GdB-Rechner
GdB-Rechner
Hallo Ihr Lieben, 
eine kurze Vorstellung:
Ich bin 37 Jahre alt, weiblich und vor ein paar Jahren wurde bei Untersuchungen zu meinem linksseitigen Tinnitus eine Schwerhörigkeit festgestellt.
Schon vor einiger Zeit und beim letzten Hörtest wieder wurde mir nahe gelegt mir Hörgeräte anpassen zu lassen, aber das ist noch ein ganz anderes (für mich schwieriges) Thema.
Da ich auch noch an anderen chronischen Krankheiten leide, versuche ich gerade meinen Antrag auf Schwerbehinderung vorzubereiten und scheitere am GdB-Rechner. :help:
Den ersten Teil habe ich ja noch hin bekommen, aber wie lese ich denn die Daten für die Excel-Datei aus dem Diagramm? 8-|
Ihr würdet mir wirklich sehr helfen.
Viele Grüße,
Sunflower
			
							eine kurze Vorstellung:
Ich bin 37 Jahre alt, weiblich und vor ein paar Jahren wurde bei Untersuchungen zu meinem linksseitigen Tinnitus eine Schwerhörigkeit festgestellt.
Schon vor einiger Zeit und beim letzten Hörtest wieder wurde mir nahe gelegt mir Hörgeräte anpassen zu lassen, aber das ist noch ein ganz anderes (für mich schwieriges) Thema.
Da ich auch noch an anderen chronischen Krankheiten leide, versuche ich gerade meinen Antrag auf Schwerbehinderung vorzubereiten und scheitere am GdB-Rechner. :help:
Den ersten Teil habe ich ja noch hin bekommen, aber wie lese ich denn die Daten für die Excel-Datei aus dem Diagramm? 8-|
Ihr würdet mir wirklich sehr helfen.
Viele Grüße,
Sunflower
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Re: GdB-Rechner
Hallo,
ich hab einfach mal alles eingetippt.
Das Ergebnis hab ich angehängt.
Das lesen ist eigentlich ganz einfach. Von oben nach unten auf der linken Seite stehen jeweils die Dezibelzahlen und von links nach rechts stehen die Frequenzen.
Bei den Frequenzen stehen halt nur 0.5 --> entspricht 500, 1k entspricht 1000 usw.
Da einfach dann nach unten fahren bis dahin, wo der Kreis oder die Kreuze sind und diese Zahl dann in die Liste eintragen.
Da die Liste aber nicht alle Frequenzen abfragt ,muss man gucken, welche Frequenzen die Liste möchte.
Joah...das wäre es schon.
Bei einem Antrag auf einen Ausweis muss man beachten, dass alle Krankheiten jeweils einzeln bewertet werden und nicht alle Werte einfach addiert werden.
Es wird nur der Wert genommen, welcher am höchsten ausfällt.
Da bei Dir wegen der Ohren nur 20 GdB rauskommen....das bringt dir im Bezug auf Arbeit uns Zusatzurlaub usw. rein gar nichts und Du bekommst dann auch keinen Schwerbehindertenausweis, da man erst ab 50 GdB als schwerbehindert gilt.
Lieben Gruß
Kim
			
							ich hab einfach mal alles eingetippt.
Das Ergebnis hab ich angehängt.
Das lesen ist eigentlich ganz einfach. Von oben nach unten auf der linken Seite stehen jeweils die Dezibelzahlen und von links nach rechts stehen die Frequenzen.
Bei den Frequenzen stehen halt nur 0.5 --> entspricht 500, 1k entspricht 1000 usw.
Da einfach dann nach unten fahren bis dahin, wo der Kreis oder die Kreuze sind und diese Zahl dann in die Liste eintragen.
Da die Liste aber nicht alle Frequenzen abfragt ,muss man gucken, welche Frequenzen die Liste möchte.
Joah...das wäre es schon.
Bei einem Antrag auf einen Ausweis muss man beachten, dass alle Krankheiten jeweils einzeln bewertet werden und nicht alle Werte einfach addiert werden.
Es wird nur der Wert genommen, welcher am höchsten ausfällt.
Da bei Dir wegen der Ohren nur 20 GdB rauskommen....das bringt dir im Bezug auf Arbeit uns Zusatzurlaub usw. rein gar nichts und Du bekommst dann auch keinen Schwerbehindertenausweis, da man erst ab 50 GdB als schwerbehindert gilt.
Lieben Gruß
Kim
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Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache vorhanden
			
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Re: GdB-Rechner
Vielen Dank für Deine Antwort.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, die Excel-Datei ist fürs Gesamtwortverstehen und nicht ein weiterer GdB-Rechner. :freude:
Ok, 20 % wären ja schon einmal ein Anfang.
Bei meinen anderen Krankheiten bekomme ich 20-30%, dann könnte ich mit bisschen Glück 30% und eine Gleichstellung bekommen. Damit hätte ich dann wenigstens einen Kündigungsschutz.
Was hat denn das Gesamtwortverstehen für eine Bedeutung?
(Bin echter Frischling auf diesem Gebiet.)
			
