgeräusche sind und Du Dich dann direkt auf die Aufgabe konzentrieren kannst.
Manches muss man erst durchsetzen...sie haben ja schließlich nicht jedes Jahr bzw. in jeder Stufe mit jemandem zu tun, der eine AVWS oder eine sonstige Störung hat.
Viel Glück
Lieben Gruß
Kim
ich selber befinde mich auch in der Oberstufe und habe Nachteilsausgleiche.
Die gingen ohne Probleme durch und natürlich bekommt man die.
Du bist "behindert" ("" deshalb, weil ich das Wort behindert nicht leiden kann) und hast ein Recht darauf durch Nachteilsausgleiche mit Deinen "gesunden" Mitschülern auf eine Stufe gestellt zu werden.
Das, was Deine Leiterin sagte, stimmt definitiv nicht.
Wir sind in der Klasse insgesamt 6 mit Nachteilsausgleichen....aber wegen verschiedener Gründe.
Auch an Unis und FHS kann man einen Nachteilsausgleich/Gleichstellungsantrag stellen und somit auch,wie oben schon genannt, mit den "gesunden" Studenten gleichgestellt werden.
An Unis und FHS gibt es meist spezielle Behindertenbeauftragte, mit denen man sich zusammensetzen kann und schauen kann, was geändert werden muss, was auf Dich zugeschnitten werden muss oder was schon vorhanden ist, nur noch eventuell installiert werden muss wie zum Beispiel eine Ringschleifenanlage, die man dann mit dem
Wegen dem Nachteilsausgleich....mach Dir Gedanken, was Du beantragen möchtest.
Eventuell in Englisch wegen der "Listening Practice" das direkte Vorsprechen eines Lehrers oder Dozenten anstatt durch den CD-Playerlautsprecher oder mehr Zeit in Prüfungen/Arbeiten oder eventuell auch einen extra Raum, wo weniger Störgeräusche sind und Du Dich dann direkt auf die Aufgabe konzentrieren kannst.
Manches muss man erst durchsetzen...sie haben ja schließlich nicht jedes Jahr bzw. in jeder Stufe mit jemandem zu tun, der eine AVWS oder eine sonstige Störung hat.
Viel Glück

Lieben Gruß
Kim
Trage bilateral Naida Q70 CI von Advanced Bionics - CCIC Tübingen -
Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache vorhanden
Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache vorhanden
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Hallo Mine,Mine hat geschrieben:Die Unterlagen hat die Schule seit Jahren . Ich habe selbst gegoogelt und herausgefunden , das keine spezifische Begrenzung von Nachteilungausgleich gibt . Ich hatte in Musik , bei Hörverstehen und Diktate , dort musste ich halt einen Aufsatz schreiben statt z.b ein Diktat mit zuschreiben . Ich hab selbst vor kurzem nochmal die Unterlagen Aktualisieren lassen ( also war beim Arzt )an meinen zustand hat sich nichts verändert. Ich hab zwischen 20% bis 30 % Verarbeitungs hören / zentrales hören noch . Der Test ist normalerweise für die 4 Klasse gedacht. Ich bin jetzt in der 11 .
kuck mal hier rein: http://www.gehoerlosen-bund.de/index.ph ... 55&lang=de
Wende dich bitte an den mobilen Dienst Hören oder an das Förderzentrum
Hören. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit für dich den Förderbedarf
Hören zu beantragen. Entweder stellst du , wenn du volljährig bist
oder deine Eltern einen Antrag auf diesen sonderpädagogischen Förderbe-
darf. Wichtig wäre auch ein Pädaudiologe, der Jugendliche testet. Diese
Teste sind schwieriger. DAs Problem hatte ich damals mit Jan auch. Wir waren beim Pädaudiologen, dessen Testung für Vorschulkinder war. Jan
war damals 10 Jahre alt. Eigentlich war das Thema AVWS für mich schon
gegessen, wenn nicht die IQ-Testung (K-ABC) in Jan seinen Schwachbe-
reich den V. auf eine auditive Merkschwäche angezeigt hätte. Die Psychologin hat sich den alten Bericht vom Pädaudiologen durchgelesen
und gesagt, anderen Arzt nehmen, der auch Jugendliche und Erwachsene
testet.
Vielleicht wirst du ja fündig.
LG
Andrea
Jan 11/98 AVWS, KISS-Syndrom/ Ben 01/04 Hyperakusis,, frühkindlicher Autismus, KISS-Syndrom
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Ich bin Lehrerin in der Sek II (also ab 11. Klasse) in NRW und weiß, dass wir jedes Jahr Fälle von Nachteilsausgleich bei der Abiprüfung bzw. vorher schon bei den Klausuren gewähren. Oft ist es mehr Zeit.
[size=small]"Having a child is like wearing your heart outside for the rest of your life." Leigh Nash[/size]
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Also erstmal danke an alle . Ich habe es jetzt mehrmals nachprüfen lassen . Seit paar Monaten versucht eine Gehörlosenschule mir dabei zu helfen den Nachteilsausgleich durchzusetzen, für Musik (Hörtests) . Ich werde nicht von so einem mobilen sozialen Dienst betreut . Dankeschön für eure Auskünfte.
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Seit wann muss man im Abi Musik nehmen, es werde doch immer Kunst als Alternative geboten, oder nicht? Zudem verstehe ich nicht weshalb man da keine kleine Lösung für dich findet, was sind das denn für Hörtests, du studierst doch nicht Musik, wo so etwas relevant ist....?Quinte oder Quarte, so was kann doch nicht das Abi versauen?
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
-
- Beiträge: 155
- Registriert: 25. Mai 2013, 18:31
- 12
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
Ich hatte auch die Wahl, ab der Elften Musik oder Kunst abzuwählen. Sport konnte ich leider nicht abwählen, obwohl ich -typisch ADS-Kind- ein totaler Sportversager war. Ich hatte nie vor, Sport zu studieren und bei mir hat Basketball und Handball in Form einer Note 6 in Sport die Abi-Punktzahl gedrückt.Coralie hat geschrieben:Quinte oder Quarte, so was kann doch nicht das Abi versauen?
Gruß Nicole
Re: Abitur und AVWS(Auditive Verarbeitungs und Wahrnehmungs Störung)
An dem Gymnasium wo ich bin ,hat einen Musikalischen Schwerpunkt.
Mine
Mine