Vorzeitige Folgeverordnung

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Syrinx
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Vorzeitige Folgeverordnung

#1

Beitrag von Syrinx »

Leider hat sich herausgestellt, dass sich mein Gehör in den letzten knapp 3 Jahren seit der Erstverordnung so verschlechtert hat, dass das jetzige Gerät den Verlust nicht abdeckt. Nach heutiger Messung, die ich durchführen ließ, weil ich das krass bemerkt hatte und einfach mal an der Einstellung etwas ändern lassen wollte, schlägt mir der Akustiker vor, beim HNO eine Folgeverordnung zu erwirken, weil die Veränderung das hergibt und der Akustiker würde dann damit und mit den Messergebnissen einen Antrag auf frühzeitige Folgeversorgung bei meiner KK stellen.

Ich bin sehr viel mit Menschen in Kontakt, ein Großteil meines beruflichen Alltags geht über das Telefon und ich spüre teilweise in Gesprächen echten Leidensdruck.Hat jemand von euch Erfahrungen mit frühzeitiger Folgeversorgung oder kennt Stolpersteine? Habt ihr Erfahrungen wie die gesetzlichen Kassen reagieren? Ist deren Entscheidung eher willkürlich oder kann sich der Akustiker oder ich mich auf eine gesetzlich Regelung beziehen?

Danke und liebe Grüße
Syrinx
beidseitig mit Phonak Audeo V versorgt und
zum Hörjunkie mutiert :D
Mihaui
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Re: Vorzeitige Folgeverordnung

#2

Beitrag von Mihaui »

Huhu...
PN is raus...
Grüße Mihaui :jump:
Syrinx
Beiträge: 280
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Re: Vorzeitige Folgeverordnung

#3

Beitrag von Syrinx »

Mihaui
Ich danke dir herzlich !

Liebe Grüße
Syrinx
beidseitig mit Phonak Audeo V versorgt und
zum Hörjunkie mutiert :D
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