			
									
						Wer lesen kann ist klar im Vorteil, die Excel-Datei ist fürs Gesamtwortverstehen und nicht ein weiterer GdB-Rechner. :freude:
Ok, 20 % wären ja schon einmal ein Anfang.
Bei meinen anderen Krankheiten bekomme ich 20-30%, dann könnte ich mit bisschen Glück 30% und eine Gleichstellung bekommen. Damit hätte ich dann wenigstens einen Kündigungsschutz.
Was hat denn das Gesamtwortverstehen für eine Bedeutung?
(Bin echter Frischling auf diesem Gebiet.)
Re: GdB-Rechner
Hallo Sunflower,
warum denkst Du, dass Du einen Kündigungsschutz mit 30 GdB hast?
Ich habe meinen Job mit einem GdB von 80 verloren.
Es wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, dass Integrationsamt stimmt zu....und Schluß ist!
So ist das heutzutage nun mal!
 
LG Pikacht
			
			
									
						warum denkst Du, dass Du einen Kündigungsschutz mit 30 GdB hast?
Ich habe meinen Job mit einem GdB von 80 verloren.
Es wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, dass Integrationsamt stimmt zu....und Schluß ist!
So ist das heutzutage nun mal!
LG Pikacht
Re: GdB-Rechner
Hallo Pikacht,
es tut mir sehr leid das Du Deine Stelle verloren hast.
Ich denke schon das mir der (gesetzliche) Kündigungsschutz an meinem Arbeitsplatz was bringt.
Wenn ich meine Stelle irgendwann nicht mehr erfüllen könnte, müsste mein Arbeitgeber versuchen mir eine vergleichbare Stelle anzubieten.
Da ich nicht gerade in einer 5-Mann-Firma arbeite, sollte das auch gelingen.
Der Schwerbehinderten Vertreter unterstützt die Mitarbeiter außerdem noch tatkräftig.
Grüße
Sunflower
			
			
									
						es tut mir sehr leid das Du Deine Stelle verloren hast.
Ich denke schon das mir der (gesetzliche) Kündigungsschutz an meinem Arbeitsplatz was bringt.
Wenn ich meine Stelle irgendwann nicht mehr erfüllen könnte, müsste mein Arbeitgeber versuchen mir eine vergleichbare Stelle anzubieten.
Da ich nicht gerade in einer 5-Mann-Firma arbeite, sollte das auch gelingen.
Der Schwerbehinderten Vertreter unterstützt die Mitarbeiter außerdem noch tatkräftig.
Grüße
Sunflower
Re: GdB-Rechner
Hallo Sunflower,
ich bin in einem 100 Mann Betrieb...,
wenn man einen los werden will, bringt einem eine Schwerbehinderung nichts.
Die Schwerbehindertenvertretung konnte genauso wenig ausrichten, wie das Integrationsamt bei einem Präventionsgespräch.
Ich hoffe für dich das der "worstcase" nicht eintreten wird.
In diesem Sinne alles Gute für Dich.
Pikacht
			
			
									
						ich bin in einem 100 Mann Betrieb...,
wenn man einen los werden will, bringt einem eine Schwerbehinderung nichts.
Die Schwerbehindertenvertretung konnte genauso wenig ausrichten, wie das Integrationsamt bei einem Präventionsgespräch.
Ich hoffe für dich das der "worstcase" nicht eintreten wird.
In diesem Sinne alles Gute für Dich.
Pikacht
Re: GdB-Rechner
Solltest du 30% zuerkannt bekommen, musst du anschließend beim Arbeitsamt die Gleichstellung beantragen. Gleichgestellt wirst du aber nur wenn dein Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Das heißt: Das Arbeitsamt fragt bei deinem AG vorher nach ob die Kündigung droht.
			
