GDB rückwirkend beantragen?

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Soundsoffriendship

GDB rückwirkend beantragen?

#1

Beitrag von Soundsoffriendship »

Hallo,

ich bin jetzt 31 Jahre alt und von klein auf schwerhörig gewesen.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit RF und GDB 50.

Den besitze ich erst seit Winter 99/00 als ich mit 17 gemustert werden sollte. Meine Mutter hat den damals für mich beantragt, damit ich nicht zur Bundeswehr muß. Warum das nicht schon früher beantragt wurde, weiß ich leider nicht.

Frage: Da meine Schwerhörigkeit ganz klar schon vor dem 7. Lebensjahr -weil angeboren- bestand, wäre mir auch aufgrund meines damaligen Sprachrückstandes ein höherer GDB zugestanden? Kann sowas noch nachträglich geltend gemacht werden?
Wenn ja, wie müßte ich da vorgehen?
Zuletzt geändert von Soundsoffriendship am 30. Nov 2013, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
rhae
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#2

Beitrag von rhae »

Hallo - da gab's hier schonmal einen ähnlichen Fall: http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=6210

Schliess Dich doch mal mit Schubiga kurz, die hat meines Wissens nach deswegen gerade eine Klage laufen.

vg Ralph
schubiga
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#3

Beitrag von schubiga »

Hallo soundsoffriendship,
meine Klage läuft ja noch,weil ich das im Auftrag des VA erstellte Gutachten anzweifeln lasse. Aus meiner bisherigen Erfahrung (bin seit Geburt beidseitig an Taubheit grenzend Schwerhörig) musst Du wirklich nachweisen können, das deine Schwerhörigkeit angeboren ist und immer noch Sprachstörungen bestehen.Bei mir wird ein damaliger Sprachrückstand angezweifelt, da jetzt keine Sprachstörungen mehr festzustellen sind.Ich habe meinen ersten Antrag beim VA 1978 gestellt. Damals wurde der GdB nachweislich falsch bewertet , ich werde aber rückwirkend einen höheren GdB nicht geltend machen können. Mir wurde gesagt, das der geänderte GdB ab dem Datum des Änderungsantrages gelten wird .
In meinen Augen wäre die einfachste Variante für Dich folgende : Hier im Forumsrechner Deine aktuellen Daten eingeben und damit den möglichen GdB ermitteln. Dann beim VA einen Änderungsantrag stellen, gut begründen und alle vorhandenen Unterlagen mit einreichen. Dies kannst Du alles selber machen und brauchst keinen Anwalt. Vielleicht hast Du ja mehr Glück als ich und musst Dich nicht mit dem VA streiten.
Gruß schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#4

Beitrag von Soundsoffriendship »

Da liegt ja der Hase begraben... Ich hatte als Kind "nur" schwerhörig beidseitig, kein an Taubheit grenzend. Das ist eben die Frage, ob die Bemühungen denn überhaupt einen Wert haben. Dazwischen liegt doch auch noch hochgradig oder sowas.
Und die Sprachstörungen müssen heute noch existieren oder wie muß ich das verstehen?
Zuletzt geändert von Soundsoffriendship am 3. Dez 2013, 00:26, insgesamt 1-mal geändert.
schubiga
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#5

Beitrag von schubiga »

Da könntest Du recht haben, das mit den Sprachstörungen scheint nur bei den"an Taubheit grenzenden" oder tauben" Personen relevant zu sein. Aber um sicher zu sein, ob Deine Bemühungen Sinn machen, würde ich den aktuellen Status Deiner Schwerhörigkeit mit dem GdB Rechner überprüfen. Vielleicht bist Du damals zu niedrig eingestuft worden, oder Dein Gehör hat sich in der Zwischenzeit verschlechtert?
Gruß schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#6

Beitrag von Soundsoffriendship »

Naja ob das eine Rolle spielt, wie im Zusammenhang von damals meine aktuellen Werte sind, ich glaube es nicht. Die aktuellen Werte reich ich auf jeden Fall mal ein.
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#7

Beitrag von Soundsoffriendship »

Ich hätte da noch ne andere Frage:
Wenn ich einen Behindertenausweis rückwirkend beantrage zum Datum der Erstanpassung von Hörgeräten mit 5 oder 6 Jahren (also `87 oder `88), können meine Eltern damit jetzt noch rückwirkend in Ihrer Steuererklärung Nachteilsausgleiche bzw. Behindertenpauschale geltend machen bis zu meiner Volljährigkeit 2000? In diesem Jahr habe ich dann auch meine Lehre begonnen.
Uli R.
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#8

Beitrag von Uli R. »

Nein das geht nur für 4 Jahre.
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#9

Beitrag von Soundsoffriendship »