			
									
						- 
				EinOhrHase
 - Beiträge: 699
 - Registriert: 28. Jun 2011, 20:05
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 - Wohnort: Naehe Ulm
 
Re: GdB-Rechner
Salut, 
Schade, dass Du gegen deinen ehem. Chef verloren hast, Pikacht....... und das nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit ist das schon eine Schmach.
Als Schwerbehinderter ist man wohl nach wie vor ein Dorn im Auge der Unternehmer.
Da fragt man sich langsam, für was gibt es die ganzen Institutionen "für" Schwerbehinderte, wenn sie im Streitfall klein beigeben.
@Sunflower
Pikacht wird meines Erachtens kein Einzelfall sein in der aktuellen Wirtschaftslage. Da nützt langjährige Betriebszugehörigkeit UND der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte nix mehr. Selbst Betriebsräte geben oft klein bei, denn für den Unternehmer bedeutet ein eventueller "Gewinn" (im Streitfall) des betroffenen schwerbehinderten Mitarbeiters zusätzliche Ausgaben. Im Endeffekt wird dann dem Schwerbehinderten fristgerecht gekündigt, egal wie lang der Arbeitsvertrag befristet ist.
Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, einen anderen Arbeitsplatz zu suchen, wenn der Schwerbehinderte die bisherigen Arbeiten nicht mehr ausführen kann (trotz eventueller Umbaumassnahmen). Diese Klausel wird ua von Betriebsräten und Schwerbehinderten oft nicht korrekt gedeutet.
Der Arbeitgeber muss dem Schwerbehinderten innerhalb der Firma einen anderen Arbeitsplatz suchen. Einen Arbeitsplatz bei einer anderen Firma zu suchen, ist normal nicht Aufgabe des bisherigen Arbeitgebers.
Sollte ich mich dennoch irren, bitte korrigiere mich einer - Danke.
Ob das Arbeitsamt "freiwillig" bei einem Arbeitgeber nachfragt wg einer eventuellen Kündigung / Gefährdung des Arbeitsplatzes, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln.......
Grüssle
			
			
									
						Schade, dass Du gegen deinen ehem. Chef verloren hast, Pikacht....... und das nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit ist das schon eine Schmach.
Als Schwerbehinderter ist man wohl nach wie vor ein Dorn im Auge der Unternehmer.
Da fragt man sich langsam, für was gibt es die ganzen Institutionen "für" Schwerbehinderte, wenn sie im Streitfall klein beigeben.
@Sunflower
Pikacht wird meines Erachtens kein Einzelfall sein in der aktuellen Wirtschaftslage. Da nützt langjährige Betriebszugehörigkeit UND der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte nix mehr. Selbst Betriebsräte geben oft klein bei, denn für den Unternehmer bedeutet ein eventueller "Gewinn" (im Streitfall) des betroffenen schwerbehinderten Mitarbeiters zusätzliche Ausgaben. Im Endeffekt wird dann dem Schwerbehinderten fristgerecht gekündigt, egal wie lang der Arbeitsvertrag befristet ist.
Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, einen anderen Arbeitsplatz zu suchen, wenn der Schwerbehinderte die bisherigen Arbeiten nicht mehr ausführen kann (trotz eventueller Umbaumassnahmen). Diese Klausel wird ua von Betriebsräten und Schwerbehinderten oft nicht korrekt gedeutet.
Der Arbeitgeber muss dem Schwerbehinderten innerhalb der Firma einen anderen Arbeitsplatz suchen. Einen Arbeitsplatz bei einer anderen Firma zu suchen, ist normal nicht Aufgabe des bisherigen Arbeitgebers.
Sollte ich mich dennoch irren, bitte korrigiere mich einer - Danke.
Ob das Arbeitsamt "freiwillig" bei einem Arbeitgeber nachfragt wg einer eventuellen Kündigung / Gefährdung des Arbeitsplatzes, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln.......
Grüssle
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen 
 
Körper(sprache) lügt niemals :!:
BAHA-Träger seit 1998
			
						Körper(sprache) lügt niemals :!:
BAHA-Träger seit 1998
Re: GdB-Rechner
Das Arbeitsamt fragt immer vor einer Gleichstellung beim Arbeitgeber nach. Ohne konkrete Kündigungsgafahr gibt es keine Gleichstellung. Die Gleichstellung gibt es nicht vom Versorgungsamt. Die spricht das AA aus.
			
			
									
						Re: GdB-Rechner
Hallo EinOhrHase,
verloren habe ich nicht...
...verlieren werde ich "nur" meine Arbeitsstelle.
 
Irgendwann ist die Schmerzgrenze erreicht.
Ich habe das bekommen, worauf ich geklagt habe.
Nun bin ich bei vollem Gehalt freigestellt und habe alles in diesem Jahr nachbezahlt bekommen. Was die Zukunft bringt, weiss ich noch nicht.
Ich möchte damit darauf hinweisen, dass es für einen AG nicht unmöglich ist, einen AN (mit Schwerbehinderung) aus einem Beschäftigungsverhältnis zu bekommen. Auch dann nicht, wenn er diesen explizit aufgrund seiner Schwerbehinderung heraus haben will. Er muss nur Ausdauer haben!
Aber diese "Ausdauer" hat meinen AG viel Geld gekostet (und mir eine Menge graue Haare beschert). Ich hatte wohl die "längere Ausdauer".
Das muss man finanziell und nervlich schon hinbekommen, sonst geht das Ding den Bach runter. Und einen guten Rechtsanwalt braucht man auch.
Gruß Pikacht
			
			
									
						verloren habe ich nicht...
...verlieren werde ich "nur" meine Arbeitsstelle.
Irgendwann ist die Schmerzgrenze erreicht.
Ich habe das bekommen, worauf ich geklagt habe.
Nun bin ich bei vollem Gehalt freigestellt und habe alles in diesem Jahr nachbezahlt bekommen. Was die Zukunft bringt, weiss ich noch nicht.
Ich möchte damit darauf hinweisen, dass es für einen AG nicht unmöglich ist, einen AN (mit Schwerbehinderung) aus einem Beschäftigungsverhältnis zu bekommen. Auch dann nicht, wenn er diesen explizit aufgrund seiner Schwerbehinderung heraus haben will. Er muss nur Ausdauer haben!
Aber diese "Ausdauer" hat meinen AG viel Geld gekostet (und mir eine Menge graue Haare beschert). Ich hatte wohl die "längere Ausdauer".
Das muss man finanziell und nervlich schon hinbekommen, sonst geht das Ding den Bach runter. Und einen guten Rechtsanwalt braucht man auch.
Gruß Pikacht
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				EinOhrHase
 - Beiträge: 699
 - Registriert: 28. Jun 2011, 20:05
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 - Wohnort: Naehe Ulm
 
Re: GdB-Rechner
@Pickacht
achso - hatte es wohl falsch interpretiert, aber dennoch ärgerlich nach so langer Betriebszugehörigkeit.
Der "stärkere" Kündigungsschutz, den Schwerbehinderte haben, ist deshalb kein Garant für eine "Unkündbarkeit" wie es im Volksmund fälschlicherweise genannt wird.
Der Arbeitgeber muss triftige, schwerwiegende Gründe vorbringen, um eine Kündigung durchzusetzen. Anders siehts aus bei Diebstahl, Nebenjobs (oberhalb der 400,- Eurobasis) die dem eigentlichen Arbeitgeber nicht gemeldet werden (Steuergründe) oder Dokumentenfälschung.
Ähnlichen Fall wie bei Dir hatte in meiner Firma ein älterer Mitarbeiter (kein Schwerbehinderter), bei dem der Arbeitgeber ebenso auf Granit gebissen hatte - und zudem bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers noch die ganzen Gerichtskosten zu zahlen hatte..... Nebenbei sei erwähnt, diese Geschichte ging ca. 4-5 Jahre lang........
Grüssle
			
			
									
						achso - hatte es wohl falsch interpretiert, aber dennoch ärgerlich nach so langer Betriebszugehörigkeit.
Der "stärkere" Kündigungsschutz, den Schwerbehinderte haben, ist deshalb kein Garant für eine "Unkündbarkeit" wie es im Volksmund fälschlicherweise genannt wird.
Der Arbeitgeber muss triftige, schwerwiegende Gründe vorbringen, um eine Kündigung durchzusetzen. Anders siehts aus bei Diebstahl, Nebenjobs (oberhalb der 400,- Eurobasis) die dem eigentlichen Arbeitgeber nicht gemeldet werden (Steuergründe) oder Dokumentenfälschung.
Ähnlichen Fall wie bei Dir hatte in meiner Firma ein älterer Mitarbeiter (kein Schwerbehinderter), bei dem der Arbeitgeber ebenso auf Granit gebissen hatte - und zudem bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers noch die ganzen Gerichtskosten zu zahlen hatte..... Nebenbei sei erwähnt, diese Geschichte ging ca. 4-5 Jahre lang........
Grüssle
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen 
 
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