Bist du da ganz sicher, dass das verjährt? Hab irgendwo mal was gelesen, dass das ab der Datierung geht. Aber leider keine Ahnung ob das stimmt. Was meinen die anderen Leute?
KatjaR
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#10

Beitrag von KatjaR »

Hallo,
ich bin auch der Meinung dass sich eine rückwirkende Anerkennung unbegrenzt feststellen lässt. Ich hatte mal den Fall mal bei einem Asperger Autisten, der weil es sich um eine (angeborene) tiefgreifende Entwicklungsstörung handelt, die Anerkennung rückwirkend bist zur Geburt bekam. Durch die rückwirkende Anerkennung sind die seitdem ergangenen Steuerbescheide ungültig und können neu berechnet werden. So ist mein Informationsstand.
VG
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
KatjaR
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#11

Beitrag von KatjaR »

Die Grundlage für die Änderung ist § 175 AO:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__175.html
"§ 175 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen
(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,
1.
soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,
2.
soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Ereignis eintritt.
(2) Als rückwirkendes Ereignis gilt auch der Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung, wenn gesetzlich bestimmt ist, dass diese Voraussetzung für eine bestimmte Zeit gegeben sein muss, oder wenn durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist, dass sie die Grundlage für die Gewährung der Steuervergünstigung bildet. Die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung gilt nicht als rückwirkendes Ereignis.
Fußnote
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#12

Beitrag von Soundsoffriendship »

Das heißt im Klartext, ich sollte auf jeden Fall meinen GDB rückwirkend anerkennen lassen und anschließend die alten Steuerbescheide meiner Eltern neu berechnen lassen...?
KatjaR
Beiträge: 1616
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#13

Beitrag von KatjaR »

Ich würde es auf jeden Fall versuchen, kann sein das Finanzamt nur die letzten 10 Jahre gespeichert hat, aber das ist ja auch schon mal was. GDB rückwirkend anerkennen lassen eh, und dann so schnell wie möglich ans Finanzamt wenden, die Steuerscheide sind damit ungültig und können neu berechnet werden. Je nach dem Grad er Hörschädigugn kann auch ein Merkzeichen evt. noch dazu kommen.
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(Rainer Maria Rilke)
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#14

Beitrag von Soundsoffriendship »

Vielen Dank! Das werde ich dann auf jeden Fall tun.
us66
Beiträge: 7
Registriert: 17. Dez 2013, 12:51
10

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#15

Beitrag von us66 »

Hallo,

ich hatte beim Änderungsantrag für den Schwerbehindertenausweis auf die Rückwirkung bestanden.
Erst klappte es nicht, nachharken!
Dann nur ein paar Jährchen zurück,
aber bei meinem Mann wurde bis zu seiner Ausbildung rückwirkend gewährt.
Ich erwähnte es und bingo, dann klappte es bei mir auch.

Das Finanzamt wollte auch nur 4 Jahre zurück die Steuerbescheide ändern,
aber mit Erfolg klappte es doch die Änderungen über 15 Jahre zurück.
Unser Glück war, dass wir noch die alten Steuerbescheide vorlegen konnten.
Sonst hätte das Finanzamt die alten Bescheide nicht ändern können.

Grüße
us66
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#16

Beitrag von Soundsoffriendship »

Das ist sehr hilfreich! Vielen Dank!
Soundsoffriendship

Re: GDB rückwirkend beantragen?

#17

Beitrag von Soundsoffriendship »

Hallo,

ich wollte mal erwähnen, dass mein GdB rückwirkend beantragen leider nicht geklappt hat.
Über einen Fachanwalt hatte ich einen Rechtsstreit laufen, bei dem auch ein Gutachten durch einen HNO-Facharzt angefertigt wurde.
Um eine lebenslange Anerkennung des GdB 100 zu bekommen, hätte ich in meiner Kindheit mindestens an Taubheit grenzend bzw taub mit längeren Sprachstörungungen gebraucht.
Selbst für GdB 80 lebenslang rückwirkend hätte ich auf jeden Fall an Taubheit grenzend gebraucht.
Ich hatte aber "nur" hochgradig schwerhörig und die damaligen Sprachstörungen relativ schnell in der Schwerhörigenschule aufgeholt.
Immerhin hat mein Anwalt dann jetzt einen Grad 70 rückwirkend zum beantragten Zeitpunkt November 2013 erstritten.
Uli R.
Beiträge: 389
Registriert: 19. Apr 2006, 16:41
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Re: GDB rückwirkend beantragen?

#18

Beitrag von Uli R. »

Ist kein Audiogramm von früher da? Oft schreiben die Ärzte "hochgradig" und es liegt schon Taubheit an. Evtl. beim HNO nachfgragen.